Protocol of the Session on March 14, 2017

Vor diesem Hintergrund ist es längst überfällig, dass dieses Gesetz in eine neue Form gegossen wird. Was wir dabei stark vermissen, das ist die Gremienarbeit. Gerade die Gremien, in denen sich Schüler und Jugendliche selbst vertreten, in denen sich also junge Menschen selbst vertreten, sind ausgenommen. Dabei behaupten Forscher sogar, das Erleben von Demokratie in Vereinen mache so etwas wie Brexit oder Trump hinfällig. Je mehr Jugendliche wir einbinden, umso besser wird es also. Aber viele Vereine suchen Nachwuchs und haben riesige Nachwuchsprobleme.

Bei den Gesetzentwürfen waren wir uns in vielen Punkten einig: Wir brauchen eine Entbürokratisierung, wir brauchen es lockerer, wir brauchen es jugendfreundlicher, damit die Jugendlichen schnell in der Vereinsarbeit tätig werden können, und zwar zu ihren Bedingungen. Das ist klar. In einigen Dingen sind wir uns aber absolut nicht einig. Warum werden Schüler und Studenten vergessen? – Wir haben doch gerade bei dem Freiwilligen-Monitoring gesehen, dass wir die 14- bis 19-Jähringen, also die Schüler, in überproportionalem Maße verloren haben. Auch die 20- bis 24Jährigen, also die Studenten, sind absolut ins Hintertreffen gekommen. Das formuliert auch der Bayerische Jugendring so. Es ist schade, dass wir das nicht beachtet haben.

Wenn wir gerade bei diesen Gruppen sind: Die Hochschule kann kein Ort sein, an dem das nicht fest geregelt ist. Das habe ich am Beispiel meiner Tochter selbst erlebt. Sie wollte eine Befreiung und ist von Pontius zu Pilatus gelaufen. Die Studenten haben hier keinen festen Ansprechpartner. Nach unserem Wissen wird die Angelegenheit an jeder Universität anders behandelt.

Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie von der CSU diese zwei wichtigen Punkte in Ihren Gesetzentwurf auf. Leben wir unseren Jugendlichen Demokratie vor, gehen wir auf ihre Forderungen ein. Das sind auch die Forderungen des Bayerischen Jugendrings. Ich weiß nicht, warum Sie hier gelobt werden. Wir haben hier angeschoben, wir schieben auch gerne weiter an. Wir werden den beiden anderen Gesetzentwürfen zustimmen. Bitte lassen Sie unsere Jugendlichen nicht hängen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Deckwerth.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema der Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit ist heute Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens – ein Verfahren, das von allen Fraktionen im Hause im positiven Sinne angestoßen wurde. Heute befinden wir uns in der Zweiten Lesung. Es ist höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz voranbringen; denn das derzeit noch gültige Gesetz stammt aus dem Jahr 1980. Das war ein ganz anderes Zeitalter. Die Enquete-Kommission "Jungsein in Bayern" hat schon 2008 Vorschläge erarbeitet und Maßnahmen zur Verbesserung eingefordert. Heute, neun Jahre später, wird es höchste Zeit, dass wir etwas tun.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Wir haben von allen Fraktionen Entwürfe vorliegen. In allen Gesetzentwürfen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass sich das Aufgabenfeld in der Jugendarbeit gehörig verändert hat. Nun geht es nicht mehr nur um Zeltlager, Jugendherbergen oder Grenzlandfahrten, wie das 1980 noch üblich war. Nein, heute besteht ein breites Spektrum, das von den Themen Inklusion und Integration über Drogenprävention bis hin zur Gleichstellung reicht. Es ist ungeheuer viel, was heute in der Jugendarbeit verlangt wird. Deshalb ist es so wichtig, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen, hier etwas zu verändern. Die CSU ist zwar mit uns den Weg gegangen, hier Veränderungen vorzunehmen, sie hört dabei aber zu früh auf und bleibt bei ihrem Gesetzentwurf zu früh stehen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD)

Ihr Gesetzentwurf muss verbessert werden. Die Freistellung muss auch für die ehrenamtliche Tätigkeit in Vorständen und Gremien sowie sonstigen Organen der Jugendverbände und der Jugendvereine beansprucht werden können. Gerade die Vorstandsarbeit, die Gremienarbeit ist ungeheuer wichtig, wenn man eine gute Jugendarbeit haben möchte. Wenn man das will, dann muss man die Strukturen der Jugendarbeit verbessern. Das bedeutet nichts anderes, als dass sichergestellt werden muss, dass man Vorstandsarbeit auch wirklich leisten kann. Wenn wir Gruppierungen haben, die auch überregional tätig sind, dann bedeutet das für Menschen im ländlichen Raum, dass die Tätigkeit mit einem erheblichen Fahrtaufwand verbunden ist. Wir brauchen deshalb dringend Entlastung.

(Beifall bei der SPD)

Die Vorstandsarbeit als solche ist auch eine Chance, Demokratie zu lernen und zu üben. Das ist gerade in Zeiten wie den unseren enorm wichtig. Unsere Zeit ist voll von Populisten, sogenannten alternativen Fakten. In solchen Zeiten ist es notwendiger denn je, Demokratie zu lernen und zu üben. Dafür brauchen wir die ehrenamtlichen Gremienstrukturen. Wir brauchen die Vorstände auf regionaler, auf Bezirks- und auf Landesebene, um dort Übungsfelder für die Demokratie zu haben.

(Beifall bei der SPD)

Die Jugendlichen, die jungen Leute können dort den Umgang miteinander lernen. Sie können das in Form von Diskussionen und in der Meinungsbildung. Sie können lernen, Kontra zu geben, aber auch so lange zu ringen, bis man gemeinsam eine Entscheidung fällen kann. Dieses Lernen von Demokratie ist heute wichtiger denn je.

(Beifall bei der SPD)

Schließlich: Vorstandsarbeit bedeutet auch Teilhabe und die Chance zur Partizipation. Das ist ein Thema, das Jugendverbände allenthalben immer wieder zu Recht einfordern. Gerade in den Vorständen der Gremien haben Jugendliche und junge Leute die Chance, hautnah mitzuerleben, wie es ist, wenn man sich einbringt, wie sich aufgrund der Entscheidungen etwas verändert, wie man sein Umfeld gestaltet. Die klassische Form der Partizipation passiert also über diese simplen Vorstandstätigkeiten. Darum ist es auch so wichtig, dass wir die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Bereich für die Vorstandsarbeit ermöglichen.

Wir haben aber noch weitere Verbesserungsvorschläge zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Ein Vorschlag betrifft unter anderem die Regelungen zur zeitlichen Dimension der Freistellung. Wir haben wie Sie in der CSU-Fraktion ein Jahresfreistellungskonto in der Planung. Das heißt, dass der Freistellungsumfang das Dreifache einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit betragen kann. Auch wir wollen, dass es nicht nur ganztägige Freistellungen gibt, sondern dass man auch stundenweise Freistellungen erhalten kann.

Der große und wirklich entscheidende Unterschied ist aber: Wir wollen die Zahl der Veranstaltungen, für die man eine Freistellung beantragen kann, nicht auf zwölf im Jahr deckeln, sondern das muss ohne Obergrenze möglich sein. In diesem Bereich kann es nämlich sehr viele Veranstaltungen, Möglichkeiten und Anlässe geben. Das darf man nicht deckeln. Es reicht die Stundenzahl im Jahresfreistellungskonto, ansonsten muss man den jungen Leuten individuell die Chance geben, das auch zu nutzen.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben noch zwei weitere wichtige Verbesserungswünsche. Zum einen müssen wir den Kreis der Antragsberechtigten über diese vier starren Gruppen, die im Gesetzentwurf der CSU-Fraktion gegeben sind, hinaus ausweiten. Zum anderen müssen wir das Verfahren für den Kreis der Antragsberechtigten vereinfachen.

Wenn wir uns die Ablehnung einer beantragten Freistellung anschauen, sehen wir, dass es hier als großer Unterschied um Frist und Form geht. Bei einer Ablehnung darf es also nicht genügen, einfach mit einer Mail Bescheid zu geben. Wir verlangen vielmehr die Schriftform, eine Textform, weil nur damit Rechtssicherheit für die Betroffenen besteht, dass sie nachhaken und für sich eine Freistellung einfordern können.

(Beifall bei der SPD)

Diese Vorschläge, die wir als SPD-Fraktion unterbreiten, verursachen keine Mehrkosten. Wie schon erwähnt, der Gesamtumfang der Freistellung je Beschäftigten ist gleich. Von daher entstehen keine weiteren Kostensteigerungen, weder für Staat noch für Kommunen, Wirtschaft oder Bürgerinnen und Bürger, wenn sich interessierte Ehrenamtliche freistellen lassen wollen. Was wir aber für diese Gruppe bieten, das sind ein wesentlich höheres Maß an Flexibilität und wesentlich mehr Möglichkeiten für die betroffenen Ehrenamtlichen, sich für Jugendliche im Rahmen der Jugendarbeit einzusetzen.

Darum der große Appell an Sie alle, die Sie hier sitzen, überhaupt an unser Haus: Wir haben einen Weg eingeschlagen, um die Jugendarbeit auf bessere Beine zu stellen, die Freistellung von Beschäftigten zu erleichtern. Lassen Sie uns diesen Weg auch wirklich bis zum Ziel gehen und nicht schon vor der Ziellinie stoppen und aufhören. Lassen Sie uns auf kundige Ratgeber hören. Man kann diese Ratgeber hören, wenn man den Jugendverbänden im Land einmal genau zuhört. Lassen Sie uns sie auch ernst nehmen. Genau das wünschen sich nämlich die Jugendverbände, dass diese Vorstandsarbeit mit Freistellung belegt werden kann. Gehen Sie mit uns, und stimmen Sie für unseren Entwurf, für eine praktikable Freistellung zugunsten einer guten und engagierten Jugendarbeit.

Vor diesem Hintergrund werden wir als SPD-Fraktion bei den Gesetzentwürfen der GRÜNEN und der FREIEN WÄHLER mitgehen.

Zu Ihrem Gesetzentwurf, liebe CSU, können wir uns leider nur enthalten. Sie haben sich zwar auf den Weg gemacht, Sie gehen ihn aber einfach nicht zu Ende.

Es bleibt aber noch die Hoffnung, dass wir vielleicht gemeinsam die Ziellinie überqueren.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Danke schön. Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Vielleicht ganz kurz zur Info: Das war die Jungfernrede der Frau Kollegin Deckwerth. Ich sage nur, dass Sie zwei Minuten sprechen dürfen und sie dann zwei Minuten antworten kann. – Frau Brendel-Fischer hat eine Zwischenbemerkung.

Liebe Frau Kollegin, mich würde noch Folgendes interessieren, weil Sie immer die Freistellung überbetonen: Wir haben auch sehr viel Kontakt mit Jugendverbandsarbeit, mit jungen Ehrenamtlichen, vielleicht mehr mit den Ehrenamtlichen als mit den Hauptamtlichen. Wie ich das in den Verbänden in meinem Bezugsrahmen erlebe, sind es vor allem die Ehrenamtlichen, die immer wieder auch gerne an Samstagen zum Beispiel Landesvorstandssitzungen abhalten würden, aber die Hauptamtlichen in den Verbänden machen nicht mit. Mir scheint, dass Sie sehr viel mehr Kontakt mit den hauptberuflich Beschäftigten in den Verbänden haben und weniger mit den echten Ehrenamtlichen.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Wie kommen Sie darauf? Das sagen Sie mal den Funktionären selber! Sie sind selber Funktionärin!)

Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Ich bin erst seit zwei Monaten in dem für mich schönen Zustand, dass ich jetzt hauptberuflich Politikerin sein kann. Ich habe aber vorher 35 Jahre lang diese Arbeit ehrenamtlich erledigt.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

Deswegen sage ich Ihnen: Es ist so wichtig, dass wir auch in diesem Bereich Freistellungsmöglichkeiten durch die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bekommen; denn die Samstage gehen irgendwann zur Neige, und man braucht, auch wenn man in der Jugendarbeit tätig ist, einmal die Chance, am Wochenende frei zu haben. Deswegen ist es eine Unterstützung von Jugendarbeit und auch eine Aufwertung, wenn man es ermöglicht, interessierte Ehrenamtliche im Rahmen der Arbeit freizustellen.

(Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zuruf von der SPD: Bravo!)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Stamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Als Erstes möchte ich ein Lob aussprechen oder zumindest ein halbes Lob.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Ja, es ist wirklich Zeit gewesen zu handeln; es muss endlich ein Gesetz zur Freistellung verabschiedet werden, wir haben es gerade schon gehört. Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU. Ich kann mir auch vorstellen, dass Kollege Hopp mehr erreichen wollte, es ihm aber nicht möglich war. Und doch lasse ich dich damit nicht aus der Verantwortung, geschätzter Kollege, und vor allem auch nicht den Kollegen Zellmeier und alle anderen in der CSU-Fraktion, die schon in der vorletzten Legislaturperiode – ich rede nicht von der letzten – Mitglieder der Jugend-Enquete waren; denn diese Jugend-Enquete ist schon über das hinausgegangen, was das Gesetz will.

Wir haben gerade schon gehört: Es gibt keine Freistellung für die Gremienarbeit. Dabei hat sich damals die Jugend-Enquete, und zwar war das einhelliger Wunsch aller Fraktionen, gewünscht, dass es eben auch eine Freistellung für die Gremienarbeit gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

Die Jugend-Enquete der vorletzten Legislaturperiode hatte ich in diesem Plenum schon einmal als die "Runde der wackeren Jungs" bezeichnet; denn diese "Runde der wackeren Jungs" hat gemeinsam ziemlich viel auf die Reihe gebracht, ziemlich viel gemeinsam beschlossen, sehr vernünftige und gute Dinge angestoßen, was die Jugend anbelangt. Aber: Papier ist geduldig. Von dieser Jugend-Enquete gibt es einen Abschlussbericht mit Handlungsempfehlungen an die Staatsregierung. Über 200 Handlungsempfehlungen, einstimmig damals! Dann war Stillstand, einfach Schweigen.

Auf Seite 208 findet man übrigens das Entsprechende zum Freistellungsgesetz. Damals wurde ausdrücklich der Wunsch geäußert, die Gremienarbeit in die Freistellung einzubeziehen. Ich habe mir den Gesetzentwurf der CSU ein paar Mal auf die Gremienarbeit hin durchgelesen. Ich bin aber leider nicht fündig geworden, ganz im Gegenteil.

Unser Gesetzentwurf greift genau diesen Punkt auf, wie es schon von der neuen Kollegin erwähnt wurde, dass eben die Jugendarbeit selbst sagt: Wir brauchen die Freistellung für die Gremienarbeit. – Unser Gesetzentwurf, genau wie der der SPD, ist in den Beratungen aber bisher genau mit der Begründung abgelehnt worden, das sei nicht so gut umsetzbar und koste zu viel.

Es ist noch einmal festzuhalten: Alle vier Vorschläge der Fraktionen zum Freistellungsgesetz haben gemeinsam, dass es bei der Freistellung mehr Flexibilisierung gibt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir verstehen allerdings nicht, warum die CSU die Freistellung wieder auf höchstens zwölf Veranstaltungen pro Jahr beschränken will. Wir fordern flexible Freistellungskonten im Umfang der dreifachen Wochenarbeitszeit. Damit wäre eine Beschränkung überflüssig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Außerdem wollen wir, dass Auszubildende die Freistellung in Anspruch nehmen können. Deswegen sollten aber auch, um in der Sprache korrekt zu sein, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, die Arbeitnehmer aus dem Titel des bisherigen Freistellungsgesetzes gestrichen und der Titel in "Gesetz zur Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit – Jugendarbeitfreistellungsgesetz" geändert werden. Im Übrigen hat sich – das nur so zur Information – auch der Landtag vor langer Zeit einmal verpflichtet, hier Gender-Mainstreaming einzuhalten und eine geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Auch hier würde ich mir wünschen, dass man das, was man einmal beschlossen hat, auch einhält.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem CSU-Gesetz und unserem habe ich bereits genannt. Wir wollen die Freistellung für Verbands- und Gremienarbeit – das liegt auch auf der Hand –, weil sich eben die Jugendarbeit verändert hat. Nicht nur ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter, sondern auch gewählte Vertreterinnen und Vertreter von Jugendverbänden brauchen einen Anspruch auf Freistellung. Damit stärken wir tatsächlich die Arbeit der Jugendverbände und vor allem die Selbstorganisation der Jugendarbeit.

Wir haben große Sympathien für die Zusatzpunkte der FREIEN WÄHLER. Es soll nämlich eine Freistellung auch für Studierende und für Schülerinnen und Schüler geben. Das geht aber eben leider nicht in diesem Gesetz. Das muss woanders geregelt werden; da ist dieses Gesetz der falsche Ort. Deswegen haben wir einen zusätzlichen Antrag gestellt, und in diesem Antrag fordern wir eben eine Änderung. Das