Protocol of the Session on March 14, 2017

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jede zweckentfremdete Wohnung, bei der die Stadt mit ihren Anordnungen dafür sorgt, dass sie wieder Wohnzwecken zugeführt wird, ist ein preiswerterer Gewinn für den Mietwohnungsmarkt als eine neu gebaute Wohnung. Mit dem Ihnen vorliegenden verschärften Gesetzentwurf unterstützen wir Gemeinden mit Wohnraummangel, indem wir sie unbefristet zum Erlass von Zweckentfremdungssatzungen ermächtigen und ihnen weiter reichende Befugnisse für das Verfahren geben. Wir sorgen gemeinsam dafür, dass sich in Privatwohnungen nicht alle paar Tage oder Wochen Touristen die Klinke in die Hand geben. Wir sorgen dafür, dass reguläre Mieter dort ihr Zuhause finden. Ich hoffe

sehr, dass die Landeshauptstadt München sämtliche Möglichkeiten beim Vorgehen gegen Zweckentfremdung ausschöpft und dass bald auch andere Städte und Gemeinden in Bayern mit besonderem Wohnraumbedarf von dieser Satzungsermächtigung Gebrauch machen und damit ihren Wohnungsbestand schützen.

Ich bitte Sie alle um eine zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs und eine baldige Beschlussfassung, damit wir das jetzt fortgeschriebene Gesetz in Kraft setzen können, bevor die Befristung des alten Gesetzes abläuft.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatsminister. – Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Lotte von der SPD. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Herrmann, die SPD-Landtagsfraktion hat bereits einen eigenen Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt, den Sie auch erwähnt haben. Wir haben einen solchen Gesetzentwurf nicht nur in dieser Legislaturperiode vorgelegt, sondern auch schon in der vorletzten und in der letzten Legislaturperiode. Ich freue mich, dass wir jetzt einen Schritt weiterkommen und einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Zweckentfremdung von Wohnraum vorgelegt bekommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass nun der Freistaat Bayern dem Beispiel der SPD-geführten Bundesländer Hamburg und Berlin folgt und das Thema Zweckentfremdung auch bearbeitet.

(Beifall bei der SPD)

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält wichtige Neuerungen. Sie haben das völlig zu Recht angemerkt, Herr Herrmann. Ihm fehlen aber viele Regelungen, die wir bereits vorgeschlagen haben und die in unserem Gesetzentwurf enthalten sind. Wir begrüßen ausdrücklich die Entfristung des bisherigen Gesetzes und die Anhebung des Bußgeldrahmens, damit eine abschreckende Wirkung entsteht. Wir begrüßen vor allem die Konkretisierung des Gesetzestextes und die Einführung einer Auskunftspflicht für die Verwalter und die Vermittler, also für die klassischen Internetportale, gegenüber den Behörden. Nicht begrüßen können wir, dass entscheidende Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung in diesem Gesetzentwurf leider nicht enthalten sind. Einerseits verwundert uns das, weil uns aus den Reihen der CSU vorgeworfen wurde, wir hätten bei unserem Gesetzentwurf von Ihrem Gesetzentwurf abgeschrieben. Andererseits ist

das auch schlecht, weil Bayern damit hinter den Regelungen von Hamburg und Berlin zurückbleibt.

Die Landeshauptstadt München, die hier schon erwähnt wurde, gehört in Bayern unumstritten zu den Kommunen, die am stärksten von der Zweckentfremdung betroffen sind. Sie hat bereits klargestellt, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung einige wichtige Fragen offenlässt. Offensichtlich scheinen Sie, Herr Herrmann, nicht bereit zu sein, diese Interessen der Mieterinnen und Mieter im Gesetzentwurf aufzugreifen. Deswegen möchte ich hier noch einmal die Punkte herausarbeiten, in denen wir uns nicht einig sind. In vielen Punkten sind wir uns schon einig.

Wir müssen uns erstens auf die Frage konzentrieren, wie die Kommunen mit dem Gesetz umgehen können. Zum einen fordert die Stadt München eine Begrenzung der Miethöhe bei der Vermietung möblierter Wohnungen. Diese muss auf eine Erhöhung der ortsüblichen Miete um maximal 15 % beschränkt bleiben. Dazu finde ich in Ihrem Gesetzentwurf leider nichts.

(Beifall bei der SPD)

Ein anderer Aspekt ist die Frage der Unzulässigkeit der Fremdenbeherbergung bereits nach sechs Wochen. Wir fordern eine Beschränkung der Fremdenbeherbergung auf sechs Wochen. In Ihrem Entwurf stehen nun acht Wochen. Sie haben es auch kurz begründet. Dennoch verstehe ich es nicht, Herr Herrmann. In den Arbeitshilfen Ihres Ministeriums zum Vollzug des bisherigen Zweckentfremdungsgesetzes kann jeder hier im Raum und jeder Bürger und jede Bürgerin in Bayern die Empfehlung des Innenministeriums nachlesen: Eine Zweckentfremdung liegt nicht vor, wenn Wohnraum bis zu insgesamt sechs Wochen im Kalenderjahr zum Beispiel während des Urlaubs als Ferienwohnung vermietet wird. Deshalb frage ich mich: Warum gehen Sie jetzt auf acht Wochen, obwohl Ihre Empfehlung bisher sechs Wochen war? Das ist doch keine Verschärfung und keine Verbesserung, sondern eine Verschlechterung. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen.

Der nächste Punkt: Das Anbieten und Bewerben von zweckentfremdetem Wohnraum ist nach dem Gesetzentwurf der Staatsregierung keine Ordnungswidrigkeit. Das halte ich aber für wichtig. Die Beispiele aus Berlin und Hamburg zeigen doch, dass man bereits gegen das Anbieten einer zweckentfremdeten Wohnung vorgehen kann, wenn dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Wenn aber nicht schon das Anbieten einer solchen Wohnung, sondern erst das tatsächliche Handeln bußgeldbewehrt ist, dann ist es doch schon zu spät. Damit haben wir nicht die nötige Handhabe, um schwarze Schafe in den Internetportalen aussor

tieren zu können. Hier müssen wir tätig werden können.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Frage der Treuhänder. Herr Herrmann, Sie tun hier so, als würden wir mit den Treuhändern völliges Neuland betreten. Sie selber haben sich gemeinsam mit Ihrem Ministerium von der Verwaltung in Hamburg inspirieren lassen. Wer sich den Gesetzentwurf der Staatsregierung ansieht, wird feststellen, dass vieles darin aus dem Hamburger Gesetzentwurf übernommen wurde. Komischerweise wurde der Treuhänder aber nicht übernommen. Sicher kann man sagen, die Einsetzung eines Treuhänders sei ein sehr starker Eingriff in das Eigentumsrecht. Das stimmt auch. Sie ist aber auch nur das letzte Mittel.

In Hamburg gab es die Einsetzung eines Treuhänders schon in einem Fall. Dabei hat sich ein ausländischer Investor geweigert, die Regelungen des Zweckentfremdungsgesetzes von Hamburg anzuerkennen, und schlichtweg nichts gemacht. Man konnte des Eigentümers, der in Dubai saß, nicht habhaft werden. Er hat sämtliche Anweisungen ignoriert. Diesen Fall konnte man mit einem Treuhänder lösen, der den Wohnungseigentümer nicht enteignet hat, sondern die Wohnung lediglich ortsüblich vermietet hat. Die Miete ging dann ganz regulär an den Eigentümer. Wo da der starke Eingriff gegenüber dem Eigentümer ist, kann ich definitiv nicht erkennen.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt viele Punkte im Gesetzentwurf der Staatsregierung, denen wir wohlwollend zustimmen. Über zwei oder drei Knackpunkte sollten wir aber im Fachausschuss noch einmal diskutieren. Vielleicht lassen Sie sich bei dem einen oder anderen Punkt noch erweichen. Dass Nachbesserungsbedarf besteht, liegt auf der Hand.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Brannekämper von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Lotte, ich bin mir sicher, dass der Gesetzentwurf, den die Staatsregierung heute eingebracht hat, der richtige Weg ist. Das Gesetz ist effizient, unter dem Gesichtspunkt der Bürokratie vertretbar und richtig. Eine neue Zielsetzung dieses Gesetzes ist es, die Begleiterscheinung, die wir unter dem Schlagwort "Medizintourismus" besonders in München kennen, in den Fokus zu nehmen. Bisher lag der Schwerpunkt des Geset

zes darauf, die Umwandlung von Wohn- in Büroflächen in prominenter Lage zu verhindern. Das war der Hauptansatzpunkt der Zweckentfremdungssatzung – zumindest in der Landeshauptstadt München. Die Umnutzung von guten Wohnlagen in Flächen für Rechtsanwaltskanzleien zu verhindern, war also der ursprüngliche Ansatz, während wir jetzt einen komplett neuen Aspekt in der Debatte haben.

Die Problematik, die seit 2012 in der Landeshauptstadt München zu beobachten ist, ist natürlich nicht neu, da haben Sie völlig recht. Ich muss Ihnen aber auch eines sagen: Sie haben am 1. Februar einen Gesetzentwurf eingebracht, bei dem Sie im Prinzip den sich in der Verbandsanhörung befindlichen Gesetzentwurf der Staatsregierung abgepinselt haben.

(Andreas Lotte (SPD): Der aus Hamburg kommt!)

Sie haben gesagt: Da machen wir "Copy and Paste". Das ist sehr einfach, wir kopieren einfach. Herr Kollege Rotter hat in der Debatte am 1. Februar auch schon darauf hingewiesen.

(Andreas Lotte (SPD): Wir schreiben nur vom Original ab!)

Ich dachte dann noch: Gut, jetzt haben Sie wenigstens die Regelung mit dem Treuhänder aufgenommen. – Der Ansatz stammt aus Hamburg, aber, lieber Herr Kollege, die Hamburger haben das ganz anders gemeint und das hat auch einen ganz anderen Hintergrund.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Ach so!)

Ja, lieber Herr Kollege Pfaffmann, es geht nämlich darum, dass es in Hamburg dazu kam, weil eine hochbetagte Dame nicht mehr in der Lage war, ihre Wohnung zu vermieten – es gibt ja viele Menschen, die eine Wohnung haben und sagen: Ich kann sie nicht mehr selbst auf den Markt bringen –, und die Stadt gesagt hat: Wir bestellen einen Treuhänder, der kann das für dich sozusagen übernehmen. – Das passiert allerdings mit der Zustimmung des Betroffenen.

Beim Medizintouristen haben wir hingegen die Ablehnung, einen Treuhänder einzusetzen, und es wird Ihnen jeder Jurist, der sich mit diesem Thema auskennt, sagen: Da betreten Sie wirklich wackeligsten Grund, da wird es ganz, ganz schwierig, weil der Mieter nach der Verfassung im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie der Eigentümer hat.

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))

Deswegen ist Ihr Fall auch noch nie so aufgetreten; fragen Sie in Hamburg nach.

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))

Ja, wenn es Gewerberaum ist, dann ist es klar, Herr Kollege Lotte. Beim Gewerberaum ist der Fall klar. Was Sie jetzt aber auf Medizintouristen umlegen wollen, funktioniert nicht, und deswegen macht es Hamburg so auch nicht. Das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist in diesem Sinne völlig richtig, weil er die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten berücksichtigt, die wir haben.

Jetzt kommt natürlich wieder das alte Thema, dass es heißt, damit würde es der Landeshauptstadt München völlig unmöglich gemacht, das Ganze vernünftig zu bearbeiten und das Problem des Medizintourismus – das ich aus meinem Stimmkreis wohl mit am besten von allen hier im Hause kenne – effektiv zu bekämpfen. Dazu muss ich sagen, lieber Herr Kollege, die Landeshauptstadt München hatte bis zur Entstehung der neuen Rathausmehrheit fast kein Personal, um überhaupt ansatzweise anzufangen, das Thema wirksam anzugehen. Es muss ja alles dokumentiert sein, wenn Sie bei Gericht sagen: Herr X hat eine Wohnung, er vermarktet sie kurzfristig und nicht dauerhaft und widerspricht damit dem Gesetz. Das muss in jedem einzelnen Fall dokumentiert werden, und alle 14 Tage findet ein Mieterwechsel statt. Diese Dokumentation hat im Prinzip erst ab Mitte bzw. Ende 2014/2015 stattgefunden. Vorher war überhaupt kein Personal da; das musste erst gefunden und eingearbeitet werden. Bis zum Frühjahr 2015 ist bei diesem Thema also praktisch nichts passiert. Da hat man das am Schreibtisch verwaltet und die Menschen im Arabellapark und in der Isarvorstadt allein gelassen. Nur so viel dazu.

Also, hier bitte jetzt keine Krokodilstränen vergießen und nicht sagen: Ja, das Gesetz kommt zu spät. – Am Schluss ist nicht das Gesetz entscheidend, sondern der Vollzug des Gesetzes. Wenn ich in der Verwaltung allerdings keine Mitarbeiter habe, die das Ganze umsetzen können, hilft mir am Schluss das ganze Gesetz nichts, weil es einfach ins Leere läuft. Deswegen sind wir der Meinung, das ist so in Ordnung, wie das heute verabschiedet wird.

Zu der Frage: Warum jetzt nichts sechs, sondern acht Wochen? – Ich finde diese Regelung richtig; denn im Prinzip hat der Arbeitnehmer, der sich zwei Monate auf Dienstreise oder Fortbildung befindet, die Möglichkeit zu sagen: Gut, okay, ich kann die Wohnung anderweitig vermieten. – Das ist in Ordnung. Im Fall der Medizintouristen ist die Wohnung hingegen dauerhaft anderweitig vermietet, und da gilt diese Frist von sechs Wochen nicht mehr. Dort haben Sie immer fortfolgende Mietverhältnisse, und es ist völlig wurscht,

ob die Frist sechs oder acht Wochen ist. Mit dieser Regelung untersagen Sie aber dem Studenten oder dem Berufstätigen, zur Wiesn zu vermieten, wenn er im Urlaub ist, oder dem Studenten, wenn er zwei Monate ein Auslandssemester absolviert. Das verhindern Sie damit, das ist völlig klar. Deswegen ist die Begründung, die Sie eingebracht haben, auch völlig unerheblich, wenn nicht sogar falsch und eigentlich "unfreundlich".

Wie gesagt, die Landeshauptstadt München arbeitet jetzt gut mit dem Ministerium zusammen. Man muss auch loben, dass es im Innenministerium eine Arbeitsgruppe gibt, um das gemeinsam zu bewältigen – Stadt und Land gemeinsam, Hand in Hand –, und versucht wird, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die natürlich schwierig sind – das ist überhaupt kein Thema –, auszureizen. Auch die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 50.000 Euro auf 500.000 Euro ist ein richtiger Ansatz; das kam bei euch jetzt auch nicht vor.

Ich bin der Auffassung, wir haben ein effizientes Gesetz. Den Kolleginnen und Kollegen von der SPD kann man nur sagen: Bitte in Zukunft nicht mehr so viel plagiieren, weder bei uns noch in Hamburg, weil bei uns passt es auch formal überhaupt nicht hin. Es ist eine völlig andere gesetzliche Voraussetzung, mit der man hier angetreten ist, und deswegen kann man euch nur sagen. Zu dem Thema passt das schöne Zitat, lieber Herr Kollege Lotte: Wo viel kopiert wird, wird nichts kapiert.

(Zurufe von der SPD: Oh!)

In diesem Sinne: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Er ist richtig und fair, und er wägt sehr gut ab zwischen der Nutzung sowie den Interessen der Menschen vor Ort, die unter dem Medizintourismus gerade in der Landeshauptstadt München leiden.

(Beifall bei der CSU)

Herr Brannekämper, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Herr Kollege Lotte hat eine Zwischenbemerkung.

Lieber Herr Kollege Brannekämper, ich habe eine konkrete Nachfrage. Sie haben jetzt zu dem Gesetz und zu der Effizienz wunderbar ausgeführt. Eine kurze Anmerkung: Ich denke, das Thema Medizintourismus ist in Hamburg das gleiche wie in München. Sie müssten mir erklären, warum der Medizintourismus in Hamburg anders funktioniert als in Bayern; denn mir leuchtet das nicht ein.

Mir geht es aber noch einmal um Folgendes: Sie haben vorher kritisiert, die Landeshauptstadt München hätte diesbezüglich in der Vergangenheit viel zu wenig getan. Jetzt habe man ein neues Gesetz, benötige dieses Gesetz aber eigentlich gar nicht, weil es ginge bereits, wenn man richtig vollziehen würde. Da stelle ich Ihnen die Frage: Die vollziehende Behörde – in diesem Fall die Landeshauptstadt München – sagt heute schon: Wir haben große Zweifel, dass wir effektiv vollziehen können, weil es ein Problem beim Räumungsgebot gibt. Diese Stellungnahme wird aber einfach ignoriert. Denken Sie, dass das wirklich funktioniert?

Bei den sechs Wochen versus acht Wochen entdecke ich jetzt doch einen Widerspruch und würde gerne von Ihnen eine klare Aussage hören: Die sechs Wochen, die bisher galten – nach dem jetzigen Gesetz –, waren also nach Ihrer Aussage falsch, und deswegen muss man jetzt auf acht Wochen gehen? Oder warum waren sie bisher richtig und sind in Zukunft falsch? Könnten Sie das vielleicht noch einmal kurz erklären? – Vielen Dank.

Wir erklären alles gerne. – Die Stadt hat in der ersten Zeit überhaupt nichts dokumentiert, was notwendig gewesen wäre, um alle Prozesse zu gewinnen und das Verfahren abzukürzen.

Ich tue mich schwer zu sagen, wir haben zwar 2.000 Wohneinheiten – wird behauptet –, die sozusagen illegal oder nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, allerdings muss ich erst einmal fünf Stellen schaffen. Fünf Stellen sind außerdem nicht wahnsinnig viel für diese sehr personalintensive Aufgabe; denn Sie müssen ja praktisch vor der Wohnungstüre stehen bleiben und schauen, wer wann hinausgeht und wie lange die Wohnung vermietet ist. Fünf Stellen sind dafür so gut wie fast gar nichts.

(Zuruf des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))