Protocol of the Session on March 9, 2017

Bei all den wichtigen Dingen, die wir erstritten haben, wie Kündigungsschutz, Mutterschutz und Elternzeit, müssen wir auch an die Konsequenzen für den Arbeitgeber, auch für den kleinen Betrieb, denken. Durch solche Vorschriften sollen keine Hürden für Einstellungen entstehen. Natürlich darf ein Betrieb nie eine Frau deswegen nicht einstellen, weil sie vielleicht schwanger werden könnte. Aber dieser Gedanke ist dennoch in den Hinterköpfen mancher potenzieller Arbeitgeber. Daher muss man in diesem Bereich etwas vorsichtig sein. Wenn ein Arbeitgeber zahlreiche Formulare ausfüllen muss, dann ist das nicht gerade einstellungsförderlich. Deswegen und wegen des hohen Verwaltungsaufwands für den Mittelstand lehnen wir den Antrag der GRÜNEN ab und begrüßen gleichzeitig den Gesetzentwurf als Kompromiss, der in die richtige Richtung geht.

Eines ist auch klar: Der eigentliche Ansatz ist natürlich die Bewusstseinsveränderung, die immer noch stattfinden muss. Es besteht immer noch die Notwendigkeit, traditionelle Rollenbilder und Berufsfelder aufzubrechen. Der Girls‘ Day und der Boys‘ Day sind zwar nett und wichtig, aber es muss noch viel mehr in diese Richtung geschehen. Das kostet Geld, und zwar mehr, als es kostet, nur Vorschriften zu erlassen. Das ist die richtige Richtung. Ich bin zuversichtlich, dass sich das Problem erledigt. Das wird sicher nicht in dem Tempo geschehen, wie wir Frauen uns das vorstellen. Aber ich gehe davon aus, dass meine Urenkelinnen dieses Thema nicht mehr behandeln müssen.

Ich gehe sogar so weit zu sagen, dass die Bildung das Ganze umkippen wird. Meine Herren, ich muss Sie hier ein bisschen beunruhigen. Ich bin davon überzeugt, dass in Zeiten meiner Urenkelin die Männer um Gleichberechtigung kämpfen müssen. Wir werden dann ganz bestimmt das Rad umgedreht haben. Wir Frauen werden uns dann auf der anderen Seite des Rades befinden. Wenn Sie nicht wollen, dass wir es Ihnen oder Ihren Enkeln einmal schwermachen, dann schauen Sie jetzt, dass sich der Prozess etwas beschleunigt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat die Staatsministerin Frau Emilia Müller das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entgeltgleichheit ist ein zentrales Anliegen der Bayerischen Staatsregierung. Frauen und Männer müssen für die gleiche Arbeit auch das gleiche Entgelt erhalten. Die immer noch bestehende Lohndifferenz können und wollen wir als Gesellschaft so nicht akzeptieren. In diesem Punkt stimme ich mit allen meinen Vorrednerinnen absolut überein. Das ist auch so im Koalitionsvertrag verankert und festgelegt. Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Entgelttransparenzgesetz vorgelegt. Wir sind uns alle einig, dass mehr Transparenz gerade in größeren Unternehmen mit komplexeren Entgeltstrukturen ein stärkeres Bewusstsein schaffen und ein Schritt hin zu mehr Entgeltgleichheit sein kann. Ein individueller Auskunftsanspruch für die Beschäftigten, betriebliche Verfahren für Überprüfungen der Entgeltstrukturen und Berichte größerer Unternehmen über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit sollen mehr Transparenz auch in der Praxis schaffen. Dadurch wird für mehr Transparenz gesorgt.

Die Transparenz ist aber nur ein Baustein für mehr Lohngleichheit. Das ist vorhin auch gesagt worden. Die unterschiedliche Bezahlung von Frauen und Männern hat meist strukturelle Ursachen. Die Kollegin Gerlach hat das vorhin auch im Detail definiert. Frauen ergreifen meistens bestimmte Berufe, in denen keine hohen Löhne bezahlt werden. In Berufen, die auf einem Studium der MINT-Fächer aufbauen, werden höhere Löhne gezahlt. Daher ist es dringend erforderlich, auch an unseren Schulen für ein Studium der MINT-Fächer zu werben. Junge Mädchen sollen sich mit den MINT-Fächern auseinandersetzen und technische Berufe ergreifen. Nach einem Studium der MINT-Fächer können diese jungen Frauen ein höheres Gehalt erzielen. Frauen sind auch in den Führungsebenen immer noch seltener zu finden. Hier gibt es nach wie vor ein Defizit. In vielen Berufen im sozialen Bereich und im Dienstleistungsbereich wird oft sehr schlecht bezahlt. Diese Berufe werden typischerweise von Frauen ergriffen. Dagegen wird in typischen Männerberufen oft besser bezahlt. Gerade die typischen Frauenberufe brauchen einen besseren Stellenwert und müssen besser entlohnt werden, dann interessieren sich zukünftig vielleicht auch Männer dafür.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, folgender Punkt ist auch schon gesagt worden: Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt häufiger und länger als Männer. Sie kehren häufig nur in Teilzeit in den Beruf zurück. Das bedauere ich auch. Der Wiedereinstieg in den Beruf ist für viele Frauen nach einer Fa

milienphase immer noch schwierig. Oftmals sind dann auch die Aufstiegschancen nicht mehr dieselben wie vor der Elternzeit. Ein großer Teil der Lohndifferenz lässt sich auf diese Weise erklären. Daran werden Auskunftsansprüche und Berichtspflichten mit Sicherheit nichts ändern. Davon bin ich absolut überzeugt. Wir müssen vielmehr an den strukturellen Gründen arbeiten. Es ist nicht neu, aber richtig: Alle, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, müssen die Arbeitswelt familienfreundlicher gestalten. Dann haben auch Frauen mit Kindern gute berufliche Chancen beziehungsweise bessere berufliche Chancen. Dazu gehört auch eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Ich nenne auch den Familienpakt Bayern oder unsere verschiedenen Wiedereinstiegsinitiativen, die wir auf den Weg gebracht haben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Chancengerechtigkeit, Entgeltgleichheit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf entstehen nicht durch mehr Bürokratie. Wir wollen daher keine unnötige Bürokratie, die die Arbeitgeber nur belastet. Dafür haben wir uns auch starkgemacht. Mehr Bürokratie nützt auch den Frauen nichts.

(Beifall bei der CSU)

Der Gesetzentwurf, den wir im Bundesrat mitbeschlossen haben, soll mehr Transparenz in die Entgeltstrukturen bringen – jetzt mit viel weniger unnötiger Bürokratie. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Übrigen genau die Instrumente, die Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, heute nochmals von der Staatsregierung einfordern wollen. Das reicht vom individuellen Auskunftsanspruch bis zur Berichterstattung großer Unternehmen. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich Ihr Antrag erledigt hat. Frau Gottstein hat vorhin darauf hingewiesen.

Die Forderungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schießen inhaltlich weit über das Ziel hinaus. Sie wollen kleine Betriebe mit Bürokratie überziehen, die das irgendwann einfach nicht mehr bewältigen können. Dazu zählen vor allem kleine Mittelständler. Dabei sind Sie zu weit gegangen. Das wollen wir nicht unterstützen. Sie wollen Arbeitgeber sanktionieren. Sie wollen vor allem der Fachkompetenz und der Tarifautonomie der Tarifpartner das Vertrauen absprechen. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CSU)

Der Gesetzentwurf wurde am 10. Februar 2017 im Bundesrat abschließend behandelt. Er wird jetzt im Bundestag abgestimmt. Ich gehe davon aus, dass die meisten mehr Transparenz und weniger Bürokratie in Zukunft begrüßen. Damit erhalten Frauen eine bessere Übersicht über das Entgelt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration empfiehlt beide Anträge zur Ablehnung. Nachdem zum SPD-Antrag namentliche Abstimmung beantragt worden ist, lasse ich zunächst über den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Das ist Tagesordnungspunkt 12.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag auf Drucksache 17/13355 von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Jetzt komme ich zur namentlichen Abstimmung des SPD-Antrags auf Drucksache 17/13315. Die Regeln sind bekannt. Ich eröffne die Abstimmung. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen.

(Namentliche Abstimmung von 12.24 bis 12.29 Uhr)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die fünf Minuten sind um. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte, das Ergebnis außerhalb des Saales festzustellen. Es wird zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, teile ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten namentlichen Abstimmung zur Eingabe betreffend den Erhalt kommunaler Frei- und Hallenbäder bekannt. Dabei handelt es sich um Tagesordnungspunkt 9. Mit Ja haben 80, mit Nein 62 gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Entscheidung des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport entsprochen worden.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Mütze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Innerdeutsche Steuerflucht weiter begrenzen (Drs. 17/14484)

Im Einvernehmen der Fraktionen findet hierzu keine Aussprache statt. Damit kommen wir gleich zur Ab

stimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wir stimmen zu!)

Ich stelle fest, dass die SPD-Fraktion nicht abgestimmt hat.

(Dr. Simone Strohmayr (SPD): Wir stimmen zu! – Unruhe)

Ich bleibe bei meiner Feststellung.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kein pechhaltiger Straßenaufbruch auf Privatgrund (Drs. 17/14423)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis in die 70er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurden in Deutschland die Straßen geteert. Teer enthält giftige und krebserregende Bestandteile. Deshalb wird Teer seit dieser Zeit nicht mehr verwendet. Jetzt wird Asphalt verwendet.

Nun aber werden die alten Straßen Zug um Zug saniert. Dabei fällt viel Material an, nach Aussagen der Staatsregierung sind es etwa 70.000 Kubikmeter im Jahr. In der Regel müssen öffentliche Baulastträger dieses Material entsorgen. Nun kann man Teer wie bisher im Straßenbau verwenden. Dabei gilt aber die Prämisse, dass giftige Stoffe nicht weiträumig verbreitet oder mit anderen vermischt werden sollen. Genau das passiert aber derzeit in Bayern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Während alle anderen Bundesländer die Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch auf privatem Gelände untersagen, ist das in Bayern immer noch möglich. Das ist fahrlässig, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Richtig ist zwar, dass man Teer nur eingeschränkt verwenden darf, zum Beispiel in Gewerbegebieten. Offensichtlich kontrolliert das in Bayern aber niemand. Wohin das führen kann, zeigt das Beispiel Hutthurm im Landkreis Passau. Dort wurden 10.000 Tonnen teerhaltiges Material unter einem Aussiedlerbauernhof vergraben. Damals – das war 2009 – kam viel zusammen. Ein Landwirt hat ein preisgünstiges Angebot angenommen. Ein Unternehmer hat ein gutes Geschäft gemacht, und eine Behörde kannte die Verordnungen und Merkblätter nicht. Zum Glück gab es aufmerksame Nachbarn, die es besser wussten und Alarm geschlagen haben. Der Teer ist nun fast vollständig ausgebaut. Das hat die öffentliche Hand Millionen gekostet; denn der Landwirt ist pleite. Was der Passauer Landrat davon hält, können Sie sich vermutlich denken. Er ist Mitglied der CSU und betont bei öffentlichen Auftritten immer wieder, dass der Freistaat nun endlich auch in der Pflicht ist.

Nun könnte man meinen, das Beispiel Hutthurm sei ein Einzelfall. Das ist nicht der Fall. Allein im Landkreis Passau gibt es 16 weitere Fälle. Das haben nicht die Behörden herausgefunden. Die Staatsanwaltschaft hat es ermittelt. Wir können also davon ausgehen, dass es sich bei den Fällen in Passau um die Spitze eines Eisbergs handelt. Über diese 16 Fälle wissen die Behörden leider immer noch nicht viel. Der Einbau des Teers wurde nicht dokumentiert, obwohl das eigentlich vorgeschrieben ist. Über die eingebaute Menge, die Mächtigkeit und die Flächengrößen ist nichts bekannt. Nichts ist über den Schadstoffgehalt bekannt. Noch nicht einmal ist bekannt, ob das Material aus Bayern oder von woanders her kommt. Das ist ein Skandal, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiterer Skandal ist es, dass die Behörden gar nicht wissen können, woher das Material kommt. Nach Ansicht des Umweltministeriums ist der Einbau von teerhaltigem Straßenaufbruch weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig. Das heißt, man weiß nichts und will es auch nicht wissen. Mit dieser Regelung machen Sie Bayern zum Eldorado für skrupellose Geschäftemacher aus ganz Deutschland; denn der Teer wird immer mehr.

Am Anfang habe ich vom Einbau im Straßenbau gesprochen. Das wird aber nicht mehr passieren; denn ab 2018 verzichtet sowohl der Bund als auch das Land auf die Verwendung von teerhaltigem Straßenaufbruch im Straßenbau. Warum? – Aus Vorsorgegründen! Man will der Verbreitung von giftigem Material schließlich nicht Vorschub leisten. Das ist sehr

vernünftig. Private dürfen teerhaltigen Straßenaufbruch aber weiter verwenden, und das ohne Genehmigung und Anzeigepflicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit muss nun endlich Schluss sein. Das dürfen wir nicht zulassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die geforderte Regelung ist überfällig. Wir haben darüber im Umweltausschuss auch schon gesprochen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag; denn wir dürfen nicht fahrlässig zusätzliche Altlasten schaffen, die unsere Kinder und Enkel ausbuddeln müssen und die die öffentliche Hand vermutlich mit weiteren Millionen belasten werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Kollegin. Bevor ich dem nächsten Redner das Wort gebe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die GRÜNEN zu diesem Tagesordnungspunkt namentliche Abstimmung beantragt haben. Ob wir die namentliche Abstimmung vor der Mittagspause noch durchführen, hängt davon ab, ob die 15 Minuten erreicht werden oder nicht. Jetzt hat Kollege Dr. Hünnerkopf von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Antrag, den die GRÜNEN im Bayerischen Landtag in fast wortgleicher Form schon 2012 und 2014 gestellt haben. Allein durchs Wiederholen werden der Antrag und das Anliegen nicht richtiger. Damals wurden die Anträge jeweils gut begründet abgelehnt. Seither hat sich nichts geändert, und somit erscheint uns der Antrag auch heute entbehrlich. Die Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch ist in Bayern nach wie vor geregelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir reden immer wieder von Bürokratieabbau. Bürokratieabbau hat zum Ziel, überflüssige Regelungen abzubauen, ohne dass dadurch Standards – im konkreten Fall Standards des Umwelt- und Verbraucherschutzes – beeinträchtigt werden. Der vorliegende Antrag verfolgt aber genau das Gegenteil dieses Ziels. Beispielsweise soll mit zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten zusätzliche Bürokratie geschaffen werden, ohne dass sich dadurch die Standards wirklich verbessern.

Zur Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch gibt es in Bayern einschlägige Vorschriften und Regeln, wovon besonders das LfU-Merkblatt 3.4/1 zu beachten ist. Darauf möchte ich hinweisen. Dieses Merkblatt fasst auf der Grundlage und in Ergänzung