Protocol of the Session on March 9, 2017

(Beifall bei den GRÜNEN)

Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Zacharias vor.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Kollegin Schulze, mein Kollege Schindler hat eben das Gerrymandering erwähnt. Ich möchte aus "Wikipedia" zitieren:

Gerrymandering … ist die absichtliche, dem Stimmgewinn dienende Manipulation der Grenzen von Wahlkreisen bei einem Mehrheitswahlsystem. Der Begriff ist benannt nach Elbridge Gerry, einem Gouverneur von Massachusetts des frühen 19. Jahrhunderts und späteren US-Vizepräsidenten, dessen Wahlbezirk nach einem Neuzuschnitt – wie ein zeitgenössischer Zeitungskarikaturist bemerkte – einem Salamander glich.

Stimmen Sie mir zu, dass es sich auch bei diesem Gesetz um eine Manipulation handelt, um Herrn Minister Spaenle seinen Salamander, nämlich das Direktmandat, zu sichern?

Liebe Kollegin Zacharias, Sie sind auch Münchner Abgeordnete.

(Isabell Zacharias (SPD): Das ist mein Stimmkreis!)

Ich weiß, dass das Ihr Stimmkreis ist. Die CSU macht mit dieser Stimmkreisreform Politik. Sie fragt sich: Wie schneiden wir uns das so zusammen, dass es für die CSU-Kolleginnen und CSU-Kollegen in der nächsten Wahl sinnvoll ist? Die Karte zeigt, dass das für die Bürgerinnen und Bürger schwierig wird. Dazu sage ich: Sie können Ihre Stimmkreisreform nur deshalb durchdrücken, weil Sie in dieser Legislaturperiode noch die Mehrheit in diesem Hohen Haus haben. Jetzt hilft es nur, einen guten Wahlkampf zu betreiben, um zukünftig andere Mehrheitsverhältnisse zu befördern.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Isabell Zacharias (SPD): Das machen wir!)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14472 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden und endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/15664 zugrunde. Der Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2017" und in § 2 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. März 2017" einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen seine

Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Stimme bei der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Ich bitte Sie, die Gegenstimmen in gleicher Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und eine Stimme bei der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes".

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich komme zum Tagesordnungspunkt 4, zum Bayerischen Katastrophenschutzgesetz, zurück. Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13793, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/14771, 17/15012 und 17/15015 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/15677 zugrunde.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/14771 – das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSUFraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. – Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/15012 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die CSU-Fraktion. Stimment

haltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen in § 2, betreffend das Bayerische Rettungsdienstgesetz, aufgrund der Vorschläge im Änderungsantrag der CSUFraktion. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 4 als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2017" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/15677.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Dazu ist namentliche Abstimmung beantragt. Sie haben fünf Minuten Zeit für die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 10.42 bis 10.47 Uhr)

Die Abstimmungszeit ist um. Bitte nehmen Sie wieder Platz. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Das Ergebnis wird außerhalb des Sitzungssaales ausgezählt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes (Drs. 17/14473) - Zweite Lesung

(Unruhe)

Gespräche bitte ich draußen zu führen. – Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb auch hier sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/14473 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 17/15679 zugrunde. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmt bei

seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in den entsprechenden Vorschriften als Datum des Inkrafttretens den "1. April 2017" einzufügen.

Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Ergänzungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist es so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die CSU-Fraktion, die SPD-Fraktion, die Fraktionen FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Statistikgesetzes".

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf:

Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 2)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens beziehungsweise des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Bestellung der Mitglieder für den Stiftungsrat der Sudetendeutschen Stiftung

Mit Schreiben vom 3. Februar hat der Vorsitzende des Stiftungsvorstands mitgeteilt, dass die Amtszeit des derzeit amtierenden Stiftungsrats der Sudetendeutschen Stiftung nach fünfjähriger Amtsperiode mit Ablauf des 27. Juni 2017 endet, und darum gebeten, die

fünf durch den Landtag zu entsendenden Mitglieder, die nicht dem Landtag angehören müssen, für eine neue Amtsperiode zu bestellen.

Nach dem Verfahren Sainte-Laguë/Schepers haben die Fraktion der CSU das Vorschlagsrecht für drei Mitglieder und die Fraktionen der SPD und der FREIEN WÄHLER das Vorschlagsrecht für jeweils ein Mitglied. Der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN steht kein Vorschlagsrecht zu.

Die Fraktion der CSU hat als Mitglieder Herrn Abgeordneten Andreas Lorenz, Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Gerhard Waschler und Herrn Abgeordneten Josef Zellmeier vorgeschlagen. Vonseiten der SPDFraktion wurde unsere ehemalige Kollegin Christa Naaß und vonseiten der Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Landtagsabgeordneter Bernhard Pohl vorgeschlagen.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass hierzu keine Aussprache stattfindet und über die Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden kann.

Wer mit der Bestellung der vorgeschlagenen Persönlichkeiten zu Mitgliedern des Stiftungsrats der Sudetendeutschen Stiftung einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – CSU-Fraktion, SPDFraktion, die Fraktionen FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Dann ist das so beschlossen. Ich wünsche den Gewählten viel Glück und Erfolg bei ihrer Aufgabe.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gebe ich Ihnen noch die folgenden weiteren Umbesetzungen bekannt. Neues stellvertretendes Mitglied im Ältestenrat wird anstelle von Frau Margarete Bause Frau Katharina Schulze. Frau Kollegin Bause wird anstelle von Frau Schulze neues Mitglied im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Herr Dr. Sepp Dürr wird anstelle von Frau Kollegin Rosi Steinberger neues Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst. Herr Kollege Jürgen Mistol wird anstelle von Frau Schulze neues Mitglied im Landessportbeirat. Auch diesen Kolleginnen und Kollegen wünsche ich weiterhin viel Glück und Erfolg bei ihren neuen Aufgaben.

Nun gebe ich Ihnen gleich das Ergebnis der namentlichen Schlussabstimmung zum Tagesordnungspunkt 4 – Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/13793 – bekannt. Mit Ja haben 139 gestimmt. Mit Nein haben null gestimmt, und Stimmenthaltungen gab es auch nicht. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Katastrophen

schutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfes in der soeben beschlossenen Fassung ist auch der Änderungsantrag auf Drucksache 17/15015 erledigt. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Nun rufe ich den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Eingabe betreffend den Erhalt kommunaler Frei- und Hallenbäder - Sammelpetition (KI.0331.17)