Protocol of the Session on February 14, 2017

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es in der Dis kussion um die Angemessenheit von Vortragshonora ren geht, fallen mir zunächst einmal zwei Namen ein: Hillary Clinton und Peer Steinbrück.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge ordneten der CSU – Lachen bei der SPD – Mar kus Rinderspacher (SPD): Der Kollege Stein brück hat seine Einkünfte aber gemeldet!)

Lieber Kollege Kränzlein, das System des Nebentätig keitsrechts ist richtig geregelt. Sie sagen: "zu wenig", und machen es genau umgekehrt. – Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Das sind dann die, bei denen man ein bisschen aufpassen müssen kann.

(Heiterkeit bei der SPD)

Aber die sind sowieso gedeckelt. Das sind die Neben tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diejenigen, die auf Veranlassung des Dienstherrn durchgeführt wer den. Dabei ist die Verdienstmöglichkeit gedeckelt, und gegebenenfalls gibt es eine Ablieferungspflicht. Das ist geregelt und wird von Ihrem Antrag offensichtlich nicht ganz umfasst, obwohl das ein bisschen missver ständlich formuliert ist.

Dann gibt es die Ausnahme der nicht genehmigungs pflichtigen Nebentätigkeiten; sie wurde schon ange sprochen. Sie ist nicht zuletzt Ausfluss des Artikels 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der Freiheit von Wis senschaft, Forschung und Lehre. Sie ist außerdem Ausfluss der Berufsfreiheit und des allgemeinen Per sönlichkeitsrechts.

Der Dienstherr profitiert von dieser wissenschaftlichen Arbeit. Denken Sie an die Erarbeitung von Kommen tierungen und an die Lehrtätigkeit an Hochschulen.

(Dr. Herbert Kränzlein (SPD): Habe ich alles er wähnt!)

Das alles sind eben auch diese freien Nebentätig keiten. Wenn Sie die alle erfassen wollen, kommen Sie doch in den Wald. Was soll denn das?

Sie wollen eine sinnlose Bürokratie aufziehen. Sie überziehen die Anforderungen, weil Sie die Unabhän gigkeit aller Beamten ab der dritten Qualifika

tionsebene infrage stellen. Sie haben das hier noch einmal gemacht. Sie haben gesagt, die Unabhängig keit der Beamten sei in Gefahr. Das haben Sie vorhin in einem Pauschalverdacht ausgesprochen.

Die Kontrolle wird nicht dadurch umfangreicher oder besser, dass im Ministerium dann eine Strichliste ge führt werden muss, wie viele Beamte Nebentätigkei ten machen, sondern die Kontrolle erfolgt vor Ort durch den Dienststellenleiter. Das bekommt man mit. Das gilt auch für die genehmigungsfreien Nebentätig keiten. Kollege Fackler hat eben von sozialer Kontrol le in den Behörden gesprochen. Sie findet statt. Wenn ein Beamter permanent bei Vortragstätigkeiten gegen die Dienstpflichten verstoßen würde, würde sich das herumsprechen. Sie brauchen nicht zu unterstellen, dass jeder, der wissenschaftliche Vorträge hält oder das Fachwissen aus den Behörden der Öffentlichkeit zugänglich macht, der Kommentare schreibt, seine Unabhängigkeit verliert. Vielmehr handelt es sich um einen Synergieeffekt. Auf diese Weise kann man das Fachwissen, das in den Ministerien und Fachbehör den vorhanden ist, gut verarbeiten. Davon hat auch der Dienstherr etwas.

Dabei ist nicht grundsätzlich zu besorgen, dass alle Beamten zum Beispiel Dienstgeheimnisse verraten.

(Dr. Herbert Kränzlein (SPD): Wer redet denn davon?)

Sie schießen über das Ziel hinaus.

(Dr. Herbert Kränzlein (SPD): Sie regen sich künstlich über etwas auf, das ich nicht gesagt habe!)

Ich rege mich überhaupt nicht künstlich auf. Wenn ich mich aufregen würde, würde ich anders hier ste hen.

Ich halte den Antrag für überzogen und nicht zielfüh rend. Deshalb lehnen wir ihn hier wie auch schon im Ausschuss ab.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als nächster Redner hat der Kollege Ganserer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach Bayerischem Beam tengesetz hat jeder Beamte im Freistaat das Recht, Nebentätigkeiten auszuüben.

(Beifall der Abgeordneten Ingrid Heckner (CSU))

Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden.

Nach Artikel 81 Absatz 2 des Bayerischen Beamten gesetzes bedürfen Beamtinnen und Beamte zur Über nahme von Nebentätigkeiten in der Regel einer vorhe rigen Genehmigung, soweit die Nebentätigkeiten nicht nach Artikel 82 Absatz 1 genehmigungsfrei sind. Unter genehmigungsfreie Tätigkeiten fällt die Verwal tung eigenen oder der eigenen Nutznießung unterlie genden Vermögens. Dagegen ist aus meiner Sicht überhaupt nichts einzuwenden. Darunter fallen aber auch schriftstellerische, wissenschaftliche, künstleri sche Tätigkeiten oder Vortragstätigkeiten. Die Aus übung von Nebentätigkeiten ist nicht uneingeschränkt zulässig. Selbst nicht genehmigungspflichtige Neben tätigkeiten können vom Dienstherrn ganz oder teilwei se untersagt werden, wenn bei ihren Ausübungen dienstliche Pflichten verletzt werden – so weit zum geltenden Recht.

Nun zum Antrag der SPD: Ich kann nicht erkennen, dass es im Antrag darum geht, Nebentätigkeiten zu verbieten oder unsere Beamtinnen und Beamten unter einen pauschalen Generalverdacht zu stellen.

(Markus Rinderspacher (SPD): Sie haben es ver standen!)

Aber von Artikel 82 sind auch Nebentätigkeiten er fasst, die zur Besorgnis der Befangenheit führen kön nen. Das hat nichts mit Misstrauen zu tun. Trotz des Beamteneids leisten wir uns zum Beispiel im Ver gleich dazu, die Annahme von Belohnungen und Ge schenken äußerst penibel zu regeln.

Ich möchte nur auf die Bekanntmachung des Baye rischen Staatsministeriums der Finanzen vom 27. April 2011 "Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch Bedienstete der Steuerver waltung" hinweisen. Nach allgemeinen Verwaltungs vorschriften zum Beamtenrecht ist die stillschweigen de Genehmigung der Teilnahme an Bewirtungen

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

aus Anlass oder bei Gelegenheit dienstlicher Hand lungen möglich. Nach der Verwaltungsvorschrift gilt das für bayerische Finanzbeamte bei dienstlichen Handlungen im Steueraufsichtsdienst und bei Be triebsprüfungen eben nicht:

Bewirtungen anlässlich solcher Handlungen wären, da die Beamtinnen und Beamten hierbei fortlaufend oder über längere Zeit hin tätig wer den, geeignet, die Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten zu beeinträchtigen oder jeden falls bei Dritten Zweifel in dieser Richtung zu we cken.

Da wird penibel geregelt, dass sich, einfach ausge drückt, ein Betriebsprüfer nicht zu Kaffee oder Kuchen einladen lässt, damit nicht der Anschein erweckt wird, er könne bestechlich sein. Zu Kaffee und Kuchen darf sich der Betriebsprüfer nicht einladen lassen. Wenn aber sein Kollege in demselben Unternehmen einen Vortrag hält und dafür über Gebühr ein entsprechen des Honorar einstreicht, ist das zulässig, oder? Gibt es dann keine Probleme?

Zwar können Dienstvorgesetzte, wenn Anhaltspunkte nach Artikel 82 Absatz 2 für Verletzungen der Dienst pflichten bestehen, verlangen, dass diese Beamtinnen und Beamten über Art und Umfang der Nebentätigkei ten Auskunft erteilen und die erzielten Vergütungen schriftlich mitteilen, aber das Problem ist, dass diese Nebentätigkeiten nicht einmal anzeigepflichtig sind. Wenn wir nicht einmal eine Anzeigepflicht für solche Tätigkeiten haben, existiert faktisch ein blinder Fleck. Es gilt, diesen blinden Fleck zu beseitigen. Das ist die Absicht des Antrags der SPD. Deswegen stimmen wir zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Der federführende Ausschuss für Fragen des öffentli chen Dienstes empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zu stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER. Stimmenthal tungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag abge lehnt.

Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, gebe ich das Wahlergebnis der vorher durchgeführten Richterwahl – Tagesordnungspunkt 3 – bekannt.

Wahlvorschlag Frau Kornelia Kornprobst: An der Wahl haben 160 Abgeordnete teilgenommen. Auf Frau Kornprobst entfielen 137 Stimmen. Mit Nein stimmten 4 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 19 Abgeordnete.

Wahlvorschlag Herr Roland Glass: An der Wahl haben wiederum 160 Abgeordnete teilgenommen. Auf Herrn Glass entfielen 136 Stimmen. Mit Nein stimm ten 5 Abgeordnete. Ihrer Stimme enthalten haben sich 19 Abgeordnete.

Ich stelle fest, dass der Bayerische Landtag Frau Kor nelia Kornprobst und Herrn Roland Glass zu berufs

richterlichen Mitgliedern des Bayerischen Verfas sungsgerichtshofs gewählt hat.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7 bis 15 auf:

Antrag der Abgeordneten HansUlrich Pfaffmann, Diana Stachowitz u. a. (SPD) Soziales Europa I Europa ist mehr als eine Wirtschaftsunion (Drs. 17/12541)

Antrag der Abgeordneten HansUlrich Pfaffmann, Diana Stachowitz u. a. (SPD) Soziales Europa II Soziale Rechte in allen Mitgliedstaaten klären (Drs. 17/12542)

Antrag der Abgeordneten HansUlrich Pfaffmann, Diana Stachowitz u. a. (SPD) Soziales Europa III Richtlinie sozialer Mindeststandards in Europa (Drs. 17/12543)

Antrag der Abgeordneten HansUlrich Pfaffmann, Diana Stachowitz u. a. (SPD) Soziales Europa IV Arbeitnehmerrechte in Verordnung festschreiben (Drs. 17/12544)