Protocol of the Session on February 1, 2017

Herr Kollege Halbleib, Sie kennen den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Er ist von der Staatsregierung beschlossen worden und in die Verbandsanhörung gegangen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Nicht aber an den Landtag!)

Sie haben den Entwurf der Staatsregierung als Muster genommen und nur noch den Treuhänder mit hineingeschrieben. Ansonsten wurde nicht viel geändert. Die acht Wochen, die in dem Entwurf für die Ferienvermietung enthalten sind, haben Sie auf sechs Wochen reduziert. Die DEHOGA hätte gerne vier Wochen gehabt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Sie ärgern sich doch nur, weil Sie so spät dran sind. Das kann ich sogar verstehen!)

Die Kollegen von der SPD haben dann als Mittelweg sechs Wochen gewählt. Tun Sie also nicht so, als ob die Staatsregierung bei diesem Thema nicht schon lange tätig gewesen wäre! Wir sollten hier nicht mit Gewalt irgendwelche Konflikte produzieren, die in Wirklichkeit überhaupt nicht existieren.

(Beifall bei der CSU)

Insgesamt ist es ein eigenartiges Verfahren. Es gibt doch eine Pressemitteilung des zuständigen Staatsministers Herrmann von Anfang Juli, dass ein neuer Gesetzentwurf zum Verbot der Zweckentfremdung vorgelegt wird.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wo ist der denn?)

Das habe ich im Übrigen im Hohen Hause wiederholt angekündigt.

(Inge Aures (SPD): Ja, aber nur angekündigt!)

14 Tage später stellen Sie einen Antrag, in dem Sie die Staatsregierung zu etwas auffordern, was Minister Herrmann bereits 14 Tage vorher angekündigt hat.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Alles was recht ist: Es kann nichts Ernsthaftes sein, heute diesen Gesetzentwurf vorzulegen, obwohl Sie genau wissen, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung in einigen Wochen im Landtag eingebracht wird. Die Verbandsanhörung in der Staatsregierung ist doch zwingend vorgeschrieben.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wenn Sie dann nur nicht zu spät kommen!)

Das hat nichts mit Zuspätkommen zu tun. Das ist ein ganz normales Verfahren. Wenn die SPD nun meint, bei den Gesetzentwürfen brauche man keine Verbandsanhörung mehr, dann kommunizieren Sie das bitte insbesondere auch den kommunalen Spitzenverbänden.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Das kann man rechtzeitig beginnen!)

Ein Moment bitte, Kollege Rotter. – Nun sind wir wieder da, wo wir eigentlich nicht sein wollten: Zwischenrufe ja, Kollege Halbleib, aber bitte nicht permanent.

(Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD))

Nun, Kollege Rotter ist hier am Rednerpult der Redner. Er muss Sie oder uns auch ansprechen können.

(Volkmar Halbleib (SPD): Er muss mir ja nur Antwort geben!)

Bitte, Kollege Rotter, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kollegen von der SPD, für Ihren Gesetzentwurf haben Sie als Muster den Entwurf der Staatsregierung genommen und ihn leicht verändert. Über die Zielsetzung sind wir uns doch eigentlich einig, und über die Änderungen, die Sie aufgenommen haben, wie zum Beispiel den Treuhänder, wird man reden können. Das Verfahren aber, wenige Tage bevor der Gesetzentwurf der Staatsregierung im Hohen Hause ankommt, vorzupreschen, ist ein eigenartiger Aufga

lopp, den wir bisher in diesem Parlament nicht erlebt haben.

Soweit die Geldbuße auf 500.000 Euro gegenüber bisher 50.000 Euro erhöht werden soll, gehen Sie identisch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung. Soweit eine Geldbuße von 50.000 Euro für verweigerte Unterlagen, Auskünfte und Ähnliches vorgesehen ist, ist das ebenfalls mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung identisch.

Sie weisen nun darauf hin, dass es jetzt eine neue Thematik im Vergleich zum Zeitraum von vor drei oder vier Jahren gibt, nämlich diese Fremdvermietung. Das kann man erörtern. Ursprünglich wollten wir verhindern, dass Wohnungen in Geschäftsräume umgewidmet werden. Jetzt allerdings geht es zusätzlich um die zeitlich begrenzte, kurzfristige Fremdvermietung; aber auch diese ist im Entwurf der Staatsregierung aufgegriffen und entsprechend dargestellt.

Zusammen mit dem Kollegen Brannekämper, der sich schon sehr lange mit dieser Thematik insbesondere in München beschäftigt hat, wurden Gespräche mit Wohnungseigentümerinitiativen und auch mit der DEHOGA geführt. Wir kamen dadurch zur Erkenntnis, dass ein Änderungsbedarf besteht, und er ist im Wesentlichen auch im Gesetzentwurf der Staatsregierung verankert. Nun geht es natürlich darum, der Landeshauptstadt München und eventuell auch anderen interessierten Kommunen, in denen vergleichbare Probleme auftauchen – ich weiß das von meiner eigenen Kreisstadt Lindau –, die Möglichkeit zu geben, in Zukunft durch eigene Satzungen entsprechende Regelungen zu finden.

Es geht uns darum, die Zweckentfremdung, sei es durch bauliche Veränderung oder durch Fremdbeherbergung für einige Zeit – Sie wollen sechs Wochen – in Zukunft zu verhindern. Das ist keine Frage. Dass eine Wohnung länger als drei Monate leer steht oder gar vom Markt verschwindet, soll verhindert werden. Der Vollzug muss durch eine entsprechende Satzung beispielsweise der Landeshauptstadt München und auch durch den Einsatz von ausreichend Personal gewährleistet werden. Ich weiß vom Kollegen Brannekämper, dass es derzeit in München nur fünf Stellen gibt und diese auch erst in den vergangenen Jahren geschaffen wurden. Diese fünf Mitarbeiter sind bei den rund 4.300 Wohnungen, die laut DEHOGA zu Fremdenverkehrszwecken genutzt werden, hoffnungslos überfordert. Die Stadt München muss also in ihre Satzung auch die entsprechenden Vollzugsmöglichkeiten aufnehmen.

Sie, Kollege Lotte, haben auf Hamburg und Berlin verwiesen. Ich weiß vom Innenministerium, dass Ham

burg mit der Räumung von Wohnungen aufgrund des Zweckentfremdungsgesetzes noch keine Erfahrungen hat. Da findet sich noch nichts. Aber ungeachtet dessen, dass es noch keine Berichte aus der Freien und Hansestadt gibt, müssen wir uns dieses Themas annehmen und überlegen, inwieweit möglicherweise das Landesstraf- und Verordnungsgesetz angepasst werden muss.

Das Gesetz soll insgesamt natürlich zügig in Kraft treten. Die Staatsregierung geht bei ihrem Gesetzentwurf vom 29. Juni aus. Sie schlagen den 30. Juni vor. Das ist im Grunde ein identisches Datum. Man kann also der Staatsregierung nicht vorwerfen, sie würde hinterherhecheln, insbesondere, wenn bei Ihnen das Inkrafttreten erst einen Tag später erfolgen soll.

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wird in Kürze, das heißt nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, im Landtag eingebracht werden. Ich gehe davon aus, dass beide Gesetzentwürfe im federführenden Ausschuss gemeinsam beraten werden. Alles andere wäre blanker Unsinn. Im Übrigen sollten wir, gerade bei so bedeutsamen Themen, die viele Menschen betreffen, keine parteipolitischen Spielchen spielen. Die parteipolitischen Spielchen sollten außen vor bleiben, zumal wir uns in der Sache weitestgehend einig sind.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Rotter, bleiben Sie bitte am Rednerpult für eine Zwischenbemerkung des Kollegen Halbleib.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Kollege Rotter, Sie haben die Hälfte Ihrer Zeit dazu benutzt, Ihren Ärger darüber auszudrücken, dass die Staatsregierung ihren Gesetzentwurf bisher noch nicht vorgelegt hat. Ich habe daraufhin versucht, dies mit Zwischenrufen klarzustellen. Daraufhin hat mich die Frau Präsidentin zu Recht darauf hingewiesen, dass ich meine Einwände im Zusammenhang darstellen sollte. Deshalb habe ich mich jetzt gemeldet.

Ich glaube, es ist noch einmal zu betonen, dass die Staatsregierung eine Verbändeanhörung schon längst hätte durchführen können; denn die Probleme sind seit Langem bekannt. Es wäre auch zu erwarten gewesen, dass die Staatsregierung diesen Gesetzentwurf in den Landtag einbringt. Im Übrigen hat die Staatsregierung den Landtag von diesem Gesetzentwurf nicht vorab unterrichtet; das ist zumindest mein Kenntnisstand. Sie zeigen mit dem Finger auf uns, aber drei Finger zeigen auf Sie zurück.

Nun zur parlamentarischen Vergangenheit bei diesem Thema: Herr Kollege Lotte hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie einen Gesetzentwurf, der aus unserer Sicht notwendig gewesen wäre, weil damit viele Probleme angegangen worden wären, abgelehnt haben. Conclusio: Sie hätten dem Gesetzentwurf der Sozialdemokraten zustimmen können. Das wäre auch die Logik Ihres Vortrags gewesen. Wir haben bei diesem Thema eine große Gemeinsamkeit. Wir haben heute einen Gesetzentwurf zu diesem Thema vorgelegt. Also erklären Sie, dass Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen!

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Halbleib, Sie sollten mir, da Sie in der ersten Reihe sitzen, zumindest zuhören.

(Beifall bei der CSU)

Ich habe nicht meinen Ärger darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Staatsregierung in die Verbandsanhörung gegangen ist und erst nach der Auswertung der Stellungnahmen diesen Gesetzentwurf vorlegen kann. Ich habe meinen Ärger über das eigenartige Verfahren zum Ausdruck gebracht, mit dem Sie immer wieder aufzeigen wollten, dass uns dieses Thema nicht interessiere. Dies so darzustellen, ist wirklich mehr als schäbig. Sie wissen, dass wir uns in den ganzen Jahren dieses Themas angenommen haben. Das habe ich auch dargelegt.

(Volkmar Halbleib (SPD): Wir haben das doch gelobt!)

Die Stadt München hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dass das Thema in München nach wie vor so akut ist, liegt vielleicht daran, dass die Tatsache, dass dort Stellen fehlen, ein rechtzeitiges Eingreifen verhindert hat. Wenn Sie dieses Thema als so dringend ansehen, dann erklären Sie mir bitte, warum Sie Ihren Gesetzentwurf erst eingebracht haben, nachdem der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgelegt worden ist. Sie wollten eben abschreiben, nichts anderes.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Das stimmt ja nicht!)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Herrn Kollegen Hanisch das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Medizintourismus in München – das klingt wie Science Fiction. In der Realität scheint das aber gang und gäbe

zu sein. Momentan ist es noch ruhig. Aber im Frühjahr reisen sie wieder an, die Großfamilien aus dem Nahen Osten, die sich rund um das Klinikviertel in Bogenhausen einmieten und hier den Sommer verbringen. Sie tun das aber nicht in Hotels, sondern in Privatwohnungen. Das ist ein Umstand, der neben vielen anderen Umständen im Bereich des Wohnens in München nicht in Ordnung ist.

Für die Medizintouristen ist es natürlich wesentlich günstiger, wenn sie in Privatwohnungen untergebracht werden, als wenn sie Hotels suchen müssten. Das Nachsehen haben aber die Nachbarn, die wegen Lärmbelästigungen und ähnlichen Problemen auf die Barrikaden gehen. Bürgerinitiativen haben sich bereits gegründet. Das Nachsehen haben aber natürlich auch die Hotels, die Zimmer vorhalten, von diesen Touristen aber nicht besucht werden.

Dies alles ist nicht neu, sondern ein langjähriges Problem. Wir haben nicht erst seit ein bis zwei Jahren, sondern bereits seit mehreren Jahren ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Damals war das der erste Schritt in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist aber auch ein Gesetz, wie es uns FREIEN WÄHLERN zusagt: Bei diesem Gesetz wurde eine Laufzeitbegrenzung festgelegt, also ein Verfallsdatum wie beim Lebensmittelkauf. Deshalb müssen wir uns heute wieder mit diesem Gesetz beschäftigen. Die SPD war dabei etwas früher dran, die Staatsregierung etwas später. Ich hoffe, dass wir uns in den Ausschüssen zusammenraufen und die beiden Gesetzentwürfe zur gleichen Zeit behandeln werden. Wichtig ist, dass wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen und dass die Geltungsdauer verlängert wird. Dafür spricht einiges.

Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Korrektur dieses Gesetzes. Außerdem muss dieses Gesetz um einige Punkte ausgebaut werden. Wir begrüßen, dass der Gesetzentwurf der SPD für die Kommunen noch mehr Möglichkeiten eröffnet, der Zweckentfremdung von Wohnraum entgegenzutreten. Ich halte es für normal, dass ein Gesetz mit einem Ablaufdatum evaluiert werden muss. Wir müssen uns deshalb wieder mit diesem Gesetz beschäftigen und festlegen, was daran gut und was schlecht ist, welche Punkte zusätzlich aufgenommen werden müssen oder wegfallen können.

Wir FREIEN WÄHLER sind grundsätzlich der Auffassung, dass Probleme vor Ort gelöst werden müssen. Der Gesetzgeber gibt mit diesem Gesetz den Rahmen vor. Die Kommunen müssen dann diesen Rahmen mit eigenen Verordnungen ausfüllen. Das ist der richtige Weg. Richtig ist, dass ein solches Gesetz in einer größeren Kommune durchaus sinnvoll sein

kann, während es in einer kleineren Kommune möglicherweise keinen Sinn ergibt. Die Entscheidung darüber sollte jedoch vor Ort in den kommunalen Gremien fallen. Damit können wir den Menschen vor Ort passgenaue Lösungen ermöglichen.