Protocol of the Session on February 1, 2017

kann, während es in einer kleineren Kommune möglicherweise keinen Sinn ergibt. Die Entscheidung darüber sollte jedoch vor Ort in den kommunalen Gremien fallen. Damit können wir den Menschen vor Ort passgenaue Lösungen ermöglichen.

Meine Damen und Herren, mit dem derzeitigen Gesetz lohnt sich ein Gesetzesverstoß, weil das erhobene Bußgeld niedriger als der Gewinn ist. Das ist keine Lösung. Deshalb ist die Erhöhung des Bußgeldrahmens im Gesetz sinnvoll. Inwieweit dieser Bußgeldrahmen ausgeschöpft wird, das bleibt der Kommune überlassen. Wir begrüßen diese Regelung.

Auf den ersten Blick liest sich der Gesetzentwurf durchaus positiv. Ich bin deshalb auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände gespannt, die uns bis zur Sitzung des Innenausschusses sicherlich vorliegen werden. Wir sind auch auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung gespannt. Ich habe es schon angedeutet: In meinen Augen wäre es durchaus sinnvoll, bei der Beratung in den Ausschüssen die beiden Gesetzentwürfe, zum einen den Gesetzentwurf der Staatsregierung und zum anderen den Gesetzentwurf der SPD, zusammen zu behandeln. Das würde die Diskussion insgesamt befruchten. Wir stehen dem Gesetzentwurf der SPD sehr positiv gegenüber.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Mistol. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wer es bis jetzt noch nicht wusste, der weiß es nun: Wir sind uns einig, dass dieses Gesetz auch über den 30. Juni 2017 hinaus unbefristet weitergeführt werden soll. Herr Kollege Rotter, ich habe für die SPD Verständnis. Der 30. Juni ist nicht mehr weit entfernt. Ich selbst habe einmal bei einem anderen Thema die Geduld verloren, bei dem ebenfalls lange Zeit angekündigt war, dass ein Gesetzentwurf der Staatsregierung kommen werde. Ich fände es gut, wenn wir beide Gesetzentwürfe im Ausschuss beraten könnten, wenn es einmal so weit ist. Diese Gesetzentwürfe werden zwar zum großen Teil deckungsgleich sein, aber es wird wahrscheinlich auch deutliche Unterschiede geben.

Ich möchte jetzt weniger über das Verfahren als vielmehr über den Inhalt sprechen. Wir können sagen, dass sich dieses Gesetz seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2009 durchaus als wirkungsvoll erwiesen hat. Leider ist es bisher nur in München zur Anwendung gekommen. Die Landeshauptstadt hat als einzige bayerische Kommune von dieser Satzungsbefugnis Gebrauch gemacht. Sie verfügt aber als Vorreiterin

über eine ausreichende Erfahrung hinsichtlich des Vollzugs. Ich finde es gut, dass es im Jahr 2015 gelungen ist, 237 falsch genutzte Wohnungen wieder in den regulären Wohnungsmarkt zurückzubringen. In den Jahren 2009 bis 2015 konnte bei insgesamt 1.244 Wohnungen die illegale Zweckentfremdung beendet werden. Hier ist also tatsächlich etwas passiert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Nachdem davon auszugehen ist, dass sich der Wohnraummangel auf dem überhitzten bayerischen Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren noch weiter verschärfen wird, ist nicht nur eine Entfristung dieses Gesetzes geboten; auch die Erfahrungen mit diesem Gesetz sollen bei einer Änderung des Gesetzes berücksichtigt werden. Ich nenne hier die Entwicklungen bei der Fremdbeherbergung und die damit verbundene Zweckentfremdung von Wohnraum. Hier hat sich die Situation in den letzten Jahren noch einmal deutlich verschärft.

Wir haben heute von der Studie gehört, wonach in München 1,9 Millionen Besucher in gut 4.300 Quartiere vermittelt werden, vor allem über Internetportale. Dazu gehört auch dieses lukrative Geschäft mit dem Medizintourismus. Dabei wird oft Wohnraum für eine Nacht für 380 Euro angeboten. Dadurch kommt man tatsächlich im Monat für eine Wohnung auf einen Betrag von 10.000 Euro, den Herr Lotte genannt hat, und kann also schon einen schönen Betrag erwirtschaften. Dadurch wird auch der Bevölkerung dauerhaft Wohnraum entzogen. Insofern ist es klar, dass der bisherige Bußgeldrahmen deutlich erhöht werden muss.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abgeordneten Andreas Lotte (SPD))

Es muss schon wehtun. Es bringt nichts, wenn man nur Kleckerlesbeträge einfordern kann. Wir brauchen sicher auch eine Erweiterung der Auskunftspflichten. Wir werden im zuständigen Ausschuss bestimmt eingehend darüber diskutieren, dass das Anbieten und Bewerben von genehmigungspflichtigen Vermietungen mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Insofern kann ich für die GRÜNEN sagen, dass der Gesetzentwurf der SPD eine gute Grundlage ist. Wir können damit zu einer guten Lösung kommen. Innenminister Herrmann hat schon im Sommer angekündigt, das Gesetz zu entfristen und auch zu verschärfen. Auf den kursierenden Referentenentwurf, der ebenfalls viele dieser Regelungen aufgreift, wurde bereits Bezug genommen. Ich wünsche mir, dass wir darüber tatsächlich gemeinsam beraten.

Auch über das Thema Ersatzvornahme sollten wir noch eingehend diskutieren; das ist schon ein heftiger Eingriff. Ich gehe davon aus, dass sie dann, wenn sie kommt, ein Mittel ist, das die Kommunen nicht leichtfertig einsetzen dürfen. Sie wird wohl eher ein Mittel sein, um nach dem Motto "Wir könnten" mit dem Zaunpfahl zu winken. Dazu gibt es sicher noch Diskussionsbedarf im Ausschuss.

Kolleginnen und Kollegen, klar ist: Die Kommunen brauchen ein effektives Mittel, um illegale Zweckentfremdungen zu verfolgen und bestehenden Wohnraum schützen zu können. Das Zweckentfremdungsgesetz ist hilfreich. Die Entfristung und die Neuregelung werden kommen. Die nähere Ausgestaltung werden wir noch diskutieren. Ich appelliere aber schon jetzt auch an andere Kommunen, von der Möglichkeit, eine Zweckentfremdungssatzung zu erlassen, Gebrauch zu machen.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Änderung des Bezirkswahlgesetzes Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Wahl der Bezirksräte in Bayern (Drs. 17/12345) Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Vereinbarung im Ältestenrat 24 Minuten. Ich darf als erstem Redner Herrn Kollegen Arnold – er steht schon bereit – für die SPDFraktion das Wort geben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Leben und leben lassen – auf die Demokratie bezogen heißt das: Teilhabe am aktiven und passiven Wahlrecht. Aufgrund von Artikel 22 Absatz 1 Satz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist es in Bayern erlaubt, aber auch wünschenswert, dass EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten an Gemeinde- und Stadtratswahlen teilnehmen. Grundlage dafür sind die kommunale Betroffenheit vor Ort und die mannigfalti

gen Berührungspunkte für das tägliche Leben der Bürger, gerade auch in der gefestigten europäischen Verbundenheit. Die Bezirke sind Gebietskörperschaften mit mehrheitlich kommunalen Aufgaben. Sie bilden eine Zwischenebene ohne eigenes Erhebungsrecht für Steuern, sind umlagefinanziert durch die Gemeinden, Landkreise und Städte. Sie erfüllen gerade im sozialen Bereich äußerst wichtige Aufgaben, ich denke etwa an die Behinderten- und Jugendfürsorge. Sie entlasten und stützen die Kommunen.

Tatsache ist, dass das Regelwerk der EU diese Bezirke ausdrücklich nicht erwähnt. Tatsache ist auch, dass es sich bei den Bezirken um ein Kommunalinstitut handelt. Tatsache ist außerdem, dass die EU selbst ein Kommunalwahlrecht auf diesen kommunalen Ebenen wünscht. Tatsache ist aber leider auch, dass hier in Bayern das Bezirkswahlrecht ein entsprechendes aktives und passives Wahlrecht für EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus anderen Staaten nicht zulässt.

Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, welcher sachliche Grund steht denn dieser strikten Regelung – ja, man muss sagen: dieser Segregation – entgegen? Ist es denn plausibel, dass ein EU-Ausländer auf der einen Seite Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin, Landrätin oder Landrat werden darf, auf der anderen Seite aber nicht einmal an der Wahl zum Bezirkstag teilnehmen darf? Ist es im Sinne der von uns gemeinsam angestrebten Integration, dass kommunalwahlberechigte EU-Bürger bei der Wahl von Gremien im kommunalen Bereich ausgeschlossen werden? – Das kann nicht im Sinne der Integration sein, selbst dann nicht, wenn man europarechtliche Gedanken noch gar nicht in Erwägung zieht.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Jür- gen Mistol (GRÜNE))

Das Demokratieprinzip rechtfertigt den Verwaltungsaufwand. Es ist klar, dass die Bezirkstagswahlen an die Landtagswahlen gekoppelt sind. Dieser Verwaltungsaufwand ist es wert, in diesem Zusammenhang die Teilhabe der Menschen an unserem Gemeinwesen zu gewinnen. Die Expertise und das Interesse der EU-Bürger aus anderen Ländern, die hier bei uns dauerhaft wohnen, sind uns sehr wichtig. Damit geben wir ein klares Signal der Befürwortung des europäischen Gedankens. Ihre Teilhabe ist so wertvoll, dass wir für deren aktives und passives Wahlrecht auf Bezirksebene plädieren.

Dies ist auch im Sinne des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketages, der dieses Anliegen ausdrücklich schon seit dem 28. Februar 2013 einstimmig unterstützt. Diejenigen, die es angeht, wollen, dass

ihre Entscheidungen auf breiter Basis demokratisch legitimiert sind. Es ist kein sachlicher Grund vorhanden, dies auszuschließen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken können Sie hier mit Sicherheit überwinden, weil Sie die Fähigkeit dazu haben, den Formalismus zu überwinden. Zeigen Sie Format und zeigen Sie Pragmatismus und den Willen zur demokratischen Integration dieser EU-Mitbürgerinnen und –Mitbürger!

(Beifall bei der SPD)

Um berühmte Stichworte zu bemühen: Wir alle rühmen uns der Liberalitas Bavariae, der Großzügigkeit und der Freizügigkeit Bayerns. Aber tatsächlich praktizieren wir in diesem Zusammenhang die Restrictio Bavariae, nämlich die Einschränkung von selbstverständlichen Rechten und Möglichkeiten, die Menschen bei uns haben sollen.

Daher: Stimmen Sie bitte unserem Gesetzentwurf zu! Überwinden Sie Ihre Bedenken für ein modernes, demokratisch offenes und stabiles Bayern in Deutschland und vor allen Dingen in Europa! Das ist heutzutage mehr denn je ein wichtiges Signal. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Jür- gen Mistol (GRÜNE))

Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion hat jetzt der Kollege Lorenz das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

(Vom Redner nicht autori- siert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", heißt es im Grundgesetz. Ich meine im Übrigen das deutsche Grundgesetz und nicht etwa ein anderes. Darin heißt es weiter: "Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen … ausgeübt." Grundsätzlich sind bei Wahlen und Abstimmungen also ausschließlich deutsche Staatsbürger stimmberechtigt. Mit dieser ganz klaren Linie des Grundgesetzes scheinen einige Teile des Hauses ein grundlegendes Problem zu haben. Sie versuchen offensichtlich zum wiederholten Male, etwas an diesem Grundsatz zu ändern.

Es gibt eine ganz klar geregelte Ausnahme von diesem strikten Grundsatz: Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich gegenseitig das Recht eingeräumt, dass Staatsbürger, sofern sie ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, bei speziell geregelten Kommunalwahlen wahlberechtigt sind. Die staatlichen Strukturen sind sehr unterschiedlich. Insofern wurde dieses Recht, das sich die Mitgliedsstaaten gegenseitig eingeräumt haben, definiert. Das Wahlrecht bezieht sich auf Gebietskörperschaf

ten der Grundstufe. In einer Anlage zu dieser europäischen Gesetzgebung, die im Jahr 1994 beschlossen wurde, wurde auch klar festgelegt, für welche Gebietskörperschaften diese Vorschrift zutrifft. Die staatliche Ordnung Deutschlands hat sich seitdem nicht geändert. Bezirke gibt es seit Anbeginn Bayerns, seit dem Krieg und wahrscheinlich auch schon länger. Ich gehe davon aus, dass das in den Europäischen Verträgen nicht etwa vergessen wurde, sondern es wurde ganz bewusst differenziert. Das gegenseitige Wahlrecht bei lokalen Gebietskörperschaften der Grundstufe ist erfüllt.

Sie haben es angesprochen: Es gibt die Rechtsauffassung, und die vertritt das Innenministerium – ich habe auch keinen Grund, daran zu zweifeln –, dass für eine derartige Änderung genauso wie beim Wahlrecht für EU-Bürger das Grundgesetz geändert werden müsste, also die entsprechenden Mehrheiten benötigt werden, nämlich zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen des Bundesrates. Ich vermag das nicht anders einzuschätzen als das Innenministerium. Ich schließe mich dieser Rechtsauffassung an.

Aber völlig unabhängig davon sehe ich auch keinen sachlichen Grund. Die Väter und Mütter dieser Verträge haben im Jahr 1994 mit Sicherheit gewusst, was sie tun. Ich gehe nicht davon aus, dass sie etwas vergessen haben. Insofern sehen wir keine Veranlassung, diesem Anliegen, das zum wiederholten Male vorgebracht wird – teilweise wurde es auch von den GRÜNEN schon vorgebracht – nachzukommen. Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: Herr Kollege Hanisch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsgewalt geht vom Volk aus – Herr Kollege Lorenz, daran zweifelt wohl keiner hier in der Opposition, wie es von Ihnen gerade dargestellt worden ist. Die Frage ist aber, welche Regelungen wir haben. Darüber, dass die Bezirke zur kommunalen Ebene gehören, brauchen wir nicht zu diskutieren; es gibt genügend Hinweise und Anhaltspunkte dafür. Wo wollte man die Bezirke sonst einstufen, beim Staat etwa? – Unmöglich! Das würde nicht funktionieren.

Wir haben die Konstellation mit den Bezirken nur in Bayern. In den anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz, wo es noch ein Überbleibsel gibt, gibt es keine Bezirke. Man kann sich nicht darauf stützen und auf Bundesrecht verweisen. Meine

Damen und Herren, wir haben hier eine ganz konkrete Rechtsgrundlage im EU-Recht. Sie lässt es zu, dass im gesamten Gebiet der EU Bürger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union bei den Kommunalwahlen ein Wahlrecht besitzen. Wenn ich ab morgen für ein Jahr in Paris leben und dort meinen Lebensmittelpunkt haben würde, dann könnte ich dort an den Stadtratswahlen teilnehmen, weil das gesetzlich so geregelt ist.

Warum wir die Unterscheidung machen sollen, dass diese Regelung nur für die Kommunen gelten soll, für die Gemeinden, Märkte, Städte und für die Landkreise, aber nicht für die Bezirke, kann ich nicht verstehen und akzeptieren. Das ist eigentlich unlogisch. In den Verträgen der Europäischen Union ist generell von der kommunalen Ebene die Rede.

Sie bringen ein, das Problem liege darin, dass bei der abschließenden Aufzählung der Verwaltungseinheiten zu dem Artikel 22 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU die Bezirke fehlen. Meine Damen und Herren, das kann wohl nicht die Grundlage sein. Wenn es "die kommunale Ebene" heißt, dann ist es auch die kommunale Ebene. Insofern verstehen wir die ewige Diskussion nicht. Deshalb haben alle Oppositionsparteien hier schon Anträge gestellt, dass dieses Wahlrecht auch auf die Bezirke erweitert wird. Die Bezirke sind ein Merkmal Bayerns. Wir Bayern müssen uns dann dafür stark machen, dass es möglich wird. Das ist ein erster Schritt. Vielleicht kann man in die Aufzählung der Verwaltungseinheiten, die mit Artikel 22 Absatz 1 gemeint sind, die Bezirke aufnehmen. Dazu bedarf es der Initiative, wenn wir diesen Weg gehen wollen. Ich persönlich meine, er wäre überhaupt nicht erforderlich. Wenn wir aber wollen, dass es geändert wird, dann können wir das ändern. Wir sollten den ersten Schritt tun, indem wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Es ist der richtige Weg. Die Bezirke gehören zur kommunalen Ebene. Jeder weiß das. Dann sollten wir sie auch, was diese EU-Regelung anbelangt, als kommunale Ebene betrachten und dieses Wahlrecht für EU-Ausländer so schnell wie möglich einführen.

Der Hinweis, dass die Staatsgewalt nicht mehr vom Volke ausgehen würde, trifft hier nicht zu. Wir leben in einer Europäischen Union. Dann sollten wir die Regelungen der Europäischen Union auch akzeptieren.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank. – Nächste Wortmeldung für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Kollege Mistol. Bitte schön.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ihren Verweis auf das Grundge

setz, Herr Kollege Lorenz, hätten Sie sich sparen können. Wir brauchen von Ihnen keine Nachhilfe.