Nein. Wir haben heute schon viel über frühkindliche Bildung gesprochen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber auch in dieser Dritten Lesung ist es notwendig, noch einmal kurz über Artikel 17a Absatz 6 zu sprechen. Sie selbst, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CSU, haben diesen Artikel im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geändert. Diese Änderung erschließt sich uns nicht. Sie konnten uns auch im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens keine schlüssige Erklärung liefern. Wir sind der Ansicht, Artikel 17a Absatz 6 ist total überflüssig und sollte gestrichen werden.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Artikel 17a Absatz 6 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Das sind die FREIEN WÄHLER. Damit ist das so beschlossen.
Jetzt folgt die Gesamtabstimmung zur Dritten Lesung. Nachdem die Einzelberatungen und die Einzelabstimmungen in der Dritten Lesung abgeschlossen sind, kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung insgesamt. Wer dem Entwurf der Staatsregierung in der soeben beratenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktion der SPD und BÜND
Jetzt gebe ich der SPD-Fraktion das Wort zu einer Erklärung zur Abstimmung nach § 133 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion wird diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Das ist deutlich geworden. Das macht sie nicht nur aus allgemeinpolitischen Gründen. Sie lehnt den Gesetzentwurf auch deswegen ab, weil sie mehrere Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs für verfassungswidrig hält. Es ist deutlich geworden, dass es Meinungsverschiedenheiten darüber gibt, ob bestimmte Vorschriften dieses Gesetzentwurfs verfassungsgemäß sind oder nicht. Ich darf darauf verweisen, dass in der Begründung zum Gesetzentwurf mehrfach betont wird, dass die eine oder andere Bestimmung verfassungskonform angewendet und ausgelegt werden müsse. Man hat schon das Gefühl, dass es nicht ganz sauber ist. Deshalb behalten wir uns vor, diese Frage gemäß Artikel 75 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung dem Verfassungsgerichtshof vorzulegen. Das betrifft erstens die Gesetzgebungskompetenz des Freistaats Bayern für einzelne Vorschriften dieses Gesetzes. Zweitens betrifft das einen möglichen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip nach Artikel 83 Absatz 3 der Verfassung. Es liegen mögliche Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot und den Bestimmtheitsgrundsatz vor. Diesbezüglich werden wir dem Verfassungsgerichtshof eine Meinungsverschiedenheit vorlegen.
Ich stelle fest, dass in der Dritten Lesung dem Gesetzentwurf der Staatsregierung entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung ohne weitere Änderungen zugestimmt wurde. Wir führen daher gemäß § 56 der Geschäftsordnung nunmehr unmittelbar die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung durch. Die Schlussabstimmung soll auf Antrag der CSU, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der in Zweiter und Dritter Lesung beschlossenen Fassung zugrunde. Die Urnen sind wie immer bereitgestellt. Für die Abstimmung stehen Ihnen drei Minuten zur Verfügung.
wirklich – so viel Zeit muss sein –, unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein ganz herzliches Dankeschön zu sagen.
Ich bitte um Verzeihung, dass ich so reingeplatzt bin. Das wollte ich nicht vor einem leeren Saal sagen. In der nächsten Woche werde ich es noch einmal ausführlich tun. Allen voran möchte ich unserer Frau Fröhlich danken, ihrem Team, den Offizianten und unseren Stenografen. Was Sie heute geleistet haben, ist wirklich enorm.
Sie haben jetzt noch die Möglichkeit, in die Gaststätte zu gehen. Dort gibt es ein Frühstück. Ich bitte die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle, die im Haus sind, wie die Polizisten, mitzugehen. In diesem Haus laufen noch viele Geister herum. Sie sind zum Frühstück eingeladen.
Jetzt ist zunächst einmal die Abstimmung geschlossen. Ich bitte Sie, bis zur Verkündung des Ergebnisses im Saal zu bleiben. –
Ich nehme die Sitzung wieder auf und gebe das Ergebnis der vorher durchgeführten Schlussabstimmung in namentlicher Form bekannt. Mit Ja haben 96 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 47 Abgeordnete gestimmt. Ihrer Stimme enthalten haben sich 12 Abgeordnete. Das Gesetz ist damit angenommen. Es trägt den Titel: "Bayerisches Integrationsgesetz".
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/13603 und 17/13604 ihre Erledigung gefunden.
Ich danke auch meinerseits, dass Sie so lange durchgehalten haben. Es war ein hartes und kontroverses Stück Arbeit. Mein Dank gilt auch den vielen helfenden Händen. In diesem Punkt schließe ich mich Frau Präsidentin Barbara Stamm an. Sie haben im Vordergrund und im Hintergrund dafür gesorgt, dass die Sitzung stattfinden konnte. Am Schluss möchte ich nicht vergessen, dass auch die Presse, die uns manchmal