Es folgt eine Zwischenbemerkung. Ich habe die Wortmeldung nicht gleich gesehen. Frau Kollegin Schulze, wenn Sie bitte noch einmal ans Rednerpult kommen.
Frau Kollegin Schulze, der Kollege Gantzer wird nachher unsere grundsätzliche Position zum Waffenrecht darstellen. Ich hätte allerdings schon noch eine Bemerkung zu einem Problem zu machen, das ich in Ihrem Antrag sehe und das ich konkret ansprechen will. Nach Ihrer Darstellung müsste man das Waffenrecht ändern, damit man endlich das Problem der Reichsbürger angeht. Meines Erachtens verwischen Sie dabei tatsächlich ein bisschen die augenblicklichen Verantwortlichkeiten für die massive Bewaffnung der Reichsbürger in Bayern. Schon jetzt haben wir eine Rechtsgrundlage, auf der man etwas hätte tun können. Voraussetzung wäre gewesen, dass das Innenministerium das anerkennt, was schon seit Langem offensichtlich ist: nämlich dass Reichsbürger gegen die demokratische Ordnung vorgehen, dass Reichsbürger gegen den Rechtsstaat vorgehen und ihn bekämpfen. Das hat das Innenministerium nicht getan; ganz im Gegenteil: Das Innenministerium hat immer gesagt, das sei in erster Linie ein psychologisches Phänomen, und hat erst jetzt, nach den tödlichen Schüssen auf einen Polizeibeamten in Georgensgmünd, gehandelt.
Frau Kollegin Schulze, man muss ganz deutlich herausstellen: Der Grund für die massive Bewaffnung von Reichsbürgern in Bayern hat einen Namen, und dieser Name heißt nicht Waffenrecht, dieser Name heißt Joachim Herrmann.
Sie haben natürlich total recht. Ich habe gesagt – und es steht auch in unserem Antrag –, dass das geltende Waffenrecht erst einmal konsequent vollzogen werden muss. Genau das fordern wir in unserem Antrag. Das ist natürlich
ein deutlicher Seitenhieb auf diese Seite des Hauses, weil die CSU-Regierung und damit der Innenminister Herrmann genau dieses Thema seit Jahren verschlafen. Das Waffenrecht, das wir jetzt schon haben, muss konsequent eingehalten werden. Wir müssen konsequent kontrollieren und all den Menschen, die gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, die Waffen wegnehmen. Klar muss das gemacht werden.
Darüber hinaus sind wir GRÜNE der Meinung, dass das Waffenrecht verschärft gehört. Ich habe aufgeführt, was wir diesbezüglich meinen; das steht so auch in unserem Antrag.
Unserer Ansicht nach sind zwei Dinge zu beachten: zum einen der konsequente Vollzug der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Das steht im Abschnitt II unseres Antrags. Zum anderen ist sowohl auf Bundes- als auch auf Europaebene für eine Verschärfung des Waffenrechtes zu kämpfen und zu streiten, damit die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, in Bayern und in Europa weniger Waffen haben.
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Kollegen Flierl das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Werte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Voranstellen möchte ich zunächst, dass wohl wir alle in diesem Hohen Haus über den Tod des 32-jährigen SEK-Beamten beim Einsatz in Georgensgmünd im Oktober dieses Jahres sehr betroffen waren und dass wir alle diese feige, hinterhältige Tat auf das Schärfste verurteilen.
Es ist allerdings verfehlt, diesen schlimmen Vorfall zum Anlass zu nehmen, noch schärfere Waffengesetze, ein noch schärferes Waffenrecht und schärfere Vorschriften für legale Waffenbesitzer zu fordern, die sich gesetzestreu und insbesondere auch verfassungstreu verhalten. Deutschland hat eines der strengsten und restriktivsten Waffengesetze, ein sehr strenges Waffenrecht, das keinesfalls zu lasch ist. Liebe Kollegin Schulze, Sie sollten vielleicht einmal über die Grenzen Deutschlands hinaus schauen. Dort liegen nämlich sehr häufig die Probleme, gerade auch mit Blick auf die deaktivierten Waffen. Ihre Ausführungen zeigen wieder einmal eindrucksvoll, dass Sie sich immer gern große Themen auf die Fahnen schreiben, von denen Sie aber tatsächlich überhaupt keine Ahnung haben. Daher sind Sie bei Ihren Vorträgen hier völlig falsch gewickelt.
Insbesondere wird dieses scharfe Waffenrecht von unseren bayerischen Behörden äußerst penibel vollzogen. Für uns ist die gesetzliche Forderung eine Selbstverständlichkeit, dass nur derjenige mit Schusswaffen umgehen darf, bei dem man darauf vertrauen kann, dass er zuverlässig ist, dass er die Eignung aufweist, und bei dem dieses Vertrauen gerechtfertigt ist.
Recht und Vollzug weisen in Bayern keinerlei Lücken auf. Der schlimme Vorfall in Georgensgmünd ist auch deswegen passiert, weil die Polizei versucht hat, diesem Reichsbürger, diesem Verwirrten, die Waffen abzunehmen. Bei ihm ist die Waffenerlaubnis widerrufen worden. Auch die Überprüfung aller Reichsbürger erfolgt entsprechend, ebenso wie die aller anderen Extremisten.
Herr Kollege Ritter, Ihre Zwischenbemerkung ist schon fast unverschämt. Was Sie hier vorgebracht haben, ist unmöglich und trifft nicht zu. Bei den Reichsbürgern müssen wir zwischen den psychisch Kranken, den Verwirrten und natürlich den Gefährlichen differenzieren. Gegen diese gefährlichen Reichsbürger gehen wir mit aller Schärfe und Härte des Gesetzes vor.
Wir werden dies auch in einem rechtsstaatlichen Verfahren tun. Wenn solche Anträge vorliegen, werden wir entweder die waffenrechtliche Erlaubnis verweigern oder diese widerrufen bzw. entziehen. Dafür stehen wir alle in diesem Hause. Dafür reichen die bestehenden gesetzlichen Regelungen eindeutig aus. Der Vollzug hierzu ist keinesfalls mangelhaft. Die bayerische Verwaltung ist keinesfalls blind, weder gegenüber den Reichsbürgern noch gegenüber sonstigen Extremisten. Hier wird entsprechend gehandelt. Wir werden alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Personen mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu verfolgen, Erlaubnisse zu verweigern oder diese gegebenenfalls zu entziehen. Deswegen ist der Antrag der GRÜNEN unnötig, unnütz und sogar überflüssig. Der Antrag offenbart ein tiefes Misstrauen auch gegenüber den Sicherheitsbehörden.
Natürlich! Sie tragen doch selber vor, dass zu wenig getan würde, dass zu wenig vollzogen würde und dass die bestehenden Gesetze nicht angewendet würden. Das ist einfach nicht zutreffend.
Was aber noch viel schlimmer ist: Ihr Antrag zeigt ein tiefes Misstrauen gegenüber dem rechtschaffenen und ehrlichen Bürger, der Waffen besitzt. Das verurteilen wir ebenso auf das Schärfste.
Für uns ist klar: Das Problem ist nicht der rechtmäßige, sondern der illegale Waffenbesitz. Die Vorfälle, die Sie anführen, etwa die in Paris, wurden mit illegalen Waffen, mit illegalen Gegenständen wie Sprengstoff und Schnellfeuerwaffen durchgeführt. Beim Vorfall in München handelte es sich um eine zunächst deaktivierte Waffe, die im Ausland wieder aktiviert wurde. Diese Waffe kam also über das Ausland nach Deutschland und wurde über das Darknet verkauft und nicht auf legalem Weg. Die Punkte, die Sie anführen, passen nicht zusammen. Sie stellen die Gleichung auf, mehr legale Waffen würden eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Das ist nicht zutreffend. Die Gefahr geht von den illegalen Waffen aus. Sie als GRÜNEN-Abgeordnete müssten es eigentlich wissen, weil es diese Woche im Bundestag eine Anhörung aufgrund des Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegeben hat. Dort ist klipp und klar festgestellt worden, dass die Gefahr von den illegalen Waffen ausgeht. Gerade einmal 0,1 % der Straftaten werden mit Schusswaffen begangen.
Die Gleichung, die Sie hier aufstellen, dass mehr legale Waffen eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeuten, geht nicht auf und ist falsch. Das entspricht den üblichen Reflexen der GRÜNEN, die immer wieder an den Tag gelegt werden. Besonders schlimm an diesem tendenziösen Antrag ist natürlich auch, dass Sie einiges vermengen. Sie vermengen den legalen mit dem illegalen Waffenbesitz und werfen alle Waffenbesitzer in einen Topf. Sie stellen rechtmäßige Waffenbesitzer unter Generalverdacht, und besonders schlimm ist, dass Sie sie auf eine Stufe mit Extremisten, Terroristen und Verwirrten stellen. Das ist ungeheuerlich und von uns nicht hinnehmbar.
Bei Ihnen kommt natürlich auch der alte Reflex heraus, und die grüne Verbotspartei schimmert durch. Sie zeigen wieder, wes Geistes Kind sie sind. Wenn Sie ehrlich wären, würden Sie den Jägern, die sich für die Hege, für Wild und Natur einsetzen, den Sportschützen, die ihren Sport sehr erfolgreich mit Olympia-Medaillen für Deutschland ausüben, und den Gebirgsschützen, die eine Tradition pflegen, ins Gesicht sagen, was Sie von ihnen halten. Sie würden ihnen klar ins Gesicht sagen, dass Sie sie für eine Gefahr halten. Das ist für uns nicht so. Diese Gruppierungen gehören zu unserer Heimat. Sie gehören zu Bayern. Wir wissen ganz genau, dass wir dem rechtschaffenen Bürger vertrauen können. Dieser geht zuverlässig und sicher mit Waffen um. Er lässt sich nichts zuschulden kommen. Von Einzelfällen dürfen wir nicht auf die Allgemeinheit oder auf die Mehrheit der Waffenbesitzer schließen.
Deswegen stimmen wir alle mit der SPD überein, dass der Kampf gegen die illegalen Waffen intensiviert werden muss. Bayern steht dazu und schöpft alle Möglichkeiten aus. Bayern fordert die Maßnahmen ein, die benötigt werden, um der neueren Erscheinungen Herr zu werden. Da ist zum Beispiel die Tatsache, dass sehr viel illegal im Darknet verkauft wird. Ich bin gespannt, wie sich die GRÜNEN dazu stellen werden, wenn es um den Einsatz von V-Leuten, von Lockspitzeln, die Speicherung von Verbindungsdaten und um andere Möglichkeiten der technischen Überwachung gehen wird. Um im Darknet voranzukommen, müssen diese Maßnahmen ergriffen werden.
Wenn es zum Schwur kommt, werde ich Sie daran erinnern, Frau Schulze, wie Sie sich in der heutigen Debatte verhalten haben. Sonst lehnen Sie weitere Befugnisse für die Sicherheitsbehörden ab, und an anderer Stelle fordern Sie diese gern wieder ein. Das ist pharisäerhaft. So etwas machen wir nicht mit.
Ich habe bereits ausgeführt, dass wir gerade für die ersten drei Punkte des Dringlichkeitsantrags der SPD Sympathien hegen. Wir sehen nämlich auch, dass der Schwerpunkt auf die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels gelegt werden muss. Hierbei müssen wir grenzüberschreitend zusammenarbeiten. Hier muss auch die eine oder andere Fehlentwicklung in anderen Ländern korrigiert und dagegen vorgegangen werden. Allerdings müssen wir zu Nummer 4 festhalten, dass die deutschen Regelungen und Vorschriften sehr
eindeutig sind. Die deutschen Vorschriften hinsichtlich Dekowaffen, deaktivierten Waffen und Schreckschusswaffen sind sehr eindeutig. Diese müssten dem Antrag zufolge präzisiert werden. Der Appell geht nicht an die Staatsregierung, nicht an die Bundesregierung oder an den Bundestag, sondern an die anderen EU-Staaten. Diese hätten teilweise laschere und laxere Bestimmungen. In Deutschland sind wir auf einem sehr guten Weg. In Deutschland könnte so etwas wie in osteuropäischen Staaten, dass man vollautomatische Waffen einfach mit zwei Dornen deaktiviert, die dann leicht wieder entfernt werden können, nicht passieren.
Die Nummer 5 enthält einen allgemeinen Appell, der bereits im Gesetz enthalten ist. Herr Kollege Ritter, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass dieser Punkt lediglich den Paragrafen 5 des Waffengesetzes wiederholt. Die Vorwürfe, dass bei der Bekämpfung von Extremismus etwas versäumt oder übersehen worden wäre, können wir auf keinen Fall mittragen. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen.
Auch Ihre Vorwürfe gegen unseren Staatsminister Joachim Herrmann sind geradezu hanebüchen und völlig an den Haaren herbeigezogen. Das ist vielleicht für eine Schlagzeile gut, für mehr aber nicht. Ich bitte den nächsten Redner der SPD – vermutlich ist das Herr Prof. Dr. Gantzer –, diese Vorwürfe zurückzunehmen. Wenn der Antrag so aufrechterhalten bleibt, können wir ihm nicht folgen. Die Nummer 4 müsste gestrichen werden. Die Nummer 5 ist ein Allgemeinplatz, den wir nicht brauchen. Es müsste auch eine Entschuldigung erfolgen. Ansonsten müssten wir dem SPD-Antrag die Zustimmung verweigern.
Selbstverständlich bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Der Antrag zeigt genau auf, dass wir im Freistaat Bayern weiterhin dranbleiben müssen. Wie bisher sollen Extremisten keine Waffen erwerben oder behalten können. Wir müssen weiterhin unsere Bemühungen fortsetzen. Wir dürfen aber nicht alle Waffenbesitzer in einen Topf werfen, sondern müssen differenzieren. Wir wissen sehr wohl, dass wir uns auf die überwiegende Mehrheit der legalen Waffenbesitzer verlassen können und ihnen vertrauen können.
Vielen Dank. – Bevor ich mit den Wortmeldungen fortfahre, darf ich bekannt geben, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. – Jetzt hat Herr Kollege Prof. Dr. Gantzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Ausgangspunkt ist der Antrag der GRÜNEN. Wie schon in den vergangenen drei Jahren muss ich immer wieder dasselbe sagen: Liebe GRÜNE, ihr meint das Gute, und ihr macht es dann schlecht.
Wenn man sich den Antrag der GRÜNEN ansieht, merkt man wieder, dass euch ein Jurist oder eine Juristin in der Fraktion fehlt. Da wurde wieder alles durcheinandergeworfen: das Deutsche Waffengesetz, der Verwaltungsvollzug, die Reichsbürger, Rechtsextremismus, Handel, Amoklauf, die Anschläge in München und die Anschläge in Paris. Ich nenne weiter die EU-Feuerwaffenrichtlinie und die Zuverlässigkeitsprüfung. Alles haben Sie in einen Topf geworfen, einmal umgerührt und ziehen es dann heraus. Das kann zu keinem guten Ergebnis führen.
Wir stimmen Ihnen zu: Wir sollten die Reichsbürger entwaffnen. Darüber brauchen wir doch gar nicht lange zu reden. Wir brauchen zu diesem Thema noch nicht einmal einen Antrag, weil wir hier alle einer Meinung sind. Sie sagen aber auch, bei den Waffenbehörden gebe es Vollzugsdefizite. Hier muss ich die Waffenbehörden in Schutz nehmen. Die Waffenbehörde in meinem Landkreis München zum Beispiel funktioniert hervorragend. Sie führt regelmäßig Kontrollen durch und überprüft die Waffenerlaubnisse. Ihrem pauschalen Angriff kann ich also nicht folgen.
Sie führen immer das Beispiel des Reichsbürgers an, der einen Polizeibeamten ermordet hat. Liebe GRÜNE, das geschah im Rahmen einer ordnungsgemäßen Amtshandlung der Waffenbehörde. Vertreter dieser Behörde haben diese Person überprüft, ihre Unzuverlässigkeit festgestellt und ihr dreimal geschrieben, dass sie ihre Waffen abgeben müsse. Dann sind die mit Schutzausrüstung ausgestatteten Polizeibeamten mit Blaulicht gekommen. Man kann doch nicht sagen, dass in diesem Fall die Waffenbehörde nicht richtig funktioniert hätte. Die Behörde wollte die Waffen ja einziehen. Deswegen sage ich: Diesen Pauschalangriff kann ich nicht teilen.