Protocol of the Session on November 22, 2016

Mich erschreckt die Feststellung, dass es Lieferengpässe bei lebensnotwendigen Medikamenten gibt. Das ist nicht unsere Vorstellung von einem Gesundheitssystem in Westeuropa; das ist nicht unsere Vorstellung eines Gesundheitssystems im 21. Jahrhundert. Das heißt, wir müssen das Problem aufarbeiten.

Nun geht es darum, wie das am besten geschehen kann. Mit dem Antrag haben auch wir als FREIE WÄHLER gewisse Probleme, weil dieser Antrag direkt in die Unternehmertätigkeit eingreift.

Was ist denn zum Beispiel bei Penicillin passiert, Frau Kollegin Sonnenholzner? Soviel ich weiß, gibt es in Westeuropa keinen einzigen Hersteller von Penicillin mehr. Das bedeutet doch Folgendes: Man muss immer damit rechnen, dass dann, wenn diese Regelung, die Sie vorschlagen, greift, die Frage entsteht, wie man einen Unternehmer verpflichten kann, ein bestimmtes Medikament oder eine bestimmte Stoffgruppe herzustellen, wenn der Unternehmer sagt, das produziere ich nicht mehr. Das schaffen Sie nicht, auch nicht durch die Verhängung von Bußgeldern. Das sehe ich als Haken bei Ihrem Antrag. Der Antrag ist gut gemeint, er ist gefällig und klingt ganz gut. Aber eine Lösung bringt er nicht. Sie können niemanden dazu verpflichten, ein bestimmtes Produkt herzustellen, egal wie notwendig es wäre. Ich glaube, ich habe Ihnen das am Beispiel von Penicillin deutlich gemacht.

Herr Kollege Holetschek hat bereits darauf hingewiesen, dass es diesen Pharmadialog gibt. Es geht da um versorgungsrelevante Arzneimittel. Es gibt nun diesen Runden Tisch, der gestern erstmals zusammengetreten ist. Damit wird ein richtiger und wichtiger Weg beschritten. Wir sollten diese Chance nutzen. Darüber hinaus sollten wir die Unternehmer und die Hersteller entsprechender Produkte in die moralische Pflicht nehmen, todkranke Patienten, die auf solche Medikamente angewiesen sind, ordentlich zu versorgen. Dass es nicht zu Lieferengpässen kommt, sehe ich als Hauptziel dieses Runden Tisches an. Alle Beteiligten müssen sich stark engagieren, damit es zu keiner Unterbrechung der Lieferketten kommt. Im Interesse der Patienten müssen wir uns dafür einsetzen. Ich bin gespannt darauf, wie dieser Runde Tisch ausgeht.

Kollegin Rauscher – ich sehe sie gerade nicht mehr – hat nach der Zeitschiene gefragt. Wir dürfen es wirklich nicht auf die lange Bank schieben, sondern das muss jetzt schnell passieren. Aus der Hüfte geschossen sage ich, dass wir nicht mehr als zwei bis drei Monate Zeit haben, und dann muss mit den Herstellern eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Wenn das nicht gelingt, müssen wir uns gemeinsam

über gesetzliche Änderungen unterhalten. Sie haben den Paragrafen schon genannt, Frau Kollegin. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir uns diesem Antrag aus den genannten Gründen nicht anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke schön, Herr Prof. Bauer. – Der nächste Redner ist Kollege Leiner. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In einem der reichsten Industrieländer, das sich überdies noch auch eines der teuersten Gesundheitssysteme weltweit leistet, kommt es bei teilweise lebenswichtigen Medikamenten nicht erst seit gestern, sondern schon seit Jahren zu Lieferengpässen. Das ist eine untragbare Situation. Das ist peinlich für unser Land.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dabei sind Apotheker und Großhändler in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine angemessene und kontinuierliche Bereitstellung von Arzneimitteln sicherzustellen. Dennoch sind wichtige Medikamente, darunter Antibiotika, Krebsmedikamente oder Narkosemittel oft monatelang nicht verfügbar, und das vor allem dann, wenn es nur einen Hersteller gibt. Mitte 2015 bestand ein fünfwöchiger dramatischer Lieferengpass bei Melphalan, einem Standardmedikament für Menschen mit Knochenkrebs. Im September 2015 gab es Lieferengpässe beim Antibiotikum Ampicillin. Die Folge davon war, dass Reserveantibiotika eingesetzt werden mussten, wodurch die Gefahr von Resistenzen gewaltig erhöht wurde, was so nicht hinzunehmen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch bei Impfstoffen, die zeitweise dringend notwendig sind, gibt es wirklich schlimme Lieferengpässe. Solche Unzulänglichkeiten sind im bayerischen Gesundheitssystem nach Ansicht der GRÜNEN-Fraktion nicht zu akzeptieren.

Keinem Patienten hilft die Behauptung, Herr Holetschek, dass irgendein Gesetz nicht greift oder dass irgendjemand gerade nicht liefern kann. Das ist für die Patienten unerheblich. Sie brauchen in Bayern die bestmögliche Versorgung. Der Grund für die Lieferengpässe wie zum Beispiel Wirkstoffmangel, Produktionseinstellung oder unternehmerische Entscheidungen, kann kein Maßstab bei der Versorgung unserer Patienten sein. Der Arzt muss letztlich entscheiden, welches Medikament für seine Patientinnen und Patienten die beste Wahl ist. Medikamente, die seit Langem auf dem Markt sind und ihre gute Wirksamkeit

gerade dadurch bewiesen haben, müssen weiterhin zur Verfügung stehen.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind derzeit sage und schreibe 17 verschreibungspflichtige Medikamente aufgelistet, bei denen es zu Lieferengpässen kommen kann und auch schon gekommen ist. Experten gehen davon aus, dass dreibis viermal so viele Mittel fehlen, wie auf dieser Liste stehen.

Noch einmal: Zugelassene Arzneimittel, die von den Ärzten verschrieben werden können, müssen verfügbar sein. Es ist eine logische Folge, dass neben Großhandel und Apotheken auch die Hersteller zur Vorratshaltung verschreibungspflichtiger Medikamente verpflichtet werden. Für die Pharmaindustrie ist es anscheinend nicht lukrativ – darum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen –, Medikamente wie Melphalan oder Alkeran, bei denen die Patente auslaufen, herzustellen.

Wir vermissen auch die Transparenz. Daher fordern wir auf Bundesebene eine gesetzliche Meldepflicht für wichtige Arzneimittel und eine systematische Auswertung der gemeldeten Lieferengpässe. Mit dieser Forderung stehen wir übrigens nicht alleine. Darin unterstützt uns auch der Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Darüber hinaus schlagen GRÜNE eine systematische Meldung und Auswertung von Lieferengpässen bei Impfstoffen vor. Der sogenannte Pharmadialog sollte bisher alle Probleme lösen. Ich habe jetzt auch vernommen, Kollege Bauer, dass der gestern immerhin schon getagt hat. Dieser Pharmadialog des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege reicht – bisher haben wir noch keine Entscheidung – nicht aus, um das jetzt vorhandene akute Problem zu lösen. Der Pharmadialog stellt im Übrigen eine Blackbox dar; denn sowohl die Öffentlichkeit als auch das Parlament wissen nicht, was gestern dabei entschieden wurde.

Gerade der CSU-Fraktion muss ich sagen: Wir schaffen so viele Regelungen für die Wirtschaft und andere Bereiche. Hier geht es um eine ganz wichtige Regelung für unsere Patienten. Gerade dafür sollten wir tätig werden. Wenn in der Medizin die autonomen Regelungen nicht mehr funktionieren, muss der Staat entschlossen handeln. Wirtschaftliche Interessen haben ihre Grenzen dort, wo die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel gesetzt wird.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Übrigen sollte das auch die Prämisse für unser gesamtes Medizin- und Gesundheitssystem sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Leiner.– Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Kollege Holetschek gemeldet.

Herr Kollege Leiner, ich will jetzt nicht wiederholen, dass wir schon etwas getan haben und dass es Vorkehrungen gibt. Ich würde von Ihnen aber gerne erfahren, wie Sie sich das konkret vorstellen. Welche Arzneimittel wollen Sie denn vorhalten? In welcher Form und in welchem Ausmaß wollen Sie sie vorhalten? Wie funktioniert so etwas konkret? Sie haben sicherlich Vorstellungen davon, wenn Sie für einen solchen Bereich planwirtschaftliche Instrumente fordern. Wie soll denn das aussehen?

Wir haben bei den Arzneimitteln bei Weitem keine absolut freie Marktwirtschaft mehr, weil wir den Apotheken und den Großhändlern eine Vorratshaltung vorschreiben. Deswegen können wir auch den Pharmaherstellern, Kollege Holetschek, ohne weitere Probleme diese Vorratshaltung vorschreiben, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem neue, besser wirkende Medikamente eingeführt und anerkannt sind und ausreichend zur Verfügung stehen. So einfach geht es.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Kollege Leiner, bitte bleiben Sie noch. Auch Prof. Bauer hat sich jetzt noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

Lieber Kollege Leiner, es geht nicht um die Vorratshaltung, sondern es geht darum, wie Sie einen Hersteller verpflichten wollen, eine ganz bestimmte Substanz oder ein ganz bestimmtes Medikament zu produzieren. Das ist der Kern. Wie wollen Sie das machen, wenn der Hersteller sagt, dass er ein bestimmtes Medikament nicht mehr produziert? Am Beispiel von Penicillin habe ich das deutlich gemacht. In Westeuropa wird kein Penicillin mehr produziert. Wie wollen Sie einen Unternehmer dazu verpflichten?

Bitte schön, Herr Kollege Leiner.

Die Frage ist doch wirklich einfach zu beantworten. Man produziert ein Medikament mit einem bestimmten Wirkstoff und hält es für eine bestimmte Zeit – über den Zeitraum muss man reden – vor. Das ist doch wirklich kein Teufelszeug. Neue Medikamente werden auf den Markt gebracht, und wir verpflichten die Pharmahersteller, die Medika

mente, die bereits auf dem Markt sind, über einen gewissen Zeitraum vorzuhalten. Das ist doch nicht so kompliziert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Kollege Leiner. – Für die Staatsregierung hat sich Frau Staatsministerin Huml zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Staatsministerin.

Werte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal klarstellen, dass die Arzneimittelversorgung in Deutschland und auch in Bayern grundsätzlich gut ist. Lassen Sie mich aber auch sagen, dass mir die Lieferengpässe Sorgen bereiten. Ein Lieferengpass bedeutet aber noch lange nicht, dass wir gleichzeitig einen Versorgungsengpass haben. Wenn ein bestimmtes Medikament nicht geliefert werden kann, kann es für die Apotheken, die Krankenhäuser und die Ärzte mit Umständen verbunden sein, wenn sie ein gleichwertiges Medikament besorgen müssen. Häufig ist es aber sehr wohl möglich, zwar nicht auf das eine, aber doch auf ein vergleichbares Medikament zurückzugreifen. Deswegen können wir nicht gleich von einem Versorgungsengpass sprechen.

Aber lassen Sie uns doch auch noch einmal schauen; denn die Kolleginnen und Kollegen haben es hier im Raum schon getan: Was sind denn die Ursachen? – Die Ursachen können sein, dass eine unerwartete gestiegene Nachfrage da ist, dass ein Qualitätsmangel bei der Produktion aufgetreten ist – dann können wir das Medikament nicht guten Gewissens dem Patienten geben –, dass es irgendwelche Herstellungsprobleme gegeben hat. Das führt dann zu Produktionsoder zu Lieferverzögerungen, die auch bei den Wirkstoffen auftreten können und die hier verantwortlich sind.

Dass sich inzwischen die Herstellung von Wirkstoffen und Arzneimitteln weltweit auf wenige Standorte konzentriert, ist auch eine der Ursachen für einen Lieferengpass. Die wenigsten Gründe lassen sich einfach mal so verändern, sondern man muss diese schon sehr grundsätzlich angehen. Das Problem lässt sich nicht nur mit einer verpflichtenden Lagerhaltung der pharmazeutischen Unternehmen lösen. Wir sehen es bei dem Antrag der SPD sehr kritisch,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

dass diese singuläre Maßnahme alle Probleme lösen soll. Ich glaube, dafür sind die Ursachen zu vielfältig, als dass wir sie damit gleich beseitigen könnten. Des

wegen auch die Frage: Wie viel, welche Arzneimittel, und wie sieht es dann auch mit der Kostenfrage aus?

Das heißt aber für mich auch, wenn dann ein Hersteller sich dagegen entscheiden würde, bei uns in Deutschland zu produzieren, dann wäre das noch nachteiliger und würde uns nicht weiterhelfen, sondern wir müssen schauen: Gibt es Möglichkeiten, bei den Ursachen etwas zu tun, oder gibt es noch andere Schritte, wie wir hier weiterkommen können? Die singuläre Einführung einer verpflichtenden Lagerhaltung für Arzneimittelhersteller ist jedenfalls nicht geeignet, um Lieferengpässe bei Arzneimitteln in Krankenhäusern zu verhindern.

In meinen Augen ist es notwendig, dass wir da national, international und natürlich auch in Bayern schauen. Auf Bundesebene sind wir ja gerade dabei mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, das derzeit im Bundesrat beraten wird. Da wird bei Lieferengpässen die Bestellung von in Deutschland nicht verkehrsfähigen Arzneimitteln auch auf Vorrat erlaubt. Da ist ja schon in dem Gesetz, das jetzt auf den Weg gebracht wird, reagiert worden. Aber wir sind in Bayern auch aktiv.

Lieber Kollege Leiner, bei unseren bayerischen Pharmagipfeln, die zweimal stattgefunden haben, waren die Landtagskollegen der verschiedenen Arbeitskreise und Ausschüsse eingeladen. Das war keine Blackbox, sondern da konnten sie teilnehmen und auch mitberaten. Das möchte ich an dieser Stelle sagen. Dass es dann in der Folge auf Arbeitsebene auch Runde Tische gibt, wo die Fachleute zusammensitzen, halte ich für sinnvoll. Es geht nicht darum, dass wir nicht die Informationen an Sie weitergeben wollen. Gerade zu Lieferengpässen hat eben gestern – der Kollege Holetschek hat schon darauf hingewiesen – ein Runder Tisch stattgefunden, um auch darüber zu beraten, was wir tun können. Vieles, was im Ansatz schon diskutiert wurde, wird jetzt vertieft werden; denn die Problematik der Lieferengpässe wollen wir angehen, gehen wir auch aktuell schon an. Aber das können wir nicht nur, indem wir die Pharmafirmen zu etwas verpflichten, sondern da wollen wir auch das eine oder andere noch mit angehen.

Das heißt für mich: Wir brauchen die Arzneimittel, um die Patientinnen und Patienten versorgen zu können. Wir nehmen das Thema Lieferengpässe daher sehr ernst. Doch statt mit Bußgeldern und Wettbewerbsnachteilen zu drohen, geht es uns um Maßnahmen, die auf die Kooperation aller Beteiligten setzen. Ich glaube, das ist sinnvoll. Hier wollen wir gemeinsam weiterkommen. In diesem Sinne werden wir uns auch weiter intensiv mit dem Thema beschäftigen. Gestern fand der erste Runde Tisch dazu statt. Es werden wei

tere folgen. Der Pharmagipfel hat ja auch gezeigt: Es ist wichtig, dass wir in Bayern in diesem Punkt gemeinsam ins Gespräch kommen. Die zwei Termine waren sehr gut. Auch hier wollen wir weiter im Dialog bleiben. Vielen herzlichen Dank für die Beratungen zum Thema.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. Bitte bleiben Sie noch am Rednerpult.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Bemerkung: Es würde uns die Arbeit hier oben erleichtern, wenn Sie, wenn Sie sich zu Zwischenbemerkungen melden, auch den roten Knopf an den Mikrofonen drücken. Dann sehen wir, wo Sie stehen, und wir sehen Sie auch insgesamt besser. Dann wird Ihre Wortmeldung auch nicht übersehen.

Jetzt hat sich Frau Sonnenholzner gemeldet. Bitte schön, Frau Sonnenholzner.

Frau Ministerin, die SPD-Fraktion erhebt nicht den Anspruch, den Stein der Weisen zu haben, und wir wollen Sie keinesfalls daran hindern, noch mehrere Bausteine in diesem Bereich einzusetzen. Wenn Sie einen Runden Tisch einrichten, dann nehmen wir das zunächst einmal als Erfolg unseres Antrags wahr; denn Sie haben sich ja schon seit 1. Juni mit dem Thema beschäftigt. Das interpretieren wir jetzt als Teilwohlwollen.

Ist Ihnen bekannt, dass am 28.08. die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, der Verband der Krankenhausapotheker, der Verband der Onkologischen Pharmazeuten und die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft in einer Stellungnahme gesagt haben, dass ohne weitere rechtliche Regelung den Lieferengpässen in diesem Bereich nicht beizukommen ist? Eine weitere rechtliche Regelung besteht eben ausschließlich in der Änderung des § 52b des Arzneimittelgesetzes.

Jetzt noch zwei weitere Fragen an Sie. – Erstens. Wie erklären Sie denn den Apotheken und dem Großhandel, dass man ihnen das, was Sie jetzt für die Hersteller als so große Zumutung bezeichnen, auferlegt, aber beim Hersteller das plötzlich nicht geht? Ich kann die Aufregung gar nicht verstehen. Arzneimittelhersteller wollen Medikamente verkaufen. Das ist ihr gutes Recht. Dann werden sie eben dazu verpflichtet, ein bisschen mehr zu produzieren und entsprechend Vorratshaltung zu betreiben. Das ist ja auch keine Erfindung des Marxismus, sondern das ist ein ganz normaler Vorgang, der in allen anderen Bereichen ohne jeden Schaum vor dem Mund betrieben wird.

Zweitens. Was glauben Sie als Ärztin, empfindet ein Patient oder eine Patientin, die dringend auf eine Stammzellentransplantation angewiesen ist, wenn ihr der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sagt: Das können wir jetzt leider nicht machen. Wir haben einen Spender, aber wir haben das vorbereitende Medikament nicht, und wir wissen auch nicht, wann das auf Sicht wieder vorrätig ist. Diese Frage würde ich gerne von Ihnen beantwortet haben.