Protocol of the Session on October 18, 2016

(Siehe Anlage)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Der Tagesordnungspunkt 4 "Schlussbericht des Untersuchungsausschusses ‚Labor‘ gemäß Drucksache 17/12960" wird von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Die Fraktionen sind übereingekommen, Tagesordnungspunkt 5 vorzuziehen. In der letzten Plenarsitzung konnte die Erste Lesung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes nicht mehr beraten werden. –

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes (Drs. 17/13145) - Erste Lesung

Den Gesetzentwurf der Staatsregierung begründet Herr Staatssekretär Eisenreich. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Isabell Zacharias (SPD): Das ist eigentlich Chefsache!)

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschulpersonalgesetzes vorgelegt. Das wesentliche Ziel ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Durchführung obligatorischer Studienorientierungsverfahren. Zudem regelt der Gesetzentwurf die Aufhebung von Altersgrenzen beim Zugang zu Kunsthochschulen, nachdem die bisherige Regelung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft worden ist. Außerdem gibt es Änderungen, um den Normbestand zu straffen. Im Wesentlichen geht es jedoch um die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Durchführung obligatorischer Studienorientierungsverfahren.

Die Debatte, ob die Studenten das richtige Studium wählen und richtig informiert sind, führen wir schon länger. Das bisherige Eignungsfeststellungsverfahren hat erhebliche rechtliche Bedenken verursacht. Deswegen möchten wir in Absprache mit den Hochschulen ein weiteres Instrument einführen, das Studienorientierungsverfahren. Das Studienorientierungsverfahren ist ein zusätzliches Instrument für die Hochschulen, um Studieninteressenten zu einer eignungsgerechten Studienwahl anzuhalten. Schon bisher haben die Hochschulen die Möglichkeit, für Studiengänge, die, wie es im Gesetz heißt, "besondere qualitative Anforderungen" haben, zum Beispiel Sportstudiengänge, Eignungsfeststellungsverfahren vorzusehen. Diese ermöglichen es den Hochschulen, neben der Abiturnote weitere Kriterien, etwa die Ergebnisse von Auswahlgesprächen und schriftlichen Tests, heranzuziehen. Eignungsfeststellungsverfahren sind aber mit gewissen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden, weil sie doch stärker in die grundrechtlich garantierte Berufswahlfreiheit eingreifen.

Die Hochschulen erhalten nunmehr die Möglichkeit, zusätzlich ein für die Studierwilligen obligatorisches Studienorientierungsverfahren vorzusehen. Wenn die Hochschule von dieser Möglichkeit Gebrauch macht – das kann auf der Ebene des Satzungsrechts geschehen –, müssen die Studierwilligen vor der Einschreibung an einem orientierenden Verfahren teilnehmen. Ziel ist es, dass sie selbst erkennen, ob sie für das Studium geeignet sind. Wichtig ist die Feststellung, dass es nicht darum geht, das Studienorientierungsverfahren zu "bestehen". Entscheidend ist vielmehr, dass die Studierwilligen daran teilgenommen haben. Mit dem Studienorientierungsverfahren sind zwei wesentliche Vorteile verbunden: Zum einen werden sich Studierwillige künftig intensiver als frühere Generationen von Studieninteressenten damit beschäftigen, was im Studium auf sie zukommt. Zum anderen ist

das Studienorientierungsverfahren in der vorgeschlagenen Ausgestaltung verfassungsrechtlich unbedenklich. Das ist der wesentliche Kern der von der Staatsregierung vorgeschlagenen Änderung des Hochschulgesetzes und des Hochschulpersonalgesetzes.

Ich komme zu einem weiteren wichtigen Punkt: Aufgrund der zunehmend restriktiven Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Eignungsfeststellungsverfahren ist es nicht mehr leicht, sie in der bisherigen Form weiterzuführen. Die Universitäten und Hochschulen wollen die Möglichkeit, für bestimmte Studiengänge Eignungsfeststellungsverfahren vorzusehen, aber unbedingt erhalten wissen. Deswegen hat im Rahmen der Verbändeanhörung ein intensiver, außergewöhnlich langer Dialog stattgefunden. Es wurde eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulverbünde, der betroffenen Hochschulen und des Ministeriums eingesetzt. Ziel war es, herauszufinden, wie das Eignungsfeststellungsverfahren gestaltet bzw. vollzogen werden kann, damit es rechtlich unbedenklich ist. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich insbesondere darüber Gedanken gemacht, wie die "besonderen qualitativen Anforderungen" im Detail aussehen sollen. Dazu sind entsprechende Kriterien entwickelt worden. Nach Einschätzung sowohl der Arbeitsgruppe als auch des Ministeriums hat das Eignungsfeststellungsverfahren auch künftig Bestand, wenn diese Kriterien eingehalten werden.

Dieses Studienorientierungsverfahren, das neu eingeführt werden soll – es ist für die Universitäten und Hochschulen fakultativ –, wird zum Beispiel schon in Baden-Württemberg angewendet. Es hat dort zur Vermeidung von Studienabbrüchen beigetragen. Der Erfolg hängt natürlich auch von der konkreten Umsetzung an den Universitäten und Hochschulen ab. Aber wir haben bereits Signale erhalten, dass sie bereit sind, das neue Verfahren entsprechend einzusetzen.

Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss und auf die Rückmeldungen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. – Damit eröffne ich die Aussprache. Erste Wortmeldung: Frau Kollegin Zacharias. Bitte sehr.

Sehr verehrter Präsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Respekt, Herr Staatssekretär für Schulpolitik in Bayern! Ich dachte, ein Gesetz, in dem es darum geht, die Studienabbrecherquote dramatisch zu reduzieren, sei dem Minister so wichtig, dass er es selbst einbringen

würde. Es ist ihm nicht so wichtig. Er ist nicht einmal erschienen. Das ist meine erste Feststellung. Nicht einmal seinen Staatssekretär hat Herr Dr. Spaenle hierher geschickt. Also muss es der Schulstaatssekretär machen.

(Unruhe bei der CSU)

Ihr könnt gern den Kopf schütteln; das macht es nicht besser.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist ein wichtiges Thema. Der Wissenschaftsausschuss hat dazu eine Anhörung durchgeführt. Wir haben fraktionsübergreifend festgestellt, wie wichtig die Reduzierung der Studienabbrecherquote ist. Die bayerischen Universitäten und Hochschulen brauchen Instrumente, um sie zu reduzieren. Dann kommt die Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf daher. Ich will dazu gleich noch inhaltlich Stellung nehmen.

Zum Grundsätzlichen will ich noch feststellen, dass es zuerst hieß, der Minister wolle ein großes Gesetz einbringen. Ich dachte: Ein Glück! Endlich hat Minister Spaenle erkannt, dass im Hochschulraum Bayern noch so viel zu regeln ist, dass ein guter Gesetzentwurf notwendig ist. Insbesondere die prekäre Lage des Mittelbaus ist dringend zu verbessern. Es braucht aber Rahmenbedingungen, insbesondere Gesetzesvorgaben, um die dort tätigen Männer und Frauen aus dem Prekariat zu führen.

Dann dachte ich: Macht nichts! Dann macht der Chef Frauenförderung. Herr Dr. Spaenle sagte nämlich zum Amtsantritt in dieser Legislaturperiode im Wissenschaftsausschuss, dass Frauenförderung für ihn ein wichtiges Thema sei. Mitnichten! Auch Frauenförderung ist nicht Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs.

Zum guten Schluss dachte ich: Mitsprache ist ihm doch so wichtig. Dann legt die Staatsregierung sicherlich endlich den Entwurf zur Regelung der Mitsprache der verfassten Studierendenschaft, das heißt für einen echten AStA, vor. – Auch das ist nicht geschehen.

Wie wir feststellen können, soll mit diesem Entwurf versucht werden, dazu beizutragen, dass junge Menschen tatsächlich den Studiengang wählen, für den sie befähigt sind. Das ist eine gute Idee. Wir haben in ganz Deutschland ungefähr 18.000 Studiengänge. Dann können Sie sich ungefähr ausrechnen, wie viele wir in Bayern haben. Die Orientierungsherausforderung ist also gewaltig.

Lieber Herr Kollege Eisenreich, ich sage Ihnen aber auch: Sie setzen viel zu spät an. Sie gehen anschei

nend davon aus, es reiche aus, am Tag X, wenn man vor der Eingangstür der Universität oder der HAW steht, an einem Studienorientierungsverfahren – sei es eine Beratung, seien es Tests – teilzunehmen. Es soll laut Entwurf kein obligatorisches Eignungsfeststellungsverfahren sein. Die Orientierung muss viel früher beginnen, Herr Kollege!

Deswegen dachte ich selbst heute zunächst: Super! Der Minister hat es doch verstanden. Er schickt seinen Schulstaatssekretär, der sagt, dass wir die frühe Studienorientierung schon in der Oberstufe, in der 11. und der 12. Klasse des Gymnasiums, brauchen. Wir brauchen sie auch an den Fachoberschulen und den Berufsoberschulen. Schon in diesem frühen Stadium müssen die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften – das sind die ehemaligen Fachhochschulen – beratend tätig werden. Schon so früh brauchen die Schülerinnen und Schüler diese Orientierung.

Lieber Kollege, ich habe dazu soeben nichts gehört. Dazu steht auch nichts im Entwurf. Dieser beschränkt sich darauf, den Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit zu eröffnen, am Tag X – freiwillig! – Angebote zu machen.

Meine Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu den Inhalten. Eine Universität oder eine Hochschule soll also Tests anbieten dürfen. Das machen die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften seit Jahren. Die Technische Universität bietet 17 Eignungsfeststellungsverfahren an. Die Universität Bayreuth ist ähnlich unterwegs. Das machen alle, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Falls Sie davon ausgehen, die Universitäten und Hochschulen fingen erst damit an, dann ist das wirklich ein Treppenwitz.

In dem Gesetzentwurf ist von Freiwilligkeit die Rede. Nehmen wir einmal an, eine Isabell Zacharias komme an die Universität, weil sie Jura studieren will. Jura ist ein super Studienfach. Wenn der Test mir, einer jungen Studierenden, einem "Erstling", sagt, dass ich für dieses Fach überhaupt nicht befähigt bin, dann kann ich trotzdem das Studium in diesem Fach aufnehmen; denn es ist völlig egal, ob ich geeignet bin oder nicht. Die Universität sagt mir in diesem Fall nur: Liebe Isabell Zacharias, du bist für Jura nicht geeignet. Aber freiwillig kannst du trotzdem bei uns mit dem Studium anfangen. – Ich würde mir sehr wünschen, dass die Universität in dem Moment sagen würde: Liebe Isabell Zacharias, du bist für Jura gar nicht geeignet. Aber du kannst wunderbar Medizin studieren; denn du hast ein hohes empathisches Feeling in deiner Persönlichkeit. – Diese Empfehlung wird aber nicht gegeben.

Jetzt komme ich zu dem größten Skandal.

(Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten)

Die inhaltliche Debatte werden wir im Ausschuss trefflich und tiefgehend führen.

Es wird wieder eine große Herausforderung an die Universitäten und Hochschulen herangetragen. Das Thema ist enorm wichtig: Es geht darum, ein Instrument zur Minimierung der Studienabbrecherquote zu schaffen. Wie viel Geld bekommen die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften dafür? Wie viel Geld wird ihnen dafür zur Verfügung gestellt? – Nicht ein Cent! Die große, wichtige Maßnahme, um die Studienabbrecherquote dramatisch zu minimieren, wird mit null Euro unterstützt. Es wird nicht anerkannt, dass Professorinnen und Professoren stundenlang und tagelang Beratungsgespräche führen, es wird nicht anerkannt, dass die Universitäten hierfür viel Personal einsetzen. Das ist euch keinen Cent wert. Das ist für mich dramatisch.

(Widerspruch des Abgeordneten Oliver Jörg (CSU))

Lieber Oliver Jörg, gerne können wir darüber im Ausschuss debattieren.

(Oliver Jörg (CSU): Morgen früh!)

Morgen früh! Wie freue ich mich auf morgen früh. Hauptsache, ich habe gut gefrühstückt. – Sie können nicht glauben, dass die Hochschulen und Universitäten alle Aufgaben hinbekommen. Das ist einfach nicht richtig. TU-Präsident Herrmann hat es gesagt: Eine gute Maßnahme, aber wir hätten gerne Geld dafür. Am Tag eins an der Uni ist es nicht damit getan, ein Eignungsfeststellungsverfahren durchzuführen. Wir müssen die Eignung während der ganzen Studienzeit feststellen. Dazu brauchen die Universitäten Geld.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Zacharias. Für die CSU-Fraktion hat sich Kollege Schalk gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Zacharias, Sie haben beklagt, dass der Minister heute nicht da ist. Er war das letzte Mal da, als der Tagesordnungspunkt aufgerufen werden sollte. Dass es dann zu einer Terminverschiebung kommt, kann passieren. Die Mitglieder der Staatsregierung haben vielfältige Aufgaben, und heute ist der Vertreter des Ministers in der Person des Staatssekretärs hier.

Zur Sache: Sie haben viel über die Ausstattung von Hochschulen ganz allgemein philosophiert, über AStA und so weiter. Wir sollten einmal zu dem Thema kommen, das eigentlich Kern des Gesetzentwurfs ist, zur Frage, wie wir die Zahl der Studienabbrüche vermindern können. Das hat jetzt nichts mit AStA und Co. zu tun. Das Ziel, die Zahl der Studienabbrüche zu reduzieren, sollten wir in diesem Haus alle gemeinsam verfolgen. Dabei müssen wir uns aber mit der Frage beschäftigen, wie wir die Eignung junger Menschen für ein bestimmtes Studienfach ermitteln und dementsprechend junge Menschen von einem Studiengang, der für sie nicht geeignet ist, fernhalten können. Diese Frage ist nicht neu. Trotzdem bricht derzeit rund ein Drittel der Studierenden in Deutschland das Studium vorzeitig ab. Zwar schwankte diese Zahl aufgrund der in der Vergangenheit nicht immer vollständigen Studienverlaufsstatistiken, was datenschutzrechtliche Gründe hatte. Seit der Änderung des Hochschulstatistikgesetzes gibt es aber eine Neuerung. Man kann jetzt die Studienverläufe der Studierenden, wenn auch anonymisiert, deutlich besser verfolgen. Dementsprechend kann man auch die verschiedenen Biographien der Studierenden aufzeigen.

Das Ziel, eine höhere Studienerfolgsquote zu erreichen, verfolgen auch wir. Dazu brauchen wir eine ganze Reihe von Instrumenten. Eines dieser Instrumente, das wir hierfür gut verwenden könnten, ist eben schon vor Aufnahme des Studiums ein Abgleich der Neigungen und Fähigkeiten mit den Anforderungen, die der Studiengang mit sich bringt. Flapsig formuliert heißt das – Der Herr Staatssekretär hat es vorhin schon einmal in dieser Richtung formuliert, aber etwas weniger zugespitzt: Wer Musik studieren möchte, bisher aber noch nie ein Instrument in der Hand hatte und keine Noten lesen kann, ist vielleicht für diesen Studiengang nicht geeignet.

(Dr. Leopold Herz (FREIE WÄHLER): Das gilt aber dann für jeden Minister!)

Vielen Dank für diesen sehr qualifizierten Beitrag! Das zeigt einmal wieder, wie sehr Sie sich mit der Sache beschäftigt haben.

(Beifall bei der CSU)

Wie gerade schon erwähnt, gibt es seit vielen Jahren Eignungsfeststellungsverfahren, bei denen die Studierenden, die die Tests nicht bestehen, auch nicht zum Studium zugelassen werden. Dagegen gab es verfassungsrechtliche Bedenken. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof mahnt zu einer restriktiven Anwendung und sieht diese Verfahren kritisch. Jetzt wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulverbünde, der betroffenen Hochschulen und des

Ministeriums eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, wie man diese Eignungsfeststellungsverfahren rechtssicher gestalten kann.

Wir brauchen aber auch andere Instrumente. Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Studienorientierungsverfahren, die wir mit dieser Gesetzesänderung auf den Weg bringen wollen bzw. für die wir die Rechtsgrundlage schaffen wollen. Diese Studienorientierungsverfahren haben auch keine ausschließende Wirkung, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Frau Zacharias, den Kollegen von der SPD, die gemeinsam mit Ihnen schon lange Hochschulpolitik betreiben, war die Freiwilligkeit immer sehr wichtig. Deshalb sollten Sie diesen Gesetzentwurf begrüßen und bejubeln.