Protocol of the Session on October 13, 2016

Wir werden uns beim Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER enthalten, weil er sicherlich gut gemeint ist, wir aber dem Haftungsfreistellungsfonds nach wie vor aus schon mehrfach genannten Gründen nicht zustimmen können. Dem Dringlichkeitsantrag der CSU muss man zustimmen, weil er hinreichend unpräzise ist. Wer könnte sich dem Dank an die Hebammen ver

schließen, den selbstverständlich auch wir an dieser Stelle aussprechen? – Ich sage dazu: Auch für die Staatsregierung gäbe es noch ein breites Betätigungsfeld, sich mehr Gedanken als bisher zu machen, was die Planung und die Rahmenbedingungen angeht.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Celina.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Sonnenholzner, Sie haben in Ihrer Rede eigentlich alles gesagt, was auch ich so wortwörtlich unterschreiben würde. Herzlichen Dank dafür! Der Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER hat nämlich auch mich ratlos gemacht. Bei Ihren Formulierungen, Herr Vetter, habe ich mich wirklich gefragt, was Sie eigentlich heute konkret Dringliches erreichen möchten. Das haben Sie auch in Ihrer Rede nicht erläutert, sondern Sie haben dargestellt, wie die Lage ist. Das wissen wir. Sie haben aber nicht konkretisiert, wie Sie das genau verändern möchten.

Der Dringlichkeitsantrag der CSU – so viel dazu am Anfang meiner Rede – ist – verzeihen Sie, dass ich das so deutlich sage – überflüssig.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Er ist nicht deswegen überflüssig, weil ich diesen Bericht nicht haben möchte, sondern weil ich davon ausgehe, dass dem Sozialausschuss über diese Studie, die im letzten Bericht der Ministerin angekündigt wurde, natürlich berichtet wird. Wenn man das noch einmal einfordern muss, dann von mir aus gerne; aber wichtig ist, dass diesem Bericht auch Taten folgen, die langfristig wirken. Im Augenblick haben wir – da gebe ich Herrn Vetter recht – eine beruhigte Situation; so würde ich es mal nennen. Aber ob das langfristig gilt, wissen wir im Augenblick alle noch nicht. Sie von der CSU haben zu Recht gesagt, dass schon einiges getan wurde. Das hat die Ministerin auch in dem letzten vorliegenden Bericht ausgeführt. Aber ob das langfristig wirkt, wissen wir alle noch nicht. Wir alle im Sozialausschuss warten voller Ungeduld auf den Bericht der Staatsregierung. Wenn wir seine Vorstellung heute nochmal beantragen müssen, dann von mir aus gerne.

Fakt ist: Wir haben im Februar dieses Jahres im Gesundheitsausschuss gemeinsam dem Antrag der GRÜNEN betreffend "Flächendeckende Versorgung mit geburtshilflichen Leistungen in Bayern sicherstellen" vom 29. Januar 2016 zugestimmt. Vor der Sommerpause hat die Ministerin in ihrem Bericht darge

legt, was bisher schon alles gemacht wurde und was noch geschehen soll, zum Beispiel soll diese Studie kommen.

In Ihrem Antrag, Herr Vetter, vermisse ich irgendein Bild, wie es in Zukunft aussehen soll und was die von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen denn dazu beitragen. Sie reden davon, die klassische Geburtshilfe zu unterstützen, und Sie fordern sehr teure Maßnahmen, auch wenn das so deutlich nicht benannt ist. Ich glaube, so kann man das interpretieren. Aber wie Frau Sonnenholzner auch sagte, geht es nicht nur um die Zahl der Krankenhäuser, sondern auch um die Verteilung. Wir brauchen einen langfristigen Plan, wie weit man im Zweifelsfall fahren muss, um in eine geburtshilfliche Abteilung zu kommen. Und: Müssen es die kleinen Krankenhäuser sein, könnten es nicht auch Geburtshäuser sein? Von Geburtshäusern steht in Ihrem Antrag aber kein einziges Wort. Da steht, dass die Praxen der Hebammen gefördert werden sollen; die Praxisgründung soll "interessant" gestaltet werden. Was ist denn "interessant gestalten"? – Meinen Sie damit eine Prämie für jemanden, der eine neue Praxis gründet? Reicht es denn, wenn eine Hebamme eine Praxis gründet und in dieser Praxis nur Vor- und Nachbereitung, aber keine Geburtshilfe anbietet? – Dann wären wir nicht weiter als vorher. Es geht letztendlich doch darum, überall Geburtshäuser zu stärken, nicht nur auf dem Land, wie Sie in dem Dringlichkeitsantrag geschrieben haben. Wenn ich gleichwertige Lebensverhältnisse haben will, möchte ich auch in München, wenn ich ein Kind bekomme, ein Geburtshaus haben, anstatt nur an die Uni-Klinik gehen zu können. Auch das steht nicht so in Ihrem Antrag.

Ich erläutere Ihnen jetzt mal ein bisschen, wie wir uns das vorstellen. Wichtig ist, dass den werdenden Eltern die Möglichkeit gegeben wird, ihr Kind am Ort ihres Vertrauens zu bekommen – da, wo sie sich wohlfühlen. Das kann ein kleines Krankenhaus genauso sein wie ein großes Krankenhaus, ein Geburtshaus oder auch zu Hause. Diese Wahlfreiheit für den Ort der Geburt wird den Eltern jetzt nicht flächendeckend gegeben, weil Geburtshäuser bei Weitem nicht flächendeckend vorhanden sind, weil Krankenhäuser manchmal keine Geburten annehmen können, wenn zu dem Zeitpunkt keine Hebamme am Ort ist, weil die werdenden Eltern bei der Wahl des Geburtsorts faktisch eingeschränkt werden, wenn der Termin der Geburt drei Tage überschritten wurde. Das ist ein ganz wichtiger Punkt; dazu haben Sie sich in Ihrem Dringlichkeitsantrag überhaupt nicht geäußert. Auch da müssen wir auf Bundesebene sicherlich noch einmal nachbessern. Ein weiterer Grund, warum die Eltern diese Wahlfreiheit nicht flächendeckend haben, ist, dass die Prämien der Haftpflichtversicherung jetzt so

hoch sind, dass es für manche Hebammen unattraktiv ist, die Geburtshilfe zu übernehmen.

Aber kleinere Geburtsstationen zu erhalten, wie Sie es gefordert haben, und direkt daneben eine Hebammenpraxis und vielleicht auch ein Geburtshaus mit einer Prämie oder auf andere Weise zu fördern, um die wenigen Geburten auch noch aufzuteilen, macht doch so pauschal, wie Sie es beantragt haben, erst recht keinen Sinn. Ganz ehrlich: Ich wäre manchmal schon froh, wenn Hebammen bei der Eröffnung und beim Betrieb eines Geburtshauses keine Steine in den Weg gelegt würden. Einen interessanten Anreiz, oder was auch immer sich hinter der Formulierung verbirgt, braucht es wahrscheinlich nicht. Zumindest habe ich nicht verstanden, was Sie damit konkret meinen.

Ein weiterer Punkt ist mir wichtig: Wir müssen ambulante und stationäre Versorgung zusammen betrachten. Wir müssen feststellen, in welcher Zeit eine Geburtsstation mit Kinderklinik erreichbar sein muss und welche Rolle den Geburtshäusern in Zukunft zukommt. Da wünsche ich mir von Ihnen, meine Damen und Herren der CSU, wirklich eine deutlich klarere Positionierung im Hinblick darauf, dass Geburten auch in Geburtshäusern und nicht nur in Kliniken adäquat stattfinden können, sodass wir den Eltern auch hier Wahlfreiheit gewähren können. Wir müssen die Wünsche der Eltern und die Wünsche der Hebammen zusammenbringen und auch neu denken.

Vielleicht brauchen wir ja in Zukunft die Möglichkeit, bei Bedarf Familien durch eine wesentlich längere Betreuung durch Hebammen zu unterstützen. Vielleicht müssen auch Krankenhäuser neue Modelle entwickeln und den Wechsel von Hebammen von freiberuflicher zu fest angestellter Tätigkeit attraktiver machen. Vielleicht müssen Kliniken auch ganz andere Arbeitsverträge gestalten, um Hebammen die Angst zu nehmen, immer verfügbar sein zu müssen; denn das ist heute sowohl für Hebammen als auch für Hausärzte und Vertreter anderer Professionen nicht mehr attraktiv.

Wir müssen auch gute Arbeitsbedingungen schaffen, um Hebammen im Beruf zu halten. So verschieden die Geburten sind, so variantenreich sind auch die Lösungen. Ein einzelnes teures Konzept, wie Sie es vorschlagen, ohne konkrete weitere Daten abzuwarten, halte ich am heutigen Tag für nicht sinnvoll.

Ich hätte mir auch gewünscht, den Antrag im Ausschuss ausführlich beraten zu können; dann hätten wir Änderungsvorschläge machen können. Diese Zeit hätten wir uns nehmen sollen; denn in der Form, wie

der Antrag heute vorliegt, können wir ihm nicht zustimmen. Wir werden uns daher ebenfalls enthalten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Liebe Kollegen von der CSU, ich möchte zum Abschluss noch eines betonen: Berichte, Berichte, Berichte. Ich habe schon gesagt: Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir im Sozialausschuss über die Studie, wenn sie vorliegt, informiert werden. Aber die Frage ist, was wir langfristig machen werden und wo wir die Geburtshilfe aufstellen. Ich wünsche mir von Ihnen eine ganz konkrete Positionierung, was mit Geburtshäusern in Zukunft sein soll und welchen Stellenwert Sie den Geburtshäusern in Zukunft geben. Ich wünsche mir auch, dass wir im "Familienland Nummer 1 Bayern" daran denken, dass Familie nicht erst ab dem Betreuungsgeld anfängt. Familie beginnt schon weit vorher, nämlich da, wo Eltern die Wahlfreiheit haben, flächendeckend verschiedene Arten der Geburten zu erleben. Da wünsche ich mir von Ihnen noch deutlich klarere Vorschläge für langfristig wirksame Maßnahmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Jetzt hat Frau Staatsministerin Huml um das Wort gebeten.

Liebe Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns alle einig, dass Hebammen vor der Geburt, während der Geburt und nach der Geburt für die ganze Familie und nicht nur für die werdende Mutter und das Kind, sondern sehr, sehr häufig auch für den werdenden Vater wirklich Großartiges leisten. Sie tragen damit auch enorme Verantwortung; ich durfte das vor gut einem Jahr selber erleben. Ich bin sehr dankbar für das, was Hebammen leisten, und wünsche mir auch, dass die Stärkung der Geburtshilfe in Bayern weitergeht. Ich persönlich und das Hohe Haus haben sich damit schon mehrfach beschäftigt und sich dafür eingesetzt, dass Hebammen in Bayern weiterhin arbeiten können und gerne arbeiten.

Ich erinnere nur an den Sicherstellungszuschlag für Hebammen, um die Haftpflichtprämie auffangen zu können, an den Sicherstellungszuschlag für Krankenhäuser – für Zwiesel und Marktredwitz haben wir ihn schon genehmigt – und an die Regressbefreiung von Pflege- und Krankenkassen, falls es zu einem irgendwie gearteten Haftpflichtfall kommen sollte. All das ist in den letzten Wochen, Monaten und Jahren von Bayern über die Bundesebene vorbereitet und umgesetzt worden, und daran waren viele hier im Haus beteiligt. Ich darf auch auf das verweisen, was schon die Vor

rednerinnen, Frau Dr. Ute Eiling-Hütig und die Kollegin Kathrin Sonnenholzner, gesagt haben und was vor Kurzem in dem Bericht stand, den wir vor der Sommerpause gegeben haben und auf den Frau Celina hingewiesen hat.

Eines ist mir an dieser Stelle doch noch sehr wichtig. Es gibt – das ist richtig – keine Bedarfsplanung für Hebammen. Die Anzahl der Hebammen in Bayern steigt paradoxerweise durchaus an. Aber das heißt noch nicht, dass die Betreffenden dann auch in der Geburtshilfe tätig sind. Deswegen geht es mir in dieser Studie darum zu erfahren, wie die Hebammenversorgung im Freistaat aussieht. Hier brauchen wir möglichst genaue Informationen. Dann kann man sich überlegen, ob über das hinaus, was wir auf Bundesebene schon erreicht haben, auf Landesebene noch Weiteres notwendig ist. Aber bevor wir jetzt irgendwelche Maßnahmen ergreifen, brauchen wir detaillierte Ergebnisse. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER nicht zustimmen können.

(Beifall bei der CSU)

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und dazu werden die Anträge wieder getrennt.

Ich lasse zunächst in einfacher Form über den Dringlichkeitsantrag auf der Drucksache 17/13350 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – abstimmen und bitte diejenigen, die ihm zustimmen möchten, um ihr Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag angenommen.

Jetzt rufe ich die namentliche Abstimmung zum Antrag der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 17/13308 auf. Ich eröffne die Abstimmung. Sie haben fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 14.57 bis 15.02 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Sitzungssaales ausgezählt.

Ich bitte um Aufmerksamkeit. Es schließt sich die nächste namentliche Abstimmung an. Ich komme zurück zu dem ersten heute beratenen Dringlichkeitsantrag. Das ist der Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/13307. Hierzu ist namentliche

Abstimmung beantragt worden, die ich jetzt eröffne. Sie haben wiederum fünf Minuten.

(Namentliche Abstimmung von 15.02 bis 15.07 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung. Die Stimmen werden außerhalb des Sitzungssaales ausgezählt.

Wir fahren in der Beratung fort. Ich rufe nun auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Thomas Mütze u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schluss mit der Geheimhaltung - GBW-Verkauf vollumfänglich aufklären (Drs. 17/13309)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Inge Aures, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Fragwürdiger GBW-Deal: Was wusste die Staatsregierung? (Drs. 17/13311)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Alexander Muthmann u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen 2013 Fragen über Fragen (Drs. 17/13351)

Ich eröffne nun die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Mütze. Bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis jetzt ist Herr Minister Söder immer gut aus dem BayernLB-Skandal aus dem Jahr 2008 herausgekommen. Er hat eine weiße Weste. Er war nicht zuständig. Aber das ist seit dieser Woche anders, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Zuruf von der CSU: Unsinn!)

Die Fragen, die sich um den Verkauf der GBW im Jahr 2013 stellen, müssen beantwortet werden. Dabei gibt es einige Aufgaben für den Herrn Minister zu lösen. Er muss den Eindruck widerlegen, dass der Verkauf des Aktienanteils der GBW abgesprochen war – wenn er das kann.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Sie müssen den Eindruck widerlegen, dass es Ihnen egal ist, dass der Verkauf so organisiert wurde, dass Steuervermeidung ermöglicht wurde – wenn Ihnen das möglich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und den FREIEN WÄHLERN)

Vor allem – das ist uns am wichtigsten –: Sie müssen den Eindruck widerlegen, dass mit diesem Geschäft Staatsvermögen in dreistelliger Millionenhöhe verschleudert wurde – wenn Ihnen das möglich ist.