Wollen Sie uns weiterhin unterstellen, dass wir als CSU-Fraktion diese Art von Einrichtungen nicht wollen? Wollen Sie uns weiterhin unterstellen, dass wir für unsere Kinder familienpolitisch keine Verantwortung übernehmen, dass Mütter und – vor allen Dingen junge – Väter in unserer Gesellschaft nicht zunehmend Verantwortung für ihre kleinen Kinder zeigen? – Es ist großartig, was sich da getan hat.
Im Übrigen ist es keine Voraussetzung für den Anspruch auf Betreuungsgeld, dass man zu Hause bleibt und tagsüber nicht berufstätig ist. Das möchte ich Ihnen auch noch mit auf den Weg geben.
Liebe Kollegin, liebe Frau Stamm, es liegt mir völlig fern, hier zu spalten. Ihre Wohltaten, die Sie in den letzten Jahren auch für dieses Parlament in Sachen Kinderbetreuung durchgeführt haben, in allen Ehren – ich habe selber davon profitiert, und mir sind Ihre Anstrengungen dafür auch bewusst –, aber ich möchte aufklären: Es ist doch paradox, dass wir zunächst Steuermittel einsetzen, um Mädchen und Frauen gut auszubilden, damit sie die besten Schulabschlüsse machen, und dann sollen Sie für 150 Euro im Monat Kinder erziehen.
Ich möchte Sie darauf hinweisen: 1,3 Milliarden Euro sind viel Geld. Ich habe vorhin dargestellt, dass vielerorts trotz aller Anstrengungen, die wir in den letzten Jahren unternommen haben, immer noch Kinderbetreuungsplätze fehlen. In dieser Situation möchte ich
das Geld lieber, so, wie es auf Bundesebene auch getan wird, für eine nachhaltige Familienförderung einsetzen. Genau das haben Sie bei der Anhörung hier im Landtag gehört; genau das haben wir versucht, Ihnen in den Diskussionen im Bayerischen immer wieder zu sagen. Aber Sie wollen nicht hören, und genau deswegen wollen wir Sie heute noch einmal aufrütteln. Denken Sie um und stoppen Sie dieses Gesetz!
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat die Frau Staatsministerin Emilia Müller das Wort. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hält Wort; das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Mit dem bayerischen Betreuungsgeld führen wir diese wichtige familienpolitische Leistung nach dem Ende des Bundesbetreuungsgeldes konsequent fort. Bisher haben über 73 % der bezugsberechtigten Eltern das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch genommen. Man muss es in aller Deutlichkeit sagen: Das Betreuungsgeld ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das ist auch ein klarer Auftrag an die Politik, diese Leistung weiterzuführen.
Die Regelungen sind bekannt. Sie entsprechen im Wesentlichen dem früheren Bundesrecht. Die Argumente sind hinreichend ausgetauscht, möchte man meinen; aber ich bin immer wieder überrascht, welche neuen Argumente hier gefunden werden und welche Polemik in die Diskussion gebracht wird, meine Damen und Herren.
Deshalb möchte ich mich heute auf die zentralen Anliegen dieses Gesetzes beschränken. Dabei kommt es mir vor allem auf die Sicht der Eltern in Bayern an. Was die Mütter und Väter denken, lässt sich an einer Elternbefragung des Staatsinstituts für Familienforschung an der Universität Bamberg gut ablesen. Unser Ausgangspunkt ist die Frage: Wie wollen Eltern ihr Familienleben gestalten? Eltern wollen keine Bevormundung haben. Der Staat hat sich hier nicht einzumischen. Polemik ist auch nicht angebracht. Das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.
Wir wissen doch alle: Die Lebenslagen, die Bedürfnisse, die Wünsche der Eltern sind vielfältig. Es herrschen unterschiedliche Überzeugungen, wann zum
Beispiel der richtige Zeitpunkt für einen Krippenplatz ist, ob das Kind mit einem, mit zwei oder mit drei Jahren fremdbetreut werden soll. Knapp 30 % der Eltern nutzen derzeit für ihr einjähriges Kind die Krippe. Bei Eltern von zweijährigen Kindern sind es 51 % – Tendenz weiter steigend.
Das heißt aber auch, dass viele Eltern ihre kleinen Kinder noch nicht in die Krippe geben wollen, und zwar 70 % der Eltern mit einjährigen und die Hälfte der Eltern mit zweijährigen Kindern. Sie wollen diese prägende Phase selbst erleben, aber auch selbst gestalten. Viele Eltern legen Wert darauf, das erste Wort und die ersten Schritte des Kindes mitzuerleben.
Ich sehe es schon als Aufgabe des Staates, die von den Eltern gewünschte Kinderbetreuung zu unterstützen. So gibt es auch das Bundesverfassungsgericht vor. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts über den Inhalt dieses Betreuungsgeldes ausgesagt, sondern nur etwas über die Kompetenz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf auch sagen, dass wir den Eltern mit dem Betreuungsgeld mehr Gestaltungsspielraum geben – wesentlich mehr.
In Bayern sollen alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern profitieren: entweder von der öffentlich geförderten Kinderbetreuung oder vom Betreuungsgeld selbst. Ja, ich sage: Das Betreuungsgeld ist eine Anerkennungsleistung, keine Lohnersatzleistung. Das wissen wir alle.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, ich frage Sie: Wollen Sie allen Ernstes Eltern 3.300 Euro vorenthalten, weil Sie den Betrag für zu gering halten? Wie fern von der Lebensrealität sind Sie denn, dass Sie so etwas fordern können!
Wir schaffen mit dem Betreuungsgeld echte Wahlfreiheit. Die Eltern sollen sich mit ihrer Betreuungsentscheidung wohlfühlen. Deshalb liegt uns beides am Herzen, der Ausbau der Kitaplätze und das Betreuungsgeld. In die Kindertagesbetreuung haben wir in den vergangenen Jahren enorm viel Geld investiert, allein 1,4 Milliarden Euro in kurzer Zeit, um die Krippenplätze auszubauen.
Wir unterstützen die Kommunen gern bei dem Vorhaben, den Ausbau der Plätze noch weiter voranzutreiben. Dies ist nämlich originäre kommunale Aufgabe.
Wir haben zudem die Qualität der Betreuung verbessert. Ausdruck dessen sind kleinere Gruppen und eine verbesserte Fachkraftquote.
Wir haben noch viel vor. Die Qualitätsbegleiter sind ein Modell, das Zukunft hat. Auch damit steigern wir die Qualität in den Kindertageseinrichtungen. Das Betreuungsgeld ist eine wichtige Ergänzung unseres Infrastrukturangebotes. Es ist ein Zeichen der Anerkennung. Damit ermöglichen wir unter anderem den nahtlosen Übergang zwischen dem Ende des Bezugs von Elterngeld und dem Beginn des Kitabesuchs.
Wir unterstützen wie kein anderes Land die Familien in ihrer großen Vielfalt. Kein anderes Land in Deutschland unterstützt die Eltern in dieser Art und Weise. Auch die Eltern in Bayern sind der Meinung, dass der Staat Vielfalt fördern sollte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es um eine Familienleistung geht, sollten wir auf diejenigen hören, die es unmittelbar betrifft – die Eltern, die Mütter und die Väter dieser Kinder.
Schauen wir uns einmal an – in allen Wortmeldungen ist es zum Ausdruck gekommen –, was Eltern wollen: Eltern wollen gute Eltern sein. Und sie wollen das Optimum für ihre Kinder erreichen. Deswegen stellen sie auch hohe Ansprüche an sich persönlich. Für ein- und zweijährige Kinder kommt es vor allem auf eine verlässliche und einfühlsame Betreuung an. In dieser Phase hat die enge Beziehung zur primären Bezugsperson besonders große Bedeutung.
Ich möchte betonen, was Frau Kollegin SchreyerStäblein ausgeführt hat: Bindungen werden in den ersten Lebensjahren hergestellt. Damit wird auch das Fundament zur Persönlichkeitsentfaltung gelegt. Ich finde, dafür haben auch die Eltern Verantwortung. Diese Verantwortung tragen sie in jedem Falle. Darum sage ich: Ich möchte nicht, dass Eltern, die sich bewusst dafür entscheiden, zu Hause zu bleiben, in eine
Die Entscheidung, das Kind nach Vollendung des ersten Lebensjahres in die Krippe zu geben, obliegt den Eltern. Wer könnte darüber besser entscheiden als die Eltern selbst? Wer weiß besser, welchen Entwicklungsstand das Kind hat? Die Eltern sind näher dran. Wir sollten ihnen diese Kompetenz zutrauen, und wir sollten ihre Entscheidung respektieren. Wir stärken also Eltern, statt ihnen vorzugeben, wie sie ihr Familienleben gestalten. Auch damit bringen wir unsere Wertschätzung unterschiedlichen Lebensentwürfen gegenüber zum Ausdruck. Ich sage auch, dass der Staat hier richtig handelt.
Herr Dr. Fahn, wenn Sie vorhin behauptet haben, dass Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, in dem Betreuungsgeld eine Chance sehen könnten, dann sage ich Ihnen: Das Betreuungsgeld wird auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet. Sie haben keinen Cent mehr zur Verfügung als ohne Betreuungsgeld. Ein Hartz-IV-Empfänger erfährt dadurch jedenfalls keinen Zugewinn.