Protocol of the Session on May 10, 2016

eine komplett andere als die in den USA. Wir in Europa orientieren uns am Vorsorgeprinzip. Es besagt, dass ein Produkt nicht auf den Markt gebracht werden darf, wenn die wissenschaftliche Risikobewertung ergeben hat, dass das Produkt negative Folgen für die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen haben könnte. Dadurch wird bei uns eine rasche Reaktion auf Gesundheitsgefahren oder auch aus Gründen des Umweltschutzes ermöglicht. Genau das ist ein wesentlicher Teil der europäischen Verbraucherpolitik und Grundlage für das hohe Verbraucherschutzniveau bei uns.

Die USA richten ihren Verbraucherschutz überwiegend am Wissenschaftsprinzip aus. Es funktioniert genau umgekehrt: Zunächst einmal ist alles zugelassen, es sei denn, die Schädlichkeit des Produkts steht eindeutig fest. Tatsächlich gilt ein Verbot, das nicht rein wissenschaftsbasiert ist, nach amerikanischer Auffassung als unnötige technische Handelsbarriere.

Bei der Geflügelproduktion zum Beispiel gilt folgender Grundsatz: Europa legt höchsten Wert auf eine durchgängig zertifizierte und hygienische Produktionskette. An deren Ende gibt es allerdings immer noch einzelne Tiere, die Salmonellen haben könnten. In den USA wird deshalb das Fleisch nach dem Schlachten einfach desinfiziert. Geflügelimporte nach Europa wird es aber weiterhin nur von solchen US-Betrieben geben, die die Einhaltung unserer hohen europäischen Hygienestandards nachweisen können. Dabei werden weiterhin nur Stoffe zugelassen, die sowohl gesundheitlich als auch ökologisch unbedenklich sind.

(Beifall bei der CSU)

Die EU darf ihre Anforderungen an die Zulassung und die Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, Futtermittel und Saatgut, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, nicht ändern. Alle Zutaten, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden, müssen in der Europäischen Union auf der Verpackung stehen. Die Kennzeichnung sorgt für Transparenz und Entscheidungsfreiheit der Verbraucher. Bei uns gelten hohe gesetzliche Anforderungen an den Prozess in der Landwirtschaft, was Hygiene, Umwelt- und Tierschutz, insbesondere das Tierwohl – Stichwort: artgerechte Haltung –, betrifft. Hohe Anforderungen gelten auch beim Einsatz von Antibiotika, Pflanzenschutzmitteln und Pestiziden. Das heißt, bei uns geht es schon lange nicht mehr allein um die Erzeugung, sondern auch um Umweltverträglichkeit und Landschaftspflege. Für die Erfüllung dieser wichtigen Zusatzaufgaben können wir unseren bayerischen Landwirten nur danken.

Für Lebensmittel aus ökologischem Anbau gibt es bereits seit Längerem ein Äquivalenzabkommen mit den USA, das garantiert, dass die EU-Standards weiterhin eingehalten werden. Die Chancen will ich nämlich nicht verschweigen.

Herr Kollege, beachten Sie bitte die Uhr.

Ja. – Natürlich haben auch unsere bayerischen Landwirte Interesse daran, ihre hochwertigen Waren wie Milch und Milchprodukte, zum Beispiel Käse, in den USA besser vermarkten zu können. Ich kann mir vorstellen, dass "Made in Bavaria" durchaus einen Markt findet.

Dennoch gibt es rote Linien, die wir nicht aufgeben werden. Weder eine Senkung der Standards im Verbraucherschutz noch die Aufgabe des Vorsorgeprinzips sind im Rahmen von TTIP verhandelbar – was auch immer die Forderungen aus den USA sein mögen.

(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Er redet einfach weiter!)

Es darf keine Aufweichung unserer strengen Regeln betreffend Gentechnik und Hormonfleisch geben.

Sie haben so lange Redezeit. Bitte kommen Sie zum Ende!

Unser Niveau an Verbraucher-, Lebensmittel- und Umweltschutz wollen und werden wir nicht senken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Nun bitte ich Frau Staatsministerin Merk zum Rednerpult.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Niemand will CETA oder TTIP um jeden Preis. Ganz im Gegenteil! Unsere Eckpunkte, auf denen die Abkommen basieren müssen, haben wir deutlich gesetzt: Erhalt des Schutzniveaus in den Bereichen Verbraucherschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz inklusive Beibehaltung des Vorsorgeprinzips und der Möglichkeit, diese Niveaus auch künftig anzupassen; Schutz von sensiblen Agrarbereichen; Schutz der Daseinsvorsorge; Erhalt kultureller Vielfalt; Erhalt der Meisterpflicht; Schutz geografischer Herkunftsangaben. Das sind klare rote Linien für die verhandelnde Europäische Kommission. So sind sie im Mandat festgeschrieben. Daran werden wir uns orientieren – und eben auch am Thema Transparenz. Das heißt, wir nehmen die Sorgen und

die berechtigten Anliegen der Umwelt- und der Verbraucherverbände, der Gewerkschaften, der Bürgerinnen und Bürger ernst.

Mit unseren klaren Forderungen haben wir schon viel erreicht. Wir haben das erreicht! Die Verhandlungen sind deutlich transparenter. Aber insoweit muss noch mehr geschehen. Wir haben schriftliche Aussagen beider Verhandlungspartner zu TTIP, dass die kommunale Daseinsvorsorge nicht angetastet wird. Es gibt inzwischen mehrere Aussagen der EU-Kommission, dass weder CETA noch TTIP Verbraucher- und Umweltschutzstandards absenken. Die EU ist im Verhandlungsmandat an den geltenden Rechtsrahmen gebunden und kann diese Standards von sich aus gar nicht zur Disposition stellen.

Wir haben klargemacht, dass in Europa demokratisch gewählte Parlamente – und sonst niemand! – auch künftig über Verbraucherschutz und Umweltschutz genauso wie über soziale Sicherheit und kulturelle Vielfalt entscheiden müssen. Deswegen: Die roten Linien sind gezogen. Wir werden darauf beharren.

Herr Aiwanger, haben Sie die CETA-Unterlagen eigentlich schon daraufhin angeschaut, was Sie als so kritisch oder gefährlich ansehen?

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Der Investitionsgerichtshof ist nach wie vor drin! Das ist Tatsache!)

Haben Sie tatsächlich gelesen, was die Deutsche Bischofskonferenz dazu gesagt hat? Sie hat sich klar positioniert – ich zitiere –:

Es geht uns Bischöfen nicht um ein einfaches Ja oder Nein zu TTIP, sondern um die Frage, wie TTIP ausgestaltet werden muss, damit es einen Fortschritt für die beteiligten Länder und die internationale Staatengemeinschaft bringt.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Investitionsgerichtshof!)

Herr Aiwanger, wenn Sie Kritik auf diese Art und Weise vortragen würden, dann wäre es ernst zu nehmende, konstruktive Kritik. Was ich aber von Ihnen höre, das sind Mutmaßungen.

(Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Ich sage Ihnen noch einmal, dass wir den Investitionsgerichtshof nicht wollen!)

Können Sie eigentlich auch fair sein, Herr Aiwanger? Können Sie in einer Diskussion einmal fair sein, den Mund halten und zuhören? Das würde ich gern einmal erleben.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Von Ihnen aber höre ich immer nur Unterbrechungen, Mutmaßungen und Ängste, die Sie aufgreifen. Sie machen Politik mit der Angst. Sie machen Politik mit Unterstellungen, und Sie sind unfair.

(Beifall bei der CSU – Unruhe – Hubert Aiwanger (FREIE WÄHLER): Sie machen nur Unterstellungen!)

Ich bitte jetzt um Ruhe. Frau Ministerin, Entschuldigung, aber ich bitte jetzt um etwas Ruhe und Aufmerksamkeit. Die Dialoge sind hier nicht angebracht. – Jetzt hat die Rednerin das Wort.

Machen wir doch einmal den Faktencheck, meine Damen und Herren. Wenn behauptet wird, der öffentlichen Daseinsvorsorge drohe die Privatisierung, dann entspricht das nicht den Tatsachen. Wir haben eindeutige Aussagen der Verhandlungspartner, wir haben eindeutige Erkenntnisse, dass die Daseinsvorsorge nicht angetastet wird.

Im Internet schreiben die FREIEN WÄHLER unter den Stichpunkten zur Volksbefragung zu CETA, das wichtigste Argument gegen CETA sei das Kapitel zum Investorenschutz. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene System eines Investitionsgerichtshofs sei im Gegensatz zu TTIP nicht Teil von CETA. Eine erneute Öffnung im Rahmen der Rechtsförmlichkeitsprüfung sei zu begrenzt, als dass es substanzielle Nachbesserungen geben könne. – So weit das Zitat. Auch dieses Argument gegen CETA ist schlichtweg falsch. Seit Ende Februar ist die Rechtsförmlichkeitsprüfung bei CETA abgeschlossen.

Dabei hat die EU-Kommission durchaus viel erreicht. Die erste Prüfung des Textes zeigt, dass alle wesentlichen Punkte des EU-Vorschlags zum Investitionsschutz in TTIP auch in CETA übernommen wurden. CETA sieht jetzt insbesondere ein öffentlich legitimiertes Investitionsgericht mit von den Vertragspartnern ernannten Richtern und mit einer Berufungsinstanz vor. Beide Gerichte entscheiden in transparenten Verfahren. Frau Wittmann hat es vorhin schon gesagt. Die Verhandlungen sind öffentlich, und auch die Schriftsätze werden veröffentlicht. Ganz wichtig ist für Bayern, dass das staatliche Regulierungsrecht der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Regionen ausführlich Eingang in einen eigenen Artikel gefunden hat. Was wollen wir denn eigentlich noch?

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gestaltungsspielraum von Legislative und Exekutive wird dadurch stärker geschützt als im deutschen Recht.

Jede unverhältnismäßige Enteignung wird untersagt. Insgesamt wird ein neuer und höherer Standard für künftige Freihandelsabkommen gesetzt. Alle diese Forderungen an einen neuen Investitionsschutz sind von der Staatsregierung und vom Landtag gestellt worden. Ich danke meinen Kollegen, die das in der Vergangenheit getan haben. Ich danke Ihnen, liebe Frau Wittmann, lieber Herr Schwartz und lieber Herr Beißwenger. Und ich nehme Herrn Pfaffmann mit dazu; denn es geht um die Fakten, und alle diese Kollegen haben diese Fakten angesprochen.

Herr Aiwanger, das ist das Ergebnis konstruktiver Kritik. Uns geht es darum, Politik zum Wohl unserer Bürger zu machen. TTIP ist weder per se gut noch per se schlecht. TTIP ist das, was wir daraus machen. Wir werden es nur dann machen, wenn unsere Kernbedingungen erfüllt sind. Wer schafft denn die Regeln für die Globalisierung? Wie fair und wie nachhaltig werden diese Regeln sein? Europa hat mit TTIP die Chance, diese Regeln mitzugestalten. Die EU und die USA sind die beiden größten Handelsregionen der Welt. Auf sie entfallen rund 40 % der industriellen Wertschöpfung weltweit. Wenn wir vorangehen und ambitionierte Umwelt- und Verbraucherschutzstandards mit fairen Bedingungen für Investoren und Arbeitnehmer setzen, werden uns auch andere folgen. Scheitern wir aber, werden wir anderen folgen müssen, wenn wir weiterhin im Export erfolgreich sein wollen. Das wäre zum ersten Mal für uns der Fall, und ich glaube, das wäre nicht in unserem Sinn. Umweltoder Arbeitnehmerstandards aus China wollen wir mit Sicherheit nicht übernehmen.

Frau Steinberger, jetzt geht es noch um die Frage, was denn veröffentlicht wurde. Dass TTIP-Dokumente von Greenpeace veröffentlicht wurden, nehme ich zur Kenntnis. Fakt ist aber, dass keine Verhandlungsergebnisse, sondern nur Positionen der jeweiligen Vertragspartner veröffentlicht wurden. Die meisten EUPositionen sind zudem – das muss man dazusagen – auf der Homepage der EU abrufbar. Deswegen spricht Frau Kommissarin Malmström auch zu Recht von einem Sturm im Wasserglas.

Dass die USA mit eigenen Positionen in die Verhandlungen hineingegangen sind – das haben meine Kollegen auch schon dargestellt –, ist selbstverständlich, auch wenn wir diese Positionen nicht teilen. Seit wann werden Verhandlungen abgebrochen, weil die beiden Verhandler im Laufe des Prozesses unterschiedliche Interessen haben und erst zum Schluss zueinanderkommen? Im US-amerikanischen Recht gibt es keine dem EU-Vorsorgeprinzip entsprechende Regelung, auch wenn in den USA in bestimmten Bereichen vorsorgend reguliert wird. Deshalb wird es voraussichtlich nicht gelingen, ein gemeinsames Verständnis vom

Vorsorgeprinzip oder eine Verpflichtung der USA zur Übernahme der EU-Vorsorgeprinzipien vorzusehen. Maßgeblich ist, dass die Wahrung des Vorsorgeprinzips in der EU auch im Rahmen von TTIP durchgehend sichergestellt wird. Das ist das Thema. Unterschiedliche Positionen in Verhandlungen sind nicht sehr verwunderlich. Verwunderlich finde ich höchstens, dass sich ein sturmerprobter Bauer wie Sie, Herr Aiwanger, so drausbringen lässt und schon wieder Alarm schlägt.

Weil wir kritisch und sorgfältig hinschauen, können wir die laufenden Verhandlungen mit Selbstbewusstsein betrachten. Mein Besuch in Washington vor einem Monat hat mir im Übrigen gezeigt, dass die USA großen Respekt vor den europäischen Verhandlungspartnern haben; denn dort weiß man auch, was Bandagen sind. Auch die USA wollen sicherstellen, dass ihre hohen Standards nicht abgesenkt werden. In diesem Sinne werden die Verhandlungen über TTIP von uns auch weiterhin sehr kritisch, aber auch sehr konstruktiv und im Interesse unseres Landes begleitet. Wenn wirkliche Ergebnisse offen und transparent auf dem Tisch liegen, werden wir TTIP beurteilen und unsere Interessen vor diesem Hintergrund sorgfältig prüfen. So werden wir es auch mit dem finalen Vertragstext zu CETA machen, wenn er denn in deutscher Sprache vorliegt. Das wird voraussichtlich im Juli der Fall sein. Die vorläufige Prüfung des Vertrages zeigt, dass er positiv zu bewerten ist, dass CETA das Potenzial dazu hat, einen neuen Maßstab zu setzen.

Verantwortungsvolle Politik besteht darin, die eigenen Interessen aktiv und selbstbewusst zu vertreten, aber nicht darin, mit Mutmaßungen Ängste zu schüren oder den Kopf in den Sand zu stecken. Ich bin froh, dass wir hier ab und zu sprechen dürfen; denn dann können wir die Fakten wieder zurechtrücken und die Menschen darauf hinweisen, was wirklich los ist. Strategisch gesprochen geht es darum, dass wir die Zukunftsfähigkeit des Westens sichern, was auch im elementaren bayerischen Interesse ist. In diesem Sinne: Herzlichen Dank an alle, die konstruktiv, aber auch kritisch an diesem Vertrag mitwirken.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Staatsministerin. – Nachdem die Staatsregierung die Redezeit von 10 Minuten um 38 Sekunden überzogen hat, hat jede Fraktion noch die Möglichkeit, sich noch einmal zu melden. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Aiwanger. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mich wundert die

Debatte jetzt schon. Am Wochenende fordert Herr Rinderspacher pressewirksam den Stopp der Verhandlungen; Herr Maly fordert als Städtetags-Vizepräsident den Stopp der Verhandlungen. Jetzt aber rührt Herr Pfaffmann die große Werbetrommel für TTIP. Jetzt plötzlich sieht die CSU wieder alles in Butter, obwohl der Herr Ministerpräsident vor wenigen Tagen für den Fall, dass die Verhandlungen nicht transparenter werden, ein Veto angekündigt hat, obwohl Frau Scharf als Verbraucherschutzministerin gesponserte Facebook-Posts herumschickt, in denen sie sagt, der Verbraucherschutz dürfe nicht untergraben werden. Jetzt aber wären wir FREIE WÄHLER der Buhmann, weil wir den Finger in die Wunde legen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Wer so mit den Bürgern draußen umgeht, der produziert Politikverdrossenheit, der veräppelt die Bürger. Auf der einen Seite fordern die Parteispitze und die Fraktionsspitze den Stopp der Verhandlungen; uns aber werfen Sie vor, wir seien Hinterwäldler, weil wir noch gar nicht wüssten, worum es geht.

Frau Merk, der Deutsche Richterbund warnt vor diesem Investitionsgerichtshof. Der Deutsche Richterbund sagt, das ist nur ein ständig tagendes Schiedsgericht, das dringend abzulehnen ist. Sie aber feiern das als die Supererrungenschaft. Hier haben wir offensichtlich eine Meinungsverschiedenheit zwischen den betroffenen Fachleuten der deutschen Justiz, der Richterschaft und Ihnen als Politikerin. Wer da recht hat, okay, das weiß man im Zweifel in der Politik nie so genau. Tun Sie aber doch nicht so, als wäre alles in Butter, als würden wir hier aus dem hohlen Bauch heraus, ohne jegliche Faktengrundlage Dinge in den Raum stellen. Ihr letzter Redner, Herr Beißwenger, hat doch die Dinge dargestellt und berichtet, dass in Amerika mit Hormonfleisch gearbeitet wird.

(Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das haben Sie falsch verstanden!)

Er hat dargestellt, dass dort das Nachsorgeprinzip gilt. Das sind doch Dinge, die wir genauso sehen, aber wir kritisieren das und stellen fest: Der jetzige Verhandlungsstand ist so, dass die Amerikaner das Nachsorgeprinzip durchsetzen wollen.