Das Vorgehen ist auch rechtlich höchst fragwürdig und verstößt gegen die Richtlinien der Kultusministerkonferenz. In den Richtlinien der Kultusministerkonferenz – damit sind wir bei den anderen Ländern und der Frage, warum diese entsprechend vorgehen – aus dem Jahr 2012 heißt es, der Staat solle grundsätzlich jedem Bewerber, der die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, den Abschluss seiner Ausbildung ermöglichen; deshalb müssten auch die vorhandenen Ausbildungskapazitäten und Mittel ausgeschöpft werden. Weiter heißt es, der Zugang und die Zulassung zum Vorbereitungsdienst dürften nicht unter dem Gesichtspunkt des staatlichen Lehrkräftebedarfs beschränkt werden. – Genau das ist es, was Sie machen. Ihr Vorgehen verstößt fundamental gegen das, was in diesen Papieren steht. So gehen Sie mit den Richtlinien der Kultusministerkonferenz um.
Was heißt das faktisch? – Sie schreiben das in Ihrer Begründung. Um diesen NC einzuführen, müssen Sie die Ausbildungskapazitäten im Vorbereitungsdienst reduzieren. Das ist das, was Sie letztlich machen. Faktisch wäre dieses Gesetz ein Gesetz zur Ermächtigung, die Ausbildungskapazitäten zu reduzieren. Ich halte das in Zeiten, in denen wir über einen Lehrkräftemangel in manchen Bereichen reden, für falsch, unverantwortlich und höchst zynisch.
Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, aber wir haben einen Änderungsantrag eingebracht, weil ich leider nicht mehr glaube, dass wir Sie davon überzeugen können, den Gesetzentwurf zurückzuziehen, und zwar trotz der ganzen Autorität des Ausschussvorsitzenden Güll, der Sie dazu bewegen wollte. Deswegen haben wir einen Antrag gestellt. Wenn
Sie schon den Gesetzentwurf verabschieden, dann gewähren Sie wenigstens den jungen Leuten, die Ihr Studium schon begonnen haben, Vertrauensschutz und mogeln sich nicht aus der Diskussion heraus.
Wir haben in Bayern eine zweistufige Lehrerbildung. Sie loben dies über den Schellenkönig. Die zweistufige Lehrerausbildung ist eine Einheit, die aus Studium und Referendariat besteht. Jeder Studienbewerber, der ein Studium beginnt, denkt nicht bis zum ersten Staatsexamen, sondern bis zum zweiten Staatsexamen. Deswegen braucht er den nötigen Vertrauensschutz. Jemand, der sein Studium unter anderen Bedingungen begonnen hat, als die angedachte Gesetzesänderung dies vorsieht, braucht den Vertrauensschutz, das Referendariat unter den Bedingungen absolvieren zu können, wie sie zum Zeitpunkt des Beginns seines Studiums gegolten haben.
Ich glaube nicht mehr daran, dass dieser Gesetzentwurf verhindert werden kann. Ich appelliere an Sie, wenigstens dem Änderungsantrag zuzustimmen, um den jungen Leuten Vertrauensschutz zu geben.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Bayerische Staatsregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes vorgelegt. Die Änderung hat im Wesentlichen vier Bereiche. Es freut mich, dass wir zumindest in drei Bereichen eine große Übereinstimmung haben, nämlich was die Änderung beim Grundund Mittelschullehramt bezüglich einer sonderpädagogischen Qualifikation, die Umsetzung der Weiterentwicklung der Hauptschule zur Mittelschule und die Streichung des Artikels 6a des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes betrifft.
Ich möchte deswegen zu dem Punkt kommen, über den in den letzten Monaten ausführlich diskutiert worden ist. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieses Entwurfs ist es, die Möglichkeit zu eröffnen, die Ausbildung von Lehramtsreferendaren besser zu steuern. Genau das ist unser Ziel. Deswegen enthält der Entwurf ein Instrument, die Zulassung zum Vorbereitungsdienst im Bedarfsfall zielorientiert befristet zu begrenzen, so wie das in 13 anderen Bundesländern bereits der Fall ist.
Ich möchte zunächst einmal die Ausgangslage klar darlegen: Jeder Hochschulabsolvent und jede Hochschulabsolventin, der oder die sich bei entsprechen
der Qualifikation in Bayern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt anmeldet, wird auch künftig zugelassen werden. Damit werden wir dem Anspruch junger Menschen gerecht, ihre Lehrerausbildung abzuschließen. Daran wird sich nichts ändern.
Selbstverständlich muss der Freistaat aber überlegen, wie in einzelnen Fächern und Schularten der Vorbereitungsdienst besser gesteuert werden kann. Sie wissen, dass die Zahl der Lehramtsstudierenden große Unterschiede zwischen den Lehrämtern und innerhalb der Lehrämter auch zwischen bestimmten Fächerkombinationen aufweist. Es gibt eine Volleinstellung im Bereich der Grundschulen, eine Volleinstellung bei den Mittelschulen und eine Volleinstellung bei den Sonderpädagogen auf der einen Seite, während es auf der anderen Seite eine sehr angespannte Lage bei den Realschulen und den Gymnasien, insbesondere in den geisteswissenschaftlichen und sprachlichen Fächern gibt. Dieses Auseinanderklaffen schreit doch geradezu danach, sich Gedanken darüber zu machen, wie man insgesamt besser steuern kann. Deswegen haben wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem wir folgende Ziele verfolgen: Wir wollen auch in Zukunft den Bedarf der Schulen an ausreichend qualifizierten Lehrkräften decken. Und ja, der Bedarf hat in den letzten Monaten zugenommen.
Sehr geehrter Herr Kollege Gehring, das Thema Lebenszeit der Studenten ist auch für uns wichtig. Wir wollen auch, dass die Ressourcen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Ich meine die Ressourcen der Universitäten, der Seminarschulen und auch der Studierenden selbst. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es macht wenig Sinn, Zeit und Energie für ein Studium bestimmter Fächer einzusetzen, wenn in diesem Fachbereich die beruflichen Perspektiven nicht gut sind. Hier müssen wir an die jungen Menschen denken. Auch deswegen ist dieser Gesetzentwurf sinnvoll, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Steuerung muss möglichst frühzeitig einsetzen. Deswegen ist die verstärkte Beratung für Studierwillige zunächst das Hauptziel. Aber – ich habe das schon in der Ersten Lesung gesagt –: Wir haben die Beratung in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert. Wir haben auch die Information verbessert. Aber wir waren dabei nur teilweise erfolgreich. Wenn die Beratung nicht greift, brauchen wir weitere Instrumente.
Der Gesetzentwurf schafft den rechtlichen Rahmen für eine zeitliche Steuerung des Dienstantritts von Re
ferendaren gerade in stark überlaufenen Fächerkombinationen für bestimmte Schularten. Wir schaffen es damit im Übrigen auch, dass die Begleitung der Referendare an den Seminarschulen noch intensiver und besser wird. Ich bitte, auch das zu berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf bedeutet nicht, dass der Zugang zum Vorbereitungsdienst verwehrt wird. Es wird lediglich der Zeitpunkt des Antritts hinausgeschoben. Wir haben auch eine wirklich ausreichende Vertrauensschutzregelung von drei Jahren in den Gesetzentwurf aufgenommen. Deswegen ist der wichtige Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes hinreichend erfüllt.
Ob, und wenn ja, in welchem Umfang die Steuerung zum Tragen kommt, müssen wir sehen. Das werden wir an den Referendarszahlen absehen. Die Entscheidung, ob und, wenn ja, wann wir Maßnahmen ergreifen, ist noch nicht gefallen. Ich habe immer wieder gesagt: Wir sind froh, wenn wir von der Möglichkeit, die wir heute schaffen, keinen Gebrauch machen müssen.
Sehr geehrter Herr Kollege Professor Piazolo, wenn schon heute der Gesetzentwurf dazu führt, dass junge Menschen darüber nachdenken, wie die beruflichen Perspektiven in den einzelnen Lehrämtern und Studienfächern sind, ist das nicht schlecht, sondern sogar sehr gut.
Ich bedanke mich für die Beratungen im Ausschuss. Dabei haben wir einen Änderungswunsch der FREIEN WÄHLER übernommen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Danke schön. Bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Wir haben noch eine Zwischenbemerkung der Kollegin Zacharias.
Herr Kollege Eisenreich, ich habe Ihren Ausführungen sehr aufmerksam zugehört. Sie haben dabei nicht die Frage beantwortet, die ich bei der Ersten Lesung gestellt habe: Was machen die jungen Menschen nach der Phase des Studiums, in der sie zwei bis drei Jahre warten sollen? Wie lautet Ihr Vorschlag, was sie in diesen zwei bis drei Jahren anfangen sollen? Außerdem stelle ich die Frage, wie sie es sich finanziell leisten sollen.
rauf warten, das zu tun, woraufhin sie studiert haben und was sie ihr ganzes Leben werden wollten, nämlich Lehrerin oder Lehrer? Was machen denn die jungen Menschen in der Zeit? Und wie wollen Sie verantworten, dass womöglich in dieser Zeit die von uns gut ausgebildeten jungen Menschen in andere Bundesländer abwandern? Darauf hätte ich gern eine konkrete Antwort.
Nachdem diese Regelung bereits in den anderen Bundesländern besteht und es dort auch nicht zu großen Abwanderungen – –
Wenn Sie das Thema schon auf eine deutschlandweite Ebene heben, muss man doch einen deutschlandweiten Blick erlauben. – Diese Regelung hat in 13 anderen Bundesländern nicht zu großen Wanderungsbewegungen geführt.
Nachdem wir noch nicht entschieden haben, ob wir von dieser Regelung Gebrauch machen, haben wir konsequenterweise noch nicht überlegt, wie wir das Verfahren gestalten werden. Wir bieten Beratung an, haben diesen Gesetzentwurf eingebracht und wollen, dass sich die Seminare, Studenten und Universitäten mit dem Thema beschäftigen. Dabei besteht unser Ziel darin, dass wir von dieser Rechtsgrundlage keinen Gebrauch machen müssen.
(Beifall bei der CSU – Isabell Zacharias (SPD): Sie haben die Frage nicht beantwortet, Herr Kollege!)
Danke schön. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, nachdem die 15minütige Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, rufe ich den Tagesordnungspunkt 3 auf und komme danach zurück zu der namentlichen Abstimmung und zur Abstimmung in einfacher Form.
Abstimmung über eine Europaangelegenheit, eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 2)
Bevor ich abstimmen lasse, teile ich Ihnen mit, dass der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen in seiner gestrigen Sitzung den Antrag der Abgeordneten Schreyer-Stäblein, Dr. Rieger, Brückner und anderer und Fraktion
(CSU) , Aiwanger, Streibl, Dr. Fahn und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Subsidiaritätsangelegenheit – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienstleistungen", Drucksache 17/10874, zugestimmt hat. (Unruhe)
Danke, es passt schon. – Im Einzelnen verweise ich hierzu auf den für Sie aufgelegten Antrag und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Subsidiaritätsangelegenheit ist die Nummer 1 der aufgelegten Liste.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den Voten der einzelnen Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Jetzt komme ich zurück zur Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und zum Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/9699, der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 17/11005 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus auf der Drucksache 17/10935.
Vorweg ist über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingereichten Änderungsantrag auf der Drucksache 17/11005 abzustimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die Fraktion der CSU. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus Zustimmung mit der Maßgabe, dass der Satz 1 im neu einzufügenden Artikel 5a Absatz 6 eine neue Fassung erhält. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/10935. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen stimmte bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den "1. Mai 2016" einzufügen.