Bald haben wir vier Jahre einen rechtswidrigen Glücksspielstaatsvertrag. Das ist so nicht hinzunehmen. Handeln Sie, und stimmen Sie beiden Anträgen zu!
Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Kollege Fackler von der CSU das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Geschichte des Glücksspiels reicht über 5.000 Jahre zurück. Der englische Autor Danny McGoorty meinte sogar einmal, das Schlimmste, was einem im Leben McGoorty passieren kann, ist, in seiner Jugend eine Wette zu gewinnen.
So groß also der Spieltrieb des Menschen, die individuelle Neigung des Einzelnen ist, so schwer haben sich Staaten und Gesellschaften schon immer mit der Frage getan, wie man mit dem Thema grundsätzlich und vor allen Dingen regulativ umgehen soll. Verbote jedenfalls entfalten dabei genauso wenig ihre Wirkung wie zu liberale Regelungen.
Der Glücksspielstaatsvertrag hat bis heute im Bereich der Sportwetten in der Tat noch nicht den erhofften Durchbruch erbracht. Daran erkennt man, wie hochkomplex die Materie ist. Wir haben leider eine völlig ungeklärte Rechtslage, die niemand gutheißen kann, weder die Befürworter noch die Gegner des Glücksspiels. Aus diesem Grund muss der Staatsvertrag modifiziert werden.
Da haben wir, Herr Kollege Mütze, eine andere Auffassung, da Sie den Staatsvertrag neu auflegen wollen. Aus unserer Sicht würde das bedeuten, dass wir uns auch mit verschiedenen anderen Themen wie Online-Casino, Spielbanken, gewerblichen Hallen und manch anderem beschäftigen müssten. Sie wollen einen Befreiungsschlag; wir wollen nur dort Veränderungen, wo Handlungsbedarf besteht. In diesen Positionen weichen wir voneinander ab.
Außerdem glaube ich, mit einer Modifizierung eine zügigere Einigung auf Länderebene erreichen zu können. Hier von Untätigkeit zu reden, ist deplatziert; denn letzten Endes wird die Thematik doch angegangen.
Der EuGH zwingt uns lediglich zu einer Modifizierung vorwiegend im Sportwettenbereich. Hier müssen wir für einen Interessenausgleich sorgen: auf der einen Seite die Wettbewerbsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit und auf der anderen Seite Suchtprävention, Spielerschutz und Jugendschutz. Ich habe schon im Haushaltsausschuss gesagt, dass das ein Spagat ist, und stelle jetzt einfach einmal die Frage: Wollen wir, dass Wettanbieter wie Pilze aus dem Boden schießen? Ich glaube, das widerspräche ganz deutlich den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags.
Auch der hessische Vorschlag, der jetzt irgendwann kommt, sieht eine deutliche Liberalisierung vor; denn was sind letztendlich qualitative Kriterien für einen Wettanbieter?
Ja, das alles ist doch im Glücksspielstaatsvertrag schon aufgeführt. Das sind doch Selbstverständlichkeiten für alle Glücksspielanbieter.
Ich stelle also die Frage: Kann nicht sogar eine quantitative Begrenzung ein Qualitätsmerkmal sein, eine Art Prüfsiegel für Seriosität und Glaubwürdigkeit? Vielleicht zeigt sich auch aus Sicht der Anbieter, dass sich Anstrengung und ein Bekenntnis zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags lohnen. Schließlich gibt es keinen unbegrenzten Markt. Je mehr Anbieter, desto mehr Werbung und desto mehr die Gefahr, dass sich Glücksspielphänomene breitmachen.
Ich denke, darauf muss man auch diejenigen, die gegen eine Begrenzung sind, immer wieder aufmerksam machen. Schließlich muss es uns allen um eine konsequente und glaubwürdige Durchführung der staatlichen Suchtprävention gehen. Eine Begrenzung des Marktes kann dabei aus meiner Sicht eine wichtige Rolle spielen.
Um eine neue und vor allem praktikable Lösung zu finden, sind wir von der CSU-Fraktion der Meinung, dass wir erst einen Bericht der Staatsregierung brauchen. Vor dem Hintergrund, dass die Ministerpräsidentenkonferenz im März getagt hat, kann man nicht von Untätigkeit sprechen, sondern das Thema wird aktiv angegangen. Da ist sicherlich intensiv darüber diskutiert worden, wie der gordische Knoten, wie es der Deutsche Sportwettenverband bezeichnet hat, durchschlagen werden kann.
In diesem Sinne bitte ich die Fraktion der FREIEN WÄHLER, ihren Antrag entsprechend den Beratungen im Haushaltsausschuss umzuformulieren.
Für uns ist in den Anträgen Folgendes auf jeden Fall nicht zielführend: Das war zum einen die Errichtung einer Bund-Länder-Kommission. Das haben wir jetzt gestrichen. Herr Kollege Pohl, in Ihrem Antrag von einem Hilferuf zu reden, finde ich ein bisschen deplatziert, weil Sie in Ihrem Antrag ein Ausscheiden Bayerns aus dem Glücksspielstaatsvertrag fordern. Das halte ich für ziemlich weitgehend, vor allem deshalb, weil der Markt groß ist, Lotto deutschlandweit gespielt wird und Glücksspiel auch im Internet angeboten wird. Das alles erfordert eine länderübergreifende Vereinbarung, um eine sinnvolle Regelung zu treffen. Es würde zu einem ganz schönen Durcheinander führen,
Aus diesem Grund werden wir dem Antrag der FREIEN WÄHLER bei entsprechender Umformulierung zustimmen. Ich glaube, Sie haben das angesprochen, Herr Kollege Pohl. – Wir werden den Antrag der GRÜNEN ablehnen, auch wenn er nur noch aus dem Satz 1 besteht.
Herr Kollege, danke schön. – Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Der Kollege Mütze hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Lieber Kollege Fackler, Sie haben eben den Eindruck erweckt, wir hätten einen regulierten Markt. Sind Sie der Meinung, dass wir gerade einen regulierten Markt haben? – Ich habe es Ihnen geschildert. Sie haben gesagt, es werde viel mehr Werbung und viel mehr Unternehmen geben – das mag sein –, die sich dann bestimmten Regeln unterwerfen müssen. Aber wie ist die Marktsituation, die sich Ihnen im Moment – heute und morgen ist Champions League – darstellt? Dazu würde ich gern ein Wort von Ihnen hören. Haben wir derzeit einen regulierten Markt, in dem Spielerschutz, Jugendschutz und Suchtprävention für alle Angebote, die momentan online für Spielerinnen und Spieler erreichbar sind, betrieben werden?
Herr Kollege Mütze, ich habe es Ihnen doch gesagt. Wir haben eine ungeklärte Rechtslage. Mit dieser ungeklärten Rechtslage ist keiner von uns zufrieden. Deswegen – das habe ich gesagt – sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat diesen dringenden Handlungsbedarf aufgegriffen. Sie geht dieses Thema aus meiner Sicht umfassend an.
Gut. Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Kollege Güller von der SPD das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der jetzige Glücksspielstaatsvertrag ist seit Juli 2012 in Kraft. Der Vertrag hatte also vier Jahre Zeit, sich zu bewähren und das Wirklichkeit werden
zu lassen, was Kollege Fackler als angebliche Realität dargestellt hat, nämlich zumindest teilweise Regulierungen des Glücksspiels. Das ist leider nicht der Fall. Der Glücksspielstaatsvertrag ist momentan in allen Bereichen nicht vollzogen. Bei Spielerschutz, Jugendschutz, Suchtprävention, Schutz vor Wettmanipulationen und vor Wettbetrug und insbesondere beim Thema Regulierung von Online-Casinos und OnlinePoker muss man leider feststellen, dass der Staatsvertrag nicht die Wirkungen erzielt hat, die wir uns alle gewünscht hatten.
Der Glücksspielstaatsvertrag geht davon aus, dass die Ziele am besten erreicht werden können, wenn das staatliche Glücksspielmonopol in Deutschland weitestgehend erhalten bleibt. Ich glaube, auch da sind wir uns einig. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Glücksspielstaatsvertrag aber im Kern vollziehbar sein. Der heutige Vertrag ist nach der Rechtsprechung zum Beispiel des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs leider nicht mehr vollziehbar. Kernstücke im Bereich der Sportwetten, nämlich die Vergabe der Sportwettenkonzessionen in einem Lizenzierungsverfahren mit angedachten 20 Konzessionen und einer zeitlich befristeten Experimentierklausel, müssen als gescheitert bezeichnet werden. An dieser Stelle zu sagen, es reicht uns aus, wenn die Ministerpräsidentenkonferenz im März dieses Jahres das Thema zum wiederholten Male auf die lange Bank schiebt, ist mir für den Bayerischen Landtag zu wenig, Kollege Fackler. Deswegen müssen wir heute handeln, und zwar nicht nur im Sinne des Berichtsantrags der FREIEN WÄHLER, sondern im Sinne des Antrags der GRÜNEN, die sagen, dass die Konzessionsverfahren für Sportwetten neu aufgestellt werden müssen, Kolleginnen und Kollegen.
Das Glücksspielkollegium, ein weiterer Kernpunkt, ist leider ebenfalls gescheitert. Ich rede nicht nur davon, dass der hochrangig besetzte Sportbeirat dieses Glücksspielkollegiums bereits vor einem Jahr unter Protest seine Arbeit niedergelegt hat, weil er gesagt hat, es habe keinen Sinn, etwas zu beraten, was nicht funktioniere, sondern ich meine auch die Gerichtsurteile, die von einer fehlenden Transparenz der Arbeit und einer Infragestellung der demokratischen Legitimation des Gremiums sprechen.
Wer das zur Kenntnis nimmt, muss heute handeln, weil die Folgen gravierend sind. Wir haben in jeder Ecke des Internets eine illegale Möglichkeit für Online-Poker und Online-Casinos mit realen Geldeinsätzen. Das ist illegal. Das ist Schwarzmarkt. Dieser Schwarzmarkt blüht ungehemmt und breitet sich aus. Der graue Markt, also der jetzt nicht regulierte Markt der Sportwetten, hatte allein im Jahr 2014 einen geschätzten Umsatz von 4,8 Milliarden Euro. Es wurden
sogar 240 Millionen Euro an Steuern bezahlt. Trotzdem findet keine Regulierung dieses riesigen Marktes statt. Ich nehme hier den illegalen Bereich der Sportwetten aus, der in Deutschland auf weitere circa 2 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt wird. Wer ist denn der Verlierer durch diesen ganzen Wirrwarr und den Nichtvollzug? – Der Verlierer dieser Hängepartie ist ODS Oddset, also ein staatlicher Anbieter,
weil sich der staatliche Anbieter an die Regeln hält und sich nicht in einer Grauzone bewegt. Das heißt, er ist auf dem Sportwettenmarkt derzeit kaum aktiv. Das kann doch nicht der Sinn dieser Angelegenheit sein,
dass sich die Privaten im grauen Bereich bewegen, während sich der staatliche Anbieter rechtstreu verhält und nicht tätig wird.
Der zweite große Verlierer in diesem Spiel sind die Sportfachverbände, hier an vorderster Front auch der Fußball. Ich spreche ausdrücklich nicht vom Profifußball. Ich spreche vom Amateurfußball. Es gab einen Parlamentarischen Abend und ein Parlamentarisches Frühstück hier im Haus, wo unter anderem der amtierende Präsident des DFB und Präsident des Bayerischen Fußball-Verbands, Dr. Rainer Koch allen Parlamentariern sehr klar gesagt hat, dass aufgrund des Nichtvollzugs einer Sponsoringvereinbarung, die der DFB mit ODS abgeschlossen hat, dem Sport, und hier insbesondere dem Amateurfußball, jährlich große Beträge verloren gingen. Er sprach von einer katastrophalen Benachteiligung des Amateursports.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, Sie loben den Amateursport jeden Sonntag bei Ihren schönen Reden vom Podium herunter. Da wäre es nett, wenn Sie dort, wo Sie etwas tun können, wo Sie tätig werden können, zustimmen und handeln würden.
Ich fasse zusammen: Wir müssen den Glücksspielstaatsvertrag neu aufstellen. Wir brauchen zeitnah einen Änderungsvertrag, und zwar mit einer grundlegenden Überarbeitung des Konzessionsverfahrens, nicht nur mit einem bloßen Herumdoktern. Die SPD im Bayerischen Landtag tritt hierfür ein. Sie wird auch weiterhin die hierfür erforderlichen Anträge stellen und Aktivitäten starten. Den Anträgen der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN stimmen wir zu.
Danke schön, Herr Kollege. – Als Letzter hat nun Herr Staatssekretär Eck das Wort. Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, es ist die letzte Wortmeldung, der letzte Redebeitrag, deshalb will ich versuchen, es kompakt zu machen.
Ich will auch nur noch einige Fakten ansprechen. Es ist sicherlich nicht schön, und ich will es auch nicht loben: Seit drei Jahren ist die Sache nicht geregelt. Hier ein Horrorszenario aufzubauen, ist aber auch nicht nötig. Es geht nicht um den gesamten Glücksspielstaatsvertrag, sondern es geht um den Anteil von 6,5 %, den die Sport- und Pferdewetten am Glücksspiel haben. Das müssen wir schon ein bisschen differenziert betrachten.
Meine Damen und Herren, aufgrund der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Oktober 2015 – auch diese Jahreszahl bitte ich Sie, sich ein bisschen einzuprägen – können die zugesagten 20 Konzessionen derzeit nicht erteilt werden. Das können wir so nicht länger stehen lassen. Darin stimme ich Ihnen zu.
Ich will es auf den Punkt bringen. Das einzige und richtige Ergebnis ist letztendlich, dass die Länder mit einer Änderung des Staatsvertrags den Weg für die Sportwetten frei machen. Das ist eine klare Aussage. Hierzu gilt es wiederum, ein Faktum anzusprechen: Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich am 16. und 17. März auf folgenden Lösungsweg: Die Konzessionszahl wird von 20 auf 40 erhöht. Außerdem soll durch eine Übergangsregelung allen bisherigen 35 Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, übergangsweise die Sportwettentätigkeit ermöglicht werden. Auch das ist eine glasklare Aussage.
Der letzte Punkt ist auch schon geklärt. Der Entwurf einer Änderung des Staatsvertrags wird bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2016 – dieser Termin steht fest – vorgelegt werden. Auch hier haben wir ein klares Datum vor Augen. Daher meine ich, dass sich der Antrag der GRÜNEN erledigt hat. Dem Berichtsantrag der FREIEN WÄHLER können wir zustimmen. In diesem Sinne herzlichen Dank.