Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächste hat Frau Kollegin Gote vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, zu dem schon alle Fraktionen in den Vorberatungen und auch in der Ersten Lesung Zustimmung signalisiert haben. Wir haben dies auch getan. Ich kann mich daher heute kurz fassen, insbesondere deshalb, weil ich den wunderbaren Ausführungen von Frau Kollegin Hiersemann gar nichts mehr hinzufügen kann. Sie haben alles breit, verständlich und in sehr schönen Worten dargestellt. Ich möchte mich Ihren Ausführungen ausdrücklich anschließen. Das gilt sowohl für Ihre Ausführungen zum Feiertagsgesetz als auch für die Ausführungen zum Buß- und Bettag und zur Bedeutung der Reformation für Bayern.
Kolleginnen und Kollegen, wir haben soeben gehört, dass der Kanon der Feiertage in Bayern historisch gewachsen ist und im Jahre 1994, durch eine politische Fehlentscheidung, wie wir das damals empfanden, verändert wurde, auch zuungunsten der evangelischen Feiertage. Insgesamt aber können wir feststellen, dass wir in Bayern aufgrund dieser historischen Entwicklung bei den Feiertagen ein starkes Übergewicht von religiösen, insbesondere von katholischen Feiertagen haben. Wir hätten durchaus Anlass, uns das einmal anzusehen. Sie wissen, unsere Gesellschaft ist in Bewegung. Sie wird pluralistischer, und sie verändert sich. Die Bedürfnisse der Menschen haben sich verändert.
Deshalb wäre dies ein guter Anlass, den gesamten Kanon anzusehen und zu prüfen, ob er überhaupt noch den heutigen Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht und ob wir mehr und andere weltliche Feiertage bräuchten, die unserer Gesellschaft guttun könnten. Vielleicht sollten auch andere Religionsgemeinschaften den berechtigten Anspruch auf geschützte Feiertage erheben. Wir GRÜNEN sind in dieser Frage sehr offen und würden gern eine solche Diskussion führen. Ich denke, dass wir in den nächsten Jahren dazu noch mehrfach Gelegenheit haben werden.
Heute wollen die FREIEN WÄHLER mit ihrem Änderungsantrag, der ziemlich aus der Hüfte geschossen ist, die Gelegenheit beim Schopf packen und einen Anfang machen. Das kann man tun. Ich sage aber: Uns geht das nicht weit genug. Wir hätten gerne die Gesamtschau und wollen insgesamt prüfen, was viel
Wie gesagt, wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu, mit dem der Reformationstag einmalig zum Feiertag erklärt werden soll.
Danke schön, Frau Kollegin. – Als Nächste hat Frau Kollegin Haderthauer von der CSU das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Westphal hat den Gesetzentwurf der Staatsregierung völlig zutreffend und umfassend begründet. Ich möchte aber zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER zwei Gedanken äußern. Wir bewegen uns in der Diskussion zwischen dem Gesetzentwurf, mit dem der Reformationstag einmalig eingeführt werden soll, und dem Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, mit dem dieser Tag dauerhaft als Feiertag verankert werden soll. Hier verschiebt sich die Perspektive, da der Eindruck entsteht, als wäre die einmalige Einführung dieses Feiertages eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Natürlich wollen wir politisch diese Einführung. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dies mit einem enormen Kraftakt für unsere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Bayern verbunden ist. Die Lohnfortzahlung für einen Tag kostet den Freistaat 70 Millionen Euro und die Kommunen 45 Millionen Euro. Wenn wir das einmal auf alle Unternehmen und Arbeitgeber in Bayern hochrechnen, landen wir bei circa 800 Millionen Euro. Das muss hier einfach einmal gesagt werden. Unsere Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erbringen hier einen ganz enormen Beitrag. Das möchte ich einmal hervorheben.
Deshalb erstaunt es mich umso mehr, dass sich die FREIEN WÄHLER, die sich ja immer als wirtschaftsfreundlich und mit einem Herz für kleine und mittlere Unternehmen inszenieren, mit diesem Antrag so leicht tun, der ja sogar vonseiten der Opposition als "Schnellschuss" bezeichnet worden ist. Offensichtlich haben sie dabei gar nicht im Blick, wie die Lebenswirklichkeit für kleine und mittelständische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aussieht.
Mir ist noch ein zweiter Gedanke wichtig. Herr Kollege Meyer, ich glaube Ihnen sofort, dass Ihnen die evangelischen Pfarrerinnen und Pfarrer frohlockend zuge
stimmt haben. Ich würde das an deren Stelle auch tun. Noch mehr Feiertage sind immer gut. Wenn jemand gefragt wird, ob er noch mehr von irgendetwas bekommen möchte, wird er immer Ja sagen. Wenn diese Leute aber ein bisschen nachdenken, werden sie eines merken: Sie haben eigentlich mit Ihrem Antrag der Evangelischen Kirche einen Bärendienst erwiesen.
Die Evangelische Kirche setzt ihre ganze Kraft vorrangig dafür ein, dass der Buß- und Bettag wieder eingeführt wird. Als Katholikin sage ich: Hier entsteht der Eindruck, dass Feiertage für die Evangelische Kirche austauschbar wären nach dem Motto: Wir nehmen, was wir kriegen.
Diese Diskussionen sind etwas merkwürdig. An Ihrer Stelle hätte ich es mir deshalb gut überlegt, ob ich diesen Antrag einbringe oder ob ich mir ein bisschen genauer überlege, in welche Richtung ich eigentlich will. Das ist aber wieder die klassische FREIE-WÄHLER-Politik, wie wir sie leider immer wieder erleben.
Ich möchte mit einem Zitat von Martin Luther enden, der uns recht gibt. Er sagt: Gott will keine faulen Müßiggänger haben, sondern man soll treulich und fleißig arbeiten.
Als Nächster hat nun Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht vor, dass der 31. Oktober 2017 aus Anlass des 500. Reformationsjubiläums zu einem einmaligen gesetzlichen Feiertag erklärt werden soll. Unser Ministerpräsident hat schon in seiner Regierungserklärung vom 12. November 2013 angekündigt, dass dieses Reformationsjubiläum mit einem einmaligen Feiertag besonders gefeiert werden soll. Damit wird ein Vorschlag der Evangelischen Kirche in Deutschland und eine einvernehmliche Empfehlung der Regierungschefs aller deutschen Länder aufgegriffen.
Der Reformationstag ist seit der Wiedervereinigung nur in den neuen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag. Wie in Bayern wird auch in den anderen Ländern, in denen der Reformationstag kein alljährlicher gesetzlicher Feiertag ist, das Reformationsjubiläum 2017 mit einem einmaligen Feiertag begangen. Wir wollen mit diesem einmaligen Feiertag an die große Bedeutung der Reformation sowohl für das Christentum weltweit als auch besonders für Deutschland erinnern. Die Reformation war ein welthistorisches Ereignis und ein zentraler Einschnitt in der Entwicklung des Christentums.
Die Auswirkungen sind bis in die Gegenwart zu spüren. Unsere bayerische Geschichte ist von der christlichen Tradition beider Konfessionen maßgeblich beeinflusst. Deshalb ist es mehr als ein symbolischer Akt, wenn wir diesen 500. Jahrestag im nächsten Jahr besonders begehen und damit die besondere Bedeutung dieses Ereignisses würdigen. Wenn wir uns aus diesem Anlass mit den Lehren von Martin Luther besonders intensiv beschäftigen, ist das gerade angesichts der aktuellen Herausforderungen ein klarer Gegenentwurf zu einem intoleranten und fanatischen Glaubensverständnis, wie es leider auch christliche Kirchen im Mittelalter geprägt hat und wie es uns heute in dem Missverständnis des Islamischen Staates begegnet. Das sage ich sehr bewusst. Ich denke dabei zum Beispiel an die Gedanken Martin Luthers in dem Buch "Von der Freiheit eines Christenmenschen". Sie sind prägend für unser modernes Religionsverständnis und unser Verständnis von Glaubensfreiheit.
Wir haben allen Anlass, im nächsten Jahr besonders über solche Themen nachzudenken. Unserem ganzen Land kann es nur guttun, wenn wir am 31. Oktober 2017 nicht mehr dieses geistlose Halloween feiern, sondern das Jubiläum der Reformation begehen. Bayern ist und bleibt ein christlich geprägtes Land. Wir werden das mit diesem besonderen Feiertag zum Ausdruck bringen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/9083, der Änderungsantrag auf der Drucksache 17/9622 sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf der Drucksache 17/10453.
Vorweg ist über den vom federführenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf der Drucksache 17/9622 abzustimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 17/9622 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung. Ergänzend schlägt er vor, als Datum des Inkrafttretens den 1. Mai 2016 einzufügen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 17/10453. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so – stelle ich fest – einstimmig beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer also dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Danke schön. Ich bitte, Gegenstimmen auf ähnliche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes".
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/9700) - Zweite Lesung
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Staatsvertrag auf der Drucksache 17/9700 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf der Drucksache 17/10460. Gemäß § 58 der Geschäftsordnung kann die Abstimmung nur über den
gesamten Staatsvertrag erfolgen. Der federführende Ausschuss empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD – – Herr Pfaffmann, Ihre Stimme gilt für die gesamte Fraktion?
Auch nicht. Dann haben wir Zustimmung von CSU und SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dem Staatsvertrag trotzdem zugestimmt.
Abstimmung über eine Verfassungsstreitigkeit und Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)
Ich verweise hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Ich rufe jetzt im Einvernehmen mit allen Fraktionen außerhalb der Tagesordnung zwei Anträge betreffend Subsidiaritätsangelegenheiten auf, die im hierfür federführenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen gestern beraten worden sind.
Antrag der Abgeordneten Kerstin Schreyer-Stäblein, Dr. Franz Rieger, Michael Brückner u. a. (CSU), Dr. Linus Förster, Hans-Ulrich Pfaffmann, Susann Biedefeld u. a. (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Dr. Hans Jürgen Fahn u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER),