Protocol of the Session on February 25, 2016

All diese Anliegen, die Sie hier skizziert und auch im Gesetzentwurf abgebildet haben, sind aus unserer Sicht im Grunde zustimmungsfähig. Das gilt auch für die Erweiterung des Gremiums. Wir reden darüber, dass wir dort Menschen mit Behinderung oder auch die immer wichtiger werdende Gruppe der Migranten berücksichtigen wollen. Auch bei diesen beiden Punkten werden wir, so denke ich, zusammenfinden.

Ich will aber auch sagen, wo wir Bedenken gegenüber Ihrem Gesetzentwurf haben bzw. wo wir ihn in der vorliegenden Form nicht für zustimmungsfähig halten.

Zumindest diskussionswürdig ist die Frage, wie groß wir dieses Gremium künftig aufziehen. Dazu gibt es keine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts. Sie wollen das Gremium deutlich auf 55 Sitze erweitern. Das kann man zumindest diskutieren. Mit einer Vergrößerung eines Gremiums auf 55 Sitze gehen allerdings nicht automatisch Effizienz und Handlungsfähigkeit einher. Das wird sicherlich ein Diskussionspunkt sein.

Ein weiterer Diskussionspunkt wird aus unserer Sicht sein – das war auch schon ein Aspekt des Gesetzentwurfs der FREIEN WÄHLER, den wir definitiv nicht teilen –, dass Sie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ableiten, dass ein Weniger an Politik, ein Weniger an Repräsentanz der Volksvertretung automatisch gut ist. Sie sagen: Wir sind bewusst über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinausgegangen und haben nur noch 20 % politische Vertretung. – Liebe Frau Kollegin Fehlner, ich finde, das ist ein seltsames Verständnis auch der Rolle, die wir hier im Bayerischen Landtag als Vertretung des Volkes spielen. Ich habe Schwierigkeiten mit einem Verständnis, das bedeutet, dass wir hier eben nicht für die bayerische Bevölkerung sprechen. Ich glaube ganz im Gegenteil: Die Volksvertretung ist ein hervorragend geeignetes Gremium, um auch in einem anderen Gremium die Vielfalt des Landes, die Vielfalt von Einstellungen, die Vielfalt von Meinungen abzubilden. Ich würde mich entschieden gegen die Aussage wehren: Je weniger Volksvertreter wir in ein solches Gremium entsenden, desto besser. – Das wird mit der CSUFraktion nicht zu machen sein.

Ich will an dieser Stelle auch sagen, dass sich aus Ihrer Sicht natürlich die Forderung leicht formuliert, die Zahl der Vertreter des Bayerischen Landtags um vier zu reduzieren. Sie könnten das auch parteipolitisch formulieren und sagen, dass es sich dabei im Wesentlichen um Vertreter der CSU-Fraktion handelt.

(Zuruf der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Die SPD würde einen einzigen Vertreter abgeben, und die anderen Fraktionen könnten die Zahl ihrer Vertreter halten. – Ich sage das an dieser Stelle nur sozusagen im Kleingedruckten

(Volkmar Halbleib (SPD): Kleingedruckt oder kleingeistig?)

und der Vollständigkeit halber.

Der dritte Punkt ist Ihre Festlegung, dass diesen Gremien künftig kein Vertreter der Staatsregierung angehören soll. Auch an dieser Stelle muss ich Ihnen ganz klar sagen: Das ist keine Vorgabe des Bundesverfas

sungsgerichts. Im Gegenteil: Wir halten es für gut, wichtig und richtig, dass auch die Exekutive in diesen Gremien abgebildet ist; denn es gibt hier häufig Fragestellungen – ich denke beispielsweise an den Rundfunkstaatsvertrag oder die Verhandlungen hierüber –, die unmittelbar in der Verantwortung der Staatsregierung oder der Staatskanzlei ressortieren. Insofern hielte ich es für äußerst sinnvoll zu sagen, für diese Gremien sollte auch weiterhin jeweils ein Vertreter der Staatsregierung bestimmt werden.

Schließlich haben Sie darauf hingewiesen, dass einige weitere Gruppen berücksichtigt werden sollen, beispielsweise die muslimischen Mitbürger. Darüber kann man diskutieren. Für die weitere Beratung weise ich aber auf das Problem hin, dass wir uns dann schon darüber klar werden müssten, wie ein Vertreter dieser Gruppe zu bestimmen wäre. Da, glaube ich, fehlt es im Moment noch an der notwendigen Konkretisierung, wie diese Vertretung dann abgebildet werden sollte.

Mein Wunsch für die weitere Beratung wäre, dass wir die Gesetzentwürfe miteinander beraten, nachdem wir von allen Fraktionen hier im Hohen Haus Gesetzentwürfe zu eben diesem Thema, zur Zusammensetzung der Gremien Rundfunkrat und Medienrat, erwarten. Wir als CSU-Fraktion werden innerhalb der nächsten zwei, zweieinhalb Monate einen Gesetzentwurf dazu vorlegen – ich denke, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls. Ein solches Vorgehen wäre für den weiteren Beratungsprozess sehr sinnvoll. Die FREIEN WÄHLER haben die Beratung ihres Gesetzentwurfs im Ausschuss dankenswerterweise zurückgestellt, bis die anderen Gesetzentwürfe vorliegen. Darum bitte ich auch die anderen Fraktionen, damit wir die Gesetzentwürfe gemeinsam diskutieren und behandeln können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. Nächster Redner ist der Kollege Professor Dr. Piazolo.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können beinahe zwei Jahre zurückrechnen zum März 2014. Zu diesem Zeitpunkt hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum ZDF gefällt, und alle Politiker, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sind sich in der Auffassung einig, dass dieses Urteil seine Wirkung nicht nur gegenüber dem ZDF und den dortigen Aufsichtsgremien, sondern mittelbar auch gegenüber allen anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten entfaltet. Das bedeutet für Bayern eine Än

derung des Rundfunkrechts, des Rundfunkgesetzes und des Mediengesetzes. Zwei Jahre! In diesen zwei Jahren, ungefähr nach einem halben Jahr, haben die FREIEN WÄHLER einen Gesetzentwurf vorgelegt, jetzt die SPD. Die Gremien haben reagiert, soweit sie das können. Wer nichts getan hat, ist die CSU. Sie, die Sie so gerne – das gilt jedenfalls für den Ministerpräsidenten – von der Herrschaft des Unrechts sprechen und damit Ihre eigene Regierung meinen – so weit möchte ich nicht gehen –, sind inzwischen zu einer Herrschaft der Untätigen geworden, zu einer Herrschaft der Untätigen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Es passiert nichts. Zwei Jahre lang ist nichts passiert. Das hat sogar dazu geführt, dass die Wahlperiode rausgeschoben werden musste. Schon längst müsste man jetzt den Medienrat neu wählen. Aber das geht nicht, weil die CSU und die Staatsregierung nicht in der Lage waren, auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu reagieren. Das ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, beinahe eine Verweigerung von Regierungs- und Parlamentstätigkeit. Ich fordere Sie dezidiert auf, endlich in die Puschen zu kommen und etwas zu machen. Wir warten schon lange darauf.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Nun zum Gesetzentwurf der SPD: Wir begrüßen, dass die SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wir begrüßen auch, dass die Ergebnisse der Anhörung verarbeitet worden sind. Wir begrüßen ebenso – im Gegensatz zum Kollegen Blume –, dass Sie die Anzahl der Politiker sogar weiter reduziert haben, als das durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben ist. Wir begrüßen, dass Sie die Inkompatibilitätsvorschrift hineingeschrieben haben, nachdem wir dieses Thema sehr ernst nehmen. Wir begrüßen auch, dass viele neue Gruppen verankert worden sind. Insofern gibt es vieles, was in Teilen auch unserem Gesetzentwurf entspricht und worüber wir sicherlich miteinander ins Gespräch kommen.

Kritisch sehe ich – insofern teile ich die Anmerkung des Kollegen Blume – das Aufblähen des Medienund Rundfunkrates. Wir haben jetzt in beiden Räten 47 Mitglieder, was ich beinahe für zu viel halte. Sie wollen die Zahl im Medienrat auf 55 erhöhen. Man muss dazu sagen: Die BLM verfügt im Moment über circa 90 Stellen. Das heißt, in einer Einrichtung mit etwas mehr als 90 Stellen wollen Sie 55 Räte. Das bedeutet, dass man beinahe jedem Mitarbeiter der BLM einen Rat zur Seite stellen könnte. Das halte ich für viel zu viel, und darüber müsste man nachdenken. Wenn man den Verwaltungsrat dazunimmt, sind Sie

bei über 60 Aufsichtspersonen bei knapp über 90 Mitarbeitern. Das ist mit uns von den FREIEN WÄHLERN nicht zu machen. Das ist zu viel Bürokratie und kostet zu viel Geld. Zusätzlich möchten Sie von der SPD auch noch eine eigene Geschäftsstelle für Rundfunkrat und Medienrat einrichten. Darüber kann man sicher diskutieren, ich persönlich bin aber der Meinung, dass das zu viel Bürokratie ist.

Sicher ehrenwert – das ist der letzte Punkt, auf den ich eingehen möchte – ist es, die Rolle der Frauen zu stärken und dafür zu sorgen, dass mehr Frauen in beiden Gremien vertreten sind. Die Frage ist, ob das, was Sie wollen, der richtige Weg ist. Auf die Formulierung ist schon Kollege Blume eingegangen. Sie fordern, dass jedes Geschlecht mit mindestens 50 % vertreten sein muss. Dann stelle ich mir die Frage, was Sie damit mathematisch meinen. Exakt 50 % würden passen, aber zu fordern, jedes Geschlecht müsse mit mindestens oder mehr als 50 % repräsentiert sein, geht nicht. Ich glaube auch, dass Sie es sich bei den Regelungen sehr schwer machen, wenn vorgeschrieben wird, dass mindestens jede zweite Amtsperiode eine Frau drankommen muss. Es ist zwar in der Intention richtig gedacht, aber in der Umsetzung müssten wir da ins Detail einsteigen, weil es vielleicht dem Gremium nicht hilft und weil es in der Ausgestaltung sehr schwierig ist.

Insofern: Danke für den Entwurf. Wir werden intensiv darüber in den Gremien diskutieren, und zwar zunächst im Hochschulausschuss und im Wirtschaftsausschuss, um uns dann hier zur Zweiten Lesung zu treffen. Ich glaube, wir werden gemeinsam eine gute Lösung finden.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Osgyan.

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Neufassung der Gremienzusammensetzung beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit. Die FREIEN WÄHLER haben schon sehr früh einen Gesetzentwurf vorgelegt. Das fand ich gut, weil wir darüber diskutieren konnten. Dennoch denke ich, dass es notwendig war, uns mehr Zeit zu nehmen, um auch die von uns als Oppositionsfraktion beantragte Anhörung genau zu analysieren, um zu sehen, wo tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Wir wissen aufgrund der Anhörung mittlerweile sehr viel, und es freut mich, dass viele sinnvolle Ansätze davon in dem Gesetzentwurf der SPD aufgegriffen worden sind.

Wir haben gehört, dass auch die CSU – ebenso wie wir GRÜNE – einen Gesetzentwurf angekündigt hat.

Ich finde es sinnvoll, die Änderungen en détail gemeinsam zu besprechen, wenn alle Entwürfe vorliegen. Dabei kann man sehen, wo es Schnittpunkte, Gemeinsamkeiten und Möglichkeiten zum Nachjustieren gibt.

Ich möchte nicht im Einzelnen auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eingehen; dazu wurde schon viel gesagt. Es ist klar: Es geht um Transparenz, Staatsferne und Vielfalt. Mir kommt es jetzt vor allem darauf an, dass wir nicht die Fakten des Urteils buchstabengetreu nachvollziehen und eine Minimallösung erreichen, sondern dass wir uns Gedanken über den Geist des Urteils machen, und dabei eine zukunftsfähige Lösung finden, um zu vermeiden, 40 Jahre später wieder eine versteinerte Zusammenstellung der Räte zu haben, statt eine lebendige und zukunftsfähige Lösung zu finden. Ich habe ein bisschen die Befürchtung, wenn ich Sie höre, Herr Blume, dass der CSU-Entwurf bei der Minimalanforderung bleiben wird. Das werden wir dann sehen und darüber diskutieren.

Wir GRÜNE sehen es weiterhin kritisch, dass Vertreterinnen und Vertreter der Exekutive qua Amt im Rundfunk- und Medienrat vertreten sein dürfen. Das ist erlaubt, wenn man rein die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts heranzieht. Wir könnten das aber durchaus auch anders regeln, um noch mehr Staatsferne zu erreichen. Mir kommt es darauf an, dass wir eine Regelung finden, durch die wir die Räte stärken, die Unabhängigkeit und Vielfalt sicherstellen und uns klar zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekennen.

Völlig klar ist: Ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk und privaten Rundfunk könnten wir als Politikerinnen und Politiker einpacken. Ohne vierte Gewalt wäre Stimmungsmache und Desinformation Tür und Tor geöffnet. Wir müssen uns deswegen auch dagegen verwahren, dass antidemokratische Kräfte alles als Lügenpresse schmähen. Deswegen ist es wichtig, eine wirklich starke Medienaufsicht zu haben. Es kommt darauf an, die Freiheit und Unabhängigkeit der Medien zu stärken.

Am Gesetzentwurf der SPD hat mich besonders gefreut, dass die Fragestellung, wie mehr Frauen in den Räten vertreten sein können, umfassend berücksichtigt worden ist. Wenn wir da keine Verbindlichkeit durch Quoten hineinbringen, wird es wieder bei einer halbscharigen Minimallösung bleiben. Das fände ich schade; denn nur wenn Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind, ist es auch möglich, die Lebenswirklichkeit beider zu berücksichtigen und ein Programm zu garantieren, bei dem die Gleichstellung

der Geschlechter und die Abwehr von medienspezifischem Sexismus selbstverständlich ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gerade wenn ich mir die Besetzung der Räte vonseiten der CSU ansehe, zeigt es, dass es eine Regelung braucht. Mit Ausnahme von Frau Aigner ist vonseiten der CSU keine Frau in den Gremien vertreten. Das finde ich schade. Sie haben aber viele gute Frauen in Ihrer Fraktion, und wenn Sie die gesetzlichen Vorgaben neu regeln, wird sich hier auch hoffentlich einiges ändern.

Einen großen Wurf brauchen wir – insofern muss ich Kritik an dem Gesetzentwurf der SPD üben – aber auch bei der Zusammensetzung der Räte, um einer Versteinerung entgegenzuwirken. Es war sicher einfacher, den Umfang zu vergrößern und den Rat auf 57 Mitglieder bzw. 55 Mitglieder aufzublähen, weil man dadurch keiner Gruppierung wehtun, die vielleicht ein Mitglied verlieren würde bzw. gezwungen wäre, sich mit anderen Gruppierungen zusammenzuschließen, um eine Poollösung anzustreben, weil sie unter Umständen in ähnlichen Bereichen tätig ist. Wir müssen uns aber der Problematik stellen; denn es geht einerseits um die Gewährleistung einer angemessenen Repräsentanz von Gruppen, die aktuell wichtig sind. Migrantinnen und Migranten wurden schon genannt, und es gäbe noch andere Gruppierungen zu nennen. Wir müssen aber andererseits auch sehen, welche Gruppierungen nicht mehr das gleiche Gewicht wie vielleicht in den Fünfzigerjahren haben, und müssen uns in diesem Zusammenhang auch einmal trauen abzuspecken.

Wenn wir stattdessen die Zahl der Mitglieder in der gleichen Größenordnung wie bisher erhalten, hat das keine Kostensteigerung zur Folge, und wir können gleichzeitig die Arbeitsfähigkeit der Räte garantieren, da diese erschwert sein könnte, wenn der Umfang des Gremiums zu groß wird. Wir kennen das alles.

Ein Anliegen ist mir, gleichzeitig auch künftig eine Flexibilität in der Auswahl der Gruppen zu gewährleisten. Wir haben in unserem Entwurf – ich kann das schon vorwegnehmen – vorgesehen, dass pro Legislatur sechs Vertreterinnen und Vertreter relevanter gesellschaftlicher Strömungen vom Landtag in einem Bewerbungsverfahren ausgewählt werden können, um eine Flexibilität sicherstellen zu können.

Ich möchte mich auf meine bisherigen Ausführungen beschränken; denn die Zeit ist abgelaufen. Wir werden den Sachverhalt sicher bald ausreichend in den Ausschüssen diskutieren. Ich hoffe, dass wir danach zu einer zukunftsfesten Lösung kommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Arif Tasdelen, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) eines Bayerischen Partizipations- und Integrationsgesetzes und zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Partizipation und Integration von Menschen mit Migrationshintergrund (Drs. 17/5204) - Zweite Lesung

Ich eröffne die Aussprache und teile Ihnen mit, dass die Redezeit der Fraktionen 48 Minuten beträgt. Erster Redner ist der Kollege Arif Taşdelen. Bitte schön.

Verehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Februar letzten Jahres den Entwurf eines Bayerischen Partizipations- und Integrationsgesetzes hier im Hohen Haus eingebracht. Seitdem hat sich einiges getan. Auch die Bayerische Staatsregierung hat jetzt ein Integrationsgesetz für Bayern formuliert, und wir haben seitdem versucht, unser Integrationsgesetz im Dialog zu verändern und dadurch zu ergänzen, dass wir die Herausforderung durch die Flüchtlinge in unseren Gesetzentwurf mit aufnehmen, damit dieses Hohe Haus ein Integrationsgesetz schaffen kann, mit dem alle hier im Bayerischen Landtag vertretenen Fraktionen leben können.

Die CSU-Fraktion hat das etwas anders gesehen, so wie sie in der Vergangenheit die Notwendigkeit eines Integrationsgesetzes nicht gesehen hat. Ich muss ehrlich sagen, wir waren dabei zu überlegen, ob wir unser Integrationsgesetz in den parlamentarischen Betrieb einbringen oder ob wir vielleicht sogar im Dialog mit der CSU, lieber Martin Neumeyer, ein Integrationsgesetz formulieren. Jetzt liegt der Entwurf eines Integrationsgesetzes der Bayerischen Staatsregierung vor. Ich habe ihn am Dienstagabend gelesen und bin zu dem Entschluss gekommen, dass das Integrationsgesetz der Bayerischen Staatsregierung das beste Argument dafür ist, dass wir hier in Bayern ein anständiges Integrationsgesetz brauchen.

(Beifall bei der SPD)

Die CSU und die Bayerische Staatsregierung glauben tatsächlich, dass Integration ausschließlich dadurch gelingen kann, dass man Migrantinnen und Migranten auffordert, sich zu integrieren. Richtig ist, dass wir Migrantinnen und Migranten auffordern müssen, sich zu integrieren. Richtig ist aber auch, dass wir in Bayern durch einseitiges Auffordern keinen einzigen zusätzlichen Sprachkurs, keinen Integrationskurs und keinen zusätzlichen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)