Protocol of the Session on February 25, 2016

Dass Bayern hier Großes leistet, ist Gott sei Dank manchmal auch in den Medien angekommen, vielleicht auch in denen, die uns sonst nicht wirklich unterstützend zur Seite stehen. Aber Jan Fleischhauer hat im "SPIEGEL" geschrieben: "Tatsächlich ist Bayern, was die Flüchtlingshilfe angeht, ein Vorbild in

Deutschland." Auch wenn unsere Zusammenarbeit im Ausschuss derzeit wirklich gut läuft und wir einen gemeinsamen Tenor haben, muss ich leider dazusagen, dass wir in Bayern von der SPD für die Flüchtlingshilfe nur wenig Unterstützung bekommen. Auch das gehört zur Wahrheit.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Neben einer permanenten Kritik von Ihnen und zahlreichen unnötigen Angriffen war von Ihnen oft leider keine Unterstützung zu erfahren.

(Beifall bei der CSU)

Bitte, auch das gehört zur Wahrheit. Sonst sind wir immer auf der Seite der Zurückhaltenden.

(Zurufe von der SPD)

Aber wenn wir in Bayern für die Betreuung und die Integration große Summen bereitgestellt haben, haben Sie immer noch mehr gefordert.

(Zurufe von der SPD)

Ja, ich muss das leider sagen; es ist leider so. Nur beim bayerischen Betreuungsgeld kann es der SPD einfach nicht zu langsam gehen. Da blockieren Sie mit Mitteln und Tricks, wo Sie nur können, und schaden somit vielen bayerischen Familien. Ich möchte das einfach nur angesprochen haben.

(Beifall bei der CSU – Zuruf der Abgeordneten Angelika Weikert (SPD))

70.000 Familien warten auf ihr Geld. Diese Familien können sich jetzt bei der SPD bedanken; denn sie werden eine geraume Wartezeit hinnehmen müssen. Aber wenn es um die Frage der Flüchtlingspolitik geht, haben Sie einen ganz anderen, klaren Weg.

(Zuruf von der CSU: Bravo!)

Da ist Ihr oberstes Credo und Motto nämlich: fordern, fordern, fordern! Nach genau diesem Motto ist auch Ihr Dringlichkeitsantrag geschrieben. Sie versuchen auch, sämtliche Kosten für volljährige Minderjährige einzufahren. Diese Kosten soll der Freistaat tragen und erstatten.

Bis dato finde ich, dass es durch die praktizierte Maßnahme, Jugendhilfekosten für Volljährige nicht durch den Freistaat zu refinanzieren, einen wichtigen Steuerungseffekt gibt; denn dieser Steuerungseffekt trägt auch dazu bei, möglichst alle volljährigen Asylbewerber auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes gleichzubehandeln. Nach unserer Auffassung sollten die Jugendämter auch in Zukunft bei der Ge

währung von Hilfe für junge Volljährige möglichst restriktiv verfahren; denn junge Volljährige sind nun mal keine Jugendlichen mehr, sondern Erwachsene, und müssen vorrangig über andere Instrumente unterstützt werden. Das geht natürlich nur in einem sehr guten Zusammenspiel.

Ich finde, dass hier der Freistaat und unsere Staatsregierung vorbildlich arbeiten. Nur über eine Arbeitsmarkförderung ist es möglich, junge Menschen in Arbeit und Brot zu bringen, sie zu motivieren und ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Das ist der beste Beschleuniger für eine gut gelingende Integration.

Erwähnen darf ich auch den Integrationspakt mit der bayerischen Wirtschaft und die Tatsache, dass bis zum Jahr 2016 20.000, bis zum Jahr 2019 60.000 Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätze geschaffen werden. Ich finde, das kann sich sehen lassen.

(Beifall bei der CSU)

Das ist aus meiner Sicht der richtige Ansatz und der richtige Weg. Das Ziel darf auf keinen Fall sein, junge Volljährige weiter über die Jugendhilfe zu alimentieren. Deshalb sollten junge Volljährige auch in Zukunft grundsätzlich aus der Jugendhilfe herausgenommen werden; denn wir zeigen ihnen damit, dass sie junge Erwachsene sind und ihre Rechte und Pflichten haben.

Ich möchte dabei auch auf folgenden wesentlichen Punkt zu sprechen kommen: Derzeit ist leider festzustellen, dass Jugendhilfeleistungen für junge Volljährige teilweise nur deshalb übernommen werden, weil kein Wohnraum zur Verfügung steht. Das wissen wir. Ich glaube auch, dass der Freistaat sehr gut daran arbeitet – denken Sie nur an den Wohnungspakt Bayern. Ich meine, es versteht sich, dass die Jugendhilfe nicht Ausfallbürge für andere Bereiche sein darf, sondern Hilfe nur gemäß den gesetzlichen Zwecken geleistet werden kann.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind davon überzeugt, dass sich das bisher praktizierte Verfahren durchaus bewährt hat und der Freistaat seine Kommunen und seine Bezirke wie kein anderes Bundesland unterstützt. Ich meine auch, dass die Jugendhilfe primär in der Obhut und in der Verantwortung der Kommunen sein und auch von dort gesteuert werden soll; denn im Ganzen läuft dies natürlich sehr gut. Es ist wichtig, noch einmal auf das Gemeinsame zu pochen; denn wir werden diese Herausforderungen gemeinsam nur mit einer gerechten Lastenverteilung bewältigen können.

Wenn man das große Ganze betrachtet – und das muss man in diesem Fall –, gibt es keinen Grund,

dies zu ändern. Deshalb plädiert die CSU-Fraktion dafür, dass die Kostenerstattung der Jugendhilfe für junge Volljährige auch in Zukunft durch die Bezirke erfolgen soll.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kaniber. Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Wir haben zwei Wortmeldungen für Zwischenbemerkungen. Die erste ist von Kollegin Schmidt. – Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Kollegin Kaniber, Sie sagen, dass Sie das mit Zurückhaltung behandelt haben. Das war damals wirklich so. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass wir uns bei diesem Thema nicht für Ihr Weltbild interessiert haben, sondern dass es um die Kostenübernahme geht.

(Widerspruch bei der CSU)

Ja, das kann ich sagen. Es geht um die Kostenübernahme für erwachsene Minderjährige. Ich schaue die Frau Ministerin an: Das ist ein bayerisches Gesetz, nach dem auch Jugendliche über 18 nicht als volljährig gelten. Das ist ein Gesetz, das Sie so beschlossen haben. Es gibt eine Beurteilung, es gibt eine Beobachtung, und es gibt eine Einstufung. Diese Jugendlichen haben noch nicht die nötige Reife.

Jetzt möchte ich Sie eigentlich zitieren. Der Kern Ihrer Rede ging darum – genau dies haben Sie auch im Ausschuss gesagt –,

(Unruhe – Glocke)

dass man jeden seine Ausbildung zu Ende machen lassen muss und dass er bis zum Schluss eine Betreuung braucht.

(Zuruf von der CSU)

Entschuldigung! Wollen Sie auch? – Dann müssen Sie drücken.

(Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄH- LERN)

Herr Kollege, lassen Sie bitte die Rednerin zu Ende sprechen.

Ihre Bemerkung im Ausschuss ging auch dahin, dass es wünschenswert ist, dass Ausbildung zu Ende gemacht wird. Im Protokoll steht auch, dass die CSU-Fraktion noch einmal nachfragt und sich darum kümmert, dass die Kosten gerecht verteilt werden. Der Antrag will erreichen,

dass die Kosten nicht bei den Bezirken hängen bleiben. Wenn eine gerechte Kostenübernahme bedeutet, alles auf die Bezirke und die kommunale Ebene zu schieben, ist dies nicht unsere Vorstellung von Redlichkeit und Ehrlichkeit.

Danke schön. – Frau Kollegin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Liebe Kollegin Gabi Schmidt, ich muss schon sagen, dass dies im Protokoll eben nicht so steht. Wir haben über ein ganz anderes Thema gesprochen. Wir sind damals davon ausgegangen, dass es – angeblich aus dem Finanzministerium – eine Pressemitteilung gegeben hat. Wir haben das nachprüfen lassen. Diese gab es gar nicht. Wir haben versucht, dies zu klären.

Ich glaube, dass wir uns alle einig sind, wenn es um junge Minderjährige geht. Der Prozess ist aber größer. Oberste Priorität ist, dass man jungen Menschen, die Erwachsene werden, auch ein Signal gibt. Den Kommunen steht offen, kleinere Häuser zu schaffen, dezentral unterzubringen und auch weiter eine Jugendhilfeleistung ambulant einzuholen. Das ist alles möglich. Man muss nicht immer alles komplett in die Obhut des Freistaats geben. Die Verantwortung für die Jugendhilfe liegt bei den Kommunen, und da soll sie auch bleiben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Kollegin. – Jetzt hat Frau Kollegin Weikert das Wort.

(Von der Rednerin nicht au- torisiert) Frau Kaniber, die ambulanten Hilfen – das, was Sie gerade gesagt haben – laufen ja alle. Ich kann Ihnen viele Beispiele nennen.

Mir geht es nur um eine ganz einfache Frage. Im Sozialgesetzbuch VIII steht ausdrücklich, dass – das ist ein Zitat aus dem Sozialgesetzbuch – einem jungen Volljährigen Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden soll. Dies gilt also nicht nur für unter 18-Jährige, sondern auch für junge Menschen von 18 bis 21 Jahren. In diesem Alter werden junge Menschen auch im Strafrecht und anderswo noch als Jugendliche behandelt.

Ich frage Sie jetzt konkret: Was ist der inhaltliche Hintergrund dafür, dass der Freistaat Bayern sagt: Wir gewähren Hilfe bis zum 18. Lebensjahr und machen dann ganz abrupt Schluss, auch wenn es junge Voll

jährige gibt, die – wie ich ausgeführt habe –, durch das Jugendamt begutachtet, die Hilfestellung noch für eine begrenzte Zeit benötigen? Da lasse ich sozusagen das Fallbeil herunter und sage: Darüber hinaus gewähre ich nichts mehr. Alle Zahlen, die Sie aufgelegt haben, können Sie vergessen. Ich frage einfach nur: Warum wird genau dort der Schnitt gemacht, wenn es doch so ist, dass wirklich nur 5 bis 6 % der Fälle von den Jugendämtern begutachtet werden? Wie begründen Sie das? Haushaltstechnisch können Sie das nicht begründen.

Nein, natürlich nicht. Liebe Frau Kollegin Weikert, ich glaube, dass wir uns einig sind

(Angelika Weikert (SPD): Dann stimmen Sie zu!)

nein, Moment, lassen Sie mich aussprechen –, dass es Einzelfälle gibt, in denen bestimmt eine gewisse andere Betreuung notwendig ist. Ich habe aber gerade genau die Einzelfallentscheidung genannt. Es ist der Kommune und auch der Jugendhilfe zu überlassen, in welchen Häusern man solche Jugendlichen unterbringt. Das ist doch alles schon vorhanden.

(Zurufe der Abgeordneten Angelika Weikert (SPD) – Unruhe – Glocke des Präsidenten)