Protocol of the Session on February 2, 2016

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds

und

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Wahl eines nichtberufsrichterlichen Mitglieds

Die Neuwahl des berufsrichterlichen Mitglieds erfolgt durch geheime Wahl mit einem Stimmzettel, die Nachwahl des nichtberufsrichterlichen Mitglieds durch eine einfache Wahl mittels Handzeichen.

Ich darf Sie daher bitten, nach der Wahl mit dem Stimmzettel Ihre Plätze wieder einzunehmen, da anschließend die Wahl durch Handzeichen erfolgt.

Der Herr Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass zum 2. Dezember 2015 die Richterin am Oberlandesgericht München, Frau Ulrike Müller, an den Bundesgerichtshof versetzt wurde. Damit scheidet sie auch aus dem Verfassungsgerichtshof aus.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs schlägt als Nachfolgerin Frau Dr. Margit Zorn, Richterin am Oberlandesgericht Nürnberg, zur Neuwahl vor.

Frau Dr. Zorn ist bereit, im Fall der Wahl das Amt anzunehmen, und hat die entsprechende Erklärung gemäß Artikel 6 des Verfassungsgerichtshofgesetzes abgegeben. Die Richter-Wahl-Kommission hat am 27. Januar 2016 dem Vorschlag des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs zugestimmt und beschlossen, der Vollversammlung zu empfehlen, den Wahlvorschlag anzunehmen.

Wir kommen damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen gelben Stimmzettel vor. Für den Wahlgang ist außerdem die in Ihrer Stimmkartentasche enthaltene gelbe Namenskarte zu verwenden.

Die Urnen stehen bereit. Wir beginnen mit dem Wahlgang. Für die Wahl stehen fünf Minuten zur Verfügung.

(Geheime Wahl von 16.25 bis 16.30 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Damit ist der Wahlgang beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt. Ich gebe es Ihnen später bekannt.

(Unruhe)

Ich bitte Sie nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Plätze wieder einzunehmen, damit ich fortfahren kann. Das gilt für alle! Ich habe Zeit.

(Anhaltende Unruhe)

Kolleginnen und Kollegen, noch einmal. Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen, damit die Abstimmung erfolgen kann.

Wir kommen nun zur Nachwahl eines nichtberufsrichterlichen Mitglieds. - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mitgeteilt, dass die von ihr benannte und am 4. Dezember 2013 vom Landtag zum nichtberufsrichterlichen Mitglied gewählte Frau Angelika Lex verstorben ist. Die Fraktion schlägt Herrn Jerzy Montag zur Wahl als nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vor.

Wer mit der Wahl von Herrn Jerzy Montag zum nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion der FREIEN WÄHLER und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Herr Jerzy Montag zum nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.

Herr Jerzy Montag, Sie sind hier im Saale. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! Gute Wünsche begleiten Sie.

(Allgemeiner Beifall)

Das Ergebnis der Wahl des berufsrichterlichen Mitglieds liegt noch nicht vor.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 5 und 6 auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Breitbandförderung von Land und Bund sinnvoll ergänzen (Drs. 17/9260)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Bernhard Roos u. a. und Fraktion (SPD) Breitbandprogramm zukunftstauglich machen (Drs. 17/9233)

Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 24 Minuten. Ich darf jetzt als Erstem dem Kollegen Häusler das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut beschäftigt uns heute das Thema Breitbandausbau hier in diesem Hohen Haus. Es geht darum, abgestimmte Fördervoraussetzungen zu schaffen, um standortunabhängig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und letztlich überall in Bayern eine zeitgemäße Internetverbindung sicherzustellen.

Ich möchte an dieser Stelle den Kollegen der Mehrheitsfraktion zuvorkommen. Wir erkennen nämlich das von den Kommunen sehr gut angenommene bayerische Förderprogramm des Finanzministers an. Wir werden sicherlich noch hören, dass mittlerweile mehr als 1.900 Kommunen oder 94 % aller bayerischen Gemeinden im Verfahren sind. Dies spricht tatsächlich für verbesserte Fördervoraussetzungen. Auch hat sich das Förderverfahren durch die Reduzierung auf neun Verfahrensschritte signifikant verbessert. - So weit, so gut. Ich glaube, hierüber besteht weitgehend Konsens in diesem Haus.

Aber das bayerische Programm hat auch entscheidende Schwächen, zum Beispiel das definierte Mindestausbauziel von 30 Mbit/s. Gebiete mit Ausbaustufen von mindestens 30 Mbit/s gelten als mit dem schnellen Internet versorgt.

Diejenigen Gemeinden, die frühzeitig die Herausforderungen des schnellen Internets aufgenommen und hohe Eigeninvestitionen bereitgestellt haben, um die 30 Mbit/s zu erreichen, schauen nun bei einer notwendigen, erforderlichen Anschlussförderung mit dem Ofenrohr ins Gebirge; denn eine Förderung von Gemeinden und auch von Ortsteilen – dies ist ganz wichtig; in vielen Ortsteilen hat es nämlich schon Vorleistungen gegeben – ist nach den bayerischen Förderrichtlinien dann nicht mehr möglich.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, uns wird immer wieder erklärt, dass ein höheres Mindestausbauziel europarechtlich gar nicht möglich sei. Nun sind in dem neuen Bundesprogramm mindestens 50 Mbit/s möglich und vorgesehen. Da stellt sich uns schon die Frage, ob für Land und Bund verschiedene Europarechte gelten.

Wie dem auch sei, wir FREIE WÄHLER sehen jetzt die letzte Chance, noch nachzusteuern und auch bereits versorgte Gebiete weiter zu fördern. Geld dürfte und muss noch genügend im Topf sein, auch dank der zusätzlichen Millionen des Bundes.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Noch eine Anmerkung an die Fraktion der GRÜNEN zu der Beratung im Wirtschaftsausschuss: Die unserem Antrag zugrunde liegende Versorgung von mindestens 50 Mbit/s beinhaltet selbstredend das Ausbauziel von 100 Mbit/s plus; das ist selbstverständlich.

Der zweite Nachteil des bayerischen Förderprogramms ist die absolute Höchstfördersumme von 1 Million Euro pro Kommune. Hierbei geht es um die großen Flächenkommunen. Es gibt Kommunen mit 20 und 30 Ortsteilen. Dort kommen für einen Vollausbau 2 bis 3 Millionen Euro zusammen. Dann entstehen

Förderlücken von 1 Million Euro und mehr, sodass diese Kommunen, meistens finanzschwache Kommunen, die Finanzierung nicht stemmen können. Wir haben im Landtag und im Ausschuss bereits öfter darauf hingewiesen, allerdings mit bescheidenem Erfolg.

Wir möchten mit diesem Antrag einen neuen Anlauf starten. Herr Söder, nutzen Sie die Bundesmittel gezielt dazu, die Flächenkommunen noch besser zu fördern! Die zusätzlichen Bundesmittel inklusive der 165 Millionen Euro Kofinanzierung des Freistaats sollten den betroffenen Kommunen mit den vielen Ortsteilen in der Fläche zur Verfügung stehen. Das wäre der Schlüssel dazu, dass 2018 keine weißen Flecken auf der Breitbandkarte Bayerns mehr existieren würden.

Uns geht es letztendlich um die Förderung gleichwertiger Lebens- und Wettbewerbsverhältnisse in ganz Bayern. Auch das ist ein Beitrag zur Stärkung des Mittelstands in der Fläche.

Den Antrag der Sozialdemokraten werden wir unterstützen. Dieser Antrag mit der Forderung nach 100 Mbit/s geht über unseren Antrag hinaus. Ich habe das schon dargestellt. Er ist sachgerecht begründet und deshalb in allen drei Punkten zustimmungsfähig.

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Kollege Roos. Bitte schön, Herr Kollege.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits im Wirtschaftsausschuss von meiner Kollegin Annette Karl vorgetragen, ist kein Förderprogramm so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte.

Herr Staatsminister Söder, natürlich ist es eine wunderschöne Aufgabe, Förderbescheide direkt an den Mann und die Frau, insbesondere die Kommunen – davon haben wir über 2.000 in Bayern –, zu geben. Das macht eine schöne Presse und ein gutes Gefühl. Aber es bleibt auch ein Gefühl der Unvollkommenheit zurück, was gerade Ihnen ein Dorn im Auge sein sollte. Das meine ich ganz ohne Blick auf die aktuelle Faschingssaison.

Es gibt eine neue Botschaft, die das Antragsbegehren der SPD und auch der FREIEN WÄHLER stützt, nämlich vom Bundesrechnungshof. Er ist eine gute Adresse, wenn es darum geht, Steuermittel, die die Regel haben, knapp zu sein, bestmöglich einzusetzen. Der

Bundesrechnungshof hat an die Adresse von Herrn Bundesminister Dobrindt formuliert, dass es Steuerverschwendung sei, wenn man eine veraltete Brückentechnologie nutzt. Vectoring klingt zwar modern, bezieht sich aber immer auf das Kupfer. Damit kann man die Bandbreiten etwas erhöhen. Das ist vielleicht noch für die aktuelle Phase, aber sicher nicht mehr für die digitale Zukunft tauglich.

Das sollte für die Bundesregierung und natürlich auch für den Freistaat Bayern gelten, der sich ansonsten ja immer mit breiten Hosenträgern brüstet, an der Spitze der Bewegung zu sein. Fakt ist: 80 % der Anschlüsse, die zurzeit getätigt werden, laufen nach dem Motto "Fibre to the Curb". Diese FTTC-Technologie betrifft Glasfasern bis zu einem Verknüpfungspunkt, und dann war es das. Dann kommt wieder das alte Kupfer. Dies ist nicht zukunftstauglich.

Wir als SPD haben drei Verbesserungsmöglichkeiten zur Optimierung verortet. – Zum Ersten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer in Bayern beträgt 457 Tage. Spitzenreiter ist hier Oberbayern mit 545 Tagen. Niederbayern liegt etwas besser: 474 Tage. Das ist länger als im bundesdeutschen Durchschnitt und wird unserem Anspruch ebenfalls nicht gerecht. Wenngleich es eine Verbesserung dargestellt hat, von 19 auf 9 Verfahrensschritte zu kommen, ist es immer noch nicht gut. Da haben wir deutlich Luft nach oben.

Die Nummer 2 unseres Dringlichkeitsantrags betrifft die Zukunftsfähigkeit der Lösungen. Was die Bandbreiten der Zukunft angeht, kann ich dem Herrn Kollegen Häusler insofern nur Unterstützung angedeihen lassen. In unseren Gesprächen mit Start-ups und mit Industrieunternehmen sagen jene, man müsste eigentlich, wenn man über 2020 hinausdenkt – und das sollte man tun –, auf 1 Gbit/s gehen, also das Zehnfache der Hundert. Zumindest müssten dann, was die Förderkulisse angeht, 100 Mbit/s angesetzt werden. Nur die Bayerische Staatsregierung sieht eine angebliche Verbindung mit EU-Bestimmungen, wonach 30 Mbit/s reichten. Dies sehen wir nicht so. In der Richtlinie heißt es: mindestens 30 Mbit/s pro Sekunde.

In diesem Wirrwarr muss Klarheit geschaffen werden. Wir benötigen Klarheit für die Kommunen, vor allem dann, wenn eine Kommune die 30 Mbit/s schon aufweist. Das ist in der aktuellen Situation förderschädlich. Da nützt es dem Bürgermeister überhaupt nichts, wenn er sagt, ich will eigentlich 50 oder 100 Mbit/s. Da bekommt er nicht einmal die Förderung, die ansonsten im Rahmen des bayerischen Programms gegeben wäre. Das ist Schlechtleistung. Das ist nicht Dienst am Kunden und nicht Dienst an der Kommune

seitens des Freistaats Bayern. Unterstützen wir darum die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darin, in ihre Regionen, auch in entlegene Ortsteile, Glasfaser und 100 Mbit/s zu legen. Ansonsten käme es zu der komischen Situation, dass ein weit entfernter Ortsteil, der über die Nachbarkommune angeschlossen werden kann, in der Leistungsfähigkeit besser liegt als der Zentralort.