Protocol of the Session on February 2, 2016

(Dr. Linus Förster (SPD): Haben Sie die Bertelsmann-Studie gelesen?)

Insofern kann ich auf die gleichen alten Argumente auch keine neuen spannenden Antworten liefern. Neue Argumente von Ihnen sind mir -

(Dr. Linus Förster (SPD): Haben Sie die Bertelsmann-Studie gelesen?)

Ich habe sie quergelesen, aber natürlich nicht alle Seiten.

Eine weitere Zwischenbemerkung von Claudia Stamm.

Tut mir leid, dass Sie noch einmal zurückkommen mussten, sehr geehrter Herr Kollege Lorenz. Sie hatten gerade gemeint – der Kollege Förster hat es auch schon gesagt –, dass wir immer wieder dieselben Dinge beantragen würden und Sie das dann immer wieder mit denselben Argumenten ablehnen müssten.

Da muss ich Ihnen leider vehement widersprechen. Kinderkrippen waren in Ihren Augen jahrzehntelang Teufelszeug, ebenso die Ganztagsschulen. Jetzt ist

das Ganze völlig selbstverständlich; die CSU ist angeblich Vorreiterin bei diesen Dingen. Von daher stimmt das, was Sie sagen, einfach nicht. Ihre Logik hinkt.

Alles, worum ich gebeten habe, war: Halten Sie mal inne, nehmen Sie bitte eine qualifizierte Diskussion im Ausschuss wahr. Es ist doch so, dass die Wahlbeteiligung immer weiter sinkt und dass wir gerade eine uns allen unangenehme Radikalisierung auf der rechten Seite erleben.

Diese Punkte müssen im Zusammenhang mit den neuen Studien zum Innehalten und zum Überlegen anregen. Sie müssen sagen: "Okay, wir führen jetzt einmal eine Diskussion", und sollen nicht reflexartig äußern: "Ach, das ist ja schon wieder das Gleiche", und dann lehnen Sie es ab.

Auch ein Blick über die Landesgrenzen hinaus wäre angebracht – das habe ich bereits gesagt –; es wäre sehr angebracht und würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, Ihnen als CSU und als Mehrheitsfraktion.

Dann haben Sie noch die GRÜNE JUGEND Bayern mit dem "Wahlalter null" angeführt. Ich erspare es Ihnen, Sie mit allem, was die Junge Union sagt, zu konfrontieren. Wir fordern hier ganz konkret das Wahlalter ab 16 Jahren. Dafür gibt es gute Gründe; wir haben sie alle genannt.

Im Zusammenhang mit der Einwohnerversammlung haben Sie sich in der Argumentation fast noch selber ein Ei gelegt, wenn Sie darauf verweisen. Das ist schon in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden, aber immer noch nicht umgesetzt. Das ist fast schon Arbeitsverweigerung! Machen Sie es endlich und setzen Sie es doch endlich um!

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der SPD)

(Vom Redner nicht autori- siert) Ich habe hier keine Glaskugel; ich kann jetzt nicht eine gesellschaftliche Entwicklung prognostizieren, die sich vielleicht in Jahrzehnten oder in den nächsten Generationen abzeichnet. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob das Alter der Volljährigkeit in 30 oder 40 Jahren noch bei 18 liegt – wahrscheinlich schon, möglicherweise aber auch nicht.

Tatsächlich aber ändern sich Ihre Argumente von einem Jahr zum nächsten nicht. Sie haben keine neuen Argumente gebracht.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Wenn Sie wirklich fundamental neue Erkenntnisse hätten, dann könnte man darüber reden. Die sehe ich hier aber nicht. Mir ist nicht bekannt, dass es bei den Erstwählern im Alter von 18 bis 21 eine signifikant höhere Wahlbeteiligung gäbe als beim Durchschnitt der Bevölkerung. Nach meinen Erfahrungen ist sogar eher das Gegenteil der Fall: Bei den 18- bis 21-Jährigen ist die Wahlbeteiligung tendenziell sogar geringer.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Der Schluss, den Sie daraus ziehen, man würde mit dem weiteren Absenken des Wahlalters die Wahlbeteiligung erhöhen, ist aus meiner Sicht ein wenig unlogisch. Zu diesem Schluss können Sie natürlich kommen.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Im Augenblick habe immer noch ich das Wort.

(Zuruf der Abgeordneten Claudia Stamm (GRÜNE))

Sie plärren ja immer dazwischen. Also, wenn Sie neue, fundierte und überzeugende Argumente haben, nehmen wir uns dieser gerne an. Im Augenblick kann ich das jedoch nicht erkennen.

(Beifall bei der CSU)

Als nächster Redner hat noch der Kollege Streibl das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gibt immer wieder interessante und anregende Debatten, wenn wir über das Wahlalter diskutieren. Eines dazu, Herr Kollege Förster: Ich finde es etwas euphemistisch, wenn Sie sagen, Sie befänden sich mit der CSU-Fraktion im Dialog über dieses Thema. Das hat gerade nicht danach ausgesehen.

Ein Dialog darüber wäre sicher gut und wichtig. Sie sagen, man müsse die Demokratie stärken; das ist heute so wichtig wie noch nie. Es gilt, die Demokratie zu stärken. Ob es dann das richtige Mittel ist, einfach das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, weiß ich nicht.

Wir sind hier etwas skeptisch; denn wir meinen, man sollte diese Frage an die Volljährigkeit koppeln. Schauen Sie nur einmal ins Vertragsrecht: Wenn man nicht auch bei der Volljährigkeit die Altersgrenze ändert, dann dürfte man zwar wählen, aber man dürfte keinen Vertrag abschließen. Es wäre insofern wichtig, hier einen gewissen Gleichklang zu finden. Da könnte

vielleicht die Absenkung der Volljährigkeit ein Thema sein, über das man diskutieren könnte.

Ansonsten ist es nicht nachzuvollziehen, warum gerade von 16 Jahren die Rede ist. Wenn man die Diskussion schon aufmacht, dann sollte man sie generell öffnen. Da könnte man zum Beispiel auch über ein Familienwahlrecht nachdenken und darüber sprechen, warum das Wahlrecht nicht generell allen zusteht. So könnte man die Familien stärken, wenn es schon um die Stärkung der jüngeren Generationen geht.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Das sind Fragen, die einen durchaus umtreiben. Wir haben gesagt, dass wir uns ein Wahlrecht ab 16 Jahren im kommunalen Bereich vorstellen könnten. Da sind die Jugendlichen näher an den Entscheidungen dran; denn sie wissen, was in ihrer Gemeinde los ist. Wenn man dann einmal die Ergebnisse prüft, wie das dort gelaufen ist, kann man das Ganze in Zukunft vielleicht noch ausweiten.

Momentan sind wir jedoch skeptisch. Vielleicht könnte man in diesem Zusammenhang eine Expertenanhörung in diesem Hause durchführen. Wir überlegen, entsprechende Anträge zu stellen. So könnten wir mehr Material, mehr Ansichten und Meinungen zu diesem Thema erhalten.

Wenn man sich die von Ihnen zitierte BertelsmannStudie anschaut, dann liest man dort, dass 80 % der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland keine Absenkung des Wahlalters wollen. Nur 13 % der Bevölkerung sprechen sich dafür aus. Wenn ich mit Schulklassen über dieses Thema diskutiere, ist es in der Regel so, dass die meisten Schülerinnen und Schüler sagen: Wir sind eigentlich ganz zufrieden mit dem Wahlalter von 18, wir wollen die Absenkung auf 16 gar nicht.

Ich meine, vorrangig müssen wir den Unterricht in politischer Bildung stärker in den Vordergrund stellen, um damit die Jugendlichen viel besser in die politische Landschaft einzuführen und ihnen beispielsweise zu vermitteln, wie unser Staat funktioniert. Das ist die Aufgabe, die vorrangig zu lösen ist.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Nach meiner Ansicht ist das die klassische Bildungsaufgabe. Außerdem brauchen die Jugendlichen mehr Zeit, diese Demokratie überhaupt leben zu können, sei es im Sportverein oder auch in einer politischen Partei, in der sie dann mitreden können. Unter diesem Aspekt wäre das G 9 zu bevorzugen, das genügend Zeit zum Reifen gibt.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Unter diesem Aspekt sehe ich die Notwendigkeit einer großen Menge Vorarbeit. Diese Aufgabe muss man angehen, und erst am Ende könnte dann auch eine Absenkung des Wahlalters stehen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ein Vorausgreifen der Absenkung halten wir unter diesen Aspekten für falsch. Es sollte der umgekehrte Weg gegangen werden, und dabei sollten alle Optionen diskutiert werden, um zu einer zeitgemäßen Lösung zu kommen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, auch wenn wir uns schon jetzt vorstellen können, wie das Ergebnis aussehen wird.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, die Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 1)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Alle Fraktionen. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Neuwahl eines berufsrichterlichen Mitglieds