Freistaat Bayern das durchaus ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2023 im öffentlichen Raum die komplette Barrierefreiheit zu erreichen.
Ich möchte an dieser Stelle unserem Ministerpräsidenten für die Formulierung dieser Vision eines barrierefreien Bayerns, also für die Zielvorgabe, die Barrierefreiheit bis 2023 zu erreichen und damit auch in der Bevölkerung zu einem Bewusstseinswandel beizutragen, ausdrücklich danken. Erst seitdem wird auf allen politischen Ebenen – auch in den kommunalen Gremien – verstärkt darüber diskutiert, wie man für die in Bayern lebenden Menschen mit Behinderungen, für ältere Menschen – hier spreche ich auch aus demografischer Sicht –, die auf Gehhilfen angewiesen sind, und für Familien, zum Beispiel mit Kinderwägen, Verbesserungen erreichen kann. Auch als Demografiepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion sage ich: Mit der Erreichung dieses Ziels ermöglichen wir allen Generationen eine weitgehend freie Beweglichkeit im öffentlichen Raum und damit ein echtes Plus an Lebensqualität.
Frau Celina, der Freistaat Bayern hat bekanntlich das Programm "Bayern barrierefrei 2023", das natürlich auch ein Konzept ist, aufgelegt. Bayern setzt dieses Programm bereits um. Ich erinnere an den ausführlichen Bericht zum 205 Millionen Euro umfassenden Sonderinvestitionsprogramm für Barrierefreiheit im sozialpolitischen Ausschuss Anfang Oktober. Dieses Programm war im Übrigen bereits in den Vorjahren mit jeweils 70 Millionen Euro ausgestattet. Das Programm konzentriert sich in einem ersten Schritt im Doppelhaushalt 2015/2016 auf die drei wichtigsten prioritären Handlungsfelder. Frau Celina, da wurde nichts eingedampft, wie Sie vorhin gesagt haben. Die drei prioritären Handlungsfelder im Doppelhaushalt 2015/2016 sind: erstens Mobilität, zweitens Bildung und drittens staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind.
Damit man sich die Größenordnung bei den staatlichen Gebäuden vor Augen führen kann, ein paar Daten: Es gibt 5.500 relevante Gebäude, davon sind rund 3.150 öffentlich zugänglich. Rund 70 % davon weisen in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit Defizite auf. Daran wird hart gearbeitet. Neben flankierenden Maßnahmen, die als niederschwellige Anreize zur Bewusstseinsbildung enorm wichtig sind zum Beispiel Information, Ausbau der Beratungsangebote und Anreize in der Privatwirtschaft -, werden diese wichtigen Ziele Schritt für Schritt umgesetzt. Was das konkret bedeutet, möchte ich am Beispiel Mobilität zeigen. Mobilität ist übrigens elementare Voraussetzung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Für die Förderung von behindertengerechten Bussen im ÖPNV wurden 2014 im
Haushalt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden mehr als 400 Linienbusse gefördert. Auch in diesem Jahr und im kommenden Jahr stellen wir ebenso wie in den darauf folgenden Jahren dafür je 30 Millionen Euro bereit. Eine zusätzliche Förderung von barrierefreien Busbahnhöfen, wie zum Beispiel im Antrag der FREIEN WÄHLER unter TOP 12 gefordert, ist nicht Aufgabe des Freistaates, sondern der Kommunen.
Wie in den anderen Handlungsfeldern auch, sind für die Erreichung des Ziels alle politischen Ebenen mit verantwortlich. Ich spreche von allen Ebenen, angefangen von den Kommunen, Gemeinden, Landkreisen bis hin zu den Bezirken, selbstverständlich aber auch vom Freistaat Bayern, vom Bund und von den jeweiligen öffentlichen Dienstleistungsunternehmen wie beispielsweise der Deutschen Bahn. Ich spreche natürlich auch von der Kirche, zum Beispiel in Bezug auf die Kitas, oder von der Sachaufwandsträgerschaft in Bezug auf die Schulen, die für die Grund- und Mittelschulen bei den Gemeinden liegt und bei den Landkreisen im Falle von Gymnasien und Realschulen. Es geht also darum, im Rahmen der Zuständigkeitsbereiche eigenverantwortlich zu handeln. Da kann und darf sich keiner aus der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung stehlen.
Der Freistaat ist zwar Taktgeber in diesem Bereich, aber nicht für alles zuständig, auch wenn er natürlich auf vielen Gebieten die Kommunen unterstützt und sie nicht im Regen stehen lässt. Beispiele hierfür sind die Städtebauförderung, der Finanzausgleich und der Wohnungsbau.
Herr Fahn, da Sie vorhin gesagt haben, bei der Umsetzung würden die Kommunen vergessen: Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben eine Arbeitsgruppe gegründet, in der prioritäre Handlungsfelder zur Verwirklichung der Barrierefreiheit vor Ort entwickelt werden sollen. Dazu gehören sicher auch solche Busbahnhöfe, die bisher noch nicht barrierefrei sind. In diesem Zusammenhang möchte ich betonen, dass der Freistaat beim Thema Barrierefreiheit generell den engen Schulterschluss mit den Kommunen sucht; denn dieses große Ziel können wir nur gemeinsam erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geforderte Förderprogramm für Rathäuser ist Aufgabe der Kommunen und nicht des Staates. Die Barrierefreiheit von Bahnhöfen, die bekanntlich Eigentum der Deutschen Bahn sind, unterstützen wir in unserem Haushalt mit unserem "Bayern-Paket 2013 – 2018" mit bis zu 60 Millionen Euro. Herr Fahn, zu Ihrem Vorwurf, bei den Bahnhöfen müsse mehr getan werden, sage ich: Richtig, da muss mehr getan werden. Das ist je
Die Summe in Höhe von 60 Millionen Euro, die ich gerade genannt habe, ist enorm. Der Betrag allein wird jedoch nicht ausreichen, damit alle Reisenden im Jahr 2023 von der Barrierefreiheit profitieren können. Deswegen unterstützen wir die Barrierefreiheit mit Bayernmitteln, entbinden jedoch die DB und den Bund nicht von deren Verantwortung. Diese müssen ihren Beitrag dazu ebenfalls leisten. Darum lehnen wir auch die Verdoppelung dieser Summe, wie mit dem Dringlichkeitsantrag unter TOP 10 gefordert, ab. Das ist aus unserer Sicht aktuell nicht angebracht.
Ich halte das vorliegende Konzept, das Programm oder den Masterplan der Staatsregierung – wie Sie es auch immer nennen wollen, der Name ist mir egal – mit den aktuell priorisierten drei Handlungsfeldern für durchdacht und zielführend. Heute liegt ein Sammelsurium an unkoordinierten und sich zum Teil widersprechenden Vorschlägen auf dem Tisch, die wir bereits im Fachausschuss ausführlich diskutiert und begründet abgelehnt haben. Während die FREIEN WÄHLER einen Bayerischen Masterplan zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum fordern, wollen die Kollegen von den GRÜNEN lieber ein Bayerisches Kompetenzzentrum Barrierefreiheit. Die SPD wiederum hätte lieber die Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Barrierefreiheit.
Seid mir nicht böse: drei Oppositionsparteien mit drei unterschiedlichen Vorschlägen und Vorgehensweisen, die diametral auseinandergehen! Das alles ist nicht zielführend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, würden wir diesen Vorschlägen folgen, könnten wir unser Programm gleich in "Bayern barrierefrei – nie erreicht" umbenennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, besonders über Ihren zuletzt genannten Vorschlag zur Einrichtung einer ständigen Arbeitsgruppe habe ich mich sehr gewundert. Bekanntlich ist das Sozialministerium federführend für die Umsetzung der Barrierefreiheit zuständig. Mit dieser Aufgabe ist ein Fachreferat, das im Übrigen sehr gute Arbeit leistet, dauerhaft betraut.
Liebe Frau Ministerin, an dieser Stelle möchte ich ein herzliches Vergelt‘s Gott für die geleistete Arbeit aussprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, übrigens wird das Grundkonzept parallel zu den laufenden Maßnahmen von einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Einbindung der Behindertenbeauftragten, Frau Badura, weiterentwickelt, um auf diese Weise die neuen Handlungsfelder für den Doppelhaushalt 2017/2018 zu erarbeiten. Die bisherigen drei Handlungsfelder waren nur der erste Schritt. Der zweite Schritt wird im nächsten Jahr folgen. Im ersten Quartal werden wir einen Bericht im Sozialausschuss erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, wir sind uns einig. Uns liegt das Ziel der Barrierefreiheit im Sinne der betroffenen Menschen in Bayern außerordentlich am Herzen. Die Erreichung dieses Ziels ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Es muss noch vieles getan werden, um die Barrieren sowohl baulich als auch in den Köpfen abzubauen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck.
Danke schön, Herr Kollege Huber. – Die nächste Wortmeldung, auch wenn es nur eine kurze ist, kommt von Herrn Kollegen Rotter.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte in gebotener Kürze zu den Tagesordnungspunkten 10 und 12 noch etwas sagen. Diese Anträge wurden federführend im Wirtschaftsausschuss behandelt. Damit will ich Ihnen zeigen, dass wir nicht nur auf das Sozialministerium schauen. Frau Kollegin Celina, das Konzept zu den Bahnhöfen ist durchaus nachvollziehbar. Barrierefreiheit bedeutet für uns nicht nur Behindertenpolitik. Gerade im öffentlichen Verkehr werden auch ältere Personen, Personen mit schwerem Gepäck und Personen mit Kinderwägen davon profitieren.
Ich darf an das anschließen, was Herr Kollege Huber bereits gesagt hat. Der Freistaat Bayern leistet freiwillige Beiträge für barrierefreie Bahnhöfe. Aktuell läuft ein 60-Millionen-Euro-Programm. Das ist nicht das erste dieser Programme, obwohl ausschließlich die
DB AG zuständig ist, in deren Eigentum die Bahnhöfe stehen. Das können wir nicht mit einem Antrag ändern. Dafür müssten wir das Grundgesetz ändern. Das schafft der Bayerische Landtag alleine nicht.
Weil wir um die Bedeutung des barrierefreien Ausbaus der Bahnhöfe wissen, stellen wir diese Mittel freiwillig zur Verfügung und werden ein Anschlussprogramm auflegen. In diesem Anschlussprogramm werden die bisherigen Hauptkriterien wie die Fahrgastzahlen und der Zustand der vorhandenen Anlagen künftig um touristisch bedeutende Orte, Kurorte und Standorte von Reha-Kliniken oder Behinderteneinrichtungen erweitert. Das wird unseren Touristikern Klaus Holetschek und Klaus Stöttner auch recht sein. Von daher werden wir diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin, zum Dringlichkeitsantrag "Barrierefreie Busbahnhöfe" brauche ich nur noch 15 oder 20 Sekunden.
Den Antrag haben wir schon deswegen ablehnen müssen, weil selbst auf Nachfrage nicht geklärt werden konnte, welche Busbahnhöfe denn gemeint sind. Sind Fernbusbahnhöfe gemeint? Sind Busbahnhöfe an großen Bahnhöfen gemeint, an denen die Stadt- und Regionalbusse halten? Vielleicht haben die FREIEN WÄHLER mit ihrem Dringlichkeitsantrag aber auch jedes Haltestellenschild, das irgendwo in der Pampa steht und eine Bushaltestelle markiert, an der vielleicht zwei- oder dreimal am Tag ein Bus vorbeikommt, gemeint. Gut gemeint bedeutet nicht immer gut gemacht. Von daher lehnen wir auch diesen Dringlichkeitsantrag ab.
Danke schön, Herr Kollege Rotter. – Nun hat sich noch Frau Staatsministerin Müller zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Staatsministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! "Bayern barrierefrei" ist ein Programm für alle – für Menschen mit und Menschen ohne Behinderung. Kein anderes Bundesland hat etwas Vergleichbares. Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Unser Programm setzt dort an, wo die Barrierefreiheit für das alltägliche Leben von Menschen in Bayern von zentraler Bedeutung ist – für Menschen mit Behinderung, für ältere Bürgerinnen und Bürger mit eingeschränkter Mobilität, Menschen, die mit dem Rollator unterwegs sind, aber auch für Familien mit Kindern. Jeder und jede von uns profitiert davon.
Im Zusammenhang mit den drei Handlungsfeldern Mobilität, Bildung und öffentlich zugängliche staatliche Gebäude haben wir die erste Etappe in Angriff genommen. Dafür stehen im Doppelhaushalt 2015/2016 – das möchte ich betonen – 205 Millionen Euro zur Verfügung. Weitere 16 Millionen Euro für das Jahr 2016 sind im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags für den Nachtragshaushalt 2016 bereits beschlossen worden. Mit dem Programm "Bayern barrierefrei" haben wir schon viel erreicht. Im Bereich Bildung haben wir die Fördermöglichkeiten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs für die Kommunen deutlich verbessert. Maßnahmen zur Schaffung der Barrierefreiheit zum Beispiel in Schulen können nun erleichtert umgesetzt werden.
Zu den prioritären Handlungsfeldern Mobilität und staatliche Gebäude, die öffentlich zugänglich sind, wird Staatssekretär Gerhard Eck noch Näheres ausführen. Dort befinden wir uns auch auf einem sehr guten Weg.
Neben den Barrieren aus Beton gibt es vor allem Barrieren in den Köpfen. Das hat Herr Kollege Huber vorhin schon erklärt. Diese Barrieren müssen abgebaut werden, damit wir barrierefrei bauen, barrierefrei reisen und die Inklusion in unserer Gesellschaft voranbringen können. Dieser Bewusstseinswandel in den Köpfen der Bevölkerung braucht noch ein breites Informationsangebot. Dies gelingt beispielsweise durch unsere bayernweite Informationskampagne "Zukunft Inklusion". Um auch auf einfachem Weg die Barrierefreiheit nach außen sichtbar zu machen, stellen wir kostenlos ein Signet "Bayern barrierefrei" zur Verfügung. Damit können die Unternehmen und die öffentlichen Einrichtungen auf ihr Engagement hinweisen. Gleichzeitig erhalten die Menschen mit Behinderung die für sie wichtige Information.
Liebe Frau Celina, es ist richtig, dass die Barrierefreiheit bisher unter dem Titel "Teilhabe von Menschen mit Behinderung" auf unserer Homepage zu finden ist. Aber noch in dieser Woche wird das zentrale Informationsportal zur Barrierefreiheit unter www.barrierefrei.bayern.de online gehen. Wir bauen auch das Beratungsangebot für Barrierefreiheit bayernweit aus. Damit sich jeder informieren kann, wird die Anzahl der Beratungsangebote von bisher 8 auf 18 Standorte erweitert. Die Beratungsstelle "Barrierefreiheit" der Bayerischen Architektenkammer berät in Zukunft in allen Fragen zur Barrierefreiheit, vom barrierefreien Bauen bis hin zum barrierefreien Internet. Das Besondere daran ist: Die Beratung ist kostenlos.
Ich möchte feststellen, dass sich auch die Wissenschaft mit der Barrierefreiheit befasst. Gestern fand der Aktionstag "Barrierefreiheit" hier im Bayerischen
Landtag statt. Im Steinernen Saal hat ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Technischen Universität München ein Referat gehalten und dabei genau dargestellt, dass die Barrierefreiheit heute beim Planen und beim Bauen ein wichtiger Faktor ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund der bereits aufgebauten Strukturen ist die Schaffung eines Bayerischen Kompetenzzentrums "Barrierefreiheit", wie es von den Kollegen der SPD gefordert wird, nicht angezeigt. Der Aufbau derartiger Doppelstrukturen wäre nicht zielführend, sondern allenfalls kostenintensiv und undurchsichtig für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Mit dem Projekt "Bayern barrierefrei 2023" haben wir das Thema vorangebracht, neue Impulse gesetzt und eine Bewusstseinsänderung herbeigeführt. Mit den drei Handlungsfeldern haben wir schon viel erreicht. Derzeit stimmen wir innerhalb der Staatsregierung ab, welche Handlungsfelder wir für "Bayern barrierefrei" als Nächstes angehen wollen. Der Ministerrat wird demnächst darüber entscheiden.
Die Staatsregierung setzt ihre Ziele Schritt für Schritt um; denn die Umsetzung der Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess. Wir werden sukzessive für jeden neuen Haushalt über die weiteren Schritte entscheiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt unter Federführung meines Hauses gemeinsam mit allen Ressorts. Für eine leichtere Abstimmung besteht bereits seit Anfang 2014 eine interministerielle Arbeitsgruppe. In diese ist natürlich auch die Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung eingebunden. Zudem wurde zum 1. Oktober 2015 in meinem Haus ein eigenes Fachreferat "Bayern barrierefrei" eingerichtet. Dieses Fachreferat befasst sich ausschließlich mit dem Thema "Bayern barrierefrei".
Für mich ist es deshalb nicht nachvollziehbar, welchen Mehrwert die von Ihnen vorgeschlagene Einrichtung einer weiteren ständigen Arbeitsgruppe bringen soll. Auch der Antrag zur Regelung von Zielvereinbarungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz wäre nicht zielführend. Mit dem Programm "Bayern barrierefrei" haben wir bereits eine solide Grundlage für die Schaffung eines barrierefreien Bayerns. Eine Zielvereinbarung würde nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Verbände bedeuten. Letztlich würde der Handlungsdruck auf die Selbsthilfeverbände abgewälzt werden.
Die Barrierefreiheit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein barrierefreies Bayern ist nur mit einer breiten Akzeptanz und der Unterstützung aller Beteiligten zu erreichen. Ich bitte Sie daher um Unterstützung auf diesem Weg zu einer inklusiven Gesell
schaft. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die eingebrachten Anträge sehe ich nicht als zielführend an. Sie würden allenfalls Doppelstrukturen und mehr Bürokratie schaffen. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg zur Barrierefreiheit in Bayern. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Danke schön, Frau Staatsministerin. – Jetzt hat sich noch Herr Staatssekretär Eck zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Eck.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte für mein Haus nur ganz kurz das klare Bekenntnis abgeben, dass wir die Umsetzung des Projekts "Bayern barrierefrei 2023" anstreben. Das möchte ich deutlich sagen. Ich möchte die Punkte, die bereits an dieser Stelle von meinen Vorrednern angesprochen worden sind, unterstreichen. Diese Punkte wurden von Herrn Kollegen Rotter, Herrn Kollegen Huber und Frau Ministerin Müller genannt. Ich möchte jetzt nur noch einmal einige Fakten herausgreifen.