Ich darf das Engagement noch um viele wichtige Dinge ergänzen: Artenschutzprogramme. Wir haben über 100, die sehr erfolgreich sind. Ich nenne nur die Programme für den Schwarzstorch oder den Weißstorch. Wir hätten diese Arten nicht mehr ohne Artenschutzprogramme.
Beim Netz unserer Schutzgebietsbetreuer gilt mein besonderer Dank meinem Vorgänger Dr. Marcel Huber. Ohne sein Engagement könnten wir die Schutzgebietsbetreuer nicht weiter beschäftigen. Wir können das dank unseres Naturschutzfonds.
Ich nenne die immer größer werdende Zahl von Fischaufstiegsanlagen und die internationale Kooperation im Netzwerk Alpiner Schutzgebiete unter Federführung Bayerns, ganz konkret unter Federführung des Nationalparks Berchtesgaden. Last but not least nenne ich die Erklärung des ersten grenzüberschreitenden Naturparks, der Nagelfluhkette, seit dem Berichtszeitraum 2005.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben eine bayerische Maxime, die ganz klar lautet, die Menschen und ihren Lebensraum zusammenzubringen; die Menschen und ihr Lebensraum gehören zusammen. Wir müssen den ebenso einmaligen wie sensiblen Lebensraum Alpen so erhalten, dass auch die kommenden Generationen in Sicherheit und Wohlstand leben können. Mit dem Erhalt unserer Almen und Alpen sind wir auf dem richtigen Weg. Hier bitte ich auch sehr aufmerksam zuzuhören: In den letzten zehn Jahren wurde auf keiner der 1.400 Almen und Alpen die Flächenbewirtschaftung aufgegeben. Auf diesen Erfolg können wir ganz besonders stolz sein, lieber Helmut Brunner.
Dazu tragen die Förderung des Wegeausbaus mit 7,8 Millionen Euro seit 2005 und weitere Maßnahmen zur Erleichterung der Bewirtschaftung bei.
Ein weiterer Erfolg: Im Jahr 2014 wurden über 15 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen im bayerischen Berggebiet nach den Kriterien des ökologischen Landbaus gemäß der EG-Öko-Verordnung bewirtschaftet – 15 %!
Bei den vom Aussterben bedrohten Nutztierrassen hat sich die Zahl der geförderten Tiere bei den Rindern und Pferden und auch bei den Schafen in den letzten Jahren verzehnfacht, meine Damen und Herren. Das sind Erfolge, die sich sehen lassen können, die das Ergebnis einer ganz gezielten verantwortlichen Politik sind.
Diese Verantwortung spiegelt sich auch in unserem bayerischen Weg wider, wenn es um den nachhaltigen Tourismus geht. Wir unterstützen Gemeinden, die dem Prinzip "Immer schneller, immer höher, immer weiter" nicht folgen wollen. Das wird ganz deutlich an der Auszeichnung des ersten Bergsteigerdorfes Ramsau. Wir fördern den nachhaltigen Tourismus, zum Beispiel durch die Zertifizierung von wanderfreundlichen Hotels und Gaststätten, aber auch durch unsere BayernTourNatur.
Herr von Brunn, das sind 7.000 Veranstaltungen in einem guten halben Jahr, die in Bayern stattfinden. Ich empfehle Ihnen die BayernTourNatur für Ihre Freizeitgestaltung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe am Anfang gesagt, mir ist wichtig, dass wir die Kommunen an der Seite haben. Wir bekommen die Akzeptanz nur, wenn wir die Kommunen vor Ort mit im Boot haben. Seit der letzten Interpellation im Jahr 2005 haben wir die Unterstützung der Kommunen und nichtstaatlichen Organisationen stark ausgebaut. Ich nenne die Kooperation mit dem Gemeindenetzwerk "Allianz in den Alpen", in dem 31 bayerische Gemeinden Mitglied sind; übrigens hat eine bayerische Gemeinde den Vorsitz. Ich nenne den Verein "Alpenstadt des Jahres", in dem bayerische Mitglieder zu finden sind; ich nenne aber auch die Unterstützung von Kommunen, die besonders in der Alpenkonvention aktiv sind, Gemeindeentwicklung, Klimaveranstaltungen, in Benediktbeuern erst im Oktober, um nur zwei Beispiele zu nennen, und ich nenne die Förderung von Projekten nichtstaatlicher Organisationen im Sinne der Alpenkonvention. Wir unterstützen die CIPRA. Ich nenne das Ökomodell Achental, die Jugendparlamente in Rosenheim und Sonthofen, um aufzuzeigen, wo wir aktiv sind. Dies zeigt, meine Damen und Herren: Die bayerische Handschrift ist sehr sichtbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Naturheimat ist wirklich allen Einsatz wert. Wir tun ihr aber keinen Gefallen, wenn wir sie unter eine Käseglocke stellen.
Aus meiner Sicht ist das Ziel ganz klar: Naturheimat weiterentwickeln im Einklang von Mensch und Umwelt. Die Alpen sind keine No-go-Area, also kein Ge
biet, in dem gar nichts mehr möglich ist. Viele naturschutzfachlich hochwertige Flächen hätten sich ohne den Menschen gar nicht erst entwickelt. Ich denke an die extensive Landwirtschaft.
Mein Credo lautet eindeutig: die Natur erhalten, sie verantwortungsvoll nutzen, mit Augenmaß weiterentwickeln und gleichzeitig mehr aus unseren Naturschätzen machen. Gerade beim nachhaltigen Tourismus haben wir hier alle Möglichkeiten. Das beweist der Naturpark Nagelfluhkette im Allgäu, das beweist aber auch das Ökomodell Achental im Chiemgau, das ich vorher schon erwähnt habe, und das beweist das Bergsteigerdorf Ramsau.
Wir brauchen noch mehr davon. Wir brauchen das Gespür für unsere Naturschätze. Wir müssen die Menschen mitnehmen. Wir müssen uns in den Kommunen verankern. Wir brauchen den gemeinschaftlichen Willen zur Gestaltung unserer Heimat, besonders unserer Alpenheimat. Um diese gemeinschaftliche Gestaltungsleistung darf ich Sie hier im Hohen Haus alle sehr herzlich bitten.
Danke schön. – Bitte verbleiben Sie noch am Rednerpult. Wir haben eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Florian von Brunn.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, wir sind uns offensichtlich zumindest auf der verbalen Ebene einig, dass der umweltverträgliche, der sanfte Tourismus in Bayern gefördert werden muss. Sie haben zuletzt die Naturparke angesprochen. Da gibt es ganz erhebliche Finanzierungsdefizite; der Verband der Naturparke klagt darüber. Ich wollte Sie fragen: Wird es vonseiten der Staatsregierung in absehbarer Zeit mehr Mittel geben, und wie viel wird das sein, was die Naturparke und damit auch der umweltverträgliche Tourismus in Bayern bekommen?
Wir haben die Mittel für die Naturparke insbesondere jetzt auch im Nachtragshaushalt 2016 erhöht. Wir haben den Vertretern der Naturparke klar signalisiert, dass wir uns um mehr Unterstützung im nächsten Doppelhaushalt bemühen. Sie wissen alle, dass wir eine Gesamtverantwortung für den Haushalt haben. Ich sehe, dass wir die Naturparke unterstützen müssen, insbesondere auch im Hinblick auf eine Erweiterung und auf Neugründungen. Ich hoffe sehr, dass es uns gemeinsam gelingen wird, die Mittel aufzustocken.
Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt erledigt.
Erste Lesungen zu einem Gesetzentwurf und einem Abkommen, die ohne Aussprache an die jeweils federführenden Ausschüsse überwiesen werden sollen
In der Tagesordnung sind der zur Überweisung anstehende Gesetzentwurf und das Abkommen mit den als federführend angesehenen Ausschüssen aufgeführt. Gibt es hinsichtlich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf und das Abkommen werden damit den benannten Ausschüssen zur Federführung zugewiesen.
Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/7548) - Zweite Lesung
Ich eröffne die Aussprache. Ich darf noch darauf hinweisen: Nach der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Als ersten Redner bitte ich den Kollegen Dorow zum Rednerpult.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. März 2014 die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des ZDF für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht verlangt insbesondere, dass der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der gesetzlichen Mitgliederzahl des jeweiligen Gremiums nicht übersteigt.
Lassen Sie mich die wichtigsten Punkte des nun neu ausgearbeiteten Siebzehnten Staatsvertrags zur Än
Staatliche bzw. staatsnahe Mitglieder müssen mittels einer Inkompatibilitätsregelung von den staatsfernen Sitzen ausgeschlossen werden. Dies war bisher nicht der Fall. Ein Beispiel: Der Kollege Dr. Bernd Fabritius könnte nicht mehr als Vertreter des Bundes der Vertriebenen dem Fernsehrat angehören, da er zudem Mitglied des Deutschen Bundestages ist.
Das Gericht fordert zudem, dass sich die Vielfalt der Gesellschaft in den Gremien auch widerspiegelt und dass einer Versteinerung der Gremienbesetzung effektiv entgegengewirkt wird.
Weiterhin wird gefordert, dass Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden. Dieser Anspruch sollte – erlauben Sie mir die Anmerkung – insbesondere von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt als selbstverständlich angesehen werden.
Zu guter Letzt wird vom Bundesverfassungsgericht eine hinreichende Transparenz der Gremienarbeit gefordert.
Die Rundfunkkommission der Länder hat nach ausgiebigen Verhandlungen einen entsprechenden Entwurf des ZDF-Staatsvertrags vorgelegt. Da während der frühzeitigen Beteiligung der Länder, die eingebunden waren, keine Einwände erhoben wurden, ist der Vertrag am 18. Juni 2015 von den Ministerpräsidenten unterzeichnet worden.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Änderungsvertrag in seiner vorliegenden Form können wir zustimmen und damit den Reformprozess vorantreiben. Ich nenne die wichtigsten Punkte.
Zuallererst: Der Fernsehrat wird von 77 Mitgliedern auf 60 Mitglieder verkleinert. Besonders wichtig ist der Hinweis, dass die Zahl der Sitze der staatlichen und staatsnahen Vertreter auf 20 beschränkt wird. Hiermit wird die Drittelvorgabe des Bundesverfassungsgerichts eingehalten.
Die 16 Vertreter der Landesregierungen bleiben erhalten. Die Bundesregierung gibt einen Sitz ab und hat somit künftig zwei statt drei Sitze. Die kommunalen Spitzenverbände sind künftig ebenfalls nurmehr mit zwei Sitzen statt wie vorher mit dreien vertreten. Außerdem werden diese nun den staatlichen und staatsnahen Vertretern zugerechnet. Das bedeutet im Klartext: Ein Vertreter des Deutschen Landkreistages wird künftig fix, ein Vertreter des Deutschen Städteta
Die vielleicht einschneidendste Änderung ist, dass politische Parteien künftig keine eigenen Vertreter mehr entsenden; bisher waren dies zwölf.
Der Block der staatsfernen Verbände bleibt überwiegend erhalten. Lediglich Ver.di, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sind künftig jeweils mit einem Sitz statt wie bisher mit zwei Sitzen vertreten.
Künftig soll außerdem eine Ländergruppe gebildet werden, in der den Ländern bestimmte Bereiche fest zugeordnet sind. Aus den ihnen zugeteilten Bereichen dürfen sie dann jeweils einen Vertreter benennen. Dem Freistaat Bayern beispielsweise ist der Bereich Digitales zugeordnet. Ich denke, dass insbesondere über die neue Ländergruppe und die vertretenen Themenbereiche der Querschnitt der Gesellschaft gut widergespiegelt wird. Mit dieser Lösung wird den verschiedenen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung getragen.
Dennoch gibt es eine Evaluierungsklausel. Diese soll es ermöglichen, jeweils nach Ablauf von zwei Amtsperioden die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrates zu überprüfen. Da wir in den vergangenen Jahren gesehen haben, wie schnell sich die Themen, die in der Gesellschaft als wichtig erachtet werden, ändern können, betrachte ich es durchaus als sinnvoll, dies festzuschreiben. Damit kann vermieden werden, dass man sich auf den jetzigen Beschlüssen und Entscheidungen quasi ausruht und es einfach wieder laufen lässt in der Hoffnung, dass die getroffenen Entscheidungen auch in Zukunft so passen werden.
Der Verwaltungsrat wird ebenfalls verkleinert. Mit zwölf Mitgliedern umfasst er nun zwei Sitze weniger. Die Länder werden durch vier Mitglieder vertreten, die von den Regierungschefs gemeinsam berufen werden. Acht weitere Mitglieder werden vom Fernsehrat mit Zweidrittelmehrheit berufen.
Auch bei der Besetzung der Ausschüsse muss beachtet werden, dass die staatlichen und die staatsnahen Vertreter in Zukunft lediglich ein Drittel der Plätze besetzen dürfen. Dies gilt übrigens auch für die Besetzung der Vorsitze des Fernsehrates, des Verwaltungsrates und von dessen Ausschüssen. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass die Personen, die dem staatlichen oder staatsnahen Bereich zugeordnet sind, nicht als Vertreter anderer Verbände oder Organisationen den Gremien angehören. So dürfen unter anderem Parlamentarier und Regierungsmitglieder