Protocol of the Session on November 24, 2015

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER erteile ich Herrn Kollegen Muthmann das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Rabenstein hat gerade ausführlich begründet, dass das Staatsziel, gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern zu fördern, nicht von ungefähr kommt und es in der Tat erhebliche Unterschiede in den Strukturen, in den Bedingungen, auch in den Chancen in den Regionen Bayerns gibt. Zahlen hin oder her, die statistischen Belege für die eine oder andere Haltung sind schon gewürdigt; ich will das an dieser Stelle nicht wiederholen. Es lohnt sich allemal, für dieses Ziel zu arbeiten. Durch die Einsetzung der Enquete-Kommission sind wir dazu jetzt in besonderer Weise verpflichtet.

Was wollen wir, welches Ziel haben wir uns gesetzt, was wollen wir nicht? – Wir wollen am Ende der Kommissionsarbeit kein dickes, buntes Buch präsentieren, das womöglich mehr Autoren als Leser hat. Wir waren uns vor allem darin einig, dass wir nicht Hunderte von Seiten produzieren wollen, kein dickes Kompendium

das Ergebnis sein soll, sondern dass wir ein nicht nur wissenschaftlich geprägtes Werk brauchen. Wir sind dann erfolgreich, und unsere Aufgabe ist dann erfüllt, wenn wir eine praktische Handlungsanleitung, eine Empfehlung für die Politik entwickeln, wie wir gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern herstellen können.

Nach einem Jahr der Arbeit ist heute Zwischenbilanz zu ziehen und zu fragen, wie weit wir sind. – Ich bin nicht ganz so optimistisch wie unser Vorsitzender Kollege Rüth. Ich meine, wir sind noch nicht weit genug.

Der Landtag hat der Kommission 110 Fragen aus den verschiedensten Fachgebieten zur Bearbeitung mit auf den Weg gegeben, die wir natürlich – das möchte ich sagen – alle pflichtgemäß behandeln und bearbeiten werden. Bei der Auseinandersetzung mit diesen Fragen müssen wir durchaus feststellen, dass sie nicht alle zielführend sind. Der Fragenkatalog ist auch ein Stück weit lückenhaft. Das haben wir mittlerweile erkannt. Insbesondere die Erwartungen der Ballungsräume werden in den Fragen unzureichend beleuchtet. Gleiches gilt für die Erwartungen der Jugend; auch dieser Aspekt kommt zu kurz. Ich befürchte, dass die Vielzahl der Fragen und Facetten ein Stück weit den Blick auf das große Ganze erschwert.

Zunächst will ich aber auch das Positive betonen, die Art und Weise der Sitzungsleitung und die Atmosphäre. Ich sage herzlichen Dank an die beiden Vorsitzenden, auch an alle Kollegen über Parteigrenzen hinweg. Das lässt eine durchaus ergebnisoffene Diskussion zu und ermöglicht es, die Dinge weiterzuentwickeln. Ebenso darf ich den externen Experten herzlich danken; auch deren Input ist, wie wir sehen und feststellen, unverzichtbar. Eine Kommission allein aus Abgeordneten wäre ein großes Wagnis, das nicht von Erfolg gekrönt sein könnte.

Enttäuscht bin ich – das will ich an dieser Stelle sagen – von der Rolle der Vertreter des zuständigen Heimatministeriums. Sie beantworten lediglich Fragen und nehmen allenfalls eine passive Rolle als Beobachter ein. Ich hätte mir ein konstruktiveres und kreativeres Mitwirken gewünscht, einen konstruktiveren Input. Kooperation sieht anders aus. Ich habe eher das Gefühl, dass uns die Kollegen des Ministeriums mit der Sorge hinsichtlich einer unangemessenen Einmischung in ihre exekutiven Kompetenzen und Möglichkeiten beobachten.

Zwischenbilanz zu ziehen, heißt für mich zu sagen: Viele handfeste Ergebnisse haben wir bislang noch nicht erreicht. Auch die Anhörung der externen Experten habe ich nicht immer als zielführend empfunden, weil der zentrale Aspekt, um den es uns immer gehen

sollte, nämlich wie wir Gleichwertigkeit erreichen, oftmals durch fachspezifische Betrachtungen ein Stück weit überdeckt wurde. Deswegen fällt meine Zwischenbilanz eher etwas nüchterner aus als die, die der Vorsitzende gerade vorgetragen hat.

Wir haben aber eine zweite Halbzeit. Jetzt ist die Frage in den Blick zu nehmen, was wir in dieser zweiten Halbzeit noch leisten müssen. Ich glaube, dass wir uns nach wie vor mit der Begriffsklärung befassen müssen, was denn gleichwertige Lebensverhältnisse sind. Wir sollten dabei nach Möglichkeit zu einem Konsens kommen. Niemand im Bayerischen Wald will die gleichen Lebensverhältnisse und Verkehrsverhältnisse wie beispielsweise in München am Stachus. Gleichwertigkeit ist beschrieben worden als ein Stück Gerechtigkeit, als Chancengleichheit, auch mit subjektiven Komponenten angereichert. Wir müssen weiter der Frage nachspüren, wie wir zu einer Definition der Gleichwertigkeit auch unter Würdigung solcher subjektiver Komponenten kommen können. Der Vorsitzende hat es gesagt: Messbar wird das im eigentlichen Sinne nicht sein. Wir werden uns im weiteren Prozess aber schon damit befassen müssen, wie wir die Dinge definieren und wie wir sie steuerbar machen können.

Das geht natürlich nicht allein auf der Grundlage subjektiver Einschätzungen, vielleicht auch in den Regionen. Zuerst ist es notwendig, eine Übersicht über die jeweilige aktuelle Lage zu erhalten. Deswegen ist die Erhebung relevanter Daten geboten: aus dem Bereich der Infrastruktur, der Breitbandversorgung, der Bildung, der Gesundheit, der Wohnraumversorgung, der verkehrlichen Bedingungen, des ÖPNV. Das alles sind wichtige Fragen; es ist angesprochen worden.

Ich glaube, es ist auch eine wesentliche Aufgabe der Kommission, dass wir uns darauf einigen, welche dieser unzähligen Daten geeignete Indikatoren darstellen, um festzustellen, ob die Gleichwertigkeit gegeben ist oder an anderer Stelle nachgesteuert werden muss, weil noch Unterschiede bestehen, die nicht tolerabel sind.

Schließlich erwarte ich von der Kommission Vorschläge, wo und unter welchen Voraussetzungen welches staatliche Handeln angezeigt ist auf der Grundlage welcher erhobenen Daten und unter Würdigung der Einschätzungen der Regionen. Es wird unverzichtbar sein, die Regionen, die Menschen, die Verantwortlichen dort zu beteiligen und dann Vorschläge zu machen, welches staatliche Handeln angezeigt ist.

Das wird kein Konditionalprogramm sein können in dem Sinn, dass dann, wenn das eine vorliegt, das andere automatisch zu veranlassen wäre. Wir sollten

aber schon ein strukturiertes, ein nachvollziehbares Verfahren zur Klärung, Begründung und Bewertung, nicht zur Messung, verschiedener Fragestellungen erreichen wie beispielsweise der, wo wir Negativabweichungen in den verschiedensten Bereichen haben. Wir FREIE WÄHLER streben das in diesem Prozess an. Kollege Rabenstein hat darauf hingewiesen, dass es diese Abweichungen in Bezug auf die Themen Verkehr und Wohnraum zwischen den Ballungsräumen genauso wie zwischen verschiedenen ländlichen Regionen geben kann. Wir stehen vor den Fragen, ab wann Negativabweichungen nicht tolerierbar sind, ob die Probleme gemeinsam mit den Verantwortlichen in der Region lösbar sind und welche Instrumente dabei zum Einsatz kommen sollen. Ich halte es für unsere wichtigste Aufgabe in der zweiten Halbzeit, ein strukturiertes Verfahren und eine für alle Regionen transparente Handlungsanleitung zu entwickeln.

Neben der Einigkeit über das operationalisierbare Verfahren sollten wir auch Einigkeit darüber erzielen, inwieweit eine Reform des Zentrale-Orte-Systems notwendig ist. Daneben gilt es, die Kompetenzen und die Pflichten von Kommunen und anderen regionalen Handlungseinheiten bei der Begleitung dieses Prozesses zu klären. Wir werden uns sicherlich auch mit der Frage angemessener Regionalbudgets bzw. einer angemessenen Finanzausstattung der regionalen Handlungseinheiten, auch der Kommunen, befassen müssen.

Letzter Punkt: Wir kommen hoffentlich – das ist ein Vorschlag, der mittlerweile auch der Kommission vorliegt – in Weiterentwicklung des von der Staatsregierung so ungeliebten Raumordnungsberichts zu einem Gleichwertigkeitsbericht als Grundlage für wiederkehrende Bestandsaufnahmen und regelmäßige Neujustierungen staatlichen Handelns. Gleichwertige Lebensbedingungen in Bayern herzustellen ist keine einmalige oder punktuelle Aufgabe, sondern ein Dauerprozess. Dafür brauchen wir keine weiteren dicken, bunten Papiere; davon gibt es in der Landesplanung und anderswo schon genug. Wir brauchen auch keine Fachplanungsdebatten, sondern ein knackiges, überfachliches, koordinierendes Gesamtwerk im Sinne einer Anleitung für staatliches Handeln. Das sollte unser Ziel sein. Insoweit ist noch Erhebliches zu leisten.

Dem Dank an die Beteiligten, insbesondere an die Begleiter seitens des Ministeriums und des Landtagsamtes, Herrn Seitz, Herrn Heigl und Frau Wasowski, schließe ich mich gern an. Auch auf ihre Unterstützung zählen wir sehr, wenn es darum geht, das alles noch zu packen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat Herr Kollege Ganserer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich dem Dank meiner Vorredner an die Mitarbeiter der Fraktionen und des Landtagsamtes für die hervorragende Zuarbeit anschließen. Die Arbeitsatmosphäre ist gut. Die fraktionsübergreifende Zusammenarbeit funktioniert. Die Zuarbeit der Experten ist hervorragend. Das alles kann ich bestätigen.

Ich komme aber zu einem anderen, differenzierteren Zwischenbericht, als ihn der Vorsitzende der Kommission, Herr Kollege Rüth, gegeben hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Trotz kommunalen Finanzausgleichs, trotz Regionalförderung und trotz Heimatministerium entwickeln sich die Regionen unterschiedlich, in Teilen sogar entgegengesetzt. Wenn einzelne Regionen immer reicher, andere aber von der Entwicklung abgehängt werden, dann droht ein Riss durch die Gesellschaft zu entstehen. Deswegen war es richtig, dass wir die EnqueteKommission eingesetzt haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Doch was ist unter "gleichwertigen Lebensverhältnissen" zu verstehen? Sollen wir ein Mindestmaß an Versorgungseinrichtungen, zum Beispiel Krankenhäusern, vorgeben, oder sollen wir die Gleichwertigkeit lieber am Output – wie Lebenserwartung und Gesundheitszustand – bemessen? - Eine klare Antwort haben wir in der Kommission noch nicht gefunden, weshalb wir uns dem Bereich zunächst philosophisch angenähert haben. Die Experten haben dabei den, wie ich finde, sehr guten Begriff "räumliche Gerechtigkeit" geprägt. Daran wird deutlich, dass es nicht um eine gleichmachende Politik geht, sondern darum, dass die Menschen, egal in welchen Regionen Bayerns sie leben, gleiche Chancen haben und fair behandelt werden. Am Ende der Arbeit muss aber klar sein, anhand welcher Parameter wir das Erreichen des Ziels der Gleichwertigkeit bewerten können.

Doch bei ihrer Arbeit musste die Kommission immer wieder feststellen, dass ausreichende und verlässliche Untersuchungen bzw. Daten zur Beurteilung der räumlichen Unterschiede fehlen. Ohne umfassendes Wissen über das Ausmaß der Unterschiede ist es nicht möglich, geeignete Strategien und Handlungs

empfehlungen zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zu entwickeln.

Die Kommission machte aber auch deutlich, dass der auf Hochglanzpapier gedruckte "Heimatbericht" ganz sicher keine geeignete Grundlage ist. Er stellt lediglich den Versuch dar, mit Taschenspielertricks die Konturen der Unterschiede zu verwischen. Herr Kollege Rabenstein hat das schon am Beispiel der Wirtschaftsleistung – Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner – gezeigt. Aber auch eine isolierte Betrachtung der Arbeitslosenzahl zeichnet ein verzerrtes Bild der Wirklichkeit. Es ist doch so, dass in den benachteiligten Regionen die Menschen seit Jahrzehnten abwandern, sodass fast niemand mehr da ist, der dort noch Arbeit sucht.

Ich möchte das selbstkritische Bild, das Herr Muthmann gezeichnet hat, durchaus bestätigen. Auch ich sehe es nicht als zielführend an, bei jedem Thema stur an dem Fragenkatalog festzuhalten. Ich gebe ein Beispiel. Eine Frage lautet:

Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, dass gerade in strukturschwachen Regionen ausreichend Ausbildungsplätze angeboten werden können?

Die Debatte hat gezeigt, dass wir mittlerweile in allen Regionen einen Überhang an offenen Ausbildungsplätzen haben. Das Problem ist nicht mehr die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl an Ausbildungsplätzen, sondern die Herausforderung besteht darin, überhaupt geeigneten Nachwuchs bzw. geeignete Fachkräfte zu gewinnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Aufschlussreicher als das Papier des Heimatministeriums wäre der Raumordnungsbericht. Dieser hätte eigentlich schon im Jahr 2013 vorgelegt werden müssen. Auf die Anfrage meiner Kollegin Claudia Stamm, wann die Staatsregierung ihrer Berichtspflicht nachzukommen gedenke, antwortete sie, dass die Verzögerung in Ausschreibungen für Satz und Druck der Broschüre begründet sei.

Der Bericht ist kurz vor der Sommerpause in Papierform lediglich den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses zur Verfügung gestellt worden. Aufgrund der geringen Druckauflage können die Fraktionen keine weiteren Exemplare erhalten. Dies zeigt für mich deutlich, dass die Staatsregierung den Raumordnungsbericht nicht veröffentlichen wollte, bevor das Pamphlet "Heimatbericht" vorgelegt worden ist.

Auch wenn sich im Raumordnungsbericht ebenfalls jede Menge Prosa wiederfindet, so zeigt er doch zahl

reiche Fehlsteuerungen der Landesplanung auf. Der Flächenverbrauch ist nach wie vor viel zu hoch. Eine Ursache wird in der kommunalen Konkurrenz um die Ansiedlung von Gewerbegebieten gesehen.

Gleichzeitig ist das Angebot an Gewerbeflächen weit höher als die Nachfrage. Ohne der notwendigen Debatte über die Konsequenzen des Raumordnungsberichts vorzugreifen, möchte ich doch schon an dieser Stelle feststellen, dass wir daraus Schlüsse für die Landesplanung ziehen müssen. Die Lockerung des Anbindegebots kann jedenfalls nicht die Antwort auf den zunehmenden und zügellosen Flächenfraß sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Auch die Experten in der Kommission haben deutliche Kritik an der Landesplanung geübt. Das LEP ist in den vergangenen Jahren zunehmend zusammengestutzt und durch ein unkoordiniertes Nebeneinander von Aktionen der Ministerien ersetzt worden. Stattdessen brauchen wir einen Masterplan zum Ausgleich der räumlichen und regional unterschiedlichen Entwicklung. Dafür benötigen wir eine starke Landes- und Regionalplanung mit leistungsfähigen Institutionen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Gerade die Regionalplanung in Bayern ist weder personell noch finanziell in der Lage, eine koordinierende und moderierende Funktion angemessen auszufüllen. Es zeigt sich, dass wir die Träger der Regionalplanung in ihrer Rolle als Organisatoren der Regionalentwicklung deutlich stärken müssen werden.

Zum Punkt Behördenverlagerung. Diese wird zwar in Teilen als sinnvolles Symbolhandeln betrachtet, jedoch wird der Sinn einiger Entscheidungen hinterfragt. Welchen Beitrag zur Strukturpolitik und zur Förderung strukturschwacher Regionen leistet zum Beispiel die Verlagerung des Eichamtes München in den Münchner Speckgürtel nach Fürstenfeldbruck? Mir erschließt sich diese Entscheidung nicht.

Bei allem dürfen wir nicht die Probleme und Herausforderungen der Städte vergessen. Zum Beispiel führt die Stadt Nürnberg seit Jahren traurig die Statistik der Arbeitslosenzahlen an. Sie hätte deswegen auch strukturpolitische Unterstützung verdient. Deswegen ist es für mich nicht sinnvoll, Behördenstellen von Nürnberg nach außen zu verlagern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr aufschlussreich war für mich das Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es hat mir gezeigt - die Vertreter von Gemeindetag und Städtetag haben es deutlich gemacht -, dass die Bürger im Ge

gensatz zum Kommunalrecht nicht zwischen freiwilligen Leistungen und sogenannten Pflichtaufgaben unterscheiden. Dass das Wasser aus der Leitung kommt und Straßen ordnungsgemäß instand gesetzt werden, wird als gegeben vorausgesetzt. Vielmehr bestimmen der Umfang und die Qualität der erbrachten sogenannten freiwilligen Leistungen wie der Unterhalt von Schwimmbädern oder das kulturelle Angebot die Lebensqualität eines Ortes.

Doch leider Gottes sind viele Kommunen mittlerweile nicht mehr in der Lage, ihre Schwimmbäder zu unterhalten. In den letzten Jahren haben 43 kommunale Schwimmbäder schließen müssen. 65 Schwimmbädern droht die Schließung, weil sich die Kommunen den Unterhalt nicht mehr leisten können.

Bei den Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde deutlich, dass in den strukturschwachen Regionen viele Kommunen aufgrund ihrer Finanzschwäche nicht mehr in der Lage sind, im Zuge freiwilliger Leistungen in die sogenannten weichen Standortfaktoren ausreichend zu investieren, und dass es der kommunale Finanzausgleich auch nicht mehr zu richten vermag.