Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrich Leiner u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Cannabisbesitz: Straffreigrenze muss auch in Bayern verbindlich umgesetzt werden (Drs. 17/5609)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Kerstin SchreyerStäblein u. a. und Fraktion (CSU) Keine Legalisierung von Cannabis als Genussmittel (Drs. 17/5653)
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbotspolitik der letzten Jahre und Jahrzehnte beim Thema Cannabis ist gescheitert.
len und Fakten sprechen eine ganz klare Sprache: Rund 2,3 Millionen deutsche Erwachsene gebrauchen Cannabis. Trotz des Verbots ist der Konsum in den letzten Jahren gestiegen. Cannabis ist also eine Alltagsdroge, und das ist die Realität.
Deshalb gibt es aus unserer Sicht dringenden Handlungsbedarf. Wir brauchen eine neue, vernünftige Grundlage für den Umgang mit Cannabis. Wir GRÜNE wollen die Kriminalisierung erwachsener Konsumentinnen und Konsumenten beenden. Kiffen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist kein Verbrechen; das muss man hier einfach einmal so klar festhalten.
Zu einem selbstbestimmten Leben gehört die Freiheit eines jeden einzelnen mündigen Bürgers und jeder einzelnen mündigen Bürgerin, selber zu entscheiden, ob er oder sie berauschende Mittel zu sich nehmen möchte oder nicht. Deswegen hat die GRÜNEN-Bundestagsfraktion ein Cannabiskontrollgesetz eingebracht, das sehr deutlich und differenziert den Umgang mit Cannabis reguliert, den Jugendschutz einhält und eine kluge Antwort darauf gibt, wie man im 21. Jahrhundert mit dem Thema Sucht umgehen kann.
Wir GRÜNE im Bayerischen Landtag haben Anträge eingebracht, um das Thema auf Landesebene zu regeln. Der Dringlichkeitsantrag, den wir heute beraten, ist einer davon. Wir möchten, dass die Straffreiheitsgrenze in Bayern endlich verbindlich auf 6 Gramm gesetzt wird. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist nicht die revolutionärste Entscheidung oder der revolutionärste Antrag, den die GRÜNEN jemals zu diesem Thema gestellt haben; das ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994, das schon damals gesagt hat, den Besitz geringer Mengen von Cannabisprodukten für den Eigengebrauch sollte man straffrei lassen.
Beim Blick darauf, wie andere Bundesländer mit dem Thema umgehen, sieht man, dass beispielsweise Berlin den Besitz von bis zu 15 Gramm straffrei lässt. Es ist ein Armutszeugnis, dass in Bayern Konsumentinnen und Konsumenten deswegen noch immer kriminalisiert werden. Das wollen wir ändern.
Liebe CSU-Fraktion, Ihre Argumentation, mit der Sie unserem Antrag in den Ausschüssen nicht zugestimmt haben, ist absurd, weil die faktischen Zahlen eine deutliche Sprache sprechen. Ich bitte Sie, mir einfach einmal zuzuhören: Circa 74.000 Menschen sterben jährlich durch Alkoholmissbrauch, circa 140.000 durch die Folgen des Tabakrauchens. Tote
Dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen wollen, ist auch deswegen absurd, weil durch die Kriminalisierung der Konsumentinnen und Konsumenten wertvolle Ressourcen unserer Behörden gebunden werden.
Was könnten wir an Zeit, Ressourcen und Geld sparen, wenn diese sinnlose Praxis endlich aufhören würde?
Das fordern nicht nur wir GRÜNE, sondern auch 120 Strafrechtsprofessoren in ihrer Resolution "Notwendigkeit der Überprüfung der Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes" – eine Lektüre, die ich Ihnen allen gerne ans Herz lege.
Absurd ist die Ablehnung auch deshalb, weil die CSU in einem Land regiert, in dem wir jedes Jahr mit dem Oktoberfest die größte offene Drogenszene der Welt haben.
- Alkohol ist auch eine Droge. Man kann doch nicht mit Scheuklappen durch die Gegend rennen, wie Sie das machen.
Ich halte die Ablehnung auch deshalb für absurd, weil bisher eine generalpräventive Wirkung der Drogenprohibition wissenschaftlich nicht belegt werden konnte. Die Bevölkerung ist bei diesem Punkt schon sehr viel weiter und diskutiert das Thema viel differenzierter als Sie. Es geht nämlich nicht darum, dass wir jeden verpflichten, Drogen zu konsumieren; uns geht es darum, die Bevölkerung und die Konsumentinnen und Konsumenten zu entkriminalisieren, einen gescheiten Jugendschutz zu machen und einen regulierten Absatzmarkt für Cannabisprodukte einzuführen. Das ist eine vernünftige Drogenpolitik.
Ich möchte abschließen mit Kofi Annan, der im September 2014 vor den Vereinten Nationen eine liberalere Drogenpolitik gefordert hat.
Sein Plädoyer war: Im Sinne der Menschlichkeit müsse die Gesundheit und nicht die Strafverfolgung im Vordergrund stehen. – Das ist auch unser Leitspruch. Darum bitte ich um Zustimmung zu unserem
Ich darf bekannt geben, Kolleginnen und Kollegen, dass die CSU-Fraktion zu ihrem Antrag namentliche Abstimmung beantragt hat. – Jetzt darf ich Herrn Kollegen Seidenath das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit zwei Anträgen zur illegalen Droge Cannabis. Mit unserem Dringlichkeitsantrag wenden wir uns ganz entschieden gegen die Bestrebungen, Cannabis als Genussmittel zu legalisieren. Das wäre völlig falsch; so weit darf es nicht kommen, auch und gerade aus gesundheits- und suchtpolitischer Sicht; denn Cannabis ist eine gefährliche Droge.
Cannabis ist eine hochwirksame, stimmungs- und wahrnehmungsverändernde Substanz. Sie kann bei einem länger andauernden Konsum erhebliche gesundheitliche Konsequenzen haben, etwa psychische Störungen wie Antriebsverminderung oder Konzentrationsstörungen. Zudem kann Cannabiskonsum die Hemmschwelle für den Missbrauch anderer psychoaktiver Substanzen und illegaler Drogen herabsetzen. Wenn Cannabis geraucht wird, erhöht sich das Lungenkrebsrisiko enorm. Gerade für junge Menschen ist regelmäßiger Cannabiskonsum schädlich und gesundheitsgefährdend. Die Aufmerksamkeit nimmt ab, den Jugendlichen wird die Energie geraubt, die sie eigentlich brauchen, um sich fit fürs Leben zu machen. Zudem kann Cannabis Psychosen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen auslösen. Je früher Cannabis konsumiert wird, desto schädlicher sind die Wirkungen auf den Organismus des Menschen.
Schon die aktuell verstärkte Diskussion über eine Legalisierung, zum Beispiel im Zuge des Volksbegehrens, hat Nachteile, da sie gerade bei jungen Menschen Neugier auf das Kiffen wecken kann. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, sich weiterhin entschieden gegen die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel einzusetzen. Auf die Frage der Strafverfolgung wird später noch mein Kollege Franz Rieger näher eingehen.
Ich kann hier nur sagen: Ich persönlich halte gar nichts von der Argumentation, Cannabis zu legalisieren, damit viel offener und konkreter über die Gefahren aufgeklärt werden kann. Ein Verbot und Nulltole
Mit Ihrer Argumentation, sehr geehrte Frau Schulze, dass man Cannabis legalisieren müsse, weil es eine hohe Zahl von Konsumenten gebe, könnte man auch den Ladendiebstahl legalisieren. Es gibt nämlich auch einige Ladendiebe. Übrigens wären die allermeisten, die jetzt süchtig sind, froh, wenn sie nie damit angefangen hätten, Cannabis zu konsumieren.
Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass bei Cannabis zwischen einem Einsatz als Genussmittel oder zu Rauschzwecken und einem medizinisch-therapeutischen Einsatz unterschieden werden muss. Hier sollten wir strikt trennen. Das tun die GRÜNEN weder im Text noch in der Begründung ihres Antrags. Darin wird ein Konsum zu Rausch- und Genusszwecken wild mit dem Gebrauch als Arzneimittel vermengt und durcheinandergeworfen.
Während wir beim Einsatz von Cannabis als Rauschmittel kompromisslos sind, sind wir und bin ich persönlich beim Einsatz als medizinisches Therapeutikum offen; denn schon Paracelsus hat festgestellt: Die Dosis macht das Gift. Heute wissen wir, dass Cannabis in der Medizin eine heilsame Wirkung entfalten kann, zum Beispiel bei Patienten mit multipler Sklerose, bei Hyperaktivität, bei Spasmen, bei Brechreiz oder bei starken Schmerzen. Wir haben uns deshalb für eine solche Anwendung immer offen gezeigt und dies auch so kommuniziert. Wir wissen uns dabei mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundesregierung insgesamt einig. Das BMG prüft derzeit die Möglichkeit einer erleichterten Verschreibungsfähigkeit von Cannabis als Arzneimittel.
Ich betone ausdrücklich, dass es schön wäre, wenn mehr Pharmazieprodukte die Zulassungsverfahren für cannabishaltige Arzneimittel durchlaufen würden. Wenn ein entsprechender Nutzen nachgewiesen wird, könnten diese Produkte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Ich halte diesen Weg für richtig.
Mein Fazit lautet deshalb: Ja zum Einsatz von Cannabis zu eng begrenzten medizinischen und therapeutischen Zwecken; ansonsten Nein. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag. Folgerichtig werden wir den Antrag der GRÜNEN ablehnen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt hat Herr Kollege Professor Dr. Gantzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Lassen Sie mich mit einer Frage anfangen: Wer von Ihnen hat noch keine Alkoholerfahrung? – Wie ich sehe, alle. Das habe ich mir schon gedacht.