Protocol of the Session on October 20, 2015

Kollege Rotter hat es indirekt schon angesprochen: Auch in den von uns GRÜNEN mitregierten Ländern

gibt es keine Zustimmung für die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes. Die Erfahrung, eigentlich die negativen Erfahrungen, muss man sagen, die man beim Unterhalt und Ausbau der Bundeswasserstraßen in den letzten Jahren gesammelt hat, lassen vermuten, dass eine solche Straßenbaugesellschaft für Bundesfernstraßen nur einen zweiten Moloch schaffen würde.

Dazu würden zusätzlich Abstimmungsprozesse mit den Belangen der Landesplanung entstehen, und die Berücksichtigung lokaler Belange würde deutlich erschwert. Es ist vollkommen klar: Je weiter der Entscheidungsträger vom konkreten Projekt weg ist, umso schwieriger wird es, die lokalen Bedürfnisse aufzunehmen, zu erfassen und für Transparenz und Bürgerbeteiligung zu sorgen und sie zu organisieren.

Man kann ja durchaus Reformbedarf bei der Straßenbauverwaltung sehen, aber hier gilt es, Gründlichkeit vor Schnelligkeit walten zu lassen. Auch wenn wir GRÜNEN der Auffassung sind, dass in Bayern manchmal zu viele oder zu breite Straßen gebaut werden, sind wir der Überzeugung, dass sich die Auftragsverwaltung der Bundesländer bewährt hat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

So weit zum unstrittigen Teil. Wenn wir aber über die Straßenbauverwaltung sprechen, sollten wir auch die weniger erfreulichen Aspekte ansprechen, zum Beispiel den Umstand, dass aufgrund der Personalabbauverpflichtungen und des schon geschehenen Personalabbaus – Stichwort Artikel 6b Bayerisches Haushaltsgesetz – nicht mehr genügend Personal zur Verfügung steht, sodass im Bereich Planung zunehmend Teilleistungen an Private vergeben werden müssen.

Auf eine Schriftliche Anfrage von mir zum Thema Privatisierung staatlicher Leistungen – Drucksache 17/5232 – antwortete die Staatsregierung:

In der Regel erhöht sich der Verwaltungsaufwand bei Vergaben aufgrund des erforderlichen Begleit- und Betreuungsaufwands. … Der Begleitund Betreuungsaufwand liegt im Bereich des Straßenbaus im Durchschnitt bei 10 % … der Auftragssumme.

Weiter führt die Staatsregierung aus:

Eine Kostensenkung durch die Vergabe an Private wird in der Regel nicht erzielt, weil die abgerechnete Leistung mit Mehrwertsteuer beaufschlagt ist und zusätzlich zu den hohen Honoraren für vergebene Leistungen ein nicht

unerheblicher Begleit- und Betreuungsaufwand anfällt.

Sie werden verstehen, dass wir in Anbetracht dieser Tatsachen der Privatisierung von staatlichen Leistungen äußerst kritisch gegenüberstehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die Expertenkommission der Bundesregierung, die sogenannte Fratzscher-Kommission, fordert eine Verkehrsinfrastrukturgesellschaft für die Bundesstraßen. Sie wird nicht nur zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, sondern wir sind auch der Überzeugung, dass der Sanierungsstau dadurch nicht automatisch zu lösen ist. Dieser ist nämlich die Konsequenz einer falschen Politik, die viel zu lange auf zu teure Großprojekte gesetzt und mehrfach überbuchte und nicht priorisierte Projektlisten für den Bundesverkehrswegeplan gemeldet hat. Er ist nicht zuletzt auch durch den jahrelangen Missbrauch von Unterhaltsmitteln für den Neubau entstanden, wie das auch in Bayern geschehen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die geplante Infrastrukturgesellschaft soll in erster Linie dazu dienen, privaten Investoren neue und ertragreiche Investitionsmöglichkeiten über sogenannte ÖPP-Projekte zu eröffnen. Genau das kann aber nicht unser verkehrspolitisches Ziel sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Form der Schattenverschuldung würde den Steuerzahler sehr teuer zu stehen kommen; denn es müssten zusätzliche Renditen und Zinsen für die privaten Anleger bezahlt werden. Das haben die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mehrfach dokumentiert und kritisiert. Zuletzt hat der Bundesrechnungshof festgestellt, die letzten Ausführungen wären, wären sie von den Ländern gemacht worden, um über zwei Milliarden Euro günstiger gewesen als die ÖPP-Projekte. Es gibt also keinen Grund, der Privatwirtschaft vorbehaltlos zu vertrauen und dem Staat grundsätzlich zu misstrauen. Wir halten die Finanzierung von Infrastruktur für eine öffentliche, also für eine staatliche Aufgabe. Dafür muss sie mit Steuermitteln und Nutzungsentgelten auskömmlich finanziert werden. Wir werden uns deshalb beim Antrag der CSU enthalten. Dem Antrag der FREIEN WÄHLER werden wir zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

Vielen Dank, Herr Kollege. Pflichtgemäß gebe ich bekannt, dass die CSU

Fraktion namentliche Abstimmung für Ihren Antrag angekündigt hat. Ich komme nun zur nächsten Wortmeldung; das ist Herr Kollege Roos. Bitte schön, Herr Kollege.

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese letzte Ankündigung liegt wohl erneut in der mangelnden Disziplin der CSU-Fraktion begründet.

(Jürgen W. Heike (CSU): Da schaut mal auf eure Seite! – Zuruf von der CSU: Da ist es nicht besser!)

- Ja, geh weiter, dann ist das so. Auf alle Fälle wirft die Ankündigung der namentlichen Abstimmung ein Schlaglicht darauf, dass die Debatte um eine Infrastrukturgesellschaft absolut relevant und wichtig ist für unser Land, für den Bund ebenso wie für den Freistaat Bayern. Ich schließe mich gerne den Lobgesängen an, die für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen gesungen wurden. Noch viel besser aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Seite, wäre das alles ohne die Stoiberschen Spardiktate. Die Situation wäre dann weitaus besser; denn bis zum Jahr 2019 wird Personal beschnitten. Unsere Forderung ist: Personaldecke ausbauen statt schrumpfen! Das gilt für die Autobahndirektionen ebenso wie für die staatlichen Bauämter. Da wäre viel geholfen.

(Beifall bei der SPD)

Unsere Repräsentanten in der Großen Koalition in Berlin - Schäuble CDU, Dobrindt CSU und Gabriel SPD - sind für eine Infrastrukturgesellschaft. Sie sind nicht ganz unwesentlich. Die Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion sagen: "Ja, aber" und wollen die strikte Kontrolle durch die Bundesregierung und durch den Bundestag. Als Landesverkehrspolitiker füge ich hinzu: Als Bayerischer Landtag möchten wir natürlich ein Wörtchen mitreden. Umstritten ist die Form der Kapitalbeteiligung. Daher kommt auch das abweichende Votum der Gewerkschaften in der Fratzscher-Kommission. Das hat dazu geführt, dass es kein eindeutiges Votum gab. Angesichts der Niedrigzinsphase gibt es hier Möglichkeiten für die Versicherungswirtschaft und andere Investoren. Auch wir in München haben ein nicht gerade unwesentliches Unternehmen, nämlich die Münchner Rückversicherungs-Gesellschaft AG, kurz: die Münchner Rück. Die würde sich die Finger angesichts einer verlässlichen, wenn auch nicht übermäßigen Renditeerwartung lecken. Hier bestünde eine Chance für die Bürgerinnen und Bürger, sich zu beteiligen. Es wäre eine sichere Anlage im Unterschied zu den vielen Schrottpapieren, die angeboten werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf natürlich dennoch kein Instrument sein, um die Schuldenbremse zu umgehen, die ich persönlich kritisch sehe. Sie steht aber nun einmal im Grundgesetz und auch in unserer Bayerischen Verfassung. Das lässt keine Schattenwirtschaft, keinen Schattenhaushalt üblicher Provenienz zu.

Zur Nutzerfinanzierung: Wir können natürlich sagen, die Steuerfinanzierung ist die beste aller Möglichkeiten. Fakt ist aber, dass sie nicht ausreicht, weil wir eine Finanzierungslücke von mehr als sieben Milliarden Euro zusätzlich für die Bundesfernstraßen haben. Da kann man nicht kleckern, da muss man klotzen. Deshalb sollte man doch bitte schön neue Wege überdenken.

Die Kritik des Rechnungshofs wurde angesprochen, die kann ich nur unterstreichen. Umso erstaunlicher ist es, dass die CSU bei ÖPP-Projekten nicht nur bei den Straßen meint, das wäre der richtige Weg, sondern diese auch für die Schienenwege in Betracht zieht. Zu sagen: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass", ist keine überzeugende Position.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch Chancen durch eine Ausweitung der Lkw-Maut, auch durch eine Bus-Maut. Wenn man Mut hätte seitens der CSU, dann könnte man auch eine tragfähige PkwMaut einbringen. Da fehlt’s aber wohl am Rückgrat. Effizienzgewinne durch eine Entflechtung der Zuständigkeiten sind durchaus noch möglich. Das ist übrigens ebenfalls eine klare Aussage des Bundesrechnungshofs und der Landesrechnungshöfe.

Mir als Sozialdemokrat wäre es gelegen, dass man sich erst einmal über die Möglichkeiten informiert. Ich bin deshalb gespannt, was Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann bringen wird. Ich hätte selbst einen Dringlichkeitsantrag zu einem ÖPP-Bericht in Bayern in petto gehabt, genauso wie andere Projekte in der Schublade haben. Die haben übrigens nicht dazu geführt, dass in Bayern deutlich mehr gebaut worden wäre. Wo bitte schön bleibt die Fertigstellung der A 94? - 40 Jahre Projektlaufzeit, das ist doch wirklich unsäglich. Da mag so manches in der Schublade gelegen haben, aber es fehlte an der Durchfinanzierung. Für die Durchfinanzierung aber wäre eine Infrastrukturgesellschaft unter Wahrung der grundgesetzlichen Aspekte schon der richtige Weg. Ich werbe dafür, sich diese Möglichkeit nicht durch ein kurzfristiges und kurzsichtiges Nein zu verbauen. Besser ist es doch, auf Bundesebene Verbesserungen einzubauen. Deshalb: Erst Klarheit schaffen, dann neu entscheiden.

Bodewig 2.0: Kurt Bodewig, der ehemalige Bundesverkehrsminister der SPD, hat sein Votum abgegeben, von allen Seiten anerkannt. Ich bin der Auffassung, er wird auch unter Berücksichtigung der föderalen Aspekte einen gangbaren Weg finden und dazu ein bundesweites Dach, das verlässlich ist, um die Finanzierung der sich über Jahrzehnte hinziehenden Investitionsströme zu erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unabhängig von der Auslastung sind wir nicht in einer komfortablen Position. Bayerns Bauunternehmer schreien nach Aufträgen.

(Jürgen W. Heike (CSU): Ich höre nichts!)

Da können wir hier lange über die Struktur philosophieren. Klar ist, dass die Aufträge fehlen. Vor allem der Mittelstand geht teilweise auf dem Zahnfleisch, weil er für die großen ÖPP-Projekte gar nicht die nötigen Ressourcen hat. Werfen wir deshalb einen Blick über die Grenze zu ASFINAG nach Österreich. Dort funktioniert es. Wenn man die bayerische Autobahn verlässt, stellt man fest, dass es in Österreich schöner ist. Das gilt nicht für alles, aber zumindest in Bezug auf die Straßen sollte man davon lernen.

(Beifall bei der SPD)

Pardon, ich habe das Votum vergessen: dreimal Enthaltung.

Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich für die Staatsregierung Herrn Staatsminister Joachim Herrmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass die CSU-Fraktion dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat, weil es, wie ich glaube, wichtig ist, dass das Hohe Haus möglichst frühzeitig in der nun verstärkt beginnenden Diskussion auf Bundesebene eine klare Position bezieht. Ich sage es gleich vorweg, Herr Kollege Roos: Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass wir über eine Weiterentwicklung dessen, was gegenwärtig schon als Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft auf Bundesebene existiert, nachdenken und reden.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Roos (SPD))

Das ist nicht das Problem. Wenn der Bund zu dem Entschluss kommen sollte, beispielsweise alle Mauteinnahmen komplett zusammenzufassen

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Roos (SPD))

und daraus die Bundesfernstraßen zu finanzieren, wäre das auch kein Problem. Da hätten wir überhaupt nichts dagegen. Ich will deutlich herausarbeiten, wo das eigentliche Problem liegt. Das Problem besteht dann, wenn man darüber hinausgeht. Der Bund überlegt, die gesamte Planungs- und Umsetzungskompetenz dieser Gesellschaft oder einer ähnlichen Gesellschaft zu übertragen. Das heißt, dass dieser Gesellschaft die ganze Planung und Durchführung oblägen. Außerdem überlegen in diesem Moment zumindest einige auf Bundesebene, auch die gesamten Planfeststellungsverfahren einer Bundesgesellschaft oder einer Bundeseinrichtung zu übertragen.

Ich bin seit acht Jahren Innenminister mit der Zuständigkeit für die Staatsbauverwaltung. Seit zwei Jahren habe ich auch den übrigen Verkehr in meinem Zuständigkeitsbereich und erlebe, wie großartig Planungsprozesse bei der Deutschen Bahn ablaufen. Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn der Bund ernsthaft beabsichtigt, das umzusetzen, was bei der Deutschen Bahn mit dem Eisenbahnbundesamt passiert, nämlich jede Planung nur von einer Bundesbehörde feststellen zu lassen, dann müssen Sie für jede Straßenbaumaßnahme, die Sie in Zukunft in Bayern bauen, die Planungen bei dieser Bundesbehörde einreichen. Wenn das die Zukunft für den Bundesfernstraßenbau sein soll, dann sage ich Ihnen: Das wird bei uns bestimmt zu keiner Beschleunigung führen. Das wird den Fernstraßenbau nicht besser machen. Auch nach Meinung unserer Bürgermeister wäre dadurch bestimmt nicht mehr Kommunalfreundlichkeit oder Bürgernähe die Folge. Ich will nicht behaupten, dass andere Behörden nie einen Fehler machen. Aber das läuft sehr schwerfällig ab. Mir wird parteiübergreifend ständig von Kollegen verschiedener Parlamente, aber auch von unseren Kommunalpolitikern zugerufen, dass das nicht die Zukunft, nicht die Verbesserung sein kann.

Deshalb sage ich: Ja, man soll darüber nachdenken, wie man die Finanzierung anders organisieren kann. Damit habe ich überhaupt keine Probleme. Das geht wahrscheinlich sogar ohne Grundgesetzänderung. Aber wenn dafür eine Grundgesetzänderung notwendig sein sollte, hätte ich nichts dagegen, wenn die Finanzierung neu geordnet würde. Nutzerfinanzierung, völlig d’accord, kein Problem.

Aber vor welchem Hintergrund würden die ganzen Planungsprozesse auf eine Bundesgesellschaft übertragen? Da gibt es Auseinandersetzungen in Berlin wegen einer Reihe von Bundesländern, die in der Tat beim Planen von Bundesfernstraßen nicht besonders zügig sind. Ich will hier keine einzelnen Länder benen

nen. Das ist nicht unser Problem. Wir machen unsere Hausaufgaben in Bayern. Aber es ist so ein typisches Problem, wie wir es bei anderen Fragen auf Bundesebene auch haben. Dies ist deshalb so, weil in einzelnen Bundesländern die Landesverwaltung nicht richtig funktioniert. Daher wird gesagt, dann muss der Bund diese Kompetenz insgesamt den Ländern wegnehmen, sie auf Bundesebene heben und damit auch Bayern wegnehmen, wo, wie ich glaube, bislang jedenfalls – wie gesagt, auch hier werden irgendwann Fehler gemacht – in der Gesamtsumme eine hohe Zustimmung für die Bayerische Staatsbauverwaltung besteht. Es ist unbestritten, dass sie leistungsfähig ist und die Dinge insgesamt gut voranbringt. Wir haben nicht von ungefähr sogar Landkreise, die der Staatsbauverwaltung Verwaltung, Unterhalt usw. ihrer Kreisstraßen übertragen. Insgesamt handelt es sich also wirklich um eine sehr leistungsfähige Staatsbauverwaltung. Vor diesem Hintergrund den Ländern insgesamt die Staatsbauverwaltung wegzunehmen und diese neuen Bundesbehörden oder Bundesgesellschaften zu übertragen, weil es in anderen Ländern nicht funktioniert, wird uns mit Sicherheit nicht voranbringen.

(Beifall bei der CSU und Abgeordneten der SPD)

Meine Damen und Herren, ich bin dankbar dafür, dass dieses Thema bei der Verkehrsministerkonferenz in der vergangenen Woche sehr kritisch diskutiert wurde. Ich bin außerdem dankbar, dass in der Bundesratssitzung am vergangenen Freitag im Rahmen einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes, bei der es ansonsten um andere Dinge ging, mit breiter Mehrheit quasi nebenbei festgestellt wurde, dass strukturelle Veränderungen, welche gezielt die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft und die Abschaffung der Länderauftragsverwaltung zum Ziel haben, klar abgelehnt wurden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch heute ist die Bayerische Staatsbauverwaltung im Ergebnis nicht dafür zuständig, welche Straßen gebaut werden. Das entscheidet der Bundesverkehrswegeplan, das entscheidet der Bundestag, und das entscheidet das Bundesverkehrsministerium. Das bleibt völlig unberührt. Aber auf die Planungen im Detail haben wir – das muss man letztendlich sagen -, solange wir die Staatsbauverwaltung in Bayern haben, natürlich einen viel größeren Einfluss. Wir können eine Detailplanung mit Landkreisen, Städten und Gemeinden im Einzelnen vornehmen, weil die Umsetzung hier in Bayern erfolgt und weil, mit Verlaub, die sieben Regierungen in Bayern für das Raumordnungsverfahren und das Planfeststellungsverfahren zuständig sind und nicht,