Protocol of the Session on October 20, 2015

darauf hinwirken, dass sie ihre Kraft richtig, das heißt sinnvoll einsetzen.

(Beifall bei der CSU)

Deswegen ist es angebracht, dass wir versuchen, in einem gewissen Rahmen zu steuern. Ansetzen sollten wir so früh wie möglich, am besten noch vor Antritt des Studiums. Das ist der richtige Zeitpunkt. Eine wichtige Maßnahme – Kollege Lederer hat es schon erwähnt – ist die intensive Information der Abiturientinnen und Abiturienten. Eine intensive Studienberatung gibt es schon. Wir schreiben die Schülerprognosen und die Lehrerbedarfsprognosen jährlich fort. Da wir diese Diskussion schon fast ein Jahrzehnt lang führen, sind die Informationen immer besser, das heißt immer intensiver geworden. Die Schülerprognosen werden an die Universitäten und die Lehrerbildungszentren weitergeleitet. Mittlerweile erhalten schon die Abiturientinnen und Abiturienten entsprechende Informationen.

Dennoch müssen wir feststellen, dass unsere Maßnahmen der Information, Beratung und Steuerung, auch wenn sie schon zu einem frühen Zeitpunkt ansetzen, nur zum Teil erfolgreich sind. Daher müssen wir uns überlegen, welche weiteren Maßnahmen ergriffen werden können.

Die Beschränkung des Zugangs zum Studium scheidet als Möglichkeit aus. Sehr geehrter Herr Professor Piazolo, das wissen auch Sie. Artikel 12 des Grundgesetzes garantiert die Studienwahlfreiheit. Insoweit sind die Möglichkeiten des Staates sehr gering. Daher gibt es zu diesem frühen – man muss auch sagen: sinnvollen – Zeitpunkt leider kaum Möglichkeiten, auf rechtlicher Ebene steuernd einzugreifen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Der Freistaat Bayern hat leider nur die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt, vor Beginn des Referendariats, für eine Beschränkung der Zulassung zu sorgen. Dass uns das nicht leichtfällt, wird schon daran deutlich, dass wir über das Thema schon seit vielen Jahren diskutieren. Wir haben bisher von Zulassungsbeschränkungen abgesehen, obwohl zahlreiche andere Bundesländer – ich glaube, 12 oder 13 – die Zulassung zum Referendariat längst beschränkt haben. Daran sehen Sie, dass dies nie das erste Mittel unserer Wahl war.

Wenn sich herausstellt, dass die Maßnahmen, die wir seit vielen Jahren ergreifen, nicht erfolgreich sind, müssen wir über weitere Maßnahmen nachdenken. Unser zentrales Ziel ist es, dass die Studenten sich noch früher und intensiver als bisher mit ihrer späte

ren beruflichen Perspektive auseinandersetzen. Deswegen wollen wir jetzt eine Rechtsgrundlage schaffen, die es uns ermöglicht, bei Bedarf die Zulassung zum Referendariat zu beschränken.

Es ist noch nicht entschieden, ob wir die Rechtsgrundlage tatsächlich nutzen werden. Wir schaffen zunächst einmal nur die rechtlichen Voraussetzungen, hoffen aber nach wie vor, dass unsere anderen Maßnahmen der Information, Beratung und Steuerung entsprechend wirken. Ich betone, uns wäre es am liebsten, wenn wir diese Rechtsgrundlage nicht nutzen müssten. Wenn unsere Maßnahmen jedoch nicht erfolgreich sind, kann es sehr wohl sein, dass wir sie nutzen werden.

(Unruhe)

Herr Staatssekretär, einen Augenblick bitte. – Ich bitte darum, dass der Lärmpegel etwas niedriger wird.

Wir werden – dieser Hinweis ist wichtig – keinen Lehramtsabsolventen daran hindern, das Zweite Staatsexamen abzulegen. Es wird nur – möglicherweise – eine Wartefrist geben, bis das Referendariat angetreten werden kann.

Ich hoffe, dass die Diskussion, die wir öffentlich im Landtag führen und die auch in den Medien widergespiegelt wird, dazu führt, dass sich die Studenten noch deutlich intensiver mit den beruflichen Perspektiven des Faches, das sie studieren, auseinandersetzen. Vielleicht ist es dann nicht notwendig, dass wir diese Rechtsgrundlage nutzen. Es ist aber wichtig, dass uns die Möglichkeit zum Handeln gegeben wird. Deswegen werden wir diese Rechtsgrundlage schaffen.

(Beifall bei der CSU)

Es ist noch eine Nachfrage offen.

Herr Staatssekretär, nur eine Frage: Sie waren zu Ende?

Dann ist es eine Zwischenbemerkung. Bitte, Herr Kollege Woerlein.

Herr Staatssekretär, ich habe bis zum Jahr 2013 als Leiter einer Seminarschule selbst die jungen Leute ausgebildet. Dabei spielt natürlich die Fürsorgepflicht eine enorme Rolle. Ich würde Sie bitten, es auch einmal aus der Sicht der El

tern zu sehen, die sehr viel Geld in die Ausbildung der Kinder investieren, und dann geht es für diese jungen Leute nicht weiter.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich für die jungen Leute, wenn sie flexibel sind, sehr schnell, sprich nach zwei bis drei oder vier Jahren ohne Weiteres wieder etwas Neues ergibt, dass man vielleicht über eine Aushilfsstelle doch zu einer Planstelle kommt. All das unterbinden Sie, wenn Sie jetzt sagen, sie werden für die zweite Phase nicht zugelassen. Ich halte das für einen großen Fehler, weil wir damit Potenzial, das uns vielleicht in Engpässen zur Verfügung steht, einfach verschleudern.

(Beifall bei der SPD)

Herr Staatssekretär!

Zunächst einmal unterbinden wir noch gar nichts, weil wir nur eine Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn andere Maßnahmen nicht greifen, handeln können. Das ist ein gravierender Unterschied. Selbstverständlich sind unsere ersten Mittel der Wahl die Steuerung durch Information, die Steuerung durch entsprechende Beratung, auch die Erhöhung der Flexibilität, sodass, so wie es teilweise jetzt schon ist, zwischen einzelnen Schularten gewechselt werden kann, dass also zum Beispiel Realschullehrkräfte an der Mittelschule eingesetzt werden. Das Stichwort Polyvalenz ist gefallen.

Das sind Maßnahmen, die wir seit Jahren ergreifen und auch weiter ausbauen. Aber wenn diese nicht zum gewünschten Ergebnis führen, muss man gerade auch im Interesse der jungen Menschen zusätzliche Maßnahmen ergreifen; denn es ist meiner Ansicht nach unverantwortlich, dass über Jahre hinweg junge Menschen Zeit, Energie und Ressourcen für einen Beruf einsetzen, den sie erkennbar später nicht ausüben können. Dieser Verantwortung müssen wir auch gerecht werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CSU)

Eine weitere Zwischenbemerkung: Herr Kollege Professor Piazolo, bitte.

Herr Staatssekretär, mir geht es darum, wie Sie sich das praktisch vorstellen. Ein Beispiel:

Sie haben festgestellt: Am Gymnasium brauchen wir nicht so viele Deutschlehrer. Jetzt gibt es Studierende, die das Erste Staatsexamen haben. Nun ist es nach dem Gesetzentwurf nicht so, dass sie keinen

Anspruch auf das Referendariat haben, sondern nach Ihrem Gesetz haben sie ihn einfach später. Das heißt, Sie lassen sie dann ein, zwei oder drei Jahre warten. In welcher Hoffnung eigentlich? Dass später mehr Gymnasiallehrer gebraucht werden? Aber dann rutschen ja neue nach. – Das ist das eine, weswegen sich Ihre Hoffnung nicht erfüllt.

Das Zweite ist: Diese jungen Menschen, die nach Ihrer Einschätzung dann nicht Lehrer werden können, werden ein Jahr, zwei Jahre warten und dann wahrscheinlich Referendare werden, weil Sie ihnen in den zwei Jahren auch nichts anbieten. Sie haben ja kein polyvalentes Studium gemacht und können nichts anderes werden.

(Thomas Kreuzer (CSU): Was machen denn die anderen Länder?)

Insofern: Was erwarten Sie sich ganz konkret praktisch von dieser Regelung, und wie wollen Sie sie dann durchführen?

Wir erwarten uns praktisch davon, dass sich diejenigen, die ein Studium aufnehmen möchten, noch intensiver mit den beruflichen Perspektiven auseinandersetzen.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN)

Das ist die Rückwirkung. Ich habe es vorhin gesagt: Der richtige Zeitpunkt ist ja bei der Wahl des Studiums. Wenn wir Maßnahmen ergreifen und signalisieren, dass in bestimmten Bereichen die Ausbildungskapazitäten erschöpft sind und die Perspektiven nicht gut sind, dann können wir von unseren jungen Menschen, so denke ich, schon erwarten – ich glaube auch, dass sie es dann tun werden –, dass sie sich noch intensiver damit beschäftigen, wo Perspektiven sind, und ihre Studienwahl dann auch danach ausrichten. Das ist genau das, was wir wollen.

Aber wie gesagt: Ob wir die Rechtsgrundlage dann tatsächlich auch nutzen werden, hängt davon ab, ob es notwendig sein wird. Wir werden selbstverständlich die anderen Maßnahmen, die wir ergriffen haben, fortsetzen und hoffen, dass wir dieses Mittel nicht einsetzen müssen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, und wir kommen zur Abstimmung.

Für den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/8415 wurde namentliche Abstimmung beantragt.

Ich lasse zunächst über den nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/8436 abstimmen. Wer diesem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich komme nun zur namentlichen Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 17/8415. Die Urnen stehen bereit. Ich bitte, Ihre Stimmkarten abzugeben. Die Abstimmung ist eröffnet. Fünf Minuten!

(Namentliche Abstimmung von 16.25 bis 16.31 Uhr)

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist um. Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Stimmkarten draußen auszuzählen. Das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Ich bitte jetzt, die Plätze wieder einzunehmen, damit ich mit der Sitzung fortfahren kann.

Ich rufe folgende Dringlichkeitsanträge auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Karl Freller, Erwin Huber u. a. und Fraktion (CSU) Keine Infrastrukturgesellschaft - bewährte Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen beibehalten! (Drs. 17/8416)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bundesfernstraßen: Auftragsverwaltung erhalten Finanzierung optimieren (Drs. 17/8437)

und