Protocol of the Session on July 22, 2015

Wichtig ist uns, dass wir in dieser Frage die große Fachkompetenz des Landesfeuerwehrverbandes und seines Vorsitzenden Alfons Weinzierl einbeziehen und wir uns nicht am grünen Tisch Gedanken über etwas machen, was in der Praxis vielleicht nicht funktioniert. Ich verweise dazu auf die Beratungen im Innenausschuss, die fortgesetzt werden sollen. Dort gehört das hin. Wenn wir dann eine mit den Feuerwehren abgestimmte Lösung haben, gehen wir wieder ins Plenum und werden sie hier beraten.

Es gibt nicht nur die Frage nach einer Senkung der Altersgrenze, sondern auch die Frage nach ihrer Anhebung. Auch darüber werden Gespräche geführt. Das alles sollten wir aufnehmen. Wir halten wenig davon, vielleicht wegen medialen Interesses einzelne Punkte herauszugreifen, was aber die umfängliche Beratung eines Gesetzes im Ganzen schwierig macht. Wir werden die Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband, mit den Kommandanten, den Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeistern fort

setzen. Wir werden alle diese Fragen – es sind sehr viele Fragen – in die Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes einfließen lassen. Wir werden im Herbst oder im nächsten Frühjahr, wenn wir die Abstimmungen mit dem Feuerwehrverband durchgeführt haben, mit einem Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag kommen. Wir halten wenig von einzelnen, isolierten Änderungen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt hat sich Frau Kollegin Biedefeld zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.

Herr Kollege, ich weiß nicht, wie Sie darauf kommen, dass wir hier am grünen Tisch entscheiden. Nicht nur die CSU ist in der Lage, mit Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu sprechen.

(Beifall bei der SPD)

Nicht nur die CSU ist in der Lage, sich mit einem Landesfeuerwehrverband auszutauschen. Nicht nur die CSU redet mit Kreisbrandräten, Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeistern, Kommandanten, stellvertretenden Kommandanten und Vorsitzenden der Feuerwehrverbände. Das weise ich auf das Schärfste zurück. Hier wird nichts am grünen Tisch entschieden, sondern es werden viele, viele Gespräche geführt. Diese führt der Kollege Stefan Schuster bei seinen Bayerntouren, diese haben wir bei einem feuerwehrpolitischen Empfang geführt. Wir diskutieren immer wieder. Ich weise es zurück, dass angeblich nur Sie die Weisheit mit dem Löffel gegessen haben und nur Sie den richtigen Weg kennen. Ich weise darauf hin, dass auch ich – ich kann sie Ihnen gerne zur Verfügung stellen – eine schriftliche Stellungnahme des Landesfeuerwehrverbandes in Händen habe.

Machen Sie sich nichts vor! Bayern steht mit dem Feuerwehrwesen an letzter Stelle. Kommen Sie endlich in die Schuhe! Wie wollen Sie denn Kinder überhaupt motivieren, wenn sie zum Beispiel an dem Wettbewerb der "Feuerflamme" überhaupt nicht teilnehmen können, weil sie nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz keine Jugendanwärter sein können, weil sie noch keine zwölf Jahre alt sind? Die Kinder wollen an solchen Wettbewerben teilnehmen; das ist für sie eine Motivation. Wie wollen Sie das machen? Setzen Sie endlich das Alter herunter! Mit weiteren Forderungen – da gebe ich Ihnen recht – werden auch wir von der SPD noch in den Bayerischen Landtag kommen.

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Biedefeld, Sie selbst erkennen, dass es weitere Punkte gibt. Ich frage Sie, ob es Sinn macht, diese weiteren Punkte jeweils einzeln zu behandeln. Das stelle ich jetzt ins Ermessen des Plenums. Wir sagen, es macht keinen Sinn. Wir sollten die Änderungen am Stück und im Ganzen beraten. Das machen übrigens auch Ihre Kollegen im Innenausschuss. Ich finde es deshalb schwierig, uns mit diesen Fragen hier auseinanderzusetzen, weil Sie an den Beratungen überhaupt nicht teilgenommen haben. Deswegen können Sie auch nicht wissen, was die Vertreter der SPD im Innenausschuss einvernehmlich mit uns diskutiert haben.

(Susann Biedefeld (SPD): Ich kann reden! Ich kann lesen! So eine Unverschämtheit! So ein arrogantes Verhalten!)

Ich bitte Sie auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir die konkrete Aussage des Vorsitzenden des bayerischen Landesfeuerwehrverbandes haben, der sagt: Beraten wir darüber, aber wir haben eine Meinung dazu.

(Susann Biedefeld (SPD): Welche denn?)

Es ist wichtig, dass wir das auch hier im Plenum erwähnen. Ich stelle infrage, wie erfolgreich Ihre Gespräche waren. Ich sehe Sie bei Feuerwehrveranstaltungen eher selten. Wir sind mit den Feuerwehren im Gespräch, und wir werden mit Sicherheit eine erfolgreiche Novelle des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bekommen.

(Inge Aures (SPD): Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier vorschlagen! Einbildung ist auch eine Bildung! – Susann Biedefeld (SPD): Hochmut kommt immer vor dem Fall!)

- Auch wenn Sie dazwischenrufen, bleiben wir bei unserer Meinung. Noch etwas: Wir haben Feuerwehren, die gut aufgestellt sind, die erfolgreich sind und eine gute Arbeit leisten. Vielen Dank!

(Beifall bei der CSU – Inge Aures (SPD): Für was?)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Hanisch. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht um ein ganz wichtiges Thema in unserer Gesellschaft. Wenn wir die Freiwilligen Feuerwehren nicht hätten –

das ist bereits einige Male gesagt worden -, käme eine ganze Menge Kosten auf die Kommunen und auf den Staat zu. Daher ist es richtig, sich dafür einzusetzen, dass die Feuerwehren erstens gestärkt werden und zweitens immer wieder Nachwuchsarbeit in vernünftigem Rahmen leisten können. Jetzt ist ausgeführt worden, dass es in vielen Kreisen Diskussionen darüber gibt, das Feuerwehrgesetz zu ändern. Die Altersgrenzen sowohl nach unten als auch nach oben sind dabei ein Punkt, den man beachten muss und bei dem wir unterschiedliche Vorstellungen haben. Auch der Landesfeuerwehrverband ist sich bei einer Aussage zu dieser Frage noch nicht so sicher.

Deshalb können wir uns hier zumindest auf einen Nenner einigen: Die Jugend ist für die Feuerwehren ungeheuer wichtig. Dafür muss etwas getan werden. Wir haben jetzt bereits die Möglichkeit von Kinderfeuerwehren innerhalb der Feuerwehren. Hier geht es aber um den Versicherungsschutz und darum, ab welchem Alter jemand bei der Feuerwehr Anwärter werden kann. Bisher liegt die Grenze in unserem Feuerwehrgesetz bei zwölf Jahren. Das finden wir in keinem anderen Bundesland in dieser Deutlichkeit. Gegen eine Absenkung auf zehn Jahre spricht sich derzeit zum Beispiel der Landesfeuerwehrverband aus. Die führenden Leute sind deswegen dagegen, weil die Kinder eventuell körperlich noch nicht richtig geeignet sind, um in den Feuerwehrdienst einzutreten. Alles das muss in der Diskussion berücksichtigt werden. Ich habe große Sympathie dafür, die Altersgrenze von zwölf auf zehn Jahre zu senken. Damit ist für die Jugendlichen ein gewisser Anreiz verbunden, und damit würden wir uns dem annähern, was in anderen Bundesländern bereits gilt.

Besonders gut gefallen hat mir bei der Durchsicht der Regelungen in anderen Bundesländern die Regelung von Baden-Württemberg. Baden-Württemberg hat das Alter generell von zwölf auf zehn Jahre abgesenkt. Es hat die Verantwortung dafür, ob schon Zehnjährige aufgenommen werden sollen, in die Hand des jeweiligen Feuerwehrkommandanten gelegt. Wenn der Feuerwehrkommandant mit Zehnjährigen arbeiten will, weil seine Feuerwehr den Nachwuchs braucht, dann hat er dazu die Möglichkeit. Das wäre eine gute Kompromisslösung, die wir auch hier finden könnten. Über alles das können wir aber noch im Ausschuss diskutieren. Wir werden sicherlich eine vernünftige Lösung finden, wenn möglich auch zwischen allen Fraktionen dieses Hauses.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Jetzt darf ich Herrn Kollegen Mistol das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich groß bin, werde ich Feuerwehrmann. - Den Spruch kennt vielleicht noch der eine oder andere.

Feuerwehrfrau kann man heute auch werden.

(Allgemeine Heiterkeit)

Bei mir ist es Feuerwehrmann, darum habe ich diesen Ausdruck hier gebraucht. Aber es ist tatsächlich so: Fast jeder kleine Bub und erfreulicherweise auch viele Mädchen träumen davon, eines Tages im roten Auto zu sitzen, mit Blaulicht zu fahren und Leben zu retten. Nichtsdestoweniger geht den bayerischen Feuerwehren so langsam, heimlich still und leise, der Nachwuchs aus. Laut einer Prognose soll die Zahl der ehrenamtlich engagierten Personen bis 2031 um rund 15 % abnehmen. Das betrifft auch die Feuerwehren. Noch größere Mitgliederrückgänge haben wir in der Oberpfalz, in Oberfranken und in Unterfranken. Das würde den Brandund Katastrophenschutz in den dortigen Städten und Gemeinden nachhaltig gefährden. Diese Entwicklung ist nicht nur dem demografischen Wandel geschuldet, sondern auch dem Umstand, dass es immer schwieriger wird, junge Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen.

Hier setzt der Gesetzentwurf der SPD an. Allerdings ist die Herabsetzung des Eintrittsalters durchaus umstritten. Ich habe nur wenig Zeit gehabt, mich auf diese Frage vorzubereiten. Aber es gibt ein Hintergrundpapier des Landesfeuerwehrverbandes sowie der Jugendfeuerwehr, aus dem hervorgeht, dass die Absenkung des Eintrittsalters von den Verbänden zumindest bisher abgelehnt wird.

Ich habe auch noch bei mir vor Ort nachgefragt. Da erhielt ich ganz widersprüchliche Aussagen. Man muss also noch einmal abklären, ob es tatsächlich so ist, wie Sie gesagt haben, Frau Kollegin Biedefeld, dass Ihre Forderung mit den Forderungen des Feuerwehrverbandes deckungsgleich seien.

Begründet wird das vor allem mit der fehlenden körperlichen Konstitution jüngerer Kinder - so steht es zumindest in dem Papier, das mir vorliegt -, um mit regulären feuerwehrtechnischen Geräten arbeiten zu können.

(Susann Biedefeld (SPD): Von wann ist das Papier?)

- Das Papier ist nicht ganz aktuell. Wenn Sie ein neueres haben, werden Sie es uns sicherlich im Rahmen der weiteren Beratungen zur Verfügung stellen. Wir zumindest sind der Auffassung, dass es gut ist, im Laufe der weiteren Beratungen im Ausschuss diese Bedenken einer sorgfältigen Abwägung zu unterziehen.

Bisher ist von den Verbänden die Einrichtung von Kinderfeuerwehren grundsätzlich als eine von vielen Möglichkeiten der Nachwuchsförderung gesehen worden. Kinderfeuerwehren – das ist schon gesagt worden – gibt es bereits in ganz Bayern. Bei Kindern von sechs bis zwölf Jahren kann man spielerisch das Interesse an einer Mitgliedschaft in einer Jugendfeuerwehr wecken. Insofern sehen auch wir GRÜNE in Jugend- und Kinderfeuerwehren ein geeignetes Mittel der Nachwuchsförderung und möchten diese ebenfalls fördern, wie es im SPD-Gesetzentwurf beschrieben ist.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Hinsichtlich einer gesetzlichen Verankerung, was vor allem versicherungsrechtliche Vorteile hätte, wirft der vorliegende Gesetzentwurf noch zahlreiche Fragen auf. Ich denke, wir können das im Laufe der weiteren Beratungen klären. Dabei wäre es wichtig, wirklich aktuelle Stellungnahmen der Feuerwehrverbände bzw. des Landesfeuerwehrverbandes und der kommunalen Spitzenverbände zu bekommen. Was würde es nützen, so etwas in das Gesetz aufzunehmen, wenn es letztlich an den Ressourcen mangelte?

Mein Fazit lautet: Wir GRÜNE haben große Sympathie für die Zielrichtung dieser Initiative. Ich bin auf die weitere Diskussion im Ausschuss gespannt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Der Gesetzentwurf soll dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss überwiesen werden. Besteht damit Einverständnis? – Es ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 e auf:

Antrag der Staatsregierung auf Zustimmung zum Siebzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge

(Siebzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) (Drs. 17/7548) - Erste Lesung Die Fraktionen sind übereingekommen, auf eine Aussprache zu verzichten. Damit kommen wir zur Verweisung in den federführenden Ausschuss. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich vor, den Staatsvertrag dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst als federführendem Ausschuss zu überweisen. Damit besteht ebenso Einverständnis? - Dann ist das so beschlossen. Ich rufe nun zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 7 bis 9 auf: Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umsetzung des Mindestlohns II: Mitarbeitende Familienangehörige vom Mindestlohn ausnehmen (Drs. 17/6581)

und

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umsetzung des Mindestlohns III: Dokumentationspflicht nur bis 1.900 Euro (Drs. 17/6582)

und

Antrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Thorsten Glauber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umsetzung des Mindestlohns IV: Subunternehmerhaftung streichen (Drs. 17/6583)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf als Ersten Herrn Kollegen Glauber das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Mit der Einführung des Mindestlohns zum 1. Januar 2015 und den Auswirkungen dieses Mindestlohns bei der Einführung haben wir uns als FREIE WÄHLER, hat sich der Wirtschaftsausschuss und hat sich das Hohe Haus in mehreren Runden befasst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD- und auch der GRÜNEN-Fraktion, wir wollen hier nicht missverstanden werden: Die FREIEN WÄHLER stehen zum Mindestlohn von 8,50 Euro. Davon lassen wir uns nicht abbringen. Wir halten es für richtig, dass Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer, die 40 Stunden pro Woche arbeiten, mindestens 1.500 Euro verdienen