Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte vorweg sagen: Das Land hat andere Probleme als das von Ihnen aufgeworfene.
Es gibt viel größere Probleme, die man anpacken müsste, als das Problem, ob ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot eine Straftat oder eine Ord
nungswidrigkeit ist. Nach meiner Überzeugung gibt es das Problem in Bayern in dem Ausmaß nicht, dass der Gesetzgeber gefordert wäre.
Lieber Herr Kollege Herrmann, von 1985 bis zum Jahr 2015 sind es 30 Jahre, nicht 40 Jahre. Vor 30 Jahren haben die CDU/CSU und die FDP– man wundert sich – im Bundesversammlungsgesetz einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot zur Straftat aufgestuft. Die entsprechende Vorschrift des Bundesversammlungsgesetzes ist nach der Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht auf die Länder in den meisten Ländern – so auch in Bayern – übernommen worden. In Bayern hat dann die Koalition aus CSU und FDP – mit Ihren Stimmen – beschlossen, den Verstoß gegen das Vermummungsverbot zu einer Ordnungswidrigkeit abzustufen. Ich sage: Das war auch gut so. Das haben Sie damals gut gemacht.
Jetzt will die CSU aber wieder zu der Rechtslage von vor 2010 zurückkehren und verweist in der Problembeschreibung auf "Ereignisse". Schon der Begriff "Ereignisse" im Zusammenhang mit der Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt ist eigenartig. Waren das nun Ereignisse, oder war das ein Bürgerkrieg? – Für mich war das mehr als irgendein "Ereignis". Da sind doch die Fetzen geflogen! Schon die Begrifflichkeit in Ihrem Gesetzentwurf ist eigenartig. Jedenfalls verweisen Sie auf Vorgänge im hessischen Frankfurt, auf Vorgänge in Hamburg und auf Vorgänge, die jährlich um den 1. Mai herum in Berlin stattfinden. In den drei genannten Ländern ist aber der Verstoß gegen das Vermummungsverbot eine Straftat. Das ist keine Ordnungswidrigkeit. Dort ist es eine Straftat. Obwohl es dort aber schon jetzt eine Straftat ist - so, wie Sie das jetzt in Bayern wieder einführen wollen -, konnten die Ausschreitungen nicht verhindert werden. Wenn es also dort zu Ausschreitungen gekommen ist, dann liegt das nicht daran, dass ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot keine Straftat ist und die Polizei deshalb nicht eingreifen konnte. Die Begründung trägt Ihren Gesetzentwurf also nicht.
Darüber, dass aufgrund der Situation in Bayern - wo ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot wie gesagt nur eine Ordnungswidrigkeit ist - dringender Handlungsbedarf bestehe, liest man in Ihrem Gesetzentwurf gar nichts. Herr Dr. Herrmann, nennen Sie doch bitte Zahlen und Fakten: In wie vielen Fällen in Bayern sind seit der Änderung des Versammlungsgesetzes 2010 Versammlungen unter freiem Himmel unfriedlich verlaufen? In wie vielen Fällen sind bei unfriedlich verlaufenen Versammlungen Vermummte die Ursache gewesen? In wie vielen Fällen wurde die Polizei wegen der Vermummung daran gehindert, die
betreffenden Personen wegen Landfriedensbruchs oder auch nur wegen einer Ordnungswidrigkeit zu verfolgen? – Nennen Sie doch bitte Zahlen. Das können Sie nicht, und deshalb tun Sie es auch nicht. Deshalb bringen Sie hier nur markige Worte, die allerdings keinerlei Substanz haben, meine Damen und Herren!
Das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit gilt auch für diejenigen, die sich, aus welchen Gründen auch immer, anonym äußern. Darüber muss ich mich häufig sehr ärgern. Es gibt auch Leute, die unter Verdeckung ihrer Identität an einer öffentlichen Versammlung teilnehmen. Ich hoffe, wenigstens darüber besteht Konsens. Darüber muss man nicht streiten. Natürlich ist es vorbildlich und entspricht dem Ideal im Sozialkundebuch, wenn jemand mit seiner ganzen Person, mit seinem Namen und seinem Gesicht an der öffentlichen Willensbildung teilnimmt und für oder gegen eine bestimmte Sache eintritt. Auch darüber muss man nicht streiten. Aber, meine Damen und Herren, weder das Grundgesetz noch die Bayerische Verfassung schreiben vor, dass man als Teilnehmer an einer Versammlung sein Gesicht zeigen und seine Identität offenbaren muss.
Schon das Verbot, sich zu vermummen, egal ob der Tatbestand nun eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit ist, birgt die Gefahr in sich, dass Menschen ihre Meinung nicht mehr frei äußern. Ich weiß, wovon ich rede. Ich erinnere mich noch lebhaft daran, wie absolut friedliche Demonstranten gegen die WAA in Wackersdorf im Laufe der Jahre immer öfter Halstücher und Hauben zu den sogenannten Sonntagsspaziergängen mitgenommen haben, weil sie eben nicht jeden Sonntag von der Polizei gefilmt werden wollten. Ich weiß auch noch, wie die Demonstranten immer öfter Brillen mitgenommen haben, weil sie nicht jeden Sonntag durch CS-Gas verletzt werden wollten. Ich kann mich noch gut daran erinnern. Eine der Ursachen der Vermummung ist nämlich auch, dass die Polizei jahrelang ausufernd jede und jeden gefilmt hat, der an einer öffentlichen Versammlung teilgenommen hat, bis das Bundesverfassungsgericht eingeschritten ist.
Es gibt auch die Fälle, dass sich Teilnehmer an Gewerkschaftsversammlungen aus Angst vor Sanktionen ihrer Arbeitgeber verhüllen. Es gibt auch die Fälle - Gott sei Dank nicht mehr so häufig bei uns, aber im Ausland auf jeden Fall -, wo Homosexuelle aus Angst vor Repressionen ihre Identität mittels Kleidungsstücken verheimlichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Kollege Dr. Herrmann, wie kommen Sie eigentlich dazu zu behaupten, dass Vermummung und das Mitführen von Schutzwaffen – was immer das auch genau ist – ein deutliches Indiz für Gewaltbereitschaft und einen unfriedlichen Versammlungsverlauf sind?
Wie kommen Sie darauf, dass die Bereitschaft und der Wille, Gewalt auszuüben, ein strukturelles Merkmal nur von autonomen Linksextremisten sein sollen? Mir muss niemand erzählen, dass es einen Schwarzen Block gibt. Als Linksextremisten kann man die sicher nicht bezeichnen. Ich weiß aber auch, dass sich Rechtsextremisten und Fußball-Hooligans heutzutage vermummen, sodass Ihre Behauptung, die Bereitschaft und der Wille, Gewalt auszuüben, seien ein strukturelles Merkmal autonomer Linksextremisten, schlicht falsch und hanebüchen ist.
Meine Damen und Herren, wer wie die CSU einen Verstoß gegen das Vermummungsverbot ohne jegliche Not in Bayern wieder als Straftat sanktionieren will, der trägt weder dazu bei, dass künftig alle Versammlungen friedlich verlaufen, noch erleichtert er die Arbeit der Polizei. Im Gegenteil, er erschwert der Polizei die Arbeit; denn wenn es sich um eine Straftat handelt, muss die Polizei eingreifen. Tut sie es nicht, verstößt sie gegen das Legalitätsprinzip. Wir wollen das nicht. Sie aber wollen das der Polizei zumuten. Weil das so ist, werden wir diesen Gesetzentwurf mit großer Überzeugung ablehnen.
Danke schön, Herr Kollege. Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass die auf der heutigen Tagesordnung noch offenen Tagesordnungspunkte 3 bis 5 erledigt werden sollen. Es geht dabei um einfache Abstimmungen und eine geheime Wahl, und zwar um die Bestellung eines Mitglieds in die Enquetekommission, die Antragsliste und die Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Diese drei Tagesordnungspunkte werden wir vorziehen, damit sie heute noch erledigt werden können. Ich bitte, sich darauf einzurichten, dass nach den Tagesordnungspunkten 2 b und 2 c und vor den Tagesordnungspunkten 2 d und 2 e die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 aufgerufen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand eine Bank betritt und hierbei eine Gesichtsmaske trägt, dann geht man in der Regel davon aus, dass das ein Überfall ist. Ich denke, auch bei einer Demonstration ist die Gefahr, wenn sich jemand vermummt, sehr groß, dass von dieser Person Gewalttaten ausgehen. Deshalb begrüßen wir den Vorstoß der CSU. Ich möchte hierbei allerdings darauf hinweisen, dass wir bereits am 28.06.2009 im Verfassungsausschuss genau das beantragt haben, was die CSU jetzt einreicht. Damals wurde es aber aufgrund der damaligen Koalition abgelehnt. Wir hätten diese Gesetzeslage schon länger, wenn die FDP damals nicht gewesen wäre.
Meine Fraktion und ich sind der Meinung, dass wir das Demonstrationsrecht nicht hoch genug schätzen können, wie auch das Recht zur freien Meinungsäußerung. Ich glaube aber, dass wir hier in einem Staat leben, in dem sich der Bürger nicht vor dem Staat fürchten muss. Der Bürger muss sich nicht unkenntlich machen, weil er Angst vor dem Staat hat, sondern hier müssen wir ein Miteinander von Staat und Bürger finden. Hier muss der friedliche Bürger, der von seinem Recht Gebrauch macht, geschützt werden vor denen, die dieses Recht missbrauchen. Deshalb begrüßen wir diesen Gesetzentwurf. Die Frage ist eigentlich nur, ob es eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist. Verboten ist es ohnehin, aber wie wird es geahndet? – Ich denke, als Staat, als Gesellschaft kann man hier ruhig klare und deutliche Spielregeln vorgeben, damit jeder, der an einer Demonstration teilnimmt, weiß, worauf er sich verlassen kann, wie er sich vor den Übergriffen anderer schützen kann.
Ob der Handlungsbedarf jetzt groß ist oder nicht, spielt keine Rolle, hier geht es um grundsätzliche Fragen. Beim G-7-Gipfel haben wir gesehen, es geht auch anders, es geht auch friedlich. Hier war ein sehr gutes Miteinander zwischen Demonstranten und Polizei gegeben. Dieses Vertrauensverhältnis stärke ich aber nicht durch eine Vermummung, im Gegenteil: Ich belaste es. Wenn ich also mein Recht auf freie Rede und Meinungsfreiheit wahrnehme, dann muss ich mich nicht unkenntlich machen. Dann kann ich mit meiner Identität dahinterstehen. Das gehört zum mündigen Bürger, nicht aber das Unkenntlichmachen, das Arbeiten und Handeln aus dem Verborgenen. Es gehört dazu, dass ich mich herstelle und sage, was ich meine, auch wenn das für andere unangenehm ist. Das ist eine Frage der Zivilcourage, die man haben muss. Wenn man sich aber versteckt, dann hat man keine Zivilcourage und missbraucht dieses hohe Rechtsgut.
Deswegen sind wir der Meinung: Man muss seine Identität zeigen können und zeigen dürfen. Was tun wir denn hier im Hohen Haus nicht die ganze Zeit, wenn wir mehr Transparenz und mehr Offenheit fordern? Wir fordern nicht nur vom Staat, sondern von der ganzen Gesellschaft, offen und transparent miteinander umzugehen. Das, was ich vom Staat verlange, kann ich vom Demonstranten, der seine Meinung kundtut, auch verlangen. Auch von ihm kann ich verlangen, dass er offen ist und sich nicht hinter einem Tuch oder sonst etwas versteckt.
Hier stellt sich schon die Frage, was für eine Gesellschaft wir wollen und wie wir den Menschen in der Gesellschaft sehen. Sehen wir ihn als eine Gefahr? Sehen wir uns alle gegenseitig als eine Gefahr? Oder sehen wir uns als freie und mündige Bürger mit einer ausgesprochenen Persönlichkeit? Wenn wir uns so sehen, wenn wir uns als offene Gesellschaft sehen, brauchen wir dieses Versteckspiel nicht. Daher möchte ich unsere Sympathie für diesen Gesetzentwurf zum Ausdruck bringen. Wir hätten es schon 2009 haben können. Schön, dass die CSU jetzt auch mitmacht.
Danke schön, Herr Kollege. - Als Nächste hat die Kollegin Schulze vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlich willkommen zum nächsten Kapitel: Egal, welchen Unsinn es geben mag, die CSU nimmt ihn auf und will daraus ein Gesetz machen.
Heute geht es um die Verschärfung des Versammlungsgesetzes. Sie wollen, dass die Vermummung statt einer Ordnungswidrigkeit wie bisher wieder eine Straftat wird. Das ist absurd.
Ich gebe Ihnen einmal eine kurze Gedächtnisstütze. 2008 gab es ein breites Bündnis, an dem unter anderem die SPD und auch wir GRÜNE beteiligt waren, das vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt hat, weil das Versammlungsgesetz in Bayern viel zu restriktiv und nicht freiheitlich und liberal war. Sie haben damals vom Gericht eine ordentliche Klatsche bekommen. Das Gericht hat die Fahne der Grundrechte
- Einen Moment bitte, Herr Herrmann. – Jetzt möchten Sie das Versammlungsgesetz erneut verschärfen. Das ist eindeutig ein Angriff auf die Grundpfeiler unserer Demokratie. Gerade in Zeiten der sogenannten Politikverdrossenheit brauchen wir eine lebendige Demokratie und ein liberales Versammlungsgesetz, damit die Menschen ihre Meinung auch kundtun und sagen können, was ihnen gefällt, was ihnen nicht gefällt und dass sie Teil dieser Gesellschaft sind. Wir brauchen kein Versammlungsgesetz, das darauf abzielt, abzuschrecken, einzuschränken, zu verbieten und Menschen zu überwachen.
Nach der Begründung Ihres Gesetzentwurfs und dem, was Sie gerade erzählt haben, Herr Kollege Herrmann, kann man nur festhalten: Ihre Begründung ist absolut absurd. Sie nehmen die Vorfälle in Frankfurt und in Hamburg zum Anlass für Ihren Gesetzentwurf, sagen aber gleichzeitig, in Bayern sei es bisher zum Beispiel beim G-7-Gipfel total friedlich gelaufen, um dann die Schlussfolgerung zu ziehen, wir brauchen jetzt in Bayern ein Vermummungsverbot. Ganz ehrlich: Diese logische Meisterleistung – Meisterleistung in Anführungszeichen! – müssen Sie mir noch einmal in Ruhe erklären. Wie Sie solche seltsamen Gedankensprünge machen können, wird mir nicht klar.
Kommen wir zur Praxis. In den Ländern Hamburg, Berlin und Hessen gibt es ein Vermummungsverbot. Dort ist die Vermummung schon unter Strafe gestellt. Trotzdem stellen wir fest, dass das Vermummungsverbot dort Straftäterinnen und Straftäter nicht davon abhält, eine Straftat zu begehen. Sie wollen in Bayern ein Gesetz einführen, das schon in anderen Bundesländern nicht funktioniert, statt konsequent gegen Straftaten wie Brandstiftung oder Körperverletzung oder gegen Ordnungswidrigkeiten bei einer Demonstration vorzugehen. Da hilft Ihnen das Vermummungsverbot überhaupt nichts.
Sie schränken dadurch auch die Entscheidungsmöglichkeiten der Polizei massiv ein. Sie wissen selber, dass die Polizei handeln muss, wenn Vermummung eine Straftat ist; denn sonst würde sie Gefahr laufen, sich wegen Strafvereitelung im Amt selbst strafbar zu machen. Es gibt immer mehr Polizistinnen und Polizisten, so zum Beispiel auch die Gewerkschaft der
Polizei, die Ihren Vorstoß sehr kritisch sehen. Sie sehen, dass die Polizei schon viel weiter ist als Sie. Die Polizei setzt in solchen Situationen auf Deeskalation und Aufklärung. Mit dem Vermummungsverbot geben Sie der Polizei ein Gesetz in die Hand, das überhaupt nicht deeskalierend wirkt, sondern das nur viel mehr Arbeit macht und darum auch in der Praxis nicht sinnvoll ist.
Jetzt komme ich zum dritten Punkt, der mich so wütend macht, zu dem Menschenbild, das hinter Ihrem Gesetzentwurf steckt. Aus Ihrer Sicht ist jeder Mensch, der auf einer Demonstration einen Schal umhat oder beispielsweise ein Eisbärenkostüm trägt, weil er gegen die Klimaerwärmung kämpfen möchte, per se erst einmal verfassungsfeindlich und damit auch unfriedlich. Ganz ehrlich, das zeigt doch Ihr Menschenbild. Sie gehen nicht davon aus, dass Bürgerinnen und Bürger sich einfach versammeln und ihre Meinung kundtun wollen und dabei auf neuartige Formen zurückgreifen. Vielleicht ist es auch eine Mode oder eine Jugendkultur. Sie möchten sich verkleiden, um irgendwelche Missstände deutlich zu machen. Da sagen Sie: Das geht jetzt nicht mehr, das ist eine Straftat.
Ich merke schon, wie Sie sich aufregen. Deshalb zitiere ich Sie auch, Herr Kollege Herrmann: "Wer sich vermummt, wirft auch Steine." Dass Sie so etwas Populistisches sagen, macht mich persönlich sehr betroffen. Wie wir gerade festgestellt haben, hilft das Vermummungsverbot nicht gegen Steinewerfer und Steinewerferinnen. Verstehen Sie das nicht? Wenn jemand Steine wirft oder Polizeiautos anzündet, muss das sofort unterbunden werden. Da muss die Polizei einschreiten, und das kann sie auch. Sie werden aber keinen einzigen Steinewerfer davon abhalten, einen Stein zu werfen, wenn Sie aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat machen.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wir wollen eine gute und breit vorhandene Demonstrationskultur, ein einfaches und liberales Versammlungsgesetz und eine deeskalierend wirkende Polizei. Dafür braucht sie aber auch die passenden Gesetze im Rücken. Das alles wären Bausteine einer lebendigen Demokratie. Ihr Gesetzentwurf gehört nicht dazu.