Die Zuständigkeit wechselt, unser Anliegen aber bleibt: Eltern sollen die Kinderbetreuung in der von ihnen gewählten Form auch ermöglicht bekommen.
Unser Grundgesetz sieht vor: Allein die Eltern entscheiden, was das Beste für das Kind ist, und nicht der Staat. Der Staat hat diese Entscheidung nicht nur zu akzeptieren; er hat die Aufgabe, die Eltern zu unterstützen. Das kann er am wirksamsten, wenn er Alternativen bietet. Deshalb liegt es auf der Hand: Wenn die Länder zuständig sind, muss der Bund den Ländern die eingesparten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung stellen.
Ich sage ganz klar: Die Mittel müssen den Aufgaben folgen. Denken Sie doch einmal nach: Mit dem Betreuungsgeldgesetz aus dem Jahr 2012 hat sich der Bund politisch entschieden, die Wahlfreiheit der Familien im Lande zu stärken. Das war eine klare politische Willensbekundung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Willensbekundung halten wir fest.
Die Wahlfreiheit der Eltern ist das Markenzeichen der bayerischen Familienpolitik. Für uns steht deshalb fest: Bayern wird an den Erfolg des Bundesbetreuungsgeldes anknüpfen. Wir werden das Betreuungsgeld auf Landesebene fortführen und die Wahlfreiheit der Eltern stärken. Wahlfreiheit ist doch das, was die Eltern wirklich wollen, und keine eingegrenzte Möglichkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ein klares Mandat der Eltern und der Familien. Über 73 % der Familien mit ein- oder zweijährigen Kindern nehmen in Bayern das Betreuungsgeld in Anspruch. Das sind über 100.000 Familien. Das ist doch eine unglaubliche Anzahl. Auf der Bundesebene sind es 455.000 Familien. Diese Familien brauchen einen Vertrauensschutz und Verlässlichkeit. Die Erfahrung zeigt, dass die Eltern das Betreuungsgeld annehmen und dass dieses Betreuungsgeld für die Eltern wichtig ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Opposition, frühkindliche Bildung beginnt doch nicht erst in der Krippe. Frühkindliche Bildung beginnt zu Hause.
(Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Das ist jetzt eine ganz neue Erkenntnis! Das ist mir neu! Wahnsinn! Ich habe fünf Kinder! Was Sie hier sagen, ist mir neu!)
- Ich habe auch Kinder. Jetzt hören Sie mir doch mal zu. - Ob einem Kind ergänzend die Krippe guttut, hängt vom Entwicklungsstand des Kindes ab.
Eltern wollen das Kind dann in die Krippe geben, wenn das Kind in der Lage ist, in der Krippe zu bleiben.
Deshalb gibt es keinen allgemeingültigen Zeitpunkt für den Beginn eines Krippenbesuchs. Deshalb ist die Annahme falsch, nur die Krippe fördere Bildungschancen.
Sie wollen bewusst Familienzeit nehmen. Sie wollen sich bewusst Zeit für das ein- und zweijährige Kind nehmen.
Das ist eine wertvolle Zeit für die Kinder, aber auch für die Eltern. Für Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, bedeutet Wahlfreiheit anscheinend nur eines: die Entscheidung für die Kita.
Im zweiten Lebensjahr eines Kindes entscheiden sich nur knapp 30 % der bayerischen Eltern für die Krippe; im dritten Lebensjahr sind es dann etwa 50 %. Die Zahlen sprechen für sich. Wahlfreiheit bedeutet für uns deswegen zum einen finanzielle Unterstützung wie das Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld ist eine Anerkennung für die Eltern und gleichzeitig die Förderung der Kinderbetreuung nach ihren Vorstellungen. Meine Vorredner haben es angesprochen. Die Staatsregierung hat zum anderen schon bislang massiv in den Ausbau und in die Qualität der Kinderbetreuung investiert und wird das auch weiter tun. Wir wollen in
der Zukunft weiterhin qualifizierte Fachkräfte unterstützen, die unsere Kinder nach dem Bildungs- und Erziehungsplan fördern.
Alle Eltern, die das möchten, sollen einen Krippenplatz für ihr Kind unter drei Jahren bekommen. Eltern sollen sich nach ihren individuellen Vorstellungen entscheiden können. Die Staatsregierung gestaltet Familienpolitik für alle Familien. Wahlfreiheit heißt deshalb für uns, Elternwünsche ernst zu nehmen und Vielfalt zu ermöglichen. Wir fördern Familien, die familienund kinderfreundliche Gesellschaft und das Bekenntnis zum Kind. Dazu brauchen wir auch in Zukunft das Betreuungsgeld.
(Beifall bei der CSU – Hans-Ulrich Pfaffmann (SPD): Mehr als in anderen Bundesländern! Das fehlt noch!)
Danke schön, Frau Staatsministerin. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Genesung. Danke, dass Sie da waren.
Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Florian Herrmann, Josef Zellmeier, Norbert Dünkel u. a. (CSU) zur Änderung des Bayerischen Versammlungsgesetzes und des Polizeiaufgabengesetzes (Drs. 17/7338) - Erste Lesung
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Erster Redner ist der Kollege Dr. Florian Herrmann. Bitte schön, Herr Kollege. Sie haben das Wort.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tausende Veranstaltungen in jedem Jahr, zuletzt der G-7-Gipfel in Elmau, haben gezeigt: Wer in Bayern friedlich demonstrieren möchte, kann und soll das tun. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das für die Demokratie von elementarer Bedeutung ist. In Artikel 8 des Grundgesetzes heißt es:
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Dort sind zwei Aspekte enthalten, die leider häufig übersehen werden. Versammlungsfreiheit genießen nur Personen, die sich zum einen friedlich und zum anderen ohne Waffen versammeln. Die Eröffnung der neuen Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main und die jährlichen Ausschreitungen zum 1. Mai in Berlin oder anderswo zeigen: Wer sich vermummt, begeht auch Straftaten. Mit friedlichen Demonstrationen hat das nichts zu tun. Wir können hier im Plenum leider keine Bilder zeigen. Sie können aber einmal bei Google das Wort "Vermummung" eingeben. Sie finden dann sofort eine ganze Reihe von Bildern, auf denen Sie Vermummte mit Steinen in der Hand, mit brennenden Flaschen in der Hand, wurfbereit oder bereits beim Werfen in voller Aktion sehen können. Das ist die Realität. Wer sich vermummt, wirft auch Steine. Eine solche Person wirft auch Schlimmeres. Am Ende sind Polizisten oder normale, friedliche Demonstrationsteilnehmer verletzt. Am Ende brennen Autos und Geschäfte. Das ist der empirisch belegte Ablauf, den wir nicht wollen.
Deshalb ist die Vermummung bei Demonstrationen verboten, und zwar nicht erst seit heute, sondern bereits seit 1985. Damals wurde das Versammlungsgesetz des Bundes geändert, um die Vermummung bei Demonstrationen zu verbieten. Seit 1985 erwartet diejenigen, die gegen dieses Verbot verstoßen, ein Strafverfahren, weil seit jenem Jahr der Verstoß gegen das Vermummungsverbot eine Straftat ist. Der Strafrahmen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Dies alles ist seit 30 Jahren bestehende Rechtslage. Durch die Föderalismusreform wurde das Versammlungsrecht in die Zuständigkeit der Länder gegeben. Bayern hat das umgesetzt. Deshalb ist Vermummung auch in Bayern seit dem Jahr 2008 verboten und unter Strafe gestellt. Im Zuge verschiedener Änderungen des Versammlungsgesetzes im Jahr 2010 wurde das Vermummungsverbot zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft.