Protocol of the Session on July 16, 2015

Danke schön. – Kollege Lorenz für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

(Vom Redner nicht autori- siert) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Der Bayerische Landtag hat in Form des Haushaltsausschusses im Juni Folgendes beschlossen, und zwar einstimmig auf einen Antrag von Ihnen, Herr Mütze, hin:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, dem Landtag über den aktuellen Stand der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrags in Bezug auf das Konzessionsverfahren für Sportwetten, die Zusammenarbeit der Länder und das Vorgehen gegen unerlaubte Angebote zu berichten und dabei insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:

Ich nenne jetzt die vier Punkte.

gerichtliche Prüfung des Konzessionsvertrags, Verfahren und Funktion des Glückspielkollegiums, Einnahmen des Freistaates Bayern aus der Besteuerung von Sportwetten und erwartete Änderung nach Erteilung der Konzessionen, Evaluierung des Staatsvertrages, insbesondere der §§ 4a bis 4e, 9a und 10, Experimentierklausel für Sportwetten.

Der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags hat am 9. Juli diesen Beschluss in der geänderten Fassung einstimmig übernommen, und es ist noch nicht einmal ein endgültiger Beschluss im Plenum des Bayerischen Landtags erfolgt. Vermutlich wird dies am nächsten Dienstag oder Mittwoch der Fall sein. Ich sage es jetzt einmal so: Wenn mich ein Thema brennend interessiert und ich Fragen stelle, dann warte ich grundsätzlich erst einmal die Beantwortung meiner Fragen ab, bewerte dann die Ergebnisse und mache dann eventuell Gesetzesinitiativen oder Sonstiges. Aber Sie tun Folgendes: Sie stellen Fragen, die absolut berechtigt sind und die mich natürlich auch interessieren – das haben wir ja auch einstimmig unterstützt –, und kommen dann, bevor überhaupt die Berichte über die Fragen, die von Ihnen selbst aufgeworfen worden sind, abgewartet werden, bereits mit einer Forderung nach Reform oder Erweiterung des Glücksspielstaatsvertrages.

Das zeigt doch, dass Sie eigentlich überhaupt kein Interesse an einer Prüfung bzw. Bewertung der Fragen haben. Sie haben Ihre Entscheidung quasi schon getroffen, haben aber keinen konkreten Vorschlag. Ich habe auch keinen konkreten Vorschlag von Ihnen gesehen, wie Sie das jetzt umsetzen wollen. Sie schreiben beispielsweise in Ihrem Antrag, das Neue sei ein sogenanntes Pilotverfahren. Also, davon hat es im Bereich des Glücksspielstaatsvertrages bereits fünf gegeben. Drei davon sind bereits endgültig abgeschlossen, zwei weitere sind noch offen und keines dieser "Pilotverfahren" hat zu weiteren Maßnahmen geführt. Es ist ein ganz normales, ich sage einmal, informelles Verfahren zwischen der EU-Kommission und den Regierungen, wenn es Petitionen, Beschwerden oder Nachfragen gibt, dass man sich sozusagen auf staatlicher Ebene über die jeweiligen Punkte informiert und dann auch Fragen bekommt. Diese Fragen interessieren uns natürlich auch brennend.

Der Vertreter des Staatsministeriums hat mitgeteilt, dass unverzüglich nach der Sommerpause ein entsprechender Bericht erfolgen wird; aber so, wie Sie dies jetzt machen, zeigt das, dass es Ihnen eigentlich nicht um eine Lösung des Problems geht, sondern dass Sie einfach nur schnell mit einem Antrag herausgehen und das Thema besetzen wollen.

Sie schreiben beispielsweise in Ihrem Antrag: "Hintergrund ist neben dem nicht durchsetzbaren Verbot von Online-Casino- und Pokerspielen …" Ich sehe das etwas anders. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen uns natürlich überlegen, wie wir das umsetzen können. Wir können nicht das Spielen verbieten, aber wir können auf jeden Fall bei den Auszahlungen von Geldern, bei den Geldströmen ansetzen. Möglicherweise muss auch noch mehr getan werden.

Es muss sogar ganz sicher mehr getan werden; aber dass man dann einfach sagt, weil etwas schwierig zu kontrollieren ist, geben wir es gleich auf – das sehe ich ganz anders. Wenn nachgesteuert werden muss – und ich denke, es muss auf jeden Fall nachgesteuert werden, um das zu unterbinden -, dann werden wir das tun, genauso bei den Sportwetten.

Sie sagen, das System mit der Anzahl der Lizenzierungen habe sich nicht bewährt. Das kann sein, dabei gebe ich Ihnen sogar in Teilen recht. Aber dann machen wir vielleicht eine qualitative Bewertung von Sportwettenanbietern. Man hat halt versucht, das über die Zahl zu regulieren, indem man unseriöse Anbieter herausnimmt. Dagegen wurde geklagt. Ich sage es jetzt einmal so: Ob das jetzt 18, 20 oder 22 sind, ist mir persönlich relativ egal. Es müssen gewisse qualitative Anforderungen an Sportwettenanbieter – Sicherheit der Spieleinsätze, Ausschluss von Betrug usw. – gewährleistet sein, und es kann sein, dass es vielleicht auch zu einer gewissen Neudefinition der Kriterien kommt. Aber grundsätzlich ist es immer schlecht, wenn man vermeintliche Antworten – funktionierende Lösungsvorschläge haben Sie nicht – einfach vorwegnimmt.

Wir glauben, dass das zum derzeitigen Zeitpunkt der falsche Antrag ist. Lassen Sie uns den Bericht des Staatsministeriums abwarten, dann schauen wir gemeinsam, welche Schlüsse eventuell zu ziehen sind. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CSU)

Bleiben Sie bitte noch kurz hier. Es gibt eine Zwischenbemerkung des Kollegen Mütze, bitte schön.

Herr Kollege Lorenz, ich habe damit gerechnet, dass Sie zu unserem Berichtsantrag im Haushaltsausschuss etwas anmerken und fragen: Ja, was wollt ihr denn jetzt?

Genau. So ist es.

Der Punkt ist nur der, Herr Kollege: Unser Antrag ist vier Wochen alt, das Schreiben der EU-Kommission ist von letzter Woche. In dem Schreiben der EU-Kommission wird um Antwort bis zum 7. September 2015 gebeten. Es heißt sogar: Welche Schritte werden die deutschen Behörden unternehmen, um das unionsrechtswidrige Sportwettenmonopol unverzüglich zu beenden? - Das heißt also: schnell. Wenn ich an die Dauer der Beantwortung denke und die Sitzungspause des Landtags berücksichtige, dann weiß ich, dass wir im Haushaltsausschuss des Landtags Ende September/Anfang Oktober wieder zusammentreten. Das bedeutet, der

Bericht kommt zu spät. Am 7. September muss der Bericht von Bayern auf dem Tisch liegen.

Deswegen stellen wir heute den Dringlichkeitsantrag und wollen eine Aussage dazu haben, wie es denn aussieht, welche Wege Bayern zukünftig gehen will. Das ist die Frage.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zunächst einmal darf ich Sie davon in Kenntnis setzen, dass das zuständige Bundeswirtschaftsministerium zur Beantwortung der Fragen um Fristverlängerung bis Ende des Monats September gebeten hat. Die Stellungnahme der Länder wird Anfang September erfolgen, und sie wird in die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums einfließen. Ich finde es hervorragend, wenn wir uns dann Mitte Oktober mit diesem Thema befassen; denn dann haben wir schon fundierte Antworten. Dann mutmaßen wir nicht, dann spekulieren wir nicht, sondern dann haben wir eine fundierte Antwort der Bundesländer und eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums. Dann können wir uns mit diesem Thema sachgerecht beschäftigen. Im Endeffekt läuft es also auf das Gleiche hinaus. Wir werden uns so oder so im Oktober mit diesem Thema befassen. Es gibt einen beschlossenen Berichtsantrag. Ich gehe davon aus, dass der Bericht im Oktober behandelt wird. Dann werden wir sehen, was zu tun ist.

(Beifall bei der CSU)

Kollege Halbleib für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Hinblick auf die Zeit darf ich zum Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN fünf Punkte anführen.

Erstens. Ich glaube, wir sind uns über die Ziele einig, die mithilfe des Glücksspielstaatsvertrages erreicht werden sollen. Wir wollen die ausufernde Glücksspielsucht durch Regulierung eindämmen. Wir wollen Spieler- und Jugendschutz betreiben und ihn nach vorne bringen. Wir wollen die Bekämpfung der Spielsucht. Ich glaube, darüber sind wir uns einig.

Zweitens. Die SPD-Fraktion empfindet die heutige Situation tatsächlich als unbefriedigend. Der Glücksspielstaatsvertrag von 2012 ist gerade im Bereich der Sportwetten definitiv nicht umgesetzt. Wir haben zwei Urteile; das letzte stammt vom Verwaltungsgericht Wiesbaden. Die Konzessionsvergabe unter Federführung des Landes Hessen ist im Prinzip gescheitert; sie ist zumindest massiv ins Stocken geraten.

Drittens. Bei der Gesamtsituation stellt sich im Landtag schon eine Frage. Wir haben einen Berichtsantrag der Fraktion der GRÜNEN, der berechtigterweise eingereicht worden ist. Wir haben – der Kollege hat dies schon erwähnt – erst letzte Woche im Verfassungsausschuss darüber beraten. Das Staatsministerium des Innern hat im Haushaltsausschuss am 9. Juni eindeutig erklärt, dass unmittelbar nach der Sommerpause ein Bericht kommt. Ich meine, wir sollten diesen Bericht abwarten. Ich meine, auch die Stellungnahme der Staatsregierung im Rahmen des EU-Verfahrens werden wir alle eins zu eins in den Fraktionen erhalten. Wir werden dann sehen, ob und gegebenenfalls was am Glücksspielstaatsvertrag zu ändern ist.

Viertens. Es ist richtig, dass die EU Ende Juni ein Verfahren zur Überprüfung der Glücksspielgesetzgebung in Deutschland eingeleitet und um Stellungnahme gebeten hat. Hier ist schon erwähnt worden, dass die Fristen etwas länger sind als ursprünglich von der EU gefordert. Ich darf aber die Frage stellen, ob es die Aufgabe des Bayerischen Landtages oder überhaupt der deutschen Politik ist, auf jedes Stöckchen, das die EU hinhält, in jeder Hinsicht sofort zu reagieren. Das will ich infrage stellen; denn was will die EU? – Sie will doch nicht die Glücksspielregulierung so, wie wir sie verstehen und wie wir sie wollen, sondern sie will Liberalisierung und Freiheit für Märkte haben. Das ist doch die Richtschnur der EU. Ich wage zumindest ein deutliches Fragezeichen anzubringen, ob wir uns dieser uneingeschränkt und sofort beugen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Fünftens. Ich glaube deswegen, dass es sinnvoll ist, die Reihenfolge so beizubehalten, wie wir sie befürworten, nämlich einen Bericht und die Stellungnahme der Staatsregierung zu dem Petitum der EU zu erhalten und dann klar und konkret über die Konsequenzen nachzudenken, diese dann zu Papier zu bringen, zu beschließen und auch umzusetzen.

Deswegen glauben wir, dass der Dringlichkeitsantrag zum jetzigen Zeitpunkt überflüssig ist. Nachdem es sich aber um einen Dringlichkeitsantrag handelt, der ein ernstes und wichtiges Thema betrifft, werden wir uns enthalten, um die weiteren Gespräche, die in den Ausschüssen stattfinden müssen und in denen es um die Haltung gehen wird, die wir dann einnehmen müssen, auch interfraktionell auf einem guten Fundament zu führen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Halbleib. Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Kollege Pohl das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN ist inhaltlich in Ordnung, hat viel Nachdenkenswertes und viel Begrüßenswertes, allerdings ist er in formeller Hinsicht zum falschen Zeitpunkt gestellt und damit nicht zustimmungsfähig. Auch wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Dringlichkeitsantrag enthalten.

Kollege Halbleib und auch Kollege Lorenz haben schon zur Recht gesagt: Momentan ist ein Berichtsantrag auf dem Weg. Diesem Berichtsantrag wird zugestimmt werden. Wir werden im Herbst den von den GRÜNEN gewünschten Bericht erhalten.

Herr Kollege Mütze, Sie sagen, der Freistaat Bayern, die Bayerische Staatsregierung solle bis zum 7. September 2015 unter Beachtung der von Ihnen gemachten Vorgaben einen neuen Glücksspielstaatsvertrag aushandeln. Das ist reichlich blauäugig. Das ist sicherlich nicht realistisch und nicht zu erwarten. Ich stimme dem Kollegen Halbleib auch hier zu: Ich glaube nicht, dass wir ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren, wenn wir am 7. September nicht Gewehr bei Fuß stehen.

Inhaltlich muss ich allerdings sagen, dass ich sehr bei Ihnen bin. Dieser Glücksspielstaatsvertrag ist in weiten Teilen gescheitert, hat das, was er eigentlich zum Ziel hatte, unvollkommen bis gar nicht erfüllt und untaugliche Mittel gewählt. Wir haben in der letzten Legislaturperiode umfangreiche Debatten hierüber geführt. Wir, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, haben, was Spielhallen betrifft, ein komplett anderes Konzept vorgelegt, nämlich mit baurechtlichen Vorgaben, mit der Möglichkeit für die Kommunen, Konzentrationsflächen in Städten, in Gemeinden zu schaffen, wo Spielhallen und derartige Lokalitäten zulässig sind, während sie in anderen Bereichen konsequent nicht zulässig sind. Im Glücksspielstaatsvertrag sind wir diesem Konzept leider nicht gefolgt, sondern haben Abstandsflächen geschaffen, mit der Folge, dass die Flut der Spielhallen weiter zunimmt.

Was die Sportwetten betrifft, haben wir ein völlig untaugliches Konzept – das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dies bestätigt – mit der Konsequenz, dass wir einen grauen Markt haben, dass zum Teil Anzeigen laufen, dass zum Teil Strafverfahren laufen, die auf Jahre hinaus bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ausgesetzt sind, dass also keine Rechtssicherheit besteht. Unternehmer werden teilweise kriminalisiert. Teilweise lässt man es aber auch zu, dass merkwürdige Gestalten ohne jede staatliche Aufsicht in diesem Bereich tätig sind. Das kann uns doch nicht gefallen; das kann doch nicht richtig sein.

Von daher ist die Initiative der GRÜNEN begrüßenswert.

Ich sage ein Letztes. Ich sehe positive Ansätze. In der letzten Legislaturperiode war das noch nicht unbedingt so. Zur doch etwas scheinheiligen Unterscheidung zwischen dem guten staatlichen Glücksspiel, bei dem wir uns darum kümmern müssen, dass in Kasinos noch bessere Automaten stehen, damit die Leute noch mehr Geld verspielen, und dem bösen privaten Glücksspiel muss ich sagen, dass der Europäische Gerichtshof angesichts dieser Art von Doppelmoral zu Recht den Zeigefinger erhebt. Auch wir sind der Meinung, dass wir einen effektiven Spielerschutz brauchen, einen effektiven Schutz vor Suchtgefahren, aber auch ein kanalisiertes Glücksspiel auf legaler Basis.

Wir sollten uns in aller Ruhe zusammensetzen und ein tragfähiges Konzept entwickeln, aber zunächst einmal den Bericht abwarten. Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Antrag enthalten.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist damit die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN auf Drucksache 17/7553 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte! – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – SPD und FREIE WÄHLER. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Aiwanger, Streibl, Muthmann und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Kein drittes Hilfspaket für Griechenland: Für einen fairen und ehrlichen Umgang mit dem bayerischen Steuerzahler und dem griechischen Hilfsbedarf" auf der Drucksache 17/7552 bekannt. Mit Ja haben 15, mit Nein 124 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 6 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Anm.: Abg. Dr. Karl Vetter konnte lt. eigener Aussage an der namentlichen Abstimmung nicht teilnehmen, weil der Aufruf zur Abstimmung nicht hörbar war.)

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Dr. Florian Herrmann u. a. und Fraktion (CSU) Lebenslang bei Mord muss die Regel bleiben! (Drs. 17/7554)

und

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrike Gote u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsstaatliche Reform der Tötungsdelikte im Strafgesetzbuch (Drs. 17/7581)