Protocol of the Session on June 18, 2015

Der Paradigmenwechsel hat noch eher in Deutsch land und in Bayern stattgefunden als in anderen Bun desländern. Bayern war das erste Bundesland, das Deutschkurse ab dem ersten Tag angeboten hat. Das ist ein ganz großer Erfolg für Bayern. Die Flüchtlings politik ist jedoch immer verbesserungs und ausbaufä hig. In diesem Punkt gebe ich Ihnen recht.

Ihr Antrag bezieht sich auf den Asylkompromiss vom Februar 2015. Im Rahmen des Asylkompromisses sollen sich Asylsuchende, die ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren, niederlassen können, wo sie möch ten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jedoch Fakt, dass bereits heute Wohnraumprobleme bestehen. In den Ballungsgebieten München und Nürnberg sind 21.000 Haushalte auf Wohnungssuche. Angesichts des derzeitigen Zuzugs sind pro Jahr

1.000 neue Haushalte auf Wohnungssuche. Die Situ ation ist nicht einfach zu bewältigen. Deshalb hat das Innenministerium das Wohnungsbauprogramm um 50 Millionen Euro auf 270 Millionen Euro erhöht. Diese Wohnungen sind jedoch nicht schon gebaut, sobald man den Betrag erhöht. Die Wohnungen müs sen erst noch gebaut werden. Ich hoffe, dass man vonseiten der Behörden Hürden abbaut, um die Woh nungen schneller zu realisieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bereits jetzt gibt es auszugsberechtigte Personen, die Probleme haben, eine Wohnung zu finden. Das gilt insbesonde re für Ballungsgebiete. Wir haben eine Fehlbeleger quote von 10 bis 12 %. Würden wir dem Antrag zu stimmen, würde der Druck noch größer werden.

Mir liegen Zahlen, ganz interessante Zahlen, vom 31.12.2014 vor. In Bayern befinden sich 10 % der Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen, 24 % in den Gemeinschaftsunterkünften, die zentral von den Bezirken organisiert sind, 44 % in dezentralen Einrich tungen und 22 % in Privatwohnungen. Das ist zwar verbesserungsfähig, aber die Flüchtlinge sind eindeu tig nicht nur in Gemeinschaftsunterkünften unterge bracht. Der Asylkompromiss, dem GrünRot aus BadenWürttemberg mit guten Argumenten zuge stimmt hat, ist auf jedem Fall der richtige Weg in die richtige Richtung.

Fakt ist aber auch, dass das bayerische Aufnahmege setz mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Es bedarf kei ner Anpassung. Die veränderte Regelung der Wohn sitzauflage legt ausschließlich fest, wo ein Asylbewerber oder Geduldeter wohnen darf oder muss. Die veränderte Regelung trifft keine Aussage über die Art der Unterkunft. Nach § 53 des Asylver fahrensgesetzes sollen Asylbewerber in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften wohnen. Selbstverständ lich gibt es Ausnahmen. Das ist wichtig und begründet die Aufregung von Frau Kamm. Familien und Alleiner ziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind nach Abschluss des Erstverfahrens, Personen, die länger als vier Jahre nach Abschluss des Erstverfah rens dort leben, kranke und schwangere Personen, die über ein lebensunterhaltsicherndes Einkommen verfügen, Ehepartner und Eltern mit unterschiedlich em rechtlichen Status fallen unter die Ausnahme.

Selbstverständlich gibt es auch Personen, die nicht ausziehen dürfen. Das sind Personen, die infolge einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurden, und Per sonen, die ihre Identität verschleiern und/oder nicht bei der Aufklärung mitwirken. Deshalb ist das nicht ganz einfach. Eben habe ich aufgezählt, welche Per sonen auszugsberechtigt sind. Nach § 61 Absatz 1e des Aufenthaltsgesetzes können weitere Bedingun

gen und Auflagen angeordnet werden. Das ist eine KannBestimmung. Damit kann aus ordnungsrechtli chen Gründen bei geduldeten Ausländern trotz Le bensunterhaltssicherung die Verpflichtung, in einer Wohngemeinschaft zu leben, aufrechterhalten wer den. Das wird in der Umsetzung pragmatisch und ver nünftig geregelt. Ich war selber in einigen Fällen, zum Beispiel in Nürnberg, dabei und weiß, dass das ver nünftig läuft.

Eine gänzlich freie Wohnortwahl würde den Druck auf Ballungsgebiete noch mehr erhöhen und – das ist sehr wichtig – zu einer ungerechten Lastenverteilung führen. Die Wohnsitzauflage ist grundsätzlich keine neue Regelung. Sie wurde nach dem Wegfall der Re sidenzpflicht geschaffen, um eine gerechte Verteilung der Sozialkosten zwischen den Bundesländern zu ge währleisten. Es soll also nicht zu Mehrbelastungen von verschiedenen Regionen kommen. Wir lehnen diesen Antrag ab.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Frau Kollegin Weikert spricht für die SPDFraktion. Bitte schön.

(Von der Rednerin nicht au torisiert) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen zum Abschluss dieses Tages. Zum An trag werde ich mich nur noch ganz kurz äußern. Wir haben über den Antrag im Ausschuss umfassend dis kutiert. Kollege Neumeyer, für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können, bedeutet das eine Einschränkung. Der Druck in den Ballungs gebieten ist vorhanden. Sie haben ihn skizziert. Das ist überhaupt keine Frage. Er ist da. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an die Kommunen und Landkreise richten, die sich um geeignete Unterkünfte kümmern. Es ist so: Was in Berlin beschlossen wurde, ist in Bayern durch das Aufnahmegesetz nicht vollzo gen. Kollege Neumeyer, man könnte vielleicht einfa cher verfahren. Es gibt Vier oder FünfZimmerwoh nungen von älteren Menschen, deren Kinder ausgezogen sind, die gern jemanden unterbringen würden. Man könnte genauso schnell, wie Sie in der Frage von Erlassen und bei Rundschreiben sind, was das Arbeitsverbot für Flüchtlinge betrifft, einen Leitfa den der Ministerien herausgeben, wie Flüchtlinge und Asylbewerber leichter in solche Wohnungen zu inte grieren sind; denn die Bereitschaft der Menschen im Lande ist da. Das ist keine große Sache, und der An trag bezweckt keine große Asyldiskussion. Er ist ein kleiner Baustein. Wir werden zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Kollege Hanisch für die FREIE WÄHLERFraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute schon sehr viel über Asylpolitik und über das Problem der Asylbewerber gesprochen. Insofern möchte ich es kurz machen. Wir haben dem Antrag im Ausschuss bereits zugestimmt. Wir werden auch hier zustimmen. Das Bundesrecht muss in Landesrecht übergeführt werden. Das ist keine Frage. Das wollen wir alle.

Die Problematik liegt in der Tat in der Praxis: Haben wir so viele Wohnungen für die Leute, die in Wohnun gen untergebracht werden wollen? Ich glaube, da haben wir das erste Problem. Wir können die Woh nungen nicht aus dem Stegreif schaffen. Herr Kollege Neumeyer, wir müssen vielleicht, ähnlich wie bei den Deutschkursen da kann man sich nur bei den Kom munen draußen bedanken, die hier unwahrscheinlich gut reagiert haben –, den Wohnungsbau ein bisschen ankurbeln, damit wir hier etwas erreichen. Es gab, als wir die ganze Asylproblematik in Bezug auf den Bal kan hatten, schon einmal ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnungsbau für diesen Zweck. Viel leicht kann man hier noch ein bisschen etwas tun, um das Ganze zu verbessern. Aber ansonsten kann man dem Antrag nur zustimmen. Das tun wir FREIE WÄH LER natürlich auch.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und Abge ordneten der SPD)

Danke schön. – Damit ist die Aussprache geschlossen. Nachdem wei tere Wortmeldungen nicht vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration emp fiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄH LER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte. – CSUFraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zum Tagesordnungspunkt 8 zurück, zur namentlichen Abstimmung: Antrag der Abgeord neten von Brunn, Adelt, Scheuenstuhl und anderer (SPD) betreffend Sie ziehen zurück.

(Unruhe – Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD): Einspruch! – Weitere Zurufe)

Nein, Herr Kollege Scheuenstuhl, diese Entschei dung ist nicht rechtsmittelfähig.

(Allgemeine Heiterkeit)

Wir kommen zur einfachen Abstimmung zum Antrag auf Drucksache 17/5887. Der federführende Aus schuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Aus schussvotum zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜND NIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte. – CSU Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich habe noch zwei Ergebnisse zu verkünden, meine Damen und Herren. – Die namentliche Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Kreuzer, BrendelFischer, Freller und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Hilfe für Menschen in Not, aber konsequent gegen Asylmissbrauch – für eine Flücht lingspolitik mit Augenmaß", Drucksache 17/7042, brachte folgendes Ergebnis: Mit Ja haben 96 ge stimmt, mit Nein 51, Stimmenthaltungen gab es eine. Damit ist der Antrag angenommen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Rinders pacher, Weikert, Rauscher und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Einschränkung des Streikrechts in Bereichen der Daseinsvorsorge – Angriffe auf die Ta rifautonomie!", Drucksache 17/7043, bekannt: Mit Ja haben 48 gestimmt, mit Nein 91. Es gab keine Stimm enthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abge lehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Ich bedanke mich für die Mitarbeit. Ich wünsche eine gute Heimreise und ein schönes Wochenende Die Sitzung ist ge schlossen.

(Schluss: 17.55 Uhr)