Antrag der Abgeordneten Eric Beißwenger, Dr. Otto Hünnerkopf, Gudrun Brendel-Fischer u. a. (CSU) Tierschutz in der Putenmast (Drs. 17/5637)
Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist wie eben Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Steinberger.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es üblich, dass in der Regel Berichtsanträgen der Opposition zugestimmt wird. Ich sage "in der Regel"; denn manchmal sind die Berichte unerwünscht bzw. man will manches nicht so genau wissen. Wir haben einmal nachgefragt, etwa 20 % unserer Anträge sind Berichtsanträge, denen nicht zugestimmt wurde. Zu dieser zweiten Kategorie gehört nun offensichtlich auch der heute vorliegende Antrag zur Putenmast.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Erstes hatten wir einen anderen Antrag zur Putenmast gestellt. Wir hatten darin vorgeschlagen, dass die Staatsregierung Aktivitäten zur Verbesserung der Situation in der Putenmast ergreift. Dieser Antrag wurde von der CSUFraktion abgelehnt. Trotzdem wurde in der Diskussion deutlich, dass auch von Ihrer Seite durchaus Hand
lungsbedarf gesehen wird. Uns wurde sogar Zusammenarbeit signalisiert. Sie haben sogar selbst zugegeben, dass es noch viele Wissenslücken gibt und dass eine gewisse Ratlosigkeit herrscht, wie man dem Tierschutz in der Putenmast zu mehr Geltung verhelfen kann. Deshalb haben wir, quasi Ihrem Wunsch entsprechend, einen Antrag auf Bericht über die Zukunft der Putenmast an die Staatsregierung gestellt. Wir haben uns dann aber sehr gewundert, dass Sie diesem Berichtsantrag Ihre Zustimmung verweigert haben. Dafür gibt es für mich nur eine Begründung: Sie wollen gar nicht dazu beitragen, die Putenmast zu verbessern. Außerdem habe ich den Eindruck: Sie wollen es gar nicht so genau wissen.
Zum Berichtsantrag im Einzelnen: Wir wollten wissen, wie der Einsatz von Antibiotika und anderer Medikamente in der Putenmast reduziert werden kann. Da liegt ja wohl einiges im Argen. Der Blick auf die AMGNovelle, auf die Sie Bezug genommen haben, hilft uns aber nur bedingt weiter. Diese Novelle erfasst zwar den Einsatz von Antibiotika, sie erfasst aber auch, und dies vor allem, das Abweichen einzelner Betriebe vom Durchschnitt. Wenn aber alle Putenmastbetriebe einen hohen Antibiotikaeinsatz haben, dann liegt der Durchschnitt bereits zu hoch, und das Warnsystem greift nicht mehr. Dabei gibt es gerade hier großen Handlungsbedarf, und das wissen Sie auch, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eine weitere wichtige Frage ist: Welche Forschungsprojekte gibt es - auch außerhalb Bayerns -, die eine Verbesserung der Putenmast zum Inhalt haben? – Nach Aussage der Staatsregierung gibt es in anderen Ländern durchaus solche Projekte, beispielsweise in Niedersachsen. Dann lassen wir uns doch über diese Projekte berichten. Wo liegt denn hier Ihr Problem?
Wie sieht es mit den Zuchtzielen aus? – Sie selbst haben im Ausschuss gesagt, dass es bei der Züchtung Handlungsbedarf gibt. In der Vergangenheit wurden Puten auf massiven Fleischzuwachs gezüchtet. Das führt leider dazu, dass die Puten am Ende der Mast kaum noch stehen können. Tierschutzgerecht ist das alles nicht, und das wissen Sie ganz genau. Was haben Sie aber dagegen, dass wir die Staatsregierung zu ihrer Strategie bei der Revision der Zuchtziele befragen? – Ich sage es Ihnen noch einmal: Sie wollen es gar nicht wissen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben es offenbar noch nicht erkannt: Die Haltungsbedingungen in der Tierhaltung stehen auf dem Prüfstand. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung hat deutliche Warnsignale gesendet. Wenn Sie meinen, in diesem
Fall hilft nur das Motto "Augen zu und durch", dann haben Sie sich getäuscht. Der Umgang mit Tieren steht immer mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Da hilft es auch nicht, wenn Sie so tun, als gäbe es hier keinen Handlungsbedarf. Das sehen die Menschen, das sieht die Gesellschaft mittlerweile ganz anders. Deshalb zum Schluss mein Appell: Stimmen Sie unserem Berichtsantrag zu. Wer nämlich nichts wissen will, der will auch nichts ändern. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steinberger. - Der nächste Redner ist Herr Kollege Beißwenger. Bitte schön, Herr Kollege Beißwenger.
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Antrag der GRÜNEN wird die Staatsregierung aufgefordert, im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz über aktuelle und zukünftige Entwicklungen in der Putenmast zu berichten. Dabei soll insbesondere über mehrere Punkte, wie zum Beispiel den Einsatz von Antibiotika und Tierarzneimittel, die Besatzdichte und die Haltungsmöglichkeiten für die Tiere berichtet werden. Ein Bericht über die Zukunft fällt mir merklich schwer, zumindest ohne Kristallkugel. Mark Twain hat einmal gesagt: "Voraussagen soll man unbedingt vermeiden, besonders solche über die Zukunft."
Der vorliegende Antrag greift inhaltlich Themen des Tierschutzes und der Tierzucht aus dem ursprünglichen Antrag der GRÜNEN zu Haltungsbedingungen für Puten in der Nutztierhaltung vom 29. Januar auf. Darin wurde unter anderem gefordert, bis Anfang 2017 ein Verbot des Schnabelkürzens bei Puten in Bayern einzuführen. Unter Berücksichtigung des Tierschutzes ist das in der Kürze der Zeit überhaupt nicht möglich, da dann Verletzungen durch gegenseitiges Bepicken nicht mehr verhindert werden können. Der Antrag wurde daher auch am 12. Februar im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz und am 4. März im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt.
Jedoch wurde allumfänglich berichtet. Das heißt, wir brauchen zu diesen Themen zurzeit keinen Bericht mehr. Der Berichtsantrag der GRÜNEN wurde folgerichtig im federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz sowie im mitberatenden Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten abgelehnt. Mit unserem Antrag hingegen wird die Staatsregierung konkret aufgefordert, sich für die Belange des Tierschutzes und des Verbraucherschutzes
Erstens. Weniger Einsatz von Antibiotika in der Tiermast und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von antibiotikaresistenten Keimen.
Gern geschehen, Frau Vizepräsidentin. Das würde jetzt das Maß sprengen. – Hier hat für uns der Verbraucherschutz absoluten Vorrang.
Zweiter Punkt. Intensivere Forschungen zur Verbesserung des Tierschutzes. Wie kann Kannibalismus verhindert werden, wenn auf das Schnabelkürzen verzichtet werden soll? Das ist schließlich eine der entscheidenden Fragen.
Für unseren Antrag zum Tierschutz in der Putenmast gab es eine einstimmige Zustimmung in beiden bereits erwähnten Ausschüssen. Die Haltung von Puten muss einerseits den Grundbedürfnissen entsprechen. Andererseits muss sie aber auch auf die Tiergesundheit ausgerichtet sein. Antibiotika dürfen gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur eingesetzt werden, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Mängel in der Haltung dürfen nicht durch den Einsatz von Antibiotika kompensiert werden. Umgekehrt darf aber die notwendige Versorgung erkrankter Tiere nicht gefährdet werden. Eine nachhaltige Senkung des Einsatzes von Antibiotika bei Mastputen kann also nur zur Verbesserung der Haltungsbedingungen erfolgen.
Die 16. AMG-Novelle greift genau das auf. Erstmalig wird eine verpflichtende, bundesweit einheitliche gesetzliche Bestimmung zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tiermast für die Tierarten Rind, Schwein, Huhn und Pute erlassen. Seit Mitte vergangenen Jahres müssen Tierhaltungsbetriebe an eine Datenbank übermitteln, wie viel Antibiotika sie in einem festgelegten Zeitraum eingesetzt haben. Daraus errechnet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine Kennzahl je Tierart. Putenmäster müssen demnach wie andere Masttierhalter übrigens auch bei erhöhtem betrieblichen Antibiotikaverbrauch Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch zu senken. Bei unzureichendem Erfolg der Eigeninitiative ist die Behörde angehalten, entsprechende zielführende Maßnahmen anzuordnen. Dabei
können die Behörden in Masttierhaltungen mit stark erhöhtem Antibiotikaverbrauch Maßnahmen ergreifen, die über das Arzneimittelrecht hinausgehen und bis in die Betriebsführung reichen. Ziel ist also die Verhinderung der Ausbreitung multiresistenter Keime.
Ein Bericht der Staatsregierung zu Maßnahmen, der über die 16. AMG-Novelle hinausgeht, erscheint mir zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Puten werden bis jetzt routinemäßig noch die Oberschnäbel gekürzt, um Verletzungen durch gegenseitiges Bepicken und Kannibalismus zu verhindern. Auf Landesebene werden bereits in Zusammenarbeit mit den Verbänden Anstrengungen bezüglich der Putenhaltung unternommen, um auf die routinemäßige Kürzung der Oberschnäbel verzichten zu können. Bis Erfahrungen darüber vorliegen, wie Kannibalismus bei Puten ausreichend und sicher unterbunden werden kann, wird ein generelles Verbot des Schnabelkürzens ab Anfang 2017 aus Tierschutzgründen als verfrüht abgelehnt.
Nochmals kurz zusammengefasst: Die Probleme in der Putenmast sind bekannt. Lösungsansätze werden gesucht oder sind bereits vorhanden. Spezielle Probleme in der Putenhaltung können kurzfristig eben nicht behoben werden, wie das Beispiel des Schnabelkürzens zeigt. Aus Gründen des Tierschutzes und zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes ist eine weitere Verbesserung der Haltungsbedingungen absolut wünschenswert.
Im Arzneimittelgesetz ist bereits ein behördliches Eingreifen zur Verbesserung der Tierhaltung in Putenmastbetrieben mit erhöhtem Antibiotikaeinsatz vorgesehen. Hier müssen wir einfach nur dranbleiben, gerade weil uns das Tierwohl am Herzen liegt. Vielen Dank hier auch an das Staatsministerium und besonders an Staatsministerin Scharf für die Unterstützung. In Sachen Tierschutz hat sie immer ein offenes Ohr für uns.
In diesem Jahr wird Staatsminister Brunner den Bayerischen Nutztierwohl-Preis verleihen. Damit werden Maßnahmen ausgezeichnet, die dazu beitragen, das Tierwohl in der Landwirtschaft zu verbessern. Dabei müssen diese Maßnahmen nachhaltig, praxisgerecht und auf andere landwirtschaftliche Betriebe mit Nutztierhaltung übertragbar sein. So viel zu den Vorwürfen, uns wäre das Tierwohl egal.
Mit unserem Antrag zum Tierschutz in der Putenmast fordern wir die Staatsregierung konkret zu weiterem Handeln auf. Einen Bericht hingegen, wie von den GRÜNEN gefordert, sehen wir als wenig zielführend an, da er ohne neue Erkenntnisse bleiben würde. Deswegen lehnen wir diesen Berichtsantrag ab.
Stattdessen wollen wir den Einsatz im Sinne des Tierschutzes in der Putenmast und bitten daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir wollen den konkreten Einsatz fortführen, gerade weil uns bestimmte Maßnahmen wichtig sind.
Erstens wollen wir weiterhin das Tierwohl verbessern. Noch nie wurden bessere Rahmenbedingungen für die ökologische Tierhaltung geschaffen als unter dieser Staatsregierung und mit diesem Landwirtschaftsminister Helmut Brunner. Ein Drittel aller Biobetriebe in Deutschland liegt in Bayern. Das ist ein Zeichen dafür, dass der Freistaat mit seinem Landesprogramm "BioRegio Bayern 2020" eben genau die richtigen Anreize gesetzt hat. Durch den Kauf dieser Produkte kann natürlich auch der Verbraucher einen Beitrag zum Tierwohl leisten. Ökologie und Ökonomie im Gleichklang heißt unsere Devise.
Zweitens wollen wir abgesehen davon auch, dass weniger kaufkräftige Bevölkerungsschichten weiterhin die Möglichkeit haben, bezahlbares Fleisch und bezahlbare tierische Produkte zu konsumieren.
Wir wollen den Fleischkonsum weder ächten noch den Menschen vorschreiben, wie ihr Konsum auszusehen hat.
Danke, Frau Vizepräsidentin. – Wir bevormunden nicht. Wir wollen keine Grabenkämpfe zwischen Konventionell und Bio, aber auch nicht zwischen Landwirten und Verbrauchern.
Drittens und letztens werden wir uns deshalb auch weiterhin für unsere bäuerlichen Familienbetriebe einsetzen und dafür kämpfen, dass keine überbordende Bürokratie die Produktion im Sinne des Tierwohls und des Verbraucherschutzes existenziell gefährdet.
Danke schön, Herr Beißwenger. – Frau Kollegin Steinberger hat ihre Zwischenfrage zu einer Zwischenbemerkung umfunktioniert. Bitte schön, Frau Steinberger.
Herr Kollege Beißwenger, mich hat es verwundert, dass Sie in Ihrer Rede einen Antrag angesprochen haben, der heute gar nicht zur Diskussion steht. Es handelt sich um den Antrag, den Sie im Ausschuss abgelehnt haben. Wir hätten die Jahreszahl 2017 sogar herausgenommen. Sie haben den Antrag trotzdem abgelehnt.
Sie sagen, alle Fragen, die wir in unserem Berichtsantrag aufgelistet haben, seien schon hinreichend beantwortet worden. Ich frage mich, wo Sie diese Antworten gehört haben. Exemplarisch nenne ich folgende Fragen: Welche Tierarzneimittel kommen in der Putenhaltung zum Einsatz? – Diese Frage wurde nie beantwortet. Gibt es Forschungsprojekte, wie in Großbeständen auch eine Einzeltierbehandlung von erkrankten Puten praktikabel umgesetzt werden kann? – Diese Frage wurde nie beantwortet. Welche Anstrengungen werden unternommen, um Zuchtlinien zu entwickeln? Welche Haltungsmöglichkeiten gibt es, die den Verzicht auf das Schnabelkürzen bei Puten zum Inhalt haben? Welche Anforderungen sind an einen wirkungsvollen Brandschutz bei Putenmastanlagen zu stellen? – Das ist nur ein Teil unserer Fragen. Diese Fragen wurden nie beantwortet. Deshalb habe ich kein Verständnis dafür, wenn Sie sagen, alle Fragen wären erschöpfend beantwortet worden.
Herr Minister Brunner vergibt Preise für das Tierwohl. Mich würde interessieren, ob sich unter den Preisträgern auch ein Putenbetrieb befindet.
Sie sagen, noch nie sei auf Tierschutz so viel Wert gelegt worden wie unter dieser Staatsregierung. Ich würde alle dazu auffordern, es einmal mit einer anderen Staatsregierung zu versuchen.