Protocol of the Session on March 11, 2015

Die Bundesregierung hat diese Äußerung aber zurückgewiesen.

Frau Kollegin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Danke schön.

Ich bin verblüfft, hatte ich doch glatt vermutet, die SPD sei im Rahmen der Großen Koalition an der Bundesregierung beteiligt. Ich halte den Antrag der SPD-Fraktion für ein politisch sehr durchsichtiges und fragwürdiges Manöver.

(Beifall bei der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Sie haben keine Lösung!)

Ich muss Sie fragen: Welche Wertigkeit haben Verträge, zum Beispiel ein Koalitionsvertrag, für die SPD? Ich bin da durchaus konservativ. Für mich gilt: Pacta sunt servanda – Verträge muss man einhalten. Anscheinend sind wir darüber durchaus unterschiedlicher Meinung.

(Volkmar Halbleib (SPD): Vielleicht können Sie einmal von den Menschen reden!)

Auch wenn Sie noch so viel hineinschreien, Herr Halbleib, habe ich das Wort. - Schauen wir in das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung! Es sieht für Menschen, die geduldet werden, weitgehende Möglichkeiten vor, am Arbeitsleben teilzunehmen. Die Antragsteller tun aber so, als ob es nach geltender Rechtslage nicht möglich wäre, im Wege des Ermessens für jeweils ein Ausbildungsjahr eine Duldung zu erhalten. Wenn der Ausbildungsabschnitt erfolgreich abgeschlossen worden ist, wird die Duldung für das nächste Jahr eingeräumt. Ist die Ausbildung nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, kann bereits nach geltendem Recht eine weitere Verlängerung um zwei Jahre erteilt werden. Sie aber tun so, als ob es diese Möglichkeit nicht gäbe. Es gibt sie! Das ist geltendes Recht. Wir haben bereits heute weitgehende Möglichkeiten.

Ich sage aber auch: Voraussetzung ist, dass die Betreffenden ihre Identität offenlegen, ihren Nationalpass vorlegen, klar sagen, wer sie sind, und das Risiko eingehen, einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme anheimzufallen. Diese wird aber nicht während der Berufsausbildung getroffen; denn dafür wurde die entsprechende Genehmigung erteilt.

Ein Problem scheint mir darin zu bestehen, dass viele Verantwortliche in der Wirtschaft die Möglichkeiten, die sich derzeit schon bieten, nicht kennen. Deshalb bin ich der Staatsregierung sehr dankbar, dass sie im Rahmen einer verbesserten Verwaltungsinformation auch auf die Mitglieder der Mittelstandsverbände und der Industrie- und Handelskammern, aber vor allem auf die einzelnen Unternehmer zugeht. Wenn ein Unternehmen jemanden ausbilden oder beschäftigen will, der seine Identität nicht offenlegt, wird es von der Ausländerbehörde individuell beraten, damit Klarheit herrscht, wo das Problem liegt. Das Unternehmen erfährt, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses möglich ist.

Sie tun so, als würde es all das gar nicht geben, als würde man nicht auf die Wirtschaft zugehen. Was aber die Geschichte mit den zwei Jahren betrifft, so habe ich bereits gesagt, dass nach geltendem Recht ein qualifizierter Arbeitnehmer, wenn er weiterbeschäftigt werden soll, auch weiterbeschäftigt werden kann. Bisher wurde das immer auf jeweils ein Jahr begrenzt, und dann wurde die Zeit aneinandergestückelt, wenn jemand im Rahmen einer Duldung Berufserfahrung sammelte. Jetzt hingegen kann der Betroffene ein Beschäftigungsverhältnis gleich für zwei Jahre auf einmal aufnehmen. Man hat sich hier also wesentlich auf die Vertreter der Wirtschaft zubewegt. Wir sehen deshalb für eine weitere Gesetzesregelung keinen Anlass. Das, was gewollt wird, geht bereits nach dem geltendem Recht. Und wenn man möchte, dass jemand seine Identität offenlegt, dass jemand bei der Beschaffung der Papiere mitwirkt, dann erachten wir das, ehrlich gesagt, für das Grundprinzip eines fairen Miteinanders. Wir werden deshalb beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Guttenberger. Bitte bleiben Sie noch am Redepult. Zu einer Zwischenbemerkung hat sich Frau Kollegin Schmidt gemeldet.

Sehr geehrte Frau Kollegin Guttenberger, ich weiß nicht, wie Sie zu dem Generalverdacht kommen, dass es sich hier um Leute handelt,

die ihre Identität nicht preisgeben, die ihre Unterlagen nicht beschaffen, die sich nicht anständig anmelden. Wir haben in Bayern Clearingstellen; die älteste für unbegleitete Jugendliche ist die in Hallbergmoos, im Birkeneck. Diese Clearingstellen sind hier angeregt und über sie ist hier entschieden worden.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Sie unterstellen diesen Clearingstellen, sie würden ihre Arbeit nicht richtig machen. Ich möchte wirklich wissen, wie Sie zu diesem Generalverdacht kommen. Ich sage doch auch nicht, die CSU stellt alle unter Generalverdacht. Nur einzelne Leute stellen die Allgemeinheit unter Generalverdacht.

(Zurufe von der CSU)

Danke schön, Frau Schmidt. Bitte schön, Frau Guttenberger.

Sehr geehrte Frau Schmidt, ich bedauere sehr, dass Sie mir nicht zuhören. Zu den Geduldeten gehören Menschen, die rechtskräftig als Asylbewerber abgelehnt worden sind. Es gehören aber auch Menschen dazu, die aus humanitären oder persönlichen Gründen nicht in ihr Land zurückgeführt werden können. Es gehören in der Tat auch welche dazu, die vom Heimatland nicht aufgenommen werden, weil es ein Problemstaat ist. Ich habe aber auch sehr deutlich gesagt, dass dazu auch Menschen gehören, die an ihrer Identitätsfeststellung nicht mitwirken, die bei der Beschaffung der Papiere für eine Rückführung nicht mitwirken. Das muss man unterscheiden. Ich bedauere sehr, dass Sie mir nicht zugehört haben.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Frau Guttenberger. Nun hat sich Staatssekretär Eisenreich zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Eisenreich.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der heutigen Debatte geht es um zwei Aspekte. Zum einen geht es um den Bereich der Schule beziehungsweise der Berufsschule, und zum anderen geht es um aufenthaltsrechtliche Fragen. Ich werde etwas zum schulischen Teil sagen. Unser Innenminister wird zum zweiten Teil Stellung nehmen.

Ich glaube, man kann schon anerkennen, auch hier im Haus, dass wir die Aufgabe, Asylbewerberkinder und Flüchtlingskinder zu beschulen, sehr ernst nehmen. Ich habe unser Gesamtkonzept schon oft erläutert. Wir haben eine Stabsstelle, im Bereich der

Grund- und Mittelschulen haben wir die Übergangsklassen, die Deutschförderklassen, und ich habe erläutert, was wir an den Berufsschulen machen.

Heute geht es insbesondere um die berufsschulpflichtigen Jugendlichen. Wir haben für sie ein zweijähriges Modell mit zwei Phasen entwickelt. In der ersten Phase, also im ersten Jahr, geht es um den Spracherwerb und gegebenenfalls die Alphabetisierung. Im zweiten Jahr geht es zusätzlich um die Berufsvorbereitung. Unser Modell ist sehr gut und wird auch bundesweit sehr beachtet. Es freut mich, dass das Modell auch hier im Parlament so anerkannt wird. Wir haben dieses Modell in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Zunächst gab es im Schuljahr 2013/14 100 Klassen, dann in diesem Schuljahr 190 Klassen, und nun haben wir zum Februar dieses Jahres 70 weitere Klassen eingerichtet. Wir haben somit 260 Klassen für rund 4.500 junge Menschen, um berufsschulpflichtige Jugendliche zu fördern und auf den Beruf vorzubereiten. Mit diesem Angebot sind wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bundesweit an der Spitze. Das muss man auch einmal sagen. Kein anderes Bundesland investiert so viel in diesem Bereich wie der Freistaat Bayern.

(Beifall bei der CSU)

Wir bleiben hier aber nicht stehen. Die Zahlen werden in diesem Jahr vermutlich weiter steigen. Wir werden unsere Angebote weiter anpassen und auch ausbauen. Das ist natürlich auch eine Frage der Finanzen; wobei ich sicher bin, dass wir noch weitere Gelder zu Verfügung stellen werden. Ich will nicht verschweigen, dass es in diesem Bereich auch darum geht, qualifizierte Fachkräfte zu finden. Das ist aufgrund der Klassen, die wir nun einrichten, gar nicht mehr so leicht zu bewerkstelligen. Deshalb sind die Fortbildungsoffensiven und auch die Anregungen zum Thema Qualifizierung hier aus diesem Haus sehr wichtig. Wir werden dieses Thema aber nur dann schultern können, wenn alle zusammenarbeiten. Hier ist auch der Bund gefordert. Ich finde deshalb die Initiativen gut, damit der Bund auch in die Pflicht genommen wird.

Am Schluss noch einmal herzlichen Dank an alle, die sich für die Kinder und Jugendlichen einsetzen: die Berufsschulen, die Lehrkräfte, die Partner der Berufsschulen, die ebenfalls viel Einsatz zeigen, und die vielen Ehrenamtlichen. Ihnen allen ganz herzlichen Dank. Wir werden nicht nachlassen, unsere Aufgaben in diesem Bereich zu erfüllen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Staatssekretär. Als Nächster hat sich Staatsminister Herrmann zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ergänzend zu dem, was Herr Kollege Eisenreich zum Schulbesuch gesagt hat, will ich zu den ausländerrechtlichen Aspekten Ihrer Anträge Folgendes anmerken: Sie fordern Gesetze und Erlasse, doch dabei drücken Sie sich sehr unpräzise aus. Wenn Sie von Flüchtlingen reden, gibt es überhaupt keinen Anlass, etwas zu regeln; denn wer nach der Genfer Flüchtlingskommission ein Flüchtling ist, der hat einen verfestigten Aufenthaltsstatus in Deutschland. Bei dem stellen sich die ganzen Probleme nicht.

Mit dem Problem, dass Sie ständig von Flüchtlingen reden, im juristischen Sinn aber jemand anderen meinen, bin ich zurzeit jede Woche bei der Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfragen konfrontiert. Wenn ich diese Anfragen alle wörtlich nehmen würde, dann könnte ich jedes Mal sagen: Das Thema existiert überhaupt nicht – Ende der Durchsage. Ich beantworte deshalb dauernd irgendwelche Anfragen so, wie sie mutmaßlich gemeint sind. Ich erkläre dann, wie man mit denjenigen umgeht, die eben gerade keine Flüchtlinge sind. Es wäre sinnvoll, wenn wir uns alle der richtigen Begriffe bedienten.

(Beifall bei der CSU)

Zu dem konkreten Sachverhalt, den Sie hier zur Diskussion stellen, möchte ich zunächst Folgendes sagen: Wir haben eine Gesamtschutzquote - die kennen Sie - von etwa 30 bis 40 %.

(Zuruf der Abgeordneten Christine Kamm (GRÜNE))

Es gibt Länder, bei denen die Quote wesentlich höher liegt, bei anderen ist sie niedriger. Insgesamt gesehen ist sie aber so. Das will ich voranstellen, denn all denjenigen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt werden, stellen sich diese Probleme nicht. Wir haben deshalb zunächst einmal - und das betrifft anteilmäßig auch die jungen Leute - eine Größenordnung von 30 bis 40 %. Hier gibt es ein großes Potenzial, für alle unsere Handwerker, für die Ausbildungsbetriebe, für die Einstellungen. Jawohl, hier sind junge Menschen, die für eine lange Zeit, viele auch auf Dauer, in unserem Land bleiben werden. Wir wollen, dass sie eine ordentliche Berufsausbildung bekommen, dass sie eine gute Schulausbildung bekommen. Wir wollen diese jungen Menschen optimal integrieren, weil sie auf Dauer bei uns bleiben werden. Diese jungen Menschen stehen von vornherein uneingeschränkt dem Ausbildungs- und dem Arbeits

markt zur Verfügung. So viel wollte ich erst einmal voranstellen.

(Beifall bei der CSU)

Ich freue mich über jeden Arbeitgeber, der gerade diesen jungen Menschen eine Chance gibt. Worüber Sie in Ihren Anträgen reden, betrifft nur noch den anderen Teil. Bei den ersten - das ist schon einmal wichtig - muss auch die Beratung verstärkt werden. Man muss beispielsweise einen Ausbildungsbetrieb, der junge Menschen sucht, auf diese jungen Leute hinweisen, die in jedem Fall hierbleiben dürfen. Das sind eine ganze Menge. Das sind inzwischen angesichts der großen Flüchtlingszahl im vergangenen Jahr und der großen Flüchtlingskontingente Tausende.

Dann haben wir die anderen, wenn Sie von den Geduldeten reden; das sind wohlgemerkt diejenigen, die entweder selbst oder deren Eltern vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht anerkannt wurden und bei denen zum Beispiel ein Abschiebungsproblem besteht, das Problem, dass sie nicht in ihre Heimat zurückkehren, oder andere Probleme, etwa weil die Identität noch nicht geklärt ist. Frau Kollegin Schmidt, wir verlangen im Übrigen nicht, dass die Integrität geklärt wird. Es muss nur die Identität geklärt werden, aber das nur am Rande.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

Ich kann Ihnen wiederum nur sagen: Schulbesuch ist überhaupt kein Problem. Auch jeder, der nur geduldet ist, darf jede Schule besuchen. Wir haben, wenn es um Berufsausbildung geht und damit ein Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in unserer dualen Ausbildung verbunden ist, eine besondere Situation. Dazu gehört die Voraussetzung der Beschäftigungserlaubnis. Hier gilt nach der gegenwärtigen Rechtslage: Jedem Geduldeten, dem eine Beschäftigungserlaubnis erteilt werden kann, weil er wohlgemerkt nicht über seine Identität täuscht, kann grundsätzlich eine Berufsausbildung ermöglicht werden. Die Zahl solcher Personen ist nicht unerheblich. Davon gibt es bereits heute eine ganze Menge. Dies kann auch für viele Weitere, die schon in unserem Land sind, ermöglicht werden. Eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis ist dafür überhaupt nicht erforderlich. Deshalb bedarf es auch keiner gesetzlichen Regelung. Ich bin der Meinung, wir müssen das im Alltag unserer Behörden routinemäßig noch klarer regeln. Daran werden wir arbeiten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt aber überhaupt keine Veranlassung, gegenüber Personen, die schon Monate hier sind, die schon ein Jahr hier sind und immer noch bezüglich ihrer Identität täuschen,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

ihre Identität verheimlichen und ganz bewusst nur gefälschte Papiere vorlegen, auch noch zusätzliche Einladungen auszusprechen. Das gilt ganz besonders – darauf will ich auch hinweisen – zum einen für unbegleitete Minderjährige, zum anderen für solche junge Menschen - sie sprechen allgemein von "jungen Menschen" -, die erwachsen oder in Begleitung ihrer Eltern da sind. Wenn bei den Eltern ganz klar eine Täuschung vorliegt und im Raum steht, die Eltern so schnell wie möglich wieder außer Landes zu bringen, müssen wir uns das sehr genau überlegen. Ich will es nicht von vornherein ausschließen. Aber man muss im Einzelfall sehr genau überlegen, ob es dann sinnvoll ist, für die Kinder und Jugendlichen eine Aufenthaltsverfestigung herbeizuführen. Das muss man sich im Einzelfall anschauen. Ich sage auch ganz klar: Wenn wir von den sicheren Herkunftsländern reden, die der Bundestag und der Bundesrat klar definiert haben, haben wir die klare Botschaft – das gilt für die Alten wie für die Jungen -: Kehrt bitte wieder zurück in euer Heimatland, egal ob das Mazedonien, Serbien oder das Kosovo ist.

(Beifall bei der CSU)

Da stellt sich insofern auch die Ausbildungsfrage nicht. Wir wollen in Bayern in der Tat im Rahmen des geltenden Rechts Planungssicherheit für Arbeitgeber schaffen, die Geduldeten eine Berufsausbildung anbieten wollen. Dazu gehört eine intensivere Beratung durch die Ausländerbehörde, damit der Arbeitgeber konkret erfährt, jawohl, so und so ist der Aufenthaltsstatus. Wir müssen – daran müssen wir arbeiten – die Information in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit verbessern. In der Regel wird der Arbeitgeber nicht sagen, ich will genau diesen Jugendlichen. Da gibt es den Handwerker, der Leute sucht, die eine Ausbildung machen wollen. Wir müssen es schaffen, dass die Ausländerbehörden in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit sagen können, wir haben die und die und die, die auf jeden Fall morgen mit der Ausbildung beginnen können; die stehen dafür sofort zur Verfügung. Wir müssen auf jeden Fall die Information verbessern. Wir müssen den Geduldeten deutlich machen, dass eine Erteilung von Duldungen bezogen auf ein Ausbildungsjahr möglich ist.

Ich sage Ihnen klar: Wenn nicht besondere Gründe vorliegen – ein besonderer Grund kann sein, dass einer sich schwer strafbar macht -, wird in aller Regel – da werden Sie mir keine Gegenbeispiele aus den letzten Jahren nennen können – denjenigen, die das erste Ausbildungsjahr erfolgreich absolviert haben, ganz selbstverständlich auch das zweite und das drit

te Ausbildungsjahr ermöglicht. Da gibt es überhaupt keine Probleme. Mir sind keine Probleme bekannt geworden. Auch einige Handwerksmeister haben dieses Thema, weil es gerade in den letzten Wochen ein bisschen in Mode ist, aufgegriffen. Ich habe immer gefragt: Haben Sie irgendeinen Fall, wo jemand abgeschoben worden ist oder auch nur damit gedroht worden ist? – Nein.