werden auf jeden Fall alles tun, was uns möglich ist, um diesen Irrweg so schnell wie möglich aus der Diskussion zu verdrängen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU auf Drucksache 17/4471 betreffend "Geltendes Recht konsequent anwenden und fortentwickeln – Gegen die Einführung eines Unternehmensstrafrechts" seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte! – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/4472 bis 17/4475, 17/4477 und 17/4478 sowie die Drucksachen 17/4498 bis 17/4501 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.
Da ist der Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Martin Stümpfig und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Erreichung der Klimaschutzziele durch Reduktion der Kohleverstromung", Drucksache 17/4470. Mit Ja haben 61, mit Nein haben 73 Abgeordnete gestimmt; Stimmenthaltungen: eine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Da ist ferner der nachgezogene Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Professor (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Klimaziele erreichen durch Erneuerbare Energien – Dezentrale Energiewende statt (Kohle-)Stromtrassen", Drucksache 17/4497. Mit Ja haben 12, mit Nein haben 122 Abgeordnete gestimmt; Stimmenthaltungen: drei. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Bayern (Drs. 17/2625)
Wie Sie wissen, ist zu diesem Antrag namentliche Abstimmung beantragt worden. Das ist bereits heute Vormittag bekannt gegeben worden. Ich eröffne nun die Aussprache. – Bitte schön, Frau Kollegin Steinberger.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben Sie letzte Woche zufällig die Sendung "quer" gesehen. Darin wurde ein haarsträubender Fall geschildert. Auf dem Aussiedlerhof eines Bauern im Landkreis Passau wurden circa 10.000 Tonnen pechhaltigen Straßenaufbruchs unsachgemäß vergraben. Dieses Material ist giftig und gefährdet die Umwelt. Wie sich die Lage heute darstellt, war der Landwirt froh über kostenloses Auffüllmaterial. Der Bauunternehmer war froh, dass er das Material so schnell losgeworden ist, und das Landratsamt Passau war, vorsichtig gesagt, mit der Situation überfordert. Aufgedeckt haben den Skandal übrigens die Nachbarn. Wer genau am Ende zur Verantwortung gezogen werden kann, das werden die Gerichte entscheiden. Das soll hier nicht Gegenstand der Debatte sein. Fakt ist, dass durch diesen unsachgemäßen Einbau das Grundwasser massiv gefährdet ist. Die umliegenden Bauern und Nachbarn haben alle eigene Hausbrunnen. Sie brauchen viel Wasser für ihre Familien und für ihre Tiere. Sehr viele Bauern wohnen in der Gegend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Gemeinde Hutthurm sind Existenzen bedroht. Was soll der Nachbar tun, wenn sein Brunnen gesperrt wird? Womit soll er seine 75 Kühe tränken? Wer will auf diesem Grund noch Landwirtschaft betreiben? Auch das ist Heimat, wenn ich an die Diskussion von heute Vormittag anknüpfen darf.
Davon abgesehen, dass auch die Aufsichtsbehörde offensichtlich geschlafen hat, ist das Grundübel aber ein anderes. In Bayern darf teerhaltiger Straßenaufbruch auch an Private abgegeben werden. Das ist in anderen Bundesländern verboten. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen; denn dieses Material ist giftig. Es enthält polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK, und die sind krebserregend. Mit einem solchen Material darf man doch nicht leichtfertig umgehen. Entweder man deponiert es, oder man baut es wieder so ein, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen ist.
Nun werden Sie sicher einwenden, dass es Merkblätter gibt, die den Einbau dieses Materials regeln. Das ist richtig. Aber es kann nicht richtig sein, dass geschäftstüchtige Unternehmer mehr oder weniger unkontrolliert mit diesem gefährlichen Stoff hantieren, wie sie wollen. Offensichtlich haben manche von ihnen einfach das Merkblatt nicht gelesen. Wie könnte es denn sonst sein, dass Teer ohne Abdeckung gelagert und monatelang der Auswaschung preisgegeben wird und das von den Behörden geduldet wird? – Es ist doch völlig absurd, dass dieser Sondermüll von Unternehmen entsorgt werden darf, die nicht einmal eine Halle für die Zwischenlagerung haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, allein im Landkreis Passau gibt es bis zu zehn weitere Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft nun ermittelt. In der Oberpfalz gibt es einen weiteren Fall, der sogar ein Wasserschutzgebiet betrifft. Wir haben die Befürchtung, dass das nur die Spitze eines Eisberges ist, den wir hier beobachten. Leider gibt es dazu kein Datenmaterial. Wir haben im Ministerium nachgefragt, aber private Lagerungen werden nicht erfasst. Es kann doch nicht sein, dass wir in Bayern wieder einmal einen Sonderweg gehen. Es kann doch nicht sein, dass wir unser Grundwasser wieder einmal fahrlässig gefährden. Ich sage nur Nitrat, Pflanzenschutzmittel, Antibiotika. Es kann doch nicht sein, dass Existenzen gefährdet sind und die Behörden achselzuckend wegschauen.
Übrigens wissen wir noch nicht, wer in Hutthurm die Zeche bezahlt. Dringend ist es aber, dass das Landratsamt einschreitet und dieses Material vollständig entfernt. Vom Landwirt kann man jedenfalls nichts mehr holen. Der ist durch die ganze Sache pleite gegangen. Am Ende zahlt alles die Allgemeinheit.
Liebe Frau Umweltministerin Scharf, ich lade Sie ein: Begleiten Sie mich nach Hutthurm, machen Sie sich selbst ein Bild. Es wird aber nicht angenehm. Die Sache stinkt dort im wahrsten Sinne des Wortes zum Himmel. Aber bitte sorgen Sie dafür, dass dieser Missstand beseitigt wird.
Umweltsauereien, wie sie in der Gemeinde Hutthurm stattgefunden haben, dürfen künftig nicht mehr möglich sein. Deshalb brauchen wir eine saubere Regelung auch bei uns in Bayern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu. Lassen Sie nicht zu, dass weiterhin pechhaltige Straßenabfälle in private
Hände gelangen. Die Verlockung, dieses Material in Baustellen zu verklappen, ist anscheinend genauso groß wie die Gewinne, die dadurch möglich sind. Geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie unserem Antrag zu. Stimmen Sie für den Schutz unseres Grundwassers! Unsere Umwelt und unsere Kinder würden es Ihnen danken, genauso wie ich. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute erneut einen Antrag, den die GRÜNEN im Bayerischen Landtag wortgleich schon im Oktober 2012 eingebracht haben.
Damals war der Antrag gut begründet abgelehnt worden. Sie werden sehen, es gibt gute Gründe, das auch heute so zu tun.
Bürokratieabbau hat zum Ziel, überflüssige Regulierungen abzubauen, ohne dass dadurch Standards, beispielsweise auch beim Umwelt- und Verbraucherschutz, beeinträchtigt werden. Der vorliegende Antrag hat genau das Gegenteil zum Ziel, zum Beispiel mit der Forderung, dass stets ein hydrogeologisches Gutachten erstellt werden soll. Dadurch würde zusätzliche Bürokratie geschaffen, ohne dass sich dadurch die Standards verbessern. Zur Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch gibt es nämlich in Bayern einschlägige Vorschriften und Regeln, wobei ich besonders auf das Merkblatt 3.4/1 des LfU hinweisen möchte, das auf der Grundlage und in Ergänzung der Technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, also der LAGA, die Hinweise zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen an Aufbereitungsanlagen sowie an die Lagerung und Verwertung von pechhaltigem Straßenaufbruch zusammenfasst. Diese Regelungen haben sich im Vollzug in Bayern bewährt.
Ich kann gerne auf Ihre Antragspunkte eingehen. Sie sagen, der Einbau von aufbereitetem pechhaltigen Straßenaufbruch soll nur im Rahmen größerer Baumaßnahmen mit mehr als 5.000 Tonnen pechhaltigem Straßenaufbruch erfolgen dürfen, wobei Grundeigentümer und Bauherr ausschließlich die öffentliche Hand sein soll.
Wie sieht es aus? – Die bayerischen Regelungen sehen bereits vor, dass pechhaltiger Straßenaufbruch bevorzugt bei größeren Baumaßnahmen, bei denen
pechhaltiger Straßenaufbruch ausgebaut wurde, beziehungsweise in Verkehrsflächen, bei denen nicht mit häufigen Aufgrabungen zu rechnen ist, eingebaut wird. Zudem ist der Einbau in Privatwegen außerhalb von Industrie- und Gewerbegebieten durch die bestehenden Regelungen bereits ausgeschlossen, und damit auch im privaten Bereich, wie von Ihnen angeführt, in Hutthurm.
Eine Festlegung, dass der Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch nur noch ab einer Menge von mindestens 5.000 Tonnen erfolgen darf, hätte zur Folge, dass wesentlich mehr pechhaltiger Straßenaufbruch in eine Deponie zur Zwischenlagerung gebracht werden müsste mit der Konsequenz, dass natürlich mehr CO2-Ausstöße und höhere Kosten für den Transport entstehen, wenn solche großen Zwischenlagerungen eingerichtet werden. Diese Forderung ist daher grundsätzlich abzulehnen, weil es eine bürokratische Schikane ist und dieses Anliegen auch so wahrgenommen wird.
Der Antrag fordert, wie bereits angesprochen, hydrogeologische Gutachten: Es ist nachzuweisen, dass die Verwendung des Straßenaufbruchs am vorgesehenen Standort unbedenklich ist. Der Einbau von pechhaltigem Straßenaufbruch in Wasserschutzgebieten oder ausgewiesenen oder vorläufig sichergestellten Überschwemmungsgebieten ist unzulässig.
Was sind die Fakten? – Pechhaltiger Straßenaufbruch darf bereits jetzt nur unter einer wasserundurchlässigen Schicht außerhalb wasserwirtschaftlich sensibler Gebiete – Trinkwasserschutzgebiete, Karstgebiete und so weiter – eingebaut werden.
Ich mache erst einmal meine Ausführungen zu Ende. Dann ist alles dargestellt. Vielleicht erübrigt es sich dann.
Die Vorlage eines hydrogeologischen Gutachtens ist entbehrlich, siehe Merkblatt LfU. Nach den bayerischen Regelungen ist bereits jetzt der Einbau von pechhaltigem Material vom Träger der Baumaßnahme zu dokumentieren, und für die staatlichen Baumaßnahmen wird das alles von der Straßenbauverwaltung registriert und in dem Bayerischen Straßeninformationssystem BAYSIS festgelegt.
Es ist eigentlich alles geregelt. Es ist nur noch anzumerken, dass das aber nicht greifen kann, wenn sich schwarze Schafe widerrechtlich verhalten. Das ist und bleibt eine Situation, die mit keiner gesetzlichen Regelung in den Griff zu bekommen ist. Das gilt auch für diesen Fall. Wenn es so geschehen ist, wird es eine
rechtliche Verfolgung und eine Klarstellung geben. Das wird sich auch in Hutthurm zeigen. Das ist aber kein Anlass, die bewährten Regelungen noch weiter zu verschärfen oder in irgendeine andere Form zu gießen. Das halten wir für überflüssig, und darum werden wir dem Antrag nicht zustimmen.
Danke schön, Herr Kollege Hünnerkopf. Jetzt hat zu einer Zwischenbemerkung Frau Kollegin Steinberger das Wort.
Herr Kollege Hünnerkopf, Sie reden hier von übermäßiger Bürokratie. Was glauben Sie denn, was für ein bürokratischer Aufwand jetzt entsteht, wenn man aufgrund der Initiative der Nachbarn feststellt, dass dieses Material unsachgemäß eingebaut worden ist? Seit vier Jahren ist das Landratsamt Passau mit diesem Fall beschäftigt. Inzwischen wird der ganze Fall aufgearbeitet.
Sie sagen, es gibt schwarze Schafe, und dagegen kann man nichts machen. Natürlich kann man dagegen etwas machen. Warum verbieten denn alle anderen Bundesländer die Weitergabe an die private Hand? Offensichtlich funktioniert die Kontrolle nicht. Deshalb wäre es dringend notwendig, dass wir in Bayern auch in diese Richtung tätig werden und die Weitergabe an Private verbieten. Unter Wirtschaftswegen ist es nach wie vor erlaubt, aber das Material wird unsachgemäß eingebaut. Dass hier mit Bürokratie argumentiert wird, verstehe ich überhaupt nicht. Die Bürokratie, die dann entsteht, wenn wir die Schäden durch die öffentliche Hand reparieren lassen müssen, ist wesentlich größer, und der Schaden ist auch wesentlich größer, als wenn wir es von vornherein ausschließen würden.
Sie gehen von Fällen aus, in denen widerrechtlich Material weitergegeben wurde. Ich habe darauf hingewiesen, dass es sicher eine Frage der Überprüfung und des Vollzugs ist, dass es aber so nicht möglich sein darf. Insofern ist nichts ergänzend zu regeln. Es ist nur dafür zu sorgen, dass die bestehenden Vorgaben eingehalten werden.