Protocol of the Session on November 12, 2014

Betriebe mit hohem Antibiotikaverbrauch sind verpflichtet, tierärztlichen Rat einzuholen und eventuelle Anordnungen der Veterinärbehörde zu berücksichtigen. In Bayern ziehen Behörden, Tierärzte und Landwirte bei der Umsetzung dieses Gesetzes an einem Strang. Welche Folge hätte jedoch ein generelles Verbot der Reserveantibiotika für die bayerische Landwirtschaft? – Bei einem völligen Verbot besteht die Gefahr, dass Nutztiere in bestimmten Fällen nicht mehr arzneilich versorgt werden können. Das ginge zulasten der Tiere. Leid oder Tod der Tiere kann nicht billigend in Kauf genommen werden. Ein gänzliches Verbot ist aus Gründen des Tierschutzes und der Tiergesundheit nicht realisierbar. Deswegen lehnen wir die Anträge der GRÜNEN und der SPD ab.

Jetzt komme ich zum Antrag der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege Dr. Herz ist gar nicht mehr dazu gekommen, den Antrag richtig vorzustellen. Auf den Antrag möchte ich ganz kurz eingehen. Eigentlich hätte ich etwas mehr inhaltsvolle Schwere erwartet. Er schwimmt so rum, sodass man das Gefühl hat, dass noch ein Antrag nachkommen sollte. Das erledigen wir auch noch schnell. Ich möchte ganz kurz sachlich darauf eingehen. Das Ziel, Reserveantibiotika restriktiv einzusetzen, ist unstrittig. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der derzeitige Einsatz dieser Antibiotika missbräuchlich wäre. Eine Verringerung der eingesetzten Mengen ist durch die Verbesserung der Tiergesundheit sehr wohl möglich. Der Tierarzt ist durch seine Berufsausbildung und entsprechende Fortbildungen in der Lage, Landwirte sehr wohl kompetent und umfassend zum Einsatz der Antibiotika zu beraten. Die Beratung muss auf die besondere Situation des Betriebes abstellen. Im Rahmen des auch vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz initiierten Projekts zur Umsetzung der 16. Novelle des AMG werden unter Hinzuziehung der beteiligten Kreise wie Landwirte und Tierärzte Hilfestellungen zur Verbesserung der Tiergesundheit im Betrieb erarbeitet. Der Einsatz von Reserveantibiotika ist bereits jetzt nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen, das heißt, nur bei Erkrankungen von Tieren, bei denen andere Antibiotikaklassen nicht gewirkt haben oder dies zu erwarten war.

Mit dem Antrag ist ebenfalls gefordert worden, die Abgabe auf das betroffene Tier zu beschränken. Tierärzte sind durch die Vorgaben des Arzneimittelgesetzes ohnehin verpflichtet, Arzneimittel, auch Antibiotika, nur für die von ihnen behandelten Tiere abzugeben. Eine Abgabe von Antibiotika an gesunde Tiere scheidet generell aus. Sonderregelungen für Reserveantibiotika sind nicht erforderlich. Die Zahl der behandelten Tiere und die Behandlungsdauer würden bei der Therapiehäufigkeit berücksichtigt. Damit soll und kann die Einsatzhäufigkeit der Antibiotika ermittelt werden.

Angaben zur eingesetzten Menge und Dosierung werden für die Berechnung nicht berücksichtigt, weil sie in Korrelation mit der Einsatzhäufigkeit stehen. Eine Senkung der Einsatzhäufigkeit eines Antibiotikums ist daher auch mit einer Senkung der Einsatzmenge verbunden.

Auf dem Gebiet der Humanmedizin in Bayern wurde das "Bayerische Aktionsbündnis Antibiotikaresistenz", kurz BAKT, gegründet. Damit ist ein gemeinsames Vorgehen gegen Antibiotikaresistenzen und die damit verbundenen Risiken für die Gesellschaft gewährleistet. Bündnispartner sind die Verbände aus dem Bereich der Humanmedizin. Aus meinen Ausführungen geht hervor, warum wir auch den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Einen Moment noch. Ich habe mit Blick auf die Uhr vorweggenommen, dass Sie einer Zwischenfrage nicht zustimmen werden. Entschuldigung, Frau Steinberger. Aber dafür gibt es eine Zwischenbemerkung von Frau Steinberger. - Bitte schön.

Herr Kollege Beißwenger, Sie haben jetzt sehr viel gesprochen, aber zum Thema und zu unserem Antrag eigentlich sehr wenig gesagt. Sie haben die Stoffe angesprochen, nämlich die Cephalosporine der dritten Generation oder Fluorchinolone. Das sind die Stoffe, die tatsächlich auch in der Humanmedizin als Reserveantibiotika besonders geschützt sind. Sie haben die nationale Antibiotikastrategie und die bayerische Strategie angesprochen. Aber diese funktionieren offenbar nicht besonders; denn wie bewerten Sie die Tatsache, dass innerhalb der letzten zwei Jahre diese beiden Stoffe einmal um 25 % und das zweite Mal sogar um 60 % gestiegen sind? Wie kann man das bewerten? Heißt das, dass in den Ställen die Resistenzen schon so groß sind, dass man dort auf diese Stoffe zurückgreifen muss, oder ist es nicht vielmehr so, dass das von der Anwendung her für die Landwirte wesentlich praktischer ist, weil man viel geringere Mengen braucht und kürzere Wartezeiten hat? Bitte nehmen Sie eine Bewertung der Steigerung dieser beiden Stoffe im Hinblick auf die nationale und bayerische Antibiotikastrategie vor, die wahrscheinlich nicht so funktioniert, wie Sie sich das vorstellen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, Sie haben gesagt, ich hätte viel gesprochen. Leider haben Sie mir offenbar nicht gut zugehört. Das wäre einfacher gewesen. Ich habe bereits angeführt, dass die 16. AMG-Novelle am 01.07.2014 in Kraft trat. Sie

fragten mich nach den letzten zwei Jahren. Des Weiteren bin ich darauf eingegangen, dass ich die Landwirte nicht generell so darstellen möchte, als ob sie um der Einfachheit willen irgendwelche Antibiotika anwenden. Das ist im Übrigen auch nicht möglich, weil die Tierärzte dazu konsultiert werden müssen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege Beißwenger. – Für die Staatsregierung hat sich Frau Staatsministerin Scharf gemeldet. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles ist jetzt ausgetauscht. Ich will die Gelegenheit nur nutzen, um auch meine Argumente noch vorzutragen. In der Nutztiermedizin hat sich die Staatsregierung immer zu einer Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bekannt. Daran halten wir fest; denn jede Anwendung von Antibiotika kann zu Resistenzen führen. Deshalb ist eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes insgesamt notwendig, also sowohl in der Tier- als auch in der Humanmedizin. Nur so kann die Wirksamkeit dieses wichtigen Medikaments für Mensch und Tier erhalten bleiben. Ich glaube, darin sind wir uns alle im Saal einig.

Bestimmte Antibiotika, die sowohl beim Menschen als auch beim Tier eingesetzt werden, sind besonders schützenswert, weil sie beim Menschen als Mittel der Wahl für bestimmte Krankheiten bestimmt sind. Beim Tier müssen diese deshalb besonders zurückhaltend eingesetzt werden. Ich nenne dafür die Beispiele der Fluorchinolone und der Cephalosporine in der dritten und vierten Generation.

In Rede stehen nicht die besonderen, oft sehr teuren Spezialantibiotika, die aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung ohnehin nur beim Menschen eingesetzt werden dürfen. Diese waren für den Einsatz bei Tieren nie erlaubt. Das erledigt sich auch deshalb, weil ökonomische Gründe dagegen sprechen. Mit den schützenswerten Wirkstoffen, die bei Mensch und Tier eingesetzt werden, müssen wir in der Tiermedizin sehr sorgsam umgehen.

(Beifall des Abgeordneten Professor Dr. Peter Bauer (FREIE WÄHLER))

- Vielen Dank für den Applaus. – Viele dieser Wirkstoffe dürfen bei Nutztieren ohnehin nicht eingesetzt werden. Aber alle diese Wirkstoffe ohne Ausnahme bei Tieren zu verbieten, wie es die Anträge fordern, hätte aus meiner Sicht fatale Folgen. Es würde bedeuten, kranke Tiere in bestimmten Fällen ohne Behandlung leiden und sterben zu sehen und Krankhei

ten, die von Tier auf Mensch übertragen werden und dort möglicherweise zu schweren Erkrankungen führen, nicht wirksam behandeln zu können. Das ist nicht akzeptabel. Das wollen wir nicht.

Aus diesem Grund gehen sowohl die EU als auch der Bund einen besseren, vernünftigen Weg. Diesem Weg schließt sich Bayern an. Wir prüfen, ob schützenswerte Wirkstoffe aufgrund der Existenz anderer wirksamer Antibiotika von der Anwendung beim Tier ausgeschlossen werden können. Jeder Fall, in dem schützenswerte Antibiotika eingesetzt werden, ist mit besonderen Maßnahmen abzusichern. Der Bund hat in der 16. AMG-Novelle diesen Weg schon beschritten und die gesetzliche Grundlage geschaffen. Im August 2013 hat die Agrarministerkonferenz den Bund aufgefordert, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und weitere Bedingungen zu erlassen.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die wenigen Reserveantibiotika - oder sprechen wir besser von schützenswerten Stoffen -, die der Tiermedizin zur Verfügung stehen, werden nicht leichtfertig und ohne Grund eingesetzt. Unsere Verantwortung steht auf drei Säulen, nämlich kranke Tiere aus Tierschutzgründen zu behandeln, kranke Tiere zum Schutz des Menschen gegen Tierkrankheiten zu behandeln und die Wirksamkeit der Antibiotika beim Menschen zu erhalten. Damit sind wir, wie ich meine, auf dem richtigen Weg. Wir lehnen die Anträge der GRÜNEN, der SPD und auch den Antrag der FREIEN WÄHLER, der in der Begründung etwas anders ausgelegt ist - Herr Beißwenger hat die Argumente vorgetragen -, ab.

(Beifall bei der CSU – Inge Aures (SPD): Das wussten wir!)

Frau Staatsministerin, einen kleinen Moment bitte! Der Kollege Häusler hat sich noch für eine Zwischenbemerkung gemeldet.

Frau Staatsministerin, vielen Dank für Ihren umfangreichen Vortrag, der in der Summe eigentlich genau unseren Antrag wiedergegeben und zusammengefasst hat. Meine Frage an Sie lautet: Haben Sie die Zusammenhänge erkannt, und wenn ja, warum stimmen Sie dann unserem Antrag nicht zu?

(Angelika Weikert (SPD): Das bestimmt doch die Fraktion, nicht die Staatsregierung!)

Wir stimmen nicht zu, weil sich Ihr Antrag in vielen Dingen erledigt. Ich darf Ihnen noch einmal folgende

Argumente liefern: Die Tierärzte haben eine ganz besondere Berufsausbildung, die sie ausreichend kompetent macht, um umfassend zu beraten. Gerade Sie müssten das wissen. Anreizsysteme für den Verzicht sind nicht notwendig, da der Einsatz aus meiner Sicht sowieso beschränkt und nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen ist. Die Forderung einer Beschränkung der Vergabe an betroffene Tiere, Herr Kollege, erübrigt sich, weil das Arzneimittel laut Gesetz ohnehin nur einem betroffenen Tier zugeordnet werden kann. Ich glaube, auch das müssten Sie wissen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Anträge werden wieder getrennt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/4176 - das ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, SPD. Gegenstimmen, bitte. – CSU. Enthaltungen? – Bei der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/4190 - das ist der Antrag der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN. Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/4191 - das ist der Antrag der FREIEN WÄHLER - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das dürften die FREIEN WÄHLER sein.

(Allgemeine Heiterkeit)

Ich stelle fest, die FREIEN WÄHLER stimmen ihrem Antrag zu. Gegenstimmen, bitte. – CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? – Keine. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 17/4177 bis 17/4182 sowie 17/4192 bis 17/4197 werden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 8 auf:

Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Markus Ganserer u. a. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Keine Nordanbindung des Flughafens Nürnberg (Drs. 17/2518)

Die Fraktionen haben übereinstimmend auf Aussprache verzichtet. Wir kommen gleich zur namentlichen Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Ich eröffne die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 20.00 bis 20.05 Uhr)

Ich schließe die Abstimmung und bitte, die Plätze einzunehmen.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Ich rufe die Listennummer 4 der nicht einzeln zu beratenden Anträge auf:

Antrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Harry Scheuenstuhl, Klaus Adelt u. a. (SPD) Umweltkriminalität aufdecken Ermittlungsbehörden stärken! (Drs. 17/2590)

Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist der Herr Kollege von Brunn. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 1980, während der Regierungszeit des Bundeskanzlers Helmut Schmidt, wurde das 18. Strafrechtsänderungsgesetz verabschiedet und zum ersten Mal ein eigener Abschnitt "Straftaten gegen die Umwelt" in das Strafgesetzbuch eingefügt. Trotzdem kam der Sachverständigenrat für Umweltfragen im Jahr 1996 noch zu dem Urteil, dass es eine gewisse Vernachlässigung des Umweltstrafrechts in Deutschland gebe. Im letzten Jahrzehnt gab es aber deutliche Verbesserungen, und man kann jetzt, was die legislative Seite anbelangt, einigermaßen zufrieden sein.

Es stellt sich aber die Frage - deshalb dieser Antrag -, ob wir möglicherweise ein Problem beim Vollzug der Gesetze und bei der Aufklärung von Straftatbeständen haben. Ich glaube, das lässt sich auch anhand der aktuellen Beispiele aus Bayern erkennen. Die häufigste Deliktart in diesem Bereich ist der unerlaubte Umgang mit Abfällen gemäß § 326 Strafgesetzbuch. Im Jahr 2011 hat es einen Fall in Nürnberg gegeben, bei dem asbesthaltige Eternitplatten monatelang auf einem Grundstück gelagert waren – Einstellung gegen eine Zahlung von 500 Euro.

Wir haben auch einen aktuellen Fall im Landkreis Miesbach: Im März 2014 wurde nicht zertifizierter, nicht sortenreiner Bauschutt im Bergwald zum Wegebau ausgebracht. Dieser Umstand ist dem Landratsamt Miesbach seit Mai 2014 durch Recherchen des Bayerischen Rundfunks bekannt. Dem Landratsamt ist auch bekannt, dass der Bauschutt teerhaltige, mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen belastete Dachpappe enthält. Trotzdem hat das Landratsamt Miesbach bis Ende September, Anfang Oktober in dieser Sache nichts unternommen, und zwar auch dann nicht, als die problematisch belasteten Stoffe möglicherweise von Hand aussortiert und weggebracht wurden.

Ich erwähne in diesem Zusammenhang, dass es hierbei um Offizialdelikte geht: Unerlaubter Umgang mit Abfällen, Bodenverunreinigung. Erst nach zwei Fernsehberichten im Juli und Ende September 2014 wurden durch die Staatsanwaltschaft München II Ermittlungen aufgenommen.

Der zweithäufigste Straftatbestand sind Straftaten gegen geschützte Arten und die Wilderei gemäß § 292 Strafgesetzbuch. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Vorkommnissen, die auch streng geschützte FFH-Arten betreffen.

Auf die Greifvögel gehe ich jetzt nicht ausführlich ein, sondern erwähne nur den Umstand, dass der NABU und der Landesbund für Vogelschutz den Habicht erst vor Kurzem auch wegen illegaler Tötung und Wilderei zum Vogel des Jahres erklärt haben.

Die TU München hat eine aktuelle Studie vorgestellt, die zeigt, dass zum Beispiel im Bayerischen Wald die Luchsvorkommen durch Wilderei aktuell stark bedroht sind. Die Vorfälle, die es dort gab, sind, glaube ich, vielen noch im Gedächtnis: 2012 wurde ein Luchsweibchen vergiftet, 2013 ein trächtiges Luchsweibchen mit Schrot getötet. Beide Fälle sind bis heute nicht aufgeklärt. Ein weiterer Fall: Im Februar 2014 fand man in der Oberpfalz zwei in einem Sack ertränkte Fischotter. Trotz einer von Privatleuten ausgesetzten hohen Belohnung ist dieser Fall bisher nicht aufgeklärt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Problem ist nicht nur, dass in solchen Fällen gegen ethische Prinzipien verstoßen wird, sondern auch, dass damit die Arbeit vieler ehrenamtlicher Naturschützer und der öffentlichen Hand für Natur und Artenschutz eigentlich zunichte gemacht wird.