Protocol of the Session on October 15, 2014

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung der Gemeindeordnung Stärkung der Bürgerbeteiligung in Bayern Verbesserungen auf kommunaler Ebene (Drs. 17/1363) - Zweite Lesung

und

Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Dr. Paul Wengert, Franz Schindler u. a. und Fraktion (SPD) zur Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Änderung Art. 18a GO und Art. 12a LKrO; Aufhebung Art. 10 GLKrWG) (Drs. 17/1460) - Zweite Lesung

und

Antrag der Abgeordneten Dr. Paul Wengert, Arif Tasdelen, Dr. Linus Förster u. a. (SPD) Unterschriftsberechtigung beim Bürgerantrag nach der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung für Gemeindeeinwohner und Landkreiseinwohner (Drs. 17/1968)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Der erste Redner ist Kollege Klaus Adelt. – Bitte schön, Herr Adelt. –

(Abgeordneter Klaus Adelt (SPD) begibt sich gemächlich zum Rednerpult)

Der Weg von Oberfranken ist weit.

Nur keine Hektik! Außerdem müssen wir die 15 Minuten rumkriegen. – Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu einer guten Rede eines Sozialdemokraten gehört ein Zitat von Willy Brandt.

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

Applaus! Er hat 1992 den Ausspruch geprägt:

Nichts kommt von selbst. Und nur wenig ist von Dauer. Darum – besinnt euch auf eure Kraft und darauf, dass jede Zeit eigene Antworten will und man auf ihrer Höhe zu sein hat, wenn Gutes bewirkt werden soll.

Wir wollen Gutes bewirken. Wir wollen Bayerns Demokratie noch demokratischer machen;

(Beifall der Abgeordneten Isabell Zacharias (SPD))

denn Demokratie ist die voraussetzungsreichste Form der Willens- und Entscheidungsfindung; sie ist komplex, mühsam und oftmals langwierig. Gerade in der heutigen Zeit, in der man auch noch um Mitternacht oder auch hier in Sitzungen E-Mails beantworten oder an den Börsen in Sekundenschnelle Milliardenbeträge verschieben kann, scheint unsere Demokratie mit ihren langwierigen Abläufen manchmal etwas aus der Zeit gefallen zu sein. Schaut man auf die Beteiligung an den jüngsten Landtagswahlen, aber auch an den Kommunalwahlen zurück, so muss man sich fragen, wie man sie erhöhen kann. Wenn gerade einmal 50 % der wahlberechtigten Bevölkerung zur Wahl gehen und infolgedessen Regierungsmehrheiten nur jeden vierten Bürger hinter sich wissen, müssen wir uns selbstkritisch fragen: Was haben wir falsch gemacht? – Jede Zeit braucht eigene Antworten, und die wollen wir finden.

Wir haben den Gesetzentwurf zur Verbesserung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sowie den Antrag zur Unterschriftsberechtigung beim Bürgerantrag eingebracht. Im Jahr 1995, vor 19 Jahren, haben die Bürger Bayerns Geschichte geschrieben und mit dem Volksentscheid das Recht auf Bürgerbegehren bewirkt. Bayern wurde zum Motor in Sachen direkter Bürgerbeteiligung. Mittlerweile haben rund 2.500 direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene stattgefunden. Wir wollen Verbesserungen bei Bürgerentscheid und Bürgerbegehren; denn wir brauchen mehr, nicht weniger Demokratie.

Wir wollen erstens, dass die Nachreichung von Unterschriften bei Bürgerbegehren ermöglicht wird. Oftmals kann man bei Beginn des Bürgerbegehrens nicht feststellen, ob alle Unterschriften gültig sind: Zweitwohnsitz, Doppeleintrag, unleserliche Schrift – daran scheitert oftmals die Eintragung für das Bürgerbegehren. Wir wollen deshalb regeln, dass die Unterschriften bis zur Zulässigkeitsentscheidung des Gemeinde- oder Stadtrats nachgereicht werden können. Die Unterschriften sollen auch nach der Einreichung des Bürgerbegehrens noch gesammelt werden können.

Das Zweite betrifft die Erweiterung der Schutz- und Sperrwirkung des Bürgerbegehrens. Aus eigener Erfahrung als Bürgermeister weiß ich, dass man manchmal doch noch ganz schnell Entscheidungen trifft, die irreversibel sind. Dies wollen wir vermeiden. Die Schutz- und Sperrwirkung soll auf Antrag der Vertreter des Bürgerbegehrens für einen Monat verschoben bzw. erweitert werden können, sobald die Hälfte der Unterschriften bei den Gemeinden bzw. bei den Landkreisen eingereicht worden ist.

Ein Drittes. Wir wollen die Aufhebung des Verbots, Bürgerentscheide am Tag einer Wahl oder Abstimmung über einen Volksentscheid oder während der Eintragungsfrist zu einem Volksbegehren durchzuführen. Ich frage mich ganz ehrlich, warum am Tag einer Bezirks-, Landtags-, Bundestags- oder Europawahl – da haben wir im vergangenen Jahr gute Erfahrungen gemacht –, am Tag einer Abstimmung über einen Volksentscheid oder während der Eintragungsfrist für ein Volksbegehren keine Gemeindewahlen oder Landkreiswahlen oder sonstige Abstimmungen stattfinden dürfen, also auch keine Bürgerentscheide, keine sonstigen Abstimmungen. Von Mehraufwand kann da sicherlich keine Rede sein. Dieser wäre wesentlich größer, wenn man die Abstimmungen und Wahlen auf mehrere Tage verteilen müsste, und auch die Beteiligung wäre niedriger. Wer eine höhere Wahlbeteiligung haben will, kann sich dem nicht verschließen.

Wir wollen auch eine gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf Umsetzung des Bürgerentscheids. Wenn der Bürgermeister einen Gemeinderatsbeschluss nicht nach der Gemeindeordnung umsetzt, kann Klage beim Verfassungsgericht eingereicht werden. Anders ist es beim Bürgerentscheid. Wir wollen diese Rechtslücke schließen.

Der Gesetzentwurf der FREIEN WÄHLER, der ebenfalls zur Diskussion steht, sieht - im Übrigen wie der Gesetzentwurf der SPD – eine Klagebefugnis der Vertreter des Bürgerbegehrens auf Durchsetzung des Bürgerentscheides vor. Dem stimmen wir zu. Auf die Begründung zum eigenen Gesetzentwurf verweise ich. Verfassungsrechtliche Probleme sehen wir allerdings bei den veränderten Quoren bei gleichzeitiger Verlängerung der Geltungsdauer.

Und nun zum Bürgerantrag. Den Bürgerantrag kennen die wenigsten. Man kennt den Antrag, der in einer Bürgerversammlung gestellt wird und der dann innerhalb einer gewissen Frist behandelt werden muss. Bürgerversammlungen finden einmal im Jahr statt, also viel zu selten. Hier fordern wir, dass alle Gemeinde- und Kreisbürger antragsberechtigt sein sollen. Nicht nur EU-Bürgerinnen und -Bürger, sondern auch unter 18-Jährige würden nach geltender Gesetzeslage außen vor bleiben. Alle, die in der Gemeinde leben und sich dort engagieren, sollen einen Bürgerantrag an den Stadtrat oder den Gemeinderat stellen können. Denken wir doch einmal daran, wie stolz wir darauf sind, Jugendparlamente zu haben. Aber nicht einmal das Ergebnis des Jugendparlaments kann in einem Bürgerantrag eingebracht werden, weil die Antragsberechtigung erst ab dem 18. Lebensjahr beginnt.

Heute haben wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gelegenheit, die Geschichte Bayerns als Vorreiter in Sachen direkter Bürgerbeteiligung fortzuschreiben. Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger noch weitaus mehr in die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse einbeziehen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist manchmal nicht einfach, wenn die Bürger mitreden; es ist bequemer, wenn nur der Stadtrat oder der Gemeinderat handelt. Aber wir wollen Demokratie von unten; deshalb ist es notwendig, den Bürgerinnen und Bürgern die Mitwirkung durch die Verbesserung bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zu erleichtern. Arbeiten wir hieran als das gesamte Parlament! Stimmen Sie zu! Diese Regeln bringen allemal mehr als inhaltslose Appelle zu mehr Wahlbeteiligung. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Noch ein kleiner Hinweis: Die Zeitüberschreitung des Kollegen Harry Scheuenstuhl haben wir jetzt wieder eingeholt.

(Heiterkeit bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Adelt. Nächste Wortmeldung: Kollege Streibl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung in einer gemeinsamen Aussprache die beiden Gesetzentwürfe von uns FREIEN WÄHLERN und der SPD zur Verbesserung und Stärkung der Bürgerbeteiligung. Die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung ist immer wieder zu hören und wird immer wieder gestellt. Man muss den Bürger ernst nehmen und in die Entscheidungen miteinbeziehen. Das klingt gut, aber es hat manchmal einen Haken, nämlich den, dass sich die Bürger nicht eingebunden fühlen bzw. nicht wirklich beteiligt werden. Sie haben das Gefühl, dass man ihre Meinung nicht ernst nimmt.

Meine Damen und Herren von der CSU-Fraktion, von Ihnen kommen manchmal Anträge oder auch Gesetzesvorschläge zur Bürgerbeteiligung, aber das sind eher Alibiveranstaltungen ähnlich wie vorletzte Woche der Gesetzentwurf zum Verwaltungsverfahrensgesetz. Das sind im Grunde eher Mogelpackungen, die dem Bürger nur ein Mehr an Beteiligung oder Mitsprache vorspiegeln.

Wir als FREIE WÄHLER haben ein anderes Verständnis von den Bürgerinnen und Bürgern. Wir kommen von der kommunalen Basis und wollen die Bürger mitnehmen. Wir wollen, dass die Menschen sich zu Wort melden und mitentscheiden können. Denn nur da, wo der Bürger mitentscheidet, kann er auch mitgestalten. Fundament einer Republik muss es sein, dass sich alle am Gemeinwesen beteiligen und mitgestalten. Um dies zu ermöglichen, müssen entsprechende Strukturen geschaffen werden.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Vor diesem Hintergrund ist Bürgerbeteiligung für uns nicht nur ein Lippenbekenntnis, sondern wir wollen Strukturen schaffen, aufgrund derer die Bürger mitwirken können. Dazu dient unser Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung. Wir fordern darin bei Bürgerentscheiden die Absenkung des Quorums für Gemeinden mittlerer Größe von bisher vorgesehenen 20 % auf 15 %. Wir wollen außerdem die Bindungswirkung des Bürgerentscheids von bislang einem Jahr auf zwei Jahre verlängern, und wir wollen darüber hi

naus die Möglichkeit schaffen, den Bürgerentscheid gerichtlich durchzusetzen. Unser Gesetzentwurf ist damit ein Stück mehr gelebter Demokratie, weil Bürgerbegehren letzten Endes erleichtert werden, ihre Bindungswirkung verlängert wird und – das ist ganz wichtig – er den Bürgerinnen und Bürgern, die die Entscheidung erkämpft und durchgesetzt haben, die Möglichkeit gibt, die Entscheidung gerichtlich durchzusetzen.

(Beifall des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER))

Das war und ist bis heute leider nicht der Fall. – Gerade auch in Städten bis 50.000 Einwohner scheitern viele Bürgerbegehren am Quorum von 20 %. Darauf basiert unsere Forderung nach Absenkung. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum gerade in kleineren Gemeinden ein höheres Quorum gelten soll als in Gemeinden mit über 50.000 Einwohnern.

Dass es möglich ist, das Quorum abzusenken, ohne dass dann gleich eine Staatskrise ausbricht, zeigt das Bundesland Thüringen. Da gibt es bereits ein solches Quorum. Die Praxis in anderen Bundesländern zeigt darüber hinaus, dass man die Bindungswirkung der Bürgerentscheide zeitlich verlängern kann. Es gibt Bundesländer mit zwei- bis dreijähriger Bindungswirkung.

Wir sind der Überzeugung, dass das Ganze nicht im Konflikt zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes steht. Es ist vielmehr eine moderate Anpassung, die voll hiervon gedeckt ist. Insofern sollte man dem Gesetzentwurf nachkommen.

Die Argumente, die im federführenden Ausschuss von der CSU-Fraktion gekommen sind, schlagen nicht durch. Sie sind etwas blass; insbesondere sagt man, dass ein Bürgerbegehren im Grunde nur eine politische Bedeutung hat und es keine juristische Durchsetzungsmöglichkeit braucht. Das zeigt, dass man nicht sonderlich in der Praxis verwurzelt ist. Es kommt doch immer wieder vor, dass Bürgerentscheide erstritten werden, die Bürger dann aber ihre Forderungen nicht durchsetzen können, weil man das ein Jahr aussitzt und dann geht alles weiter wie gehabt. - Damit nähme man den Bürger nicht ernst. Der Bürgerwille würde nicht umgesetzt, und ein solches Verhalten leistet letztlich Bürgerverdrossenheit Vorschub, wenn man auf das, was der Bürger will, nicht hört sondern die Zeit darüber hinweggehen lässt. Für uns ist es deshalb wichtig, dass die Bürger das juristisch durchsetzen können. Der Bürgerentscheid muss ein juristisches Gewicht bekommen, um zu einer verbindlichen Grundlage weiteren Handelns zu werden. Wenn man den Bürger in Bayern, einem Freistaat, als Souverän

ernst nimmt, muss man ihm auch die Möglichkeit geben, seinen Willen zu bekunden und diesen Willen durchzusetzen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

Alles andere wird den Bürgerinnen und Bürgern nicht gerecht, wirkt eher frustrierend und wird diese von der politischen Teilhabe letztlich eher abhalten. Das betrifft uns alle, wenn die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr politisch denken und nicht mehr politisch werden. Das wäre ein Niedergang einer Demokratie; dem gilt es aktiv entgegenzuwirken. Dazu sind die Anträge heute da.

Den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sehen wir sehr positiv, vor allem, weil die juristischen Durchsetzbarkeit übernommen worden ist. Auch die Möglichkeit des Nachreichens von Unterschriften halten wir für sinnvoll. Daher werden wir diesen Gesetzentwurf unterstützen.

Anders sehen wir die Beteiligungsrechte von jugendlichen Mitbürgern aus Nicht-EU-Ländern. Wir sehen zwar die positive Zielrichtung. Uns ist dieser Antrag aber zu ungenau formuliert. Wir wissen nicht, in welchem Alter sich Jugendliche mitbeteiligen sollen. Von daher müsste der Antrag nachgebessert werden. Deshalb können wir ihn leider nicht mittragen.

Gerade angesichts der zunehmenden Politikverdrossenheit ist die Bürgerbeteiligung wichtiger denn je. Von daher haben Sie, vor allem die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, heute die einmalige Gelegenheit, etwas für den Freistaat Bayern und die Menschen in Bayern zu tun. Sie können zeigen, dass Sie sie ernst nehmen und nicht nur eine Politik über die Köpfe hinweg machen, sondern die Politik mit den Menschen machen. Von daher möchte ich Sie herzlich dazu einladen, die beiden Gesetzesanträge zu unterstützen.

(Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

Danke schön, Herr Kollege Streibl. Der nächste Redner ist der Kollege Andreas Lorenz. Bitte schön, Herr Lorenz.

(Vom Redner nicht autori- siert): Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Bayern hat eine lange Tradition in Bezug auf Bürgerbegehren und direkte Demokratie und ist bundesweit Spitzenreiter. Wenn man den Zahlen des Vereins "Mehr Demokratie" Glauben schenken darf, finden 41 % der basisdemokratischen Verfahren in ganz Deutschland in Bayern statt. Vergleichen Sie das bitte einmal mit einem Bevölkerungsanteil von 15 %. Man

kann also sagen, dass solche Verfahren bei uns dreimal häufiger angewandt werden als in den anderen Bundesländern. Wir haben eine langjährige Erfolgsgeschichte, und man sollte sich sehr gut überlegen, ob man ein derart erfolgreiches und in der Praxis bewährtes Instrument ändert.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die mit Ihren Vorschlägen in Gänze nicht einverstanden sind. Ich darf auf die Vorschläge im Einzelnen eingehen: So schlagen die FREIEN WÄHLER vor, sowohl das Abstimmungsquorum zu senken als auch die Bindungswirkung zu verlängern. Für sich allein genommen könnte man möglicherweise eines von beiden machen. Auf keinen Fall geht es aber, beides in Kombination zu machen. Ich darf daran erinnern, dass die Regelungen, wie sie derzeit gelten, nicht auf Initiative des Parlaments festgelegt worden sind, sondern Ausfluss eines verfassungsgerichtlichen Urteils sind, wobei das Verfassungsgericht unter Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung gewisse Grenzen gesetzt hat. So ist es nicht möglich, die Abstimmungsquoren unbegrenzt zu senken und die Bindungswirkung zu verlängern. Die Entscheidung – insofern haben Sie recht – bezog sich auf die Bindungswirkung von drei Jahren. Nachdem der Zeitraum von drei Jahren abgelehnt worden ist, versuchen Sie es jetzt mit zwei Jahren, und das in einer Kombination mit der Senkung der Abstimmungsquoren. Das ist verfassungsrechtlich zumindest äußerst bedenklich.