(Vom Red- ner nicht autorisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ein paar Anmerkungen zu dem, was gerade gesagt worden ist ergänzen. Gerne schließe ich mich dem Dank an all diejenigen an, die die notwendigen Vorarbeiten schon geleistet haben bei der Erarbeitung der Fragestellungen oder auch der Bereitschaft zur Koordination, um die Dinge zwischen den Fraktionen zusammenzuführen.
Diese Enquete-Kommission, die wir heute, wie ich hoffen will, einstimmig auf den Weg bringen, ist sicherlich auch als eine Ergänzung, um nicht zu sagen, als eine Antwort auf das im Sommer letzten Jahres noch beschlossene Landesentwicklungsprogramm zu sehen und zu verstehen. Dieses Landesentwicklungsprogramm hat sicherlich viele Erwartungen nicht erfüllt; womöglich sollte es sie auch gar nicht erfüllen. Jedenfalls hätte es auch Antworten auf die Frage geben müssen, mit der sich jetzt die Enquete-Kommission befasst, wie wir in der Entwicklung Bayerns für gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen sorgen können. Dass das Landesentwicklungsprogramm dies nicht getan hat, macht jetzt die Einrichtung der Enquete-Kommission, wie ich glaube, umso wichtiger.
Insbesondere wünsche ich dieser Enquete-Kommission, dass wir uns nicht in einem wissenschaftlichen Diskurs ergehen und dann ein Gutachten mit 800 Sei
ten herauskommt, woran dann mehr Leute gearbeitet haben, als es hinterher lesen werden, sondern dass wir uns mit den wesentlichen Fragen kurz und bündig und knackig befassen werden und letztlich nicht alle Verästelungen werden erschließen wollen, sondern dass sich diese Enquete-Kommission auf die Essentials verständigt, was für die Entwicklung Bayerns wichtig ist, was in der Entwicklung Bayerns durch die Staatsregierung und durch den Landtag angestoßen und eingeleitet und umgesetzt werden kann.
Ich wünsche mir auch, dass wir uns zunächst einmal auf eine Antwort darauf verständigen können, was wir denn überhaupt unter gleichwertigen Lebensbedingungen in Bayern verstehen; denn solange man dieses Ziel nicht wirklich kennt und sich da nicht auch inhaltlich verständigt hat, wird es schwierig werden, den Weg dorthin zu definieren.
Ich wünsche uns auch, dass es uns gelingt, ein paar messbare Indikatoren zu vereinbaren, die besonders wichtig sind. Wie weit darf ein Krankenhaus, eine Grundschule, ein Gymnasium, die Polizeidienststelle weg sein? All diese Fragen und auch infrastrukturelle Einrichtungen, die da als Mindeststandard notwendig sind, sind uns besonders wichtige Aspekte.
Zuletzt will ich auch hoffen, dass wir uns darauf verständigen können, welche Maßnahmen der Landtag selbst ergreifen kann oder ergreifen muss, um dem Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen näherzukommen, und dass wir uns auch darauf verständigen können, um welche Maßnahmen wir die Staatsregierung bitten. Es ist, glaube ich, an irgendeiner Stelle jetzt schon von Anweisungen gesprochen worden. Das wird in dieser Form nicht möglich sein. Aber wenn wir uns fraktionsübergreifend einigen können und der Staatsregierung Handlungsempfehlungen mit auf den Weg geben, ist, glaube ich, die Aussicht ganz gut, dass wir uns da mit der Staatsregierung verständigen können.
Wenn wir all diese Aspekte beherzigen, ist mir auch nicht bange, ob wir uns möglichst im Konsens und da und dort sicherlich auch einmal kontrovers dem Ziel gleichwertiger Lebensbedingungen in Bayern annähern können. An unserer Unterstützung und unserem Engagement in dieser Frage wird es nicht fehlen. Es ist auch ein Grund- und Leib-und-Magen-Thema der FREIEN WÄHLER. Deswegen sage ich auch ganz herzlichen Dank für die Bereitschaft der anderen Fraktionen, diese für die Gesamtentwicklung Bayerns so wichtige Frage in dieser Kommission zu behandeln. Natürlich werden wir nicht nur inhaltlich dem Fragenkatalog, sondern auch dem Personaltableau wie vorgelegt zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz des kommunalen Finanzausgleichs und trotz der Regionalförderung und trotz des Aktionsplans Demografischer Wandel entwickeln sich die Regionen in Bayern nicht nur unterschiedlich, sondern in Teilen sogar in entgegengesetzter Richtung. Daran wird auch die Verfassungsänderung allein nichts ändern.
Nachdem sich die Wählerinnen und Wähler aber im vergangenen September mit überwältigender Mehrheit für die Aufnahme des Grundsatzes gleichwertiger Lebensverhältnisse in die Verfassung ausgesprochen haben, gilt es nun auch, diesen Grundsatz umzusetzen. Hier gibt es jede Menge zu tun.
Nicht erst seit der jüngsten Bevölkerungsentwicklungsprognose ist bekannt, dass Oberbayern und insbesondere der Ballungsraum München massives Bevölkerungswachstum verkraften muss, was zu entsprechenden Wachstumsschmerzen in Form von Wohnraumknappheit und entsprechenden Mietpreissteigerungen führt, während auf der anderen Seite vielen Kommunen Oberfrankens und Unterfrankens massive Einwohnerverluste bevorstehen. Es gilt daher die Frage zu beantworten, was wir tun können, damit die Menschen eben nicht abwandern oder nach der Ausbildung in ihre Heimat, in ihre Regionen zurückkehren.
Bei der Verkehrspolitik lässt sich sehr gut beobachten und zeigen, dass die klassische Strukturpolitik in Teilen ins Leere läuft. Neue Straßen beschleunigen nicht nur den Klimawandel, sondern führen auch dazu, dass die Kaufkraft und auch die gut ausgebildeten Arbeitskräfte zum Teil noch schneller abfließen können. Zudem erhöhen neue Straßen nur die Mobilität von denjenigen, die auch über ein Auto verfügen. Ich persönlich bin im Bayerischen Wald geboren und aufgewachsen und weiß aus eigener Erfahrung sehr gut, wie mobilitätseingeschränkt diejenigen Teile der Bevölkerung sind, die nicht über ein eigenes Auto verfügen. Es gilt deswegen auch sicherzustellen, dass alle Menschen im ländlichen Raum entsprechend mobil sind.
Um ländliche Räume zu stärken, bedarf es natürlich der Vorhaltung entsprechender Infrastruktur. Aber für wichtiger als den zusätzlichen Straßenbau halten wir die Datenautobahn. Wir halten die flächendeckende Versorgung mit einem schnellen Internet für dringend geboten und für eine wichtige Zukunftsaufgabe. Während in den Städten fast 80 % der Haushalte über schnelles Internet verfügen, sind es auf dem Land gerade einmal 15 %.
Darüber hinaus gilt es in der Infrastrukturpolitik besonderes Augenmerk auf die weichen Standortfaktoren zu legen, also die Faktoren, die das Leben auf dem Land lebenswert machen. Es reicht nicht aus, für Arbeitsplätze zu sorgen, sondern es muss auch eine bestimmte Infrastruktur vorhanden sein. In diesem Zusammenhang sind folgende Fragen zu beantworten: Wie kann man auch auf dem Land das kulturelle Angebot erhalten und weiterentwickeln? Wie kann man dafür sorgen, dass Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen flächendeckend vorhanden sind? Wenn Grundschulen schließen und die Kinder schon ab der 1. Klasse immer weitere Distanzen zur Schule zurücklegen müssen, geht die Attraktivität von Orten noch weiter zurück, was wiederum die Abwanderung beschleunigt.
Die Einrichtung einer Enquete-Kommission halten wir angesichts der Fülle der Aufgaben für ein gut geeignetes Mittel, um fraktionsübergreifend Handlungsempfehlungen und Strategien zu entwickeln, wie man dem Grundsatz der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen - dazu fordert uns die Verfassung auf - gerecht werden kann. Daher stimmen wir dem interfraktionellen Antrag gern zu. Ich freue mich auf die wichtige und spannende Aufgabe sowie auf die fraktionsübergreifende konstruktive Zusammenarbeit.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 17/2477 die unveränderte Annahme des Antrags. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Keine. Stimmenthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Nach § 32 der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag wird die Zahl der Mitglieder der EnqueteKommission vom Landtag festgelegt. Die Zahl der Mitglieder des Landtags muss die Zahl der übrigen
Kommissionsmitglieder übersteigen. Von den Fraktionen wurde vorgeschlagen, die Mitgliederzahl auf insgesamt 21 festzusetzen. Die Fraktionen haben sich außerdem darauf geeinigt, dass die Enquete-Kommission aus 13 Abgeordneten, für die jeweils eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu benennen ist, und acht weiteren Mitgliedern bestehen soll. Im Einzelnen verweise ich hinsichtlich der vorgeschlagenen Persönlichkeiten auf die Drucksache 17/2372.
Ich gehe davon aus, dass wir über die Vorschläge gemeinsam abstimmen können. - Das ist der Fall. Wer mit der vorgeschlagenen Mitgliederzahl und der vorgesehenen Zusammensetzung der Enquete-Kommission sowie den benannten Persönlichkeiten einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Es ist einstimmig so beschlossen.
Gemäß § 33 der Geschäftsordnung bestellt die Vollversammlung den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission. Vorsitzender und Stellvertreter müssen jeweils verschiedenen Fraktionen angehören. Es wurden als Vorsitzender Herr Kollege Berthold Rüth und als dessen Stellvertreter Dr. Christoph Rabenstein vorgeschlagen.
Ich gehe wiederum davon aus, dass über beide Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll. – Das ist der Fall. Wer mit den Vorschlägen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist auch das einstimmig so beschlossen worden.
Antrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Sepp Dürr u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung eines möglichen Fehlverhaltens bayerischer Polizei- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Staatsministerien, der Staatskanzlei und der politischen Entscheidungsträger im Zusammenhang mit dem Labor Schottdorf und der beim Bayerischen Landeskriminalamt eingerichteten Sonderkommission "Labor" und weiterer
Vorkommnisse im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen Dr. B. S. und andere Beschuldigte und auf entsprechende Anzeigen des Dr. B. S. und anderer Personen sowie bei der Rechtsaufsicht über die Beachtung der Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte und bei der gegebenenfalls notwendigen Korrektur der Rahmenbedingungen im selbstverwalteten Gesundheitssystem bei der Abrechnung von Laborleistungen durch bayerische Ärzte (Drs. 17/2371)
Änderungsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Josef Zellmeier, Alexander König u. a. und Fraktion (CSU), Markus Rinderspacher, Franz Schindler, Horst Arnold u. a. und Fraktion (SPD), Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Dr. Sepp Dürr u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Drs. 17/2463)
Ich eröffne die Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion vereinbart. Ich darf als Erstem Herrn Kollegen Schindler das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bayerische Justiz ist in den letzten Monaten und Jahren, insbesondere im Zusammenhang mit den Fällen Mollath und Peggy, ins Gerede gekommen. In diesen Tagen ist im Zusammenhang mit dem Wiederaufnahmeverfahren sogar die Rede davon, dass die Justiz ein Komplott organisiert habe und das Justizsystem – immerhin das Justizsystem eines demokratischen Rechtsstaats – ins Wanken geraten sei.
So weit sind wir noch nicht. Tatsache ist, dass einerseits das Ansehen der Justiz nach wie vor hoch ist, höher jedenfalls als das Ansehen der Politik, andererseits ein beachtlicher Teil der Bevölkerung fest davon überzeugt ist, dass man der Justiz nicht über den Weg trauen könne und man eigentlich nur von Glück reden könne, wenn man nicht in ihre Fänge gerate. Mindestens in jeder zweiten Petition findet sich heutzutage der Hinweis darauf, dass es dem Petenten genauso ergangen sei wie seinerzeit Gustl Mollath. Na
türlich werden auch in der Justiz Fehler gemacht. Die Ursachen sind vielfältig. Rechtsbeugung ist aber fast nie im Spiel. Viele erstinstanzliche Urteile werden von den höheren Instanzen aufgehoben, es wird zurückverwiesen oder gleich anders entschieden. So und nicht anders funktioniert unser Rechtssystem, und das ist auch gut so.
Nun also wieder ein Untersuchungsausschuss zur Aufklärung von Vorwürfen gegen die bayerische Justiz, diesmal im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren gegen den Laborarzt Dr. Schottdorf. Es geht im Kern nicht um die Justiz, sondern um einen Teil davon, nämlich die Staatsanwaltschaft, noch genauer: um die Staatsanwaltschaften München und Augsburg und die Generalstaatsanwaltschaft in München. Staatsanwälte genießen nicht die gleiche Unabhängigkeit wie Richter. Sie sind Teil einer hierarchisch organisierten Behörde; aber selbstverständlich sind sie dem Gesetz unterworfen. Die Staatsanwaltschaft ist nicht, wie gelegentlich behauptet wird, die Kavallerie der Justiz, die nur den Zweck verfolgt, unerbittlich anzuklagen, und dabei weder nach links noch nach rechts schaut. Bei genauerer Betrachtung ist die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage-, sondern vielmehr eine Einstellungsbehörde,
weil deutlich mehr Ermittlungsverfahren eingestellt werden als angeklagt wird und eine große Zahl von Anzeigen gar nicht zu Ermittlungen führt, was häufig Gegenstand von Beschwerden ist, die im Landtag eingehen. Dass die Staatsanwaltschaft auch Opportunitätsentscheidungen treffen und auf der Grundlage der Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung Verfahren einstellen kann, ist Teil der Realität. Dass sie die objektivste Behörde ist, weil sie nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu ermitteln hat, wird in der Praxis nicht immer deutlich. Allzu oft hat es sogar den Anschein, als ob die Staatsanwaltschaft alles übernehme und anklage, was ihr von der Polizei geliefert wird, dass also nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die Polizei Herrin des Verfahrens sei. Das lässt sich im Massenbetrieb wahrscheinlich nicht vermeiden, darf aber nicht die Regel werden.
Meine Damen und Herren, umso hellhöriger muss man werden, wenn sich erfahrene und hoch qualifizierte Mitarbeiter des Bayerischen Landeskriminalamtes, wie im Fall Schottdorf geschehen, bei ihren Dienstvorgesetzten über die Staatsanwaltschaft beschweren und wenn ihnen dann bedeutet wird, dass ihre Beschwerden unerwünscht seien und sogar dazu führen könnten, dass die persönliche Laufbahnentwicklung ins Stocken gerät.
Hellhörig muss man auch werden, wenn sich ein LKABeamter dazu gezwungen sieht, sich unmittelbar an den Ministerpräsidenten zu wenden und den Freistaat zu verklagen, wie es im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren zum Fall Schottdorf geschehen ist.
Unmittelbarer Anlass des heutigen Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema Schottdorf war ein Anfang Mai im "Handelsblatt" erschienener Bericht, in dem angeblich nach Auswertung vieler Tausend Dokumente unter der Überschrift "Das Ende der Soko Labor – Staatsanwälte lassen Tausende Betrüger unbehelligt" behauptet wird, die Staatsanwaltschaft, zunächst München, dann Augsburg, habe Ermittlungen gegen etwa 10.000 Ärzte und einen Laborbetreiber aus Augsburg wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs gegenüber Krankenkassen und Privatpersonen behindert und den Laborbetreiber und die Ärzte geschont, obwohl ein volkswirtschaftlicher Schaden von bis zu 500 Millionen Euro entstanden sein soll. Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft trotz eines beim Landgericht München anhängig gemachten Pilotverfahrens mehr als hundert Ermittlungsverfahren eingestellt und keinerlei Maßnahmen ergriffen, um zu verhindern, dass in mehreren tausend Verdachtsfällen Verjährung eintritt. Hinzu komme, dass die eigens zum Zweck der Ermittlungen wegen des Verdachts des massenhaften Abrechnungsbetrugs eingerichtete Sonderkommission Labor beim Landeskriminalamt behindert worden sein soll und dass gegen einzelne Mitarbeiter der Sonderkommission Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage bzw. der Verfolgung Unschuldiger eingeleitet und jahrelang nicht bearbeitet, schließlich aber wegen fehlenden Tatverdachts eingestellt worden sind und dass dies alles mit Wissen der vorgesetzten Generalstaatsanwaltschaft und des Justizministeriums geschehen sei.
Außerdem steht die Behauptung im Raum, die Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium hätten direkten Einfluss auf die Ermittlungen in Sachen Schottdorf und viele tausend Ärzte genommen und dafür gesorgt, dass die meisten Verfahren eingestellt werden bzw. wegen Verjährung nicht mehr verfolgt werden können.
Hinzu kommen die bekannten ganz besonderen Umstände, nämlich dass ein ehemaliger Staatsanwalt von dem Laborarzt ein Darlehen erhalten hat, dass dieser Laborarzt langjähriges Mitglied der CSU ist, großzügig Spenden an die CSU vergeben hat und sich von ehemaligen CSU-Staatsministern verteidigen hat lassen.
der es schwer macht, alles nur sachlich zu betrachten, worum ich mich aber bemühen werde. Die Vorwürfe wiegen schwer, weil sie beinhalten, dass die Staatsanwaltschaft gerade nicht das getan hat, was ihre Aufgabe ist, nämlich nach Gesetz und Recht zu entscheiden, sondern aus ganz anderen Motiven entschieden hat. Deshalb müssen die Vorwürfe aufgeklärt werden.