Protocol of the Session on June 26, 2014

(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, Hohes Haus! Der Freistaat Bayern hat die bayerischen Kommunen seit rund 50 Jahren mit 12 Milliarden Euro bei der Errichtung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen unterstützt. Weitere 34 Milliarden Euro haben die Kommunen hierzu selbst beigetragen. Fast alle Haushalte in Bayern sind nun an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, und annähernd 97 % der Haushalte sind an die kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen. Infolge der staatlichen Förderung sind eine hochwertige und leistungsfähige Trinkwasserversorgung und auch Abwasserentsorgung in Bayern errichtet worden. Wir nehmen bundesweit mit Abstand die niedrigsten Gebühren.

Die derzeitige Förderung der Ersterschließung im Bereich der kommunalen Wasserver- und Abwasserentsorgung läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Damit ist dies weitgehend abgeschlossen und kann als abgeschlossen betrachtet werden. Das Zwischenfazit ist somit zunächst, dass die Trinkwasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung in Bayern sehr gut dastehen. An dieser Stelle möchte ich vor allem der Wasserwirtschaftsverwaltung in Bayern meinen Dank aussprechen, die wirklich auf absolutem Top-Niveau arbeitet und um die uns viele andere Länder beneiden.

Es ist hinreichend bekannt, dass in vielen Gemeinden nach jahrzehntelangem Betrieb eine Sanierung der Wasser- und Abwasseranlagen notwendig ist. Dies ist ein ganz natürlicher Prozess. Die Instandhaltung sowie die Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen ist eine Pflichtaufgabe der Betreiber bzw. unserer Kommunen und muss kostendeckend über Beiträge

und Gebühren finanziert werden. Durch eine Änderung des KAG im August letzten Jahres hat die CSUFraktion auch die Möglichkeiten für die Gemeinden verbessert, hierfür Rücklagen zu bilden. Um es zu verdeutlichen: Die Gemeinden sind ganz klar aufgefordert, Rücklagen für die Sanierung ihrer Anlagen zu bilden. Weiter besteht die Möglichkeit, die Zwischenfinanzierung über zinsgünstige Darlehen bei der LfA Förderbank Bayern vorzunehmen.

Sehr viele Kommunen haben in diesem Bereich ihre Hausaufgaben gemacht und betreiben Instandhaltung und Sanierung ihrer Anlagen in vorbildlicher Art und Weise. Hierbei wird deutlich, warum wir den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen werden. Würden wir jetzt auf breiter Front die Sanierung von Wasser- und Abwasseranlagen fördern, wäre das für die Kommunen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten vorbildlich gewirtschaftet haben, ein Schlag ins Gesicht. Mit einem solchen Förderprogramm würden auch Kommunen belohnt, die sich schlicht und ergreifend weniger gut um ihre Aufgaben gekümmert haben.

Ich möchte damit aber nicht alle Kommunen, die eventuell Schwierigkeiten mit der Belastung durch die Sanierung von Anlagen bekommen, über einen Kamm scheren; denn natürlich kann es durch Faktoren wie die demografische Entwicklung oder durch besondere wasserwirtschaftliche Gegebenheiten wie das Wegfallen von gewerblichen oder industriellen Großeinleitern oder besondere Aufwendungen in wasserwirtschaftlich sensiblen Schutzgebieten zu Härtefällen kommen, bei denen unzumutbare Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Region drohen.

Genau hier setzt unser Antrag an. Es soll geprüft werden, ob die Notwendigkeit einer staatlichen Unterstützung zur Vermeidung unzumutbarer Härten besteht und wie eine solche Unterstützung aussehen könnte. Eine Sanierungsförderung, wie im Antrag der FREIEN WÄHLER gefordert, würde voraussichtlich Haushaltsmittel im dreistelligen Millionenbereich erfordern. Diese Mittel stehen aber nicht zur Verfügung.

(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sie sind kommunalunfreundlich!)

Ich plädiere daher aus den genannten Gründen dafür, den Antrag der FREIEN WÄHLER abzulehnen und dem Antrag unserer CSU-Fraktion zuzustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön, Herr Kollege. – Als Nächster hat der Herr Kollege Klaus Adelt von der SPD das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin! Es stimmt, die Ersterschließung mit Kanalisation und Wasserversorgung ist in Bayern nahezu abgeschlossen. Das ist ein sehr guter Stand. Was man aber nicht sieht, ist der oftmals miserable Zustand der Abwassernetze; denn im Gegensatz zum Straßennetz sieht man den Zustand der Kanäle von oben aus nicht. Es gibt zwar eindeutige Regelungen, wie oft die Kanäle befahren werden und wie oft sie geprüft werden müssen, aber viele Gemeinden sind finanziell nicht in der Lage, diese Sanierungen durchzuführen.

Es gäbe seit Kurzem die Möglichkeit, über Rückstellungen entsprechende Mittel zu bilden. Doch viele Gemeinden mit einem prekären Haushalt sind dazu schlichtweg nicht in der Lage. Manche können das und werden dann als vorbildlich bezeichnet. Es gibt auch die Möglichkeit, durch Verbesserungsbeiträge die entsprechenden Mittel herbeizuholen. Aber auch das ist sehr schwierig. Ich persönlich kenne viele Fälle, bei denen ältere Mitbürger sagen, ich bin mit meiner Rente von 700 Euro nicht in der Lage, einen Verbesserungsbeitrag von 8.000 bis 10.000 Euro zu bezahlen, zumal meine Kinder und Enkel nicht zurückkommen und das Haus mit diesem Wert übernehmen werden. Die Folge wären Stundungen, die nicht bezahlt werden könnten. Letzten Endes bleiben die Kommunen dann auf den offenen Beträgen sitzen. Wenn Sie in die Vergangenheit zurückschauen, stellen Sie fest, dass sich eine beträchtliche Zahl von Petitionen mit den Zahlungen, Beiträgen und Kosten für die Kleinkläranlagen beschäftigt. Es besteht Handlungsbedarf. Dem Vorschlag der CSU mit Einzelfalloder Härtefallregelungen kann ich nicht folgen.

(Beifall bei der SPD)

Es muss für Kommunen nämlich kalkulierbar sein, wann eingetreten wird und wann nicht eingetreten wird. Das kann nicht nach Gutsherrenart passieren, sondern es muss eine eindeutige Regelung geben. Kurz und gut: Wir haben auf einen eigenen Antrag verzichtet, werden dem Antrag der FREIEN WÄHLER zustimmen, werden zu gegebener Zeit einen eigenen Antrag einbringen und werden aufgrund der nicht kalkulierbaren Einzelfall- und Härtefallregelungen den Antrag der CSU ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank. – Ich darf jetzt den nächsten Redner, Herrn Dr. Magerl, ans Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, Hohes Haus! Heute gibt es mal seltsame Koalitionen.

Wir werden hier nämlich genau andersherum als die SPD abstimmen. Wir werden dem CSU-Antrag zustimmen und den Antrag der FREIEN WÄHLER ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Ich möchte das begründen. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass solche Einrichtungen über Gebühren und Abgaben zu finanzieren sind. Dazu bekennen wir uns ganz klar und deutlich. Abwassergebühren sind direkt beim Bürger oder bei der Bürgerin zu erheben.

(Erwin Huber (CSU): Verursacherprinzip!)

- Richtig, Verursacherprinzip. Herr Kollege Huber, ich bin ein großer Freund des Verursacherprinzips nicht nur hier, sondern im gesamten Umweltbereich. Deshalb sage ich: Das sollte eigentlich die Richtung sein. Das Thema ist sicher wesentlich für den Bayerischen Landtag und für die Zukunft. Es ist angesprochen worden: Ein ganzer Teil gerade der Abwasserentsorgungsanlagen, nämlich der Rohre, die unten in den Straßen drin sind, ist in einem maroden Zustand. In manchen Bereichen besteht sicherlich auch bei der Wasserversorgung Handlungsbedarf. Es ist uns völlig klar, dass wir hier handeln müssen. Der Handlungsbedarf dürfte in Zukunft deutlich steigen, nämlich speziell in den Gebieten, wo der demografische Wandel jetzt schon stattfindet bzw. in Zukunft verstärkt stattfinden wird. Insofern sehe ich Handlungsbedarf.

Aber ich kann mich nicht damit anfreunden, dass man hier im Prinzip mit der Gießkanne arbeitet, wie es im ersten Teil des Antrags der FREIEN WÄHLER gefordert wird, und die Türe für alle Regionen und für alle Fälle mehr oder weniger aufmacht. Es ist schon gesagt worden: Es geht wohl um einen mehrfach dreistelligen Millionenbetrag, den man hier ohne Weiteres en passant mit einem Dringlichkeitsantrag indirekt beschließen würde. Das kann es nicht sein. Ich bitte die FREIEN WÄHLER, aus ihrem Antrag einen Prüfantrag zu machen. Dann würden wir mitgehen; denn die Thematik muss geprüft und im zuständigen Ausschuss diskutiert werden. Die CSU sagt, wir wollen für bestimmte Fälle, gerade dort, wo demografischer Wandel ist, Startgeld in die Hand nehmen und das fördern. Darum werden wir sicherlich nicht herumkommen. Aber das soll mit einer sauberen Prüfung, mit einem Bericht im Ausschuss und mit einer Diskussion erfolgen. Dann können wir die entsprechenden Anträge formulieren und schauen, wie es weitergeht. Insofern kann ich leider bei den FREIEN WÄHLERN nicht mitgehen. Dem CSU-Antrag werden wir ausnahmsweise zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der CSU)

Herzlichen Dank. – Ich bitte nun Herrn Staatsminister Dr. Huber ans Rednerpult.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein Wasserland. Das merkt man allerdings erst dann, wenn man ins Ausland fährt, wenn man in einem sehr guten Hotel beim Zähneputzen am Abend gechlortes Wasser vorgesetzt bekommt oder wenn man in einer europäischen Hauptstadt auf einen Fluss hinunterschaut, der fast eine Kloake ist. Dann erst merkt man wieder, dass bei uns in Bayern ein Schatz zur Verfügung steht, den es zu hüten gilt, nämlich ein Schatz an Trinkwasser. Trinkwasserqualität höchster Güte ist überall in Bayern zu einem Durchschnittspreis von 1,58 Euro für 1.000 Liter dieses hochwertigen Lebensmittels verfügbar. Alle Seen in Bayern haben Badegewässerqualität. Das ist ein Zustand, den man als so selbstverständlich erachtet, dass man sich gar nicht darüber im Klaren ist, was das bedeutet.

Dass dieser Zustand aber nicht selbstverständlich ist und vor allem nicht von selbst entstanden ist, wird einem bewusst, wenn man schaut, wie es dazu gekommen ist. Die kommunalen Abwasseranlagen in Bayern - in den letzten Jahrzehnten errichtet – haben inzwischen einen Wiederbeschaffungswert von 57 Milliarden Euro, die Wasserversorgungsanlagen von noch einmal 18 Milliarden Euro. Das heißt, unsere Kommunen in Bayern haben zu der hervorragenden Trinkwasserqualität und zu der hervorragenden Gewässerqualität mit Investitionen in einem Wiederbeschaffungswert von 75 Milliarden Euro beigetragen. Für viele Kommunen ist das das größte Vermögen, das sie besitzen. Manchmal ist dieses Vermögen größer als Straßen, Schulen und Kindergärten. Dieses Vermögen gilt es zu erhalten. Zur Errichtung dieser Anlagen hat der Staat einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Es reicht aber nicht, diese Anlagen nur einmal zu errichten. Man muss laufend dahinter sein, diese Werte zu erhalten. Die Kommunen müssen laufend investieren und erneuern, sie müssen ständig Schäden reparieren. Die meisten Kommunen in Bayern tun das und haben es auch schon immer getan. Sie haben für die laufenden Kosten in den letzten Jahrzehnten große Aufwendungen erbracht. Sie werden sie auch zukünftig aufbringen müssen. Ich stimme mit Ihnen überein, dass ein gewisser Handlungsbedarf vor uns liegt. Eine Studie besagt, dass 15,7 % aller Abwasserkanäle kurz- bis mittelfristig zu sanieren sind. Allein dafür steht uns ein Aufwand von 3,6 Milliarden Euro bevor.

Woher soll dieses Geld kommen? - Diese Frage ist relativ klar zu beantworten. Im Kommunalabgabengesetz steht, dass kommunale Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung als kostenrechnende Einheiten zu betreiben sind. Das ist die momentane Rechtslage. Wenn Sie jetzt sagen, dass wir das zukünftig anders machen, müssen wir das Recht ändern. Dann muss sich der Staat auch am laufenden Unterhalt beteiligen. So, wie ich Sie verstanden habe, wollen Sie das flächendeckend machen. Jetzt frage ich Sie, was Sie einer Kommune sagen, die in den letzten Jahren und Jahrzehnten die laufenden Kosten für die Instandhaltung über die Gebühren finanziert hat und jetzt erfährt, dass es vom Staat Geld gibt, wenn sie das nicht getan und ihre Anlagen heruntergewirtschaftet hätte. Ich möchte wissen, was Sie den Kommunen sagen, die sich als die Dummen fühlen, weil sie ihre Aufgaben erledigt haben, die anderen dagegen nicht.

(Beifall bei der CSU)

Ich sehe aber auch, dass es für manche Kommunen richtig schwer werden wird. Ich erkenne das schon in den strukturschwachen Gebieten, wo die Entwicklung der Bevölkerung rückläufig ist. Ich sehe das in meiner Heimat am Beispiel einer Molkerei, die plötzlich zusperrt und die genauso viele Einwohnergleichwerte wie die gesamte Ortschaft brauchte. Was passiert in solchen Fällen, wenn übermäßige Aufwendungen anstehen? Hier müssen wir uns überlegen, dass wir solchen Kommunen behilflich sind.

Herr Hanisch, ich habe Sie sehr wohl vernommen. Es gibt eine kleine Diskrepanz zwischen dem, was Sie geschrieben haben, und dem, was Sie zum Schluss als wohl zu erreichendes Zukunftsziel beschrieben haben. Ich bin auch der Meinung, dass wir uns die Fälle in Ruhe anschauen und die Mittel nicht mit der Gießkanne verteilen sollten. Wir sollten uns auf die Fälle konzentrieren, in denen es wirklich notwendig ist, dass der Staat hilft. Diese Fälle sollten wir sauber analysieren. Dieses Vorgehen beschreibt der Antrag der CSU am besten. Deshalb werde ich Ihnen dazu raten, diesem Antrag zu folgen. Ich bin gerne bereit, eine Analyse zu machen, welche tatsächlichen Aufwendungen in welcher Höhe zu erwarten sind. Dann werden wir Ihnen einen Vorschlag machen, wie wir diese Härtefälle abpuffern können, ohne denen, die sich um ihre Anlagen nicht gekümmert haben, zukünftig mit staatlichen Mitteln zu helfen und ohne die Bürger vor Ort zu belasten.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir

nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zu Abstimmung.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/2399 – das ist der Antrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – SPD und FREIE WÄHLER. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme nun zum Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 17/2421. Das ist der Antrag der CSU-Fraktion. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag angenommen.

Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachennummern 17/2400, 17/2401, 17/2402, 17/2403, 17/2404 und 17/2406 sowie 17/2422 und 17/2423 werden in die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich komme nun zurück zur namentlichen Abstimmung über den Antrag zum BOS-Digitalfunk. Dass ist der Antrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/2398. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Sie haben fünf Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 13.46 bis 13.51 Uhr)

Die Zeit ist um. Die Auszählung erfolgt außerhalb des Raumes.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich verkünde nun die Ergebnisse der durchgeführten namentlichen Abstimmungen. Zunächst komme ich zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Rosi Steinberger und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Sanften Donauausbau auf den Weg bringen", Drucksache 17/2396.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte noch um einen Moment Geduld; wir sind gleich fertig. – Zu diesem Antrag haben 49 Abgeordnete mit Ja, 82 Abgeordnete mit Nein gestimmt. Es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Bei der Abstimmung über den Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Florian von

Brunn, Bernhard Roos und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Sanften Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen endlich umsetzen", Drucksache 17/2405, haben 50 Abgeordnete mit Ja und 81 Abgeordnete mit Nein gestimmt; es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich komme zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Professor Dr. Peter Bauer und anderer und Fraktion (FREIE WÄHLER) betreffend "Ganzheitlicher Ansatz beim Donauausbau nötig, Staustufenlösungen endgültig ausschließen", Drucksache 17/2419. Mit Ja haben 18, mit Nein haben 82 Abgeordnete gestimmt; es gab 48 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)