Von diesen 885 Standorten sind 750 fertiggestellt. Nennen Sie mir ein anderes Land, wo eine solche Zahl an Basisstationen ausgebaut wurde. Sie werden keines finden. 58 Standorte befinden sich in der Bauphase. Es hat sich noch eine Differenz ergeben, weil wir die Alpen- und Gebirgsstandorte nicht einfach
nach Plan errichten können; denn es gibt neue Messformen und Messmethoden. Wir entwickeln Standort für Standort weiter, weil sie unheimlich viel Geld kosten. Deshalb haben wir als Fertigstellungstermin das Jahr 2015 genannt.
Ich könnte noch viele Themen ansprechen, glaube aber, dass das nicht nötig ist. Ich möchte noch eines anmerken: Sie sprechen immer über andere Länder. Wir haben das Projekt so weiterentwickelt, dass sich andere bei uns die Konzeption abholen. Wir haben die nichtstaatlichen BOS in das Projekt integriert. Das gibt es in keinem anderen Land. Bei uns ist die Feuerwehr am Sender. Das muss man wissen. Die Integrierten Leitstellen sind bei uns ebenfalls im Projekt enthalten. Das gibt es auch in keinem anderen Land. Wir sind voll im Kostenansatz. Ich verstehe deshalb den Antrag nicht.
Jetzt komme ich zum Stichwort Objektversorgung. Das ist keine öffentliche Aufgabe, sondern Aufgabe des Betreibers. Wir lassen die Eigentümer dieser Objekte nicht im Regen stehen, sondern begleiten sie. Ich war erst gestern am Flughafen. Wir entwickeln mit der Bahn und mit den Kaufhäusern Konzepte. Die Objektversorgung ist nicht Aufgabe der Bayerischen Staatsregierung. Wir stehen jedoch helfend an der Seite der Eigentümer.
(Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Sie sagen, was es Tolles zum Essen gibt, lassen aber die Leute hungern!)
Herr Staatssekretär, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Frau Kollegin Schmitt-Bussinger hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich stelle fest, dass Ihr Minister Dr. Beckstein das Jahr 2006 als Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Digitalfunks genannt hat. Insofern fällt die Kritik auf Sie selbst zurück. Ich stelle weiter fest, dass es keine transparente Informationspolitik ist, unseren Antrag, dem Landtag einen Bericht zu geben, abzulehnen. Seit einem Jahr hat sich einiges getan. Das Parlament hat ein Recht darauf, Antworten auf die noch offenen Fragen zu bekommen.
Ich frage Sie schon: Müssen wir darauf warten, bis Sie persönlich, die CSU-Fraktion oder das Ministerium bereit sind, wieder einmal Informationen zu geben, oder ist es unser Recht als Parlamentarier, dann Fragen zu stellen und von Ihnen Antworten einzufordern, wenn wir das für angebracht halten?
Danke schön, Frau Schmitt-Bussinger. Herr Staatssekretär, nur zu Ihrer Information: Herr Pohl hat sich auch noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult, wenn Sie mit Ihrer Antwort fertig sind.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich brauche nicht zu flüchten. So viel Substanz kann ich vorweisen, dass ich diese Wortbeiträge aufnehmen kann. Zu Ihnen, Frau Kollegin Schmitt-Bussinger: Ihre erste Aussage war eine Feststellung. Darauf brauche ich nicht einzugehen. Sie haben die Frage gestellt, wann wir wieder berichten. Ich kann Ihnen das genau erklären: Wir berichten, wenn Sie uns eine Liste mit Fragen bringen, die noch nicht gestellt und noch nicht beantwortet wurden. Solche Fragen werden wir beantworten. Das ist selbstverständlich.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Eck, nachdem Sie um diese Zwischenbemerkung gebeten haben, werde ich Ihnen diese Bitte gerne erfüllen. Zunächst einmal stelle ich fest: Wir diskutieren über dieses Thema, seit ich in diesem Hause bin, also seit 2008 und lange zuvor. Ich stelle Ihnen eine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass wir zurzeit sogar Haushaltsmittel für den Analogfunk eingestellt haben, weil wir gemerkt haben, dass der Digitalfunk zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nicht fertig wird?
Die zweite Frage möchte ich wirklich von Ihnen beantwortet bekommen: Können Sie hier sicher und zweifelsfrei bekunden, dass der Digitalfunk störungsfrei in ganz Bayern, in allen Polizeipräsidien, bis zum Ende dieser Legislaturperiode läuft, vorausgesetzt, die Legislaturperiode endet wie vorgesehen im Jahr 2018?
Die letzte Frage beantworte ich zuerst: Wir haben die Terminpläne bisher eingehalten. Wo sie verändert worden sind, hatte das Gründe, zum Beispiel die Verbesserung des Standards. Ich habe das begründet. Wir halten diesen Termin ein. Folglich ist die Frage mit dieser Aussage beantwortet.
- Zu der Kosteneinstellung im Haushalt für den Analogfunk. Herr Kollege Pohl, wenn Sie nicht nur mit einem privaten Haushalt zu tun haben, wissen Sie Folgendes: Ein Betrieb, der sich ein Gerät mit einer Lieferzeit beschafft, muss, wenn das aktive Gerät kaputtgeht, Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, um die Arbeiten weiter erledigen zu können. So ist es beim Analogfunk auch. Der digitale Funk ist noch nicht fertig. Laut Terminplan ist das auch noch gar nicht möglich. Wir haben Teile, die kaputt sind und ergänzt werden müssen. Durch Veränderungen und Ähnliches gibt es Fälle, bei denen der analoge Funk ausgebaut werden muss. Für solche Fälle und aus Sicherheitsgründen ist dieses Geld vorgesehen. Diese Frage ist damit beantwortet.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit sind alle Wortmeldungen erledigt. Die Abstimmung findet erst nach dem nächsten Tagesordnungspunkt statt, weil wir noch nicht die nötigen 15 Minuten Vorlaufzeit erreicht haben.
- Ich gehe nach den Regeln vor. Wenn es noch nicht so weit ist, hilft auch der gute Wille nichts. Die Zeit muss abgelaufen sein.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Eva Gottstein u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Förderungsmöglichkeit für Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen schaffen (Drs. 17/2399)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Dr. Otto Hünnerkopf, Gudrun BrendelFischer u. a. und Fraktion (CSU) Kommunale Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen (Drs. 17/2421)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Hanisch von den FREIEN WÄHLERN. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wünschen uns gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern. Wir schreiben das in die Verfassung. Wir gründen eine Enquete-Kommission und wollen dies erreichen.
Bei der Sanierung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen sieht es hinsichtlich gleichwertiger Lebensverhältnisse aber anders aus. Teilweise kostet die Sanierung solcher Anlagen für die Bewohner im ländlichen Raum und damit letztendlich auch für die Betroffenen weitaus mehr als in den Großstädten. Wir haben hier keine Gleichbehandlung. Insofern haben wir diesen Antrag gestellt.
Fakt ist, dass derzeit unwahrscheinlich viele Sanierungsarbeiten anstehen, weil vor allem die Abwasseranlagen zum gleichen Zeitpunkt gebaut worden sind. Die Förderzeiträume laufen aus. In den Kommunen beginnen die Sanierungen. Das heißt, es entstehen unwahrscheinliche Kosten, die auf die Kommunen zukommen.
Natürlich können Sie sagen: Kostendeckende Einrichtungen, lieber Kollege von den FREIEN WÄHLERN; die Gemeinde muss die Kosten auf die Bürger umlegen. Insofern wird damit die Kommune nicht belastet. Das mag zwar richtig sein; dann bin ich aber bei den gleichwertigen Lebensverhältnissen und bei der Gleichbehandlung der Bürger; denn eine Kommune, die eine Menge Satellitenkommunen um sich hat, hat vielleicht ein unwahrscheinlich großes, weit verzweigtes Kanalnetz, in dem eine Menge zusätzlicher Sanierungskosten entstehen. Wenn diese Sanierungskosten auf eine geringe Anzahl von Einwohnern umgelegt werden müssen, entsteht die Problematik, die uns
stört, dass nämlich der einzelne unwahrscheinlich stark zur Finanzierung dieser Kosten herangezogen werden muss und er dann teilweise das Zwei- bis Dreifache dessen zahlt, was ein Bürger in einem verdichteten Raum zahlen muss. Meine Damen und Herren, deshalb verstehen wir die Entscheidung der Staatsregierung aus dem Jahr 2004 nicht, dass Sanierungen grundsätzlich nicht mehr gefördert werden. Diese Entscheidung muss rückgängig gemacht werden.
Meine Damen und Herren, wir haben Kommunen – sehen Sie sich einmal die Zahlen an, die wir regelmäßig übermittelt bekommen – mit klar rückläufiger Entwicklung der Einwohnerzahl. Diese Kommunen sind extrem betroffen, weil sie von den Wasserwirtschaftsämtern teilweise gezwungen wurden, Anlagen mit größeren Einwohnergleichwerten zu bauen, als es erforderlich war. Man hat hochgerechnet, was bis zu einem bestimmten Grad auch vernünftig war. Man hat hochgerechnet und gesagt: Bei euch könnte sich noch ein Betrieb ansiedeln; dann habt ihr zusätzliche Einwohnergleichwerte; und die Bevölkerungsentwicklung bei euch könnte durchaus positiv sein. Man hat Anlagen und Klärwerke für mehr Einwohnergleichwerte gebaut, als man sie jetzt letztendlich benötigt.
Das sind Beispiele, die uns zu der Auffassung bringen, dass eine Änderung erfolgen muss. Bürger im ländlichen Raum erfahren hier eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu den Bürgern in den verdichteten Räumen. Ich meine, das muss man ausgleichen. Deshalb beantragen wir, die alte Regelung wieder einzuführen, wonach Sanierungen von solchen defekten Anlagen sowohl im Bereich der Kanalisation als auch im Bereich der Wasserversorgung gefördert werden. Wir sind der Auffassung, dass Beträge von weit über 10.000 Euro für Sanierungen solcher Kanäle nicht allein vom Bürger oder der Kommune getragen werden können. Wohin führt es denn, wenn eine Kommune sieht, dass der Bürger jetzt für die Sanierung einer Anlage 20.000 Euro zahlen muss? – Die Gemeinde wird sagen: Das ist unzumutbar; wir erlassen einen Teil davon. Letztlich zahlt dies die Allgemeinheit in dieser Kommune. Es bleibt bei dieser Kommune. Wir meinen, dass der Staat hierfür einen Ausgleich leisten muss.
Wir stimmen dem Antrag der CSU zu, da er im Ergebnis dazu führen wird, dass die Antwort des Ministeriums nichts anderes beinhalten wird als das, was wir fordern: dass man für Teile der Bevölkerung die Förderung wieder einführen muss, um die Gleichbehand
Wir bitten allerdings auch um Zustimmung zu unserem Antrag, da wir glauben, dass damit ein ganz, ganz wichtiges Problem angeschnitten wird. Eine Gleichbehandlung erfolgt nicht und kann auch nicht erfolgen, weil die Kommunen einfach viel zu unterschiedlich zugeschnitten sind. Es wäre wichtig, einen Ausgleich für diejenigen zu schaffen, die ganz besonders davon betroffen sind. In der Regel sind das die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum, im strukturschwachen Gebiet. Deshalb ist dieser Antrag besonders wichtig.
Als Nächster hat Freiherr von Lerchenfeld von der ChristlichSozialen Union das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
(Vom Red- ner nicht autorisiert) Herr Präsident, Hohes Haus! Der Freistaat Bayern hat die bayerischen Kommunen seit rund 50 Jahren mit 12 Milliarden Euro bei der Errichtung von Trinkwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen unterstützt. Weitere 34 Milliarden Euro haben die Kommunen hierzu selbst beigetragen. Fast alle Haushalte in Bayern sind nun an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, und annähernd 97 % der Haushalte sind an die kommunale Abwasserentsorgung angeschlossen. Infolge der staatlichen Förderung sind eine hochwertige und leistungsfähige Trinkwasserversorgung und auch Abwasserentsorgung in Bayern errichtet worden. Wir nehmen bundesweit mit Abstand die niedrigsten Gebühren.