Protocol of the Session on May 20, 2014

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Ich komme zum Antrag betreffend "Versorgungsstrukturen für Menschen mit Behinderung nach Ausscheiden aus einer Förder- oder Behindertenwerkstätte" auf der Drucksache 17/1249. Mit Ja haben 70 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 92 gestimmt; keine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 2)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Wohnungslosenhilfe in Bayern" auf der Drucksache 17/1319. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 90 gestimmt; 16 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Gebäudekosten für Technologietransferzentren" auf der Drucksache 17/1339. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 91 gestimmt; es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Rückholung der sogenannten demografischen Rendite" auf der Drucksache 17/1393. Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 108 gestimmt; Stimmenthaltungen gab es keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 5)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Zehntausend-Häuser-Programm" auf der Drucksache 17/1453. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 91 gestimmt; es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 6)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Sonderinvestitionsprogramm Barrierefreiheit" auf der Drucksache 17/1456. Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 87 gestimmt; es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 7)

Ich komme zum Änderungsantrag betreffend "Kommunaler Schulbau" auf der Drucksache 17/1668. Mit Ja haben 53 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 91 gestimmt; es gab 17 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 8)

Ich komme nun zur Schlussabstimmung, verehrte Kolleginnen und Kollegen, und ich bitte alle, ihre Plätze einzunehmen; denn nur dann kann ich abstimmen lassen.

Den 2. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 empfiehlt der federführende Ausschuss zur Annahme mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/1945. Wer dem 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 unter Berücksichtigung der vom federführenden Ausschuss vorgeschlagenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER und Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 in der Fassung des federführenden Ausschusses angenommen.

Die sich auf den Nachtragshaushaltsplan beziehenden, vom federführenden Ausschuss zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge, über die wir nicht im Einzelnen abgestimmt haben, sind gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung als erledigt zu betrachten. Insoweit verweise ich auf den Teil I der Ihnen vorliegenden Liste.

(Siehe Teil I der Anlage 9)

Zum 2. Nachtragshaushaltsplan 2014 soll außerdem noch folgender Beschluss gefasst werden:

Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wird ermächtigt, den Ansatz bei Kapitel 13 03 Titel 546 49 (Vermischte Ausgaben und zum Ausgleich der Schlusssumme des Haushaltsplanes) entsprechend dem Ergebnis der parlamentarischen Beratungen anzupassen und die aufgrund der in den parlamentarischen Beratungen vorgenommen Änderungen

erforderlichen Berichtigungen in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des 2. Nachtragshaushaltsplans 2014 vorzunehmen.

Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Mit der Annahme des 2. Nachtragshaushaltsplans 2014 in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen haben die in Teil II der aufgelegten Liste enthaltenen Änderungsanträge ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon zustimmend Kenntnis.

(Siehe Teil II der Anlage 9)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über das 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014 selbst. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 17/876, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/1681, 17/1685, 17/1686, 17/1723 und 17/1806 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf der Drucksache 17/1959 zugrunde.

Vorweg ist über die vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge auf den Drucksachen 17/1681, 17/1685, 17/1686, 17/1723 und 17/1806 abzustimmen. Besteht damit Einverständnis, dass wir über die Änderungsanträge insgesamt abstimmen und der Gesamtabstimmung das Votum des jeweils federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zugrunde legen? – Damit besteht Einverständnis. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion im jeweils federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine.

Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Dann sind die Änderungsanträge abgelehnt. Zum Gesetzentwurf selbst empfiehlt der federführende Ausschuss Zustimmung mit der Maßgabe von Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 17/1959. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen – Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER und des

BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann darf ich jetzt die Abstimmung in einfacher Form durchführen. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfohlenen Änderungen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.

Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Zweites Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2013/2014 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2014)".

Die Beratung des zweiten Nachtragshaushaltes 2014 ist damit abgeschlossen. Ich bedanke mich bei der Staatsregierung und beim Hohen Haus sehr herzlich.

(Beifall bei der CSU)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 a auf:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. Dr. Michael Piazolo u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes (Drs. 17/1925) - Erste Lesung

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf hierfür als Erstem Herrn Dr. Piazolo das Wort erteilen. Ich gehe davon aus, dass Begründung und Aussprache in einem erfolgen. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selten gab es in den letzten Jahren in der bayerischen Medienlandschaft so viele emotionale Frontstellungen. Grund für die Emotionalität sind aus meiner Sicht die vielen Gegensätze. Wer steht sich hier nicht alles gegenüber! Das ist zum einen die sogenannte E-Musik, die ernste Musik, zum anderen die U-Musik, also BR-Klassik contra Jugendradio PULS, also analoge Ausstrahlung auf UKW auf der einen Seite, digitale Ausstrahlung auf der anderen Seite; angeblich etwas reifere, ältere Hörer auf der einen Seite, jüngere Hörer auf der anderen Seite; öffentlich-rechtlicher Rundfunk auf der einen Seite, pri

vat-rechtlicher Rundfunk auf der anderen Seite; ein großer Sender gegen viele kleine Sender; viel Geld – eine Milliarde pro Jahr – gegen wenig Geld; öffentlich finanziert gegen hauptsächlich werbefinanziert; Intendant Wilhelm gegen Präsident Schneider; eine Petition mit 54.000 Unterschriften -

(Dr. Thomas Goppel (CSU): 56.000!)

56.000 Unterschriften. Vielen Dank, Herr Goppel, für die Klarstellung.

Das sind also 56.000 Unterschriften gegen 2.000 bis 3.000 Unterschriften und natürlich viele Interessen im Rundfunkrat einerseits und im Medienrat andererseits. Es ist also eine spannende und emotionale Frontstellung, über die man lange und intensiv diskutieren kann. Das werden wir hier und an anderer Stelle sicherlich auch tun.

Den Ausgangspunkt, um den es auch heute geht, findet dieser Streit unseres Erachtens aber im Recht, und zwar in einer rechtswidrigen Vorschrift. Ausgangspunkt ist der Rundfunkstaatsvertrag, das ist die nicht rechtswidrige Vorschrift. Ich will auch hier verdeutlichen: Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt in § 11 c Absatz 2 vor, dass der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Programms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Programm nicht zulässig ist. Klarer kann man es nicht ausdrücken. Das bedeutet, dass ein Wechsel von BR-Klassik und BR PULS nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht möglich ist.

Ein solcher Rundfunkstaatsvertrag kann – und muss manchmal – in bayerisches Recht umgegossen werden. Das haben wir hier auch getan. Wir haben das Bayerische Rundfunkgesetz sowohl in Absatz 1 als auch in Absatz 4 geändert. In Absatz 1 haben wir auf den Rundfunkstaatsvertrag Bezug genommen und deutlich gesagt: Dieser Rundfunkstaatsvertrag soll in seinen Vorschriften und in der Regelung, die ich gerade vorgelesen habe, gelten. In Absatz 4 haben wir genau das Gegenteil gemacht, und zwar in Abweichung vom Vorschlag der Staatsregierung im Jahr 2009 festgelegt, dass der Austausch eines in digitaler Technik verbreiteten Hörfunkprogramms gegen ein in analoger Technik verbreitetes Hörfunkprogramm unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Das heißt, wir haben hier ein doppeltes Problem: zum einen einen Widerspruch innerhalb des Bayerischen Rundfunkgesetzes zwischen Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 4 sowie einen Widerspruch zwischen dem Bayerischen Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.

Nun stellt sich natürlich die Frage: Was ist in einem solchen Fall gültig? Darüber kann man streiten. Zwei

Juristen geben wahrscheinlich drei Antworten. Nur: Klar ist, dass dieser Rundfunkstaatsvertrag einzuhalten ist. Es ist ein Vertrag; pacta sunt servanda. Bayern hat sich an diesen Vertrag zu halten, wie wir uns auch an andere Verträge zu halten haben, zum Beispiel an den Länderfinanzausgleich. Auch da können wir nicht sagen: Wir machen einfach eine bayerische Regelung, dann brauchen wir nicht zu zahlen.

Als zweite Überlegung kommt immer wieder die Frage, ob nicht das Bayerische Rundfunkgesetz das zeitlich spätere Gesetz, also ex posteriore ist und deshalb gilt. Grundsätzlich kann das sein. In diesem Fall kann es aber nicht sein, weil der Bayerische Landtag in dem Bewusstsein herangegangen ist, die Regelung des Rundfunkstaatsvertrags umzusetzen, also nicht von ihr abzuweichen. Es liegt aber nicht nur ein formalrechtlicher Verstoß vor, sondern mit dem möglichen Frequenztausch wird gegen die Vorschrift auch materiellrechtlich verstoßen. Wer sich anschaut, warum es zu dieser Abweichung gekommen ist – das habe ich getan –, stellt als Begründung fest: Wir wollen dem Bayerischen Rundfunk mehr Spielraum geben, um die digitalen Programme zu stäken. Das war damals die Begründung des Antragstellers, des Kollegen Sinner. Dieser Begründung ist das Haus interfraktionell gefolgt. Diese Begründung zieht aber in diesem Fall nicht, sondern es ist genau umgekehrt: Mit dem jetzigen Frequenzwechsel soll die analoge Technik gestärkt werden. BR PULS soll über die UKW-Frequenz ausgestrahlt, also analog gesendet werden, weil man sich davon mehr verspricht. Es handelt sich also genau um das Gegenteil von dem, was wir damals politisch erreichen wollten.

Um hier wieder Rechtsklarheit und Rechtsfrieden herzustellen, haben wir diesen Gesetzentwurf eingereicht. Dabei gehen wir auf die ursprüngliche Regelung zurück, die damals auch die Staatsregierung eingereicht hat, um Rundfunkstaatsvertrag und Bayerisches Rundfunkgesetz klar und deutlich auf eine Linie zu bringen. Es ging darum, deutlich zu machen, dass nach beiden Rechtsvorschriften ein Frequenztausch weder möglich noch zulässig ist.

Mit diesem Antrag auf Gesetzesänderung stellen wir in vielfacher Hinsicht den Rechtsfrieden her: Zum Ersten verhindern wir einen Widerspruch im Bayerischen Rundfunkgesetz bzw. wir lösen ihn auf.

Zweitens. Wir beseitigen den Widerspruch zwischen dem Bayerischen Rundfunkgesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag.

Der dritte Punkt ist auch sehr wichtig: Wir verhindern eine Klage. Die Privaten haben schon angekündigt, wegen der rechtlichen Unsicherheit zu klagen. Es