Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Kathrin Sonnenholzner, Ruth Müller u. a. und Fraktion (SPD) Entbürokratisierung der Pflege durch klare Qualitätskriterien - die Staatsregierung ist am Zug! (Drs. 17/1950)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Ulrich Leiner u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Konzept für umfassende Entbürokratisierung der Pflege vorlegen - Pflege-Transparenzvereinbarung reformieren (Drs. 17/1951)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Hubert Aiwanger, Florian Streibl, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Mehr Zeit für gute Pflege, weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit in der Pflegedokumentation - Erkenntnisse aus Modellvorhaben sofort umsetzen! (Drs. 17/1952)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Bernhard Seidenath von der CSU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umgang mit Pflegebedürftigen ist der Prüfstein für die Humanität unserer
Gesellschaft. Das gilt heute und erst recht für die Zukunft. Wir alle wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen in unserem Land, bedingt durch die demografische Entwicklung, weiter steigen wird. Tendenziell wird es schwieriger werden, diesem Fundamentalsatz gerecht zu werden. Die Herausforderung wird größer. Umso mehr müssen wir uns anstrengen und schon heute versuchen, die Pflegenden zu entlasten, wo es nur geht. Ich selbst habe bisher keinen Beruf kennengelernt – das sage ich immer sehr deutlich –, der sowohl physisch als auch psychisch so anstrengend und fordernd ist wie der des Altenpflegers. Deswegen sage ich allen Pflegenden in Bayern an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön und "Vergelts Gott".
Die Aktion Rollentausch, die die Landesarbeitsgemeinschaft Bayern der Freien Wohlfahrtspflege in der letzten Woche durchgeführt hat, war wieder eine gute Möglichkeit, das live zu erleben. Viele aus diesem Hohen Haus sowie Journalisten und Manager aus der Wirtschaft haben diese Chance genutzt – dafür ebenfalls ein herzliches Dankeschön.
Denn die Sensibilität für Soziales wächst, je intensiver man sich damit befasst. Wer sich näher mit dieser Frage beschäftigt, kommt zu der Erkenntnis, dass wir die Pflegenden entlasten und stützen müssen. Darin sind wir uns alle in diesem Hohen Haus einig. Mit unserem Dringlichkeitsantrag machen wir einen Vorschlag, dies durch den Abbau der Bürokratie in den Pflegeeinrichtungen umzusetzen.
Erst am Montag, dem 12. Mai, am Internationalen Tag der Pflege, war dies eine häufig geäußerte Forderung. Überall, wo wir als Mitglieder des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege, wo der Pflegebeauftragte der Staatsregierung, Hermann Imhof, und wir alle hinkommen, bei jeder Podiumsdiskussion, bei jedem Gespräch mit Pflegebedürftigen, wird über überbordende Bürokratie geklagt. Wir werden immer gebeten, hier für Abhilfe zu schaffen; denn die kostbare Zeit sollte doch mit und am Patienten und nicht mit Schreibarbeit verbracht werden. Der Arbeitskreis Gesundheit und Pflege der CSU-Landtagsfraktion hat deshalb heute vor einer Woche einen Kreis von Betroffenen zu einem Werkstattgespräch eingeladen. Teilnehmer waren Heimleiter, Pflegekräfte, der MDK, Vertreter der Heimaufsicht sowie Wissenschaftler und Verbände, um sich genau mit dieser Frage zu befassen: Wie können wir die Pflegedokumentation entbürokratisieren? Herausgekommen ist der Ihnen vorliegende Dringlichkeitsantrag. In Einmütigkeit und im Konsens mit den Betroffenen schlagen wir Ihnen ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Pflegedokumentation in
Die erste Maßnahme ist eine möglichst flächendeckende Anwendung des bislang in einigen Einrichtungen erprobten Ansatzes ReduDok. Diese Methode ist mit den verschiedensten Dokumentationsprogrammen kompatibel. Sie ermuntert die Pflegepersonen vor allem zur Selbstverantwortung und zum Mut zur Lücke. ReduDok kann deshalb ein wichtiger Baustein zur Erreichung einer möglichst unbürokratischen Pflege sein, in der die Pflegebedürftigen vollständig im Mittelpunkt stehen und in der die Professionalität der Pflege gewahrt und betont wird. Wir können nur alle Einrichtungen ermuntern, der Methode ReduDok näherzutreten und mit ihr zu beginnen. In den Modellversuchen hat sich ein merklicher Rückgang des bürokratischen Aufwandes gezeigt.
Die Empfehlungen aus dem Praxistest "Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege", die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde, können ebenfalls zu einer Vereinfachung der Pflegedokumentation herangezogen werden. Das ist die Empfehlung eines Dokumentationssystems. Wenn sich ein Heim dafür entscheidet, wäre dies mit dem Ansatz ReduDok kompatibel.
Der Dringlichkeitsantrag und die heutige Plenardebatte sollen den Heimen und Trägern signalisieren: Habt Mut, traut euch, beginnt mit dieser abgespeckten Dokumentation à la ReduDok. Der MDK und die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht, - FQA, die frühere Heimaufsicht-, beraten auch diesbezüglich gerne. Dies ist ebenfalls ein wichtiger Punkt: Zur Reduktion des Dokumentationsdrucks müssen der kooperative beratende Charakter der Prüfinstanzen von MDK und FQA sowie das Vertrauen der Pflegekräfte in die eigene fachliche Kompetenz unterstützt werden mit dem Ziel, dass sich Prüfer und Pflegekräfte auf Augenhöhe begegnen können. Schließlich sitzen wir alle in einem Boot. Wir ziehen alle zum Wohle der Pflegebedürftigen in Bayern an einem Strang.
Deshalb begrüßen wir in unserem Dringlichkeitsantrag ebenfalls, dass die Staatsregierung gegenüber der Heimaufsicht, der FQA, deutlich gemacht hat, dass bei Heimnachschauen die Ergebnisqualität der Pflege deutlich höher zu werten ist als die Güte der Pflegedokumentation. Es kommt somit darauf an, wie es dem Pflegebedürftigen wirklich geht, nicht darauf, was in seiner Akte dokumentiert ist. Deshalb können wir heute ein Signal an die Pflegenden in Bayern senden: Habt Mut und fangt an! Es ist ebenfalls ein star
kes Signal, wenn wir heute den vier Dringlichkeitsanträgen wechselseitig zustimmen; denn das ist eine ganz große Koalition für die Pflege in Bayern, für die Pflegenden und damit auch für die Pflegebedürftigen.
Deshalb stimmen wir dem Antrag der SPD zu, in dem es nicht um die Pflegedokumentation geht, sondern um die Frage, was die FQA veröffentlichen muss und was nicht. Mit den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN haben wir eine Formulierung gefunden, die wir alle mittragen können.
Eine Ausnahme – das erläutere ich schnell – bildet nur der erste Spiegelstrich im Antrag der FREIEN WÄHLER. Diesem ersten Spiegelstrich können wir nicht zustimmen, weil es gerade keine rechtlichen Vorgaben und Handlungsleitlinien geben soll. Unser Antrag macht gerade deutlich, dass die Dokumentation in der Verantwortung des Trägers und der Pflegeperson steht. Wir wollen dazu ermuntern, diese Verantwortung auch wahrzunehmen. Das ist der Hintergedanke von ReduDok. Dazu passen keine staatlichen Vorgaben. Deshalb lehnen wir den ersten Spiegelstrich im Antrag der FREIEN WÄHLER ab. Die Botschaft lautet gerade: Habt Mut, traut euch, wartet nicht auf fremde Vorgaben! Auf diese Weise werden die Pflegenden von Bürokratie entlastet.
Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Je breiter diese Koalition ist, desto besser und stärker ist das Signal nach außen im Sinne der Pflegebedürftigen in unserem Land. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss doch einmal in Richtung CSU blicken und die Frage stellen: Ist vielleicht der Internationale Tag der Pflege am vergangenen Montag in Verbindung mit der großen Aktion in Nürnberg und dem gemeinsam verabschiedeten Dringlichkeitsantrag vor zwei Tagen bei uns im Ausschuss für Gesundheit und Pflege der Grund dafür, dass die CSU endlich – das möchte ich mit einem Augenzwinkern betonen – in eine Diskussion einsteigt, die wir mindestens seit März und schon viel länger in unserem Ausschuss führen?
Im März haben wir auf Antrag der GRÜNEN-Fraktion eine Diskussion zum Thema Abbau der Bürokratie geführt. Wie ich gerade gehört habe, Herr Seidenath, gab es vergangene Woche ein Werkstattgespräch. Offensichtlich hat die Praxis mit Nachdruck die große
Ihrem Antrag zum Bürokratieabbau in der Pflege wird die SPD-Fraktion heute zustimmen; denn inhaltlich sind wir uns völlig einig. Dabei blicke ich auch in Richtung von Herrn Imhof. Vor allem freut es uns Sozialdemokraten sehr, dass Sie als Aufhänger Ihres Antrags das Modell der Landeshauptstadt München ReduDok aufgegriffen haben. Die Idee der damaligen rot-grünen Stadtregierung scheint Ihnen ganz gut zu gefallen.
Die Dokumentation und Weitergabe von Informationen über die Pflegebedürftigen einer Einrichtung sind für die Steuerung des pflegerischen Handelns und für die bestmögliche Betreuung und Umsorgung der Patienten wichtig und richtig. Allerdings ist in den vergangenen Jahren zu viel aus dem Ruder gelaufen; denn nicht erst seit ein paar Monaten, sondern seit ein paar Jahren klagen Pflegekräfte und auch Einrichtungsleitungen über immer neue und höhere bürokratische Hürden und Hemmnisse, die unglaublich viel Zeit verschlingen. Bis zu 40 % der Arbeitszeit gehen für Bürokratie verloren, sodass für die wichtige Arbeit am Menschen nur noch unzureichend Zeit bleibt. Daher fordert die SPD schon seit Längerem Verbesserungen hinsichtlich des Umfangs der Dokumentationspflichten und des Abbaus von unnötigen bürokratischen Hemmnissen, leider bislang ohne Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen aus der CSU. Ihren Worten vom Bürokratieabbau und der Entlastung der Pflegekräfte hätten schon längst Taten folgen können, wenn die Staatsregierung in der Vergangenheit ihre Hausaufgaben gemacht hätte.
In der vergangenen Legislaturperiode hat meine Fraktion die Staatsregierung mehrfach dazu aufgefordert, die inhaltlichen Anforderungen und die Dokumentationspflichten der Pflegeeinrichtungen zu konkretisieren und die Fachverbände in diesen Prozess mit einzubinden. Doch seit 2011 steht in der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz unverändert: Die Grundlage für die Qualitätsprüfung ist dem jeweils anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen.
Was das konkret heißt, weiß bis heute niemand wirklich. Bei dieser unsicheren Situation ist es kein Wunder, dass die Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen lieber einen Dokumentationsbogen mehr als einen zu wenig ausfüllen. Hier hätte die Staatsregierung schon längst Rechtssicherheit schaffen können.
Dann hätten die Pflegenden nämlich genau gewusst, welche Inhalte und Erkenntnisse dokumentiert werden müssen, und hätten sich einen Kampf mit dem bürokratischen Monster ersparen können. Hätten Sie in der Vergangenheit bereits reagiert und hier für Klarheit gesorgt, stünden wir heute nicht vor allgemein überlasteten Pflegekräften, die sich mittlerweile über jeden Bogen, den sie weniger ausfüllen müssen, über alle Maßen freuen.
Wie bereits erwähnt, haben wir im März im Ausschuss über die gleiche Thematik diskutiert. Das liegt erst acht Wochen zurück. Damals haben Sie mit den Stimmen der FREIEN WÄHLER den Antrag über den Abbau der Bürokratie und die Deregulierung der Pflege abgelehnt. In dieser Ausschusssitzung meinten Sie, bezüglich Bürokratieabbau und Deregulierung sei es schwierig, auf die Selbstverwaltung in der Pflege Einfluss zu nehmen. Überhaupt sei die überbordende Bürokratie durch die Einrichtungen selbst mit verschuldet; die Pflegenden müssten sich nur einmal trauen, einen Dokumentationsbogen weniger auszufüllen, und sich dem Risiko aussetzen, im Fall der Fälle einen entscheidenden Bogen nicht ausgefüllt zu haben. - Das ist zynisch. Damit haben Sie die Pflegenden mit ihren Nöten lange ganz schön allein gelassen.
Erfreulich wäre es, wenn wir über diesen Antrag hinaus ein ganzes Paket an Maßnahmen zur Verbesserung in der Pflege beraten könnten. Aber es gibt hoffentlich einen Einstieg; denn dass es mehr als dieses Problem gibt, ist uns allen hier sicher bewusst.
Der Pflegeberuf ist heute leider ein höchst unattraktives Berufsfeld mit geringer gesellschaftlicher Anerkennung. Auch wenn Herr Seidenath vorher versucht hat, Anerkennung zu formulieren, erweckt es durchaus den Eindruck einer gewissen Schmalspurrede, wenn ich zwar den Berufszweig lobend erwähne, aber nicht daran ansetze, die gesellschaftliche Anerkennung zu verbessern und etwas an der unangemessenen Entlohnung und an den kräftezehrenden Arbeitsund Rahmenbedingungen zu verändern. Hier sind dringend Verbesserungen nötig.
Es kann nicht angehen, dass fast jede Arbeit besser bezahlt und mehr gewürdigt wird als der Dienst an Menschen. Ohne Verbesserung der Rahmenbedingungen wird der Beruf weiterhin unattraktiv bleiben und die Situation sich noch verschlimmern.
Als Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung zeichneten Sie, Herr Imhof, Ende April ein katastrophales Bild der Pflege in Bayern. Die "Nürnberger Nachrichten" gaben Ihre Aussage wie folgt wieder –
ich wiederhole dies gerne und stimme Ihnen durchaus zu -: Er würde der bayerischen Pflege als Gesamtnote ein "nicht mehr ausreichend" geben, die Tendenz gehe eher stark in Richtung "mangelhaft". - Dem ist nichts hinzuzufügen, Herr Kollege.
Dass es so weit gekommen ist, muss uns allen zu denken geben und mehr Konsequenzen nach sich ziehen als lediglich eine Entbürokratisierung. Ich verspreche Ihnen: Wir als SPD-Fraktion werden hartnäckig dranbleiben und so lange Anträge formulieren, bis sich die Situation in der Pflege spürbar verbessert hat.
Wie eingangs bereits erwähnt, bin ich sehr froh, dass über die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit von Entbürokratisierung und Deregulierung nun endlich hier im Hohen Haus Konsens besteht. Ja, es stimmt, Pflegekräfte sollten wieder mehr auf ihr Gespür vertrauen und die Dokumentation als das nützen, was sie einmal war: die Zusammenfassung und Weitergabe von Informationen, die für eine qualitativ hochwertige Versorgung notwendig sind. Dafür brauchen Sie aber die Rechtssicherheit, die die Konkretisierung der inhaltlichen Dokumentationspflichten, wie sie im Antrag der SPD gefordert werden, endlich schaffen würde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um Zustimmung auch zu unserem Antrag, damit die Unsicherheiten bei der Dokumentationspflicht endlich ein Ende haben und die Pflegenden ohne schlechtes Gewissen endlich wieder Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Anliegen haben.
Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu, dem Antrag der CSU, wie eingangs erwähnt, auch. Beim Antrag der FREIEN WÄHLER müssen wir etwas differenzieren. Wir werden den Ziffern 2 und 3 zustimmen. Die Ziffern 1 und 4 lehnen wir in dieser Form ab. – Vielen Dank, dass Sie zugehört haben. Ich hoffe auf ein positives Abstimmungsverhältnis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Als ich den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion gelesen und die Überschrift zur Kenntnis genommen habe, kam mir diese wohlbekannt vor. Es handelt sich fast wortgleich um einen Antrag vom 25. Februar 2014, der, wie die Kollegin schon bemerkt hat, im Ausschuss behandelt wurde und im Titel fordert, Pflegebedürftige und pflegende Menschen durch
Entbürokratisierung und Deregulierung der Pflege zu entlasten. In diesem Antrag haben wir die Staatsregierung dazu aufgefordert, ein Konzept für eine umfassende Entbürokratisierung der Pflege vorzulegen. In diesen und weiteren Anträgen von uns wurde gefordert, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und den dadurch entstehenden bürokratischen Aufwand deutlich zu mindern. Dieser Antrag wurde von der Fraktion der CSU mit der Begründung, laufende Studien sollten abgewartet werden, abgelehnt. Herr Imhof, vielleicht erinnern Sie sich daran. Sehr geehrter Herr Imhof, die Fraktion der GRÜNEN im Bayerischen Landtag muss nicht weiter abwarten. Wir wissen, wie die Situation der Pflege in Bayern ist und dass seit Langem dringender Handlungsbedarf besteht.