Protocol of the Session on April 3, 2014

(Vom Redner nicht au- torisiert) Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist nicht neu. Seit 1998 hat sich die Ballungsraumzulage nicht erhöht. Das ist der Grund, warum die Fraktionen von SPD, FREIEN WÄHLERN und GRÜNEN die Erhöhung der Ballungsraumzulage in der letzten Legislaturperiode mehrmals gefordert haben. Leider Gottes haben sich die Mietpreise in den letzten Jahren genauso kontinuierlich nach oben bewegt, wie Sie unsere Forderungen nach einer Erhöhung der Ballungsraumzulage abgelehnt haben. Deswegen ist die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs richtig und wichtig. Die Argumente, mit denen Sie unsere Forderungen abgelehnt haben, haben sich leider in den letzten Jahren nicht verbessert.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie verweisen darauf, dass die Zahlung einer Ballungsraumzulage nicht verpflichtend sei, es handle sich um eine ergänzende und freiwillige Leistung. Deshalb sei ein Eins-zu-Eins-Ausgleich der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten nicht geboten und nicht notwendig. Ich sage aber: Eine Erhöhung des Anwärtergrundbetrags von 37,50 Euro auf 75 Euro ist hinsichtlich der Mietpreisdifferenzen noch lange kein Eins-zu-Eins-Ausgleich. Man darf nicht vergessen, dass auch die sonstigen Lebenshaltungskosten von der Frühstückssemmel bis zum Feierabendbier in München deutlich teurer sind als in anderen Regionen Bayerns.

Ich kann auch den Hinweis, dass die Bediensteten in München die Wohnungsfürsorge in Anspruch nehmen können, nicht gelten lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Wohnungsfürsorge ist ebenfalls nur eine freiwillige Leistung. Den 80.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst in München stehen lediglich 10.000 Belegungsrechte gegenüber. Auf der Grundlage, dass jedes Jahr Belegungsrechte wegfallen, ist im Jahr 2008 eine Prognose darüber erstellt worden, wie viele zusätzliche neue Wohnungen in München notwendig wären. Man kam auf das Ergebnis, dass bis zum Jahre 2015 350 neue Wohnungen gebraucht werden. Bis heute sind davon lediglich 170 Wohnungen fertiggestellt oder stehen unmittelbar vor ihrer Fertigstellung. Bis zum Jahr 2015 werden wir die zusätzlichen neuen Wohnungen nicht annähernd zur Verfügung stellen können, sodass sich die Wohnungsfürsorge nicht verbessern wird. Dementsprechend ist die Wohnungsfürsorge kein Argument gegen eine Erhöhung der Ballungsraumzulage.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Fackler, Sie haben darauf verwiesen, dass zahlreiche Beamte freiwillig aus den ländlichen Regionen nach München pendeln. Man muss sich fragen, warum sich diese Menschen diese Strapazen antun. Die Kosten einer Jahresfahrkarte der Bahn sind in weiten Teilen immer noch niedriger als die Lebenshaltungskosten in München. Aus diesem Grund, pendeln die Leute - nicht, weil sie gerne nach München fahren, sondern weil sie keine andere Wahl haben. Die Lebenshaltungskosten auf dem Land sind wesentlich niedriger.

Ich möchte auf ein letztes Argument von Ihnen noch etwas entgegnen. In der Ersten Lesung haben Sie gesagt, den höheren Lebenshaltungskosten in München stünden bessere kulturelle Angebote gegenüber. Der einfache Polizeibeamte im mittleren Dienst, der für seine Miete in München ein Drittel bis die Hälfte seines Einkommens aufbringen muss, verfügt nicht über die finanziellen Möglichkeiten, das bessere Angebot in Anspruch zu nehmen. - Aufgrund der Preissteigerungen in München ist es dringend geboten, die Ballungsraumzulage zu erhöhen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf der SPD zustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Jetzt darf ich Herrn Staatssekretär Füracker an das Rednerpult bitten.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Gantzer sagte, dies sei ein ewiges Thema. Dem stimme ich zu. Das Thema wurde

im Bayerischen Landtag schon sehr oft behandelt. Das Thema ist niemals deshalb negativ verbeschieden worden, weil die Bayerische Staatsregierung bayerische Beamte benachteiligen möchte – auch nicht in den Ballungsräumen. Eine Ablehnung ist deshalb erfolgt, weil es in einem großen Staatshaushalt und in Fragen der Beamtenversorgung schwierig ist, die Balance zu halten. Wir können nicht überall, wo es aufgrund verschiedener persönlicher Betroffenheiten notwendig wäre, noch eine Schippe drauflegen. Insofern ist es schwierig – das haben wir gehört –, die geforderte Verdoppelung der Ballungsraumzulage umzusetzen.

Die Ballungsraumzulage gibt es nur in Bayern. Sie ist ein Alleinstellungsmerkmal, auf das man mit Stolz verweisen kann, und eine ergänzende Fürsorgeleistung bis zur Besoldungsgruppe A 12. Diejenigen, die eine Erhöhung fordern und sagen, das sei eine Notwendigkeit und der Freistaat Bayern müsse die Kostensteigerungen in München 1 : 1 ausgleichen, sollten dies beachten. Das soll es eben nicht sein.

Der Freistaat Bayern behandelt seine Beamten besser als alle anderen Länder. Das ist wichtig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Höhe der Ballungsraumzulage wird regelmäßig überprüft. Das wird nicht aus Jux und Tollerei gemacht. Erst im Rahmen der Debatte über das Neue Dienstrecht im Jahre 2010 wurde die Höhe der Ballungsraumzulage zum letzten Mal überprüft. Letztendlich wurde sie in dieser Größenordnung belassen. Selbstverständlich hat alles zwei Seiten. Das haben wir in den verschiedenen Reden gehört. Beamte außerhalb des Ballungsraums München beobachten sehr genau, in welcher Weise wir das Gehaltsgefüge gestalten.

Im Übrigen möchte ich betonen, dass die Ballungsraumzulage nur einen Teil des gesamten Personalkonzepts für den Großraum München ausmacht. Selbst wenn die staatliche Wohnungsfürsorge noch besser und schneller sein könnte, trägt sie im Großraum München wesentlich zur Unterstützung der Beamten bei. Im Großraum München gibt es über 10.000 staatliche Wohnungen. Das Bauprogramm sieht bis zum Jahr 2015 zusätzlich 350 Wohnungen vor. Tatsächlich sind davon schon 200 Wohnungen bis zum 1. Mai bezugsfertig. Außerdem sind noch weitere Wohnungen in Planung. Das ist ein deutliches Signal dafür, dass wir es ernst meinen mit der Unterstützung der Beamten im Großraum München. Hinzu kommt die Kostensituation, die bereits dargestellt wurde. Das möchte ich nicht wiederholen.

Im bundesweiten Vergleich ist eines maßgeblich und richtig: Kein Land hat zeit- und inhaltsgleich die Übertragung des Tarifergebnisses und die Bezügeanpas

sung 2013 und 2014 so durchgeführt wie der Freistaat Bayern. Allein im Doppelhaushalt 2013/2014 werden mit dem Personalpaket Verbesserungen in Höhe von rund 320 Millionen Euro umgesetzt. Selbst der Beamtenbund sagt, wir in Bayern hätten das modernste und innovativste Dienstrecht seit 2008 geschaffen. Über 34.000 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten wurden geschaffen.

Mit dem LEP, das im letzten Jahr geändert wurde, haben wir die Zahl der Anspruchsberechtigten für die Ballungsraumzulage erheblich erweitern können, weil wir die Gebietskulisse verändert habe. Wir haben – auch das muss erwähnt werden – denjenigen, die in Gemeinden wohnen, die nicht mehr in der Gebietskulisse liegen, trotzdem Bestandsschutz gewährt, sodass sie weiterhin Anspruch auf die Ballungsraumzulage haben. Niemand bestreitet, dass der Freistaat Bayern im bundesweiten Vergleich seine Beamten am ordentlichsten behandelt. Deswegen können wir in der Frage der Ballungsraumzulage erklären, warum wir teilweise vielleicht auch berechtigte Wünsche nicht erfüllen können; denn wir haben im Beamtenrecht auf anderen Gebieten sehr weitreichende Verbesserungen erzielt. Deswegen können wir diesem Gesetzentwurf, der eine Verdoppelung der Ballungsraumzulage vorsieht, nicht zustimmen. Deshalb wird auch die Staatsregierung den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 17/323. Sie findet als namentliche Abstimmung statt. Dafür stehen Ihnen fünf Minuten zur Verfügung. Ich eröffne hiermit die Abstimmung.

(Namentliche Abstimmung von 12.41 bis 12.46 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist abgeschlossen. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt.

Ich darf Sie für einen kurzen Moment um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Zunächst einmal möchte ich Ihnen ankündigen, dass nach der nächsten namentlichen Abstimmung eine persönliche Erklärung abgegeben wird. Kollege Bocklet möchte eine persönliche Erklärung zur Regierungserklärung abgeben.

(Dr. Christian Magerl (GRÜNE): Das geht doch gar nicht!)

Ich komme jetzt zu Tagesordnungspunkt 3zurück. Das ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/94. Hier geht es um Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Für die namentliche Abstimmung hierüber haben Sie drei Minuten Zeit.

(Namentliche Abstimmung von 12.47 bis 12.50 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit für die Abstimmung ist um. Wir schließen die Abstimmung. Es wird wieder außerhalb des Plenarsaals ausgezählt.

Ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen. Wir wollen die Tagesordnung gerne weiter abarbeiten. Sie wollen auch möglichst schnell zum Essen. Zuvor bitte ich Sie aber, noch einmal Platz zu nehmen. Bevor ich dem Kollegen Bocklet das Rednerpult für eine persönliche Erklärung nach § 112 der Geschäftsordnung freigebe, möchte ich ganz kurz einen neu gewählten Landrat herzlich begrüßen. Er ist gerade auf der Besuchertribüne. Ich begrüße Jens Marco Scherf, den neu gewählten Landrat des Landkreises Miltenberg.

(Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

Auch Kollege Rüth hat ihn gerade herzlich begrüßt. Jetzt bitte Herr Kollege Bocklet.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Christine Kamm hat im Rahmen ihres Beitrags zur Europadebatte folgende Äußerung getan. Ich zitiere wörtlich:

Vielleicht noch eine kleine Anekdote: In Brüssel hat Herr Bocklet einem Gesprächspartner signalisiert, er möge das mit den Verlautbarungen aus Bayern nicht so ernst nehmen. Das wäre so etwas Ähnliches wie Folklore.

Ich stelle dazu fest: Das Thema Europa ist zu wichtig, als dass man hier Anekdoten und Märchen erzählt. Ich habe eine solche Äußerung nie getan. Ich fordere Frau Kamm auf, auch die Namen derjenigen zu nennen, denen gegenüber ich so etwas gesagt haben soll, wenn Sie solche Behauptungen aufstellt. Ich erwarte, dass sie dies klärt. Ich hoffe, dass eine solche üble Nachrede in Zukunft nicht mehr vorkommt.

(Beifall bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN: Oh!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 5 auf:

Abstimmung über Anträge, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 3)

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(Siehe Anlage 3)

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Damit übernimmt der Landtag einstimmig diese Voten.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir machen jetzt Mittagspause. Es geht um 13.30 Uhr weiter. Guten Appetit!

(Unterbrechung von 12.54 bis 13.33 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mittagspause ist beendet. Ich nehme die Sitzung wieder auf.

Wir haben vor der Mittagspause eine persönliche Erklärung zur Regierungserklärung, Tagesordnungspunkt 2 dieser Sitzung, von Herrn Bocklet gehört. Zum Hintergrund: Wir waren uns im Präsidium nicht ganz im Klaren, ob es nach Geschäftsordnung zulässig war, diese erst nach weiteren Tagesordnungspunkten zuzulassen. Da ist die Geschäftsordnung nicht eindeutig. Es ist aber Tatsache, dass sich im Anschluss an die persönliche Erklärung, unmittelbar vor der Mittagspause, als die meisten schon den Saal verlassen hatten, Frau Christine Kamm sich zu einer Gegenrede zu dieser persönlichen Erklärung gemeldet hat, die nach unserer Geschäftsordnung zulässig ist. Da wir die persönliche Erklärung zugelassen haben, lasse ich auch diese Gegenrede zu. Ich teile Ihnen noch mit, dass wir diese Unklarheit der Geschäftsordnung demnächst der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Verdeutlichung und Klärung vorlegen werden.

Bitte schön, Frau Kamm. Sie haben fünf Minuten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bocklet hat vor der Mittagspause erklärt, dass er sich beleidigt gefühlt habe durch meine Bemerkung, dass er in Brüssel gesagt habe, dass man Worte bayerischer Vertreter nicht so ernst nehmen solle; es würde sich eher um

Folklore handeln; in Wirklichkeit seien die Bayern ja europafreundlich.

Die Situation, in der er dies geäußert hatte, war der Besuch unseres Europaausschusses in Brüssel. Da gab es freundlicherweise für den Europaausschuss und für geladene Gäste einen Abend in der Bayerischen Vertretung am 10. März. Nachdem die Frau Ministerin eine kurze Ansprache gehalten hatte, hat sich Landtagsvizepräsident Bocklet kurz geäußert und in diesem Zusammenhang ein vermittelndes Wort gesucht. Dieses vermittelnde Wort zielte eben darauf ab, dass die harschen Töne aus Bayern nicht so ernst gemeint seien, sondern es sich um folkloristische Gebräuche handeln würde.

Ich habe das hier gesagt, weil ich zeigen wollte, wie janusköpfig oft das Auftreten der Staatsregierung und der CSU in Europa ist. Auf der einen Seite möchte man natürlich gerne große Europäer sein, auf der anderen Seite hört man oft sehr harsche Worte aus München. Herr Bocklet wollte offenbar gegenüber dem Publikum vermitteln und eine etwas freundliche Stimmung schaffen. Es war doch eigentlich ganz nett gemeint. Ich habe diese Bemerkung meinerseits nicht als Beleidigung von Herrn Bocklet gesehen. Ich würde mir eigentlich wünschen, dass er weiterhin vermittelnd auftritt.

(Heiterkeit bei den GRÜNEN – Beifall der Abge- ordneten Margarete Bause (GRÜNE))

Danke schön, Frau Kamm. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt jetzt endgültig abgeschlossen.

Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Abgeordneten Rinderspacher, Aures, Halbleib und anderer und Fraktion (SPD) zur "Änderung des Bestattungsgesetzes – Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Ermöglichung des Erlasses gemeindlicher Friedhofssatzungen bzw. Friedhofsordnungen für ein Verwendungsverbot für Grabmale aus ausbeuterischer Kinderarbeit", Drucksache 17/94, bekannt: Mit Ja haben gestimmt 52, mit Nein haben gestimmt 99, keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)