sondern es geht darum, die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens in unserem Land zu definieren. Frau Stamm, Frau Hiersemann, Gleichstellung in gewissen Punkten und Gleichsetzung sind unterschiedliche Dinge. Deshalb fordere ich Sie und alle Kolleginnen und Kollegen auf, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Ich setze darauf, die Ehe in dem durch unser Grundgesetz vorgegebenen Verständnis zu bewahren. Ich bitte Sie nochmals darum, den Antrag heute wie bereits im Ausschuss abzulehnen.
Herr Minister, bitte verbleiben Sie am Rednerpult. Es folgt eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Stamm.
: Sehr geehrter Herr Staatsminister Professor Bausback, ich habe überlegt, ob Sie die Richter und Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts nun Geisterfahrer nennen; denn die Urteile, die ich aufgezählt habe, haben Sie einfach ignoriert. Sie haben mit dem Urteil von 2008 argumentiert. In einem Urteil aus dem Jahr 2009 steht aber schon:
Geht die Privilegierung der Ehe mit einer Benachteiligung anderer … Lebensformen einher …, rechtfertigt der bloße Verweis auf das Schutzgebot der Ehe eine solche Differenzierung indes nicht.
Der erwähnte Verweis auf das Schutzgebot der Ehe erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes. Weitere Urteile ergingen im Jahr 2009, zweimal im Jahr 2010, 2012 und im Jahr 2013 bezüglich der Sukzessionsadoption. Sie haben einfach die ganzen Urteile, die aus Karlsruhe kamen, ignoriert. Ich habe mich gefragt, wie das ein Jurist tun kann. Im Jahr 2008 hat das Verfassungsgericht so entschieden, wie Sie gesagt haben. Offenbar hat sich aber etwas geändert, sonst hätte es diese Urteile aus dem Jahr 2009 usw. nicht gegeben.
Wenn ich ein Geisterfahrer sein sollte, dann wäre auch Karlsruhe ein Geisterfahrer. Ich hoffe nicht, dass Sie dies behaupten wollten.
Frau Kollegin Stamm, Juristen werden in ihrer Ausbildung in einer Disziplin ganz besonders geschult, nämlich in der Möglichkeit und der Fähigkeit, zu differenzieren.
Wenn Sie die Urteile noch einmal mit Genauigkeit durchlesen, werden Sie feststellen, dass ich diese Urteile nicht ignoriert habe. Meine Grundthese lautet, dass Gleichstellung und Gleichsetzung nicht das Gleiche sind. Nach unserer Verfassung ist eine Gleichsetzung nicht geboten.
- Herr Kollege, ich weiß auch, dass sie das nicht versteht, aber ich versuche, es zu erklären. – Wegen der Verfassung ist eine Gleichstellung in einzelnen Bereichen nach der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts notwendig, aber eine Gleichsetzung ist gerade nicht vorgesehen. Das sollten Sie sich einmal in den Urteilen genauer anschauen.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt von uns keine Veränderung des Begriffs der Ehe. Im Übrigen wäre aus meiner Sicht eine solche Veränderung nur durch den Verfassungsgeber möglich; denn dies geht über einen Verfassungswandel
deutlich hinaus. Wenn überhaupt, müsste der konstitutive Gesetzgeber eine solche Änderung vornehmen. Aus meiner Sicht ist dies jedoch aus guten Gründen strikt abzulehnen.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Ich möchte vorweg sagen, dass die Sitzung damit noch nicht geschlossen ist, weil wir noch die Auszählung abwarten müssen. Für die Abstimmung sind drei Minuten vorgesehen. Wir können beginnen.
Meine Damen und Herren, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Die Urnen sind geschlossen. Die Stimmen werden draußen ausgezählt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun die Ergebnisse der namentlich durchgeführten Abstimmungen bekannt, zunächst das Ergebnis zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Annette Karl, Angelika Weikert und anderer und Fraktion (SPD) betreffend "Keine Beschädigung des gültigen Streikrechts" auf der Drucksache 17/1433. Mit Ja haben 32 und mit Nein 79 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 29 Stimmenthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich komme damit zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Thomas Kreuzer, Kerstin Schreyer-Stäblein, Hermann Imhof und anderer und Fraktion (CSU) betreffend "Bewährtes Tarifrecht weiterentwickeln – Grundsatz der Tarifeinheit regeln!" auf Drucksache 17/1468. Mit Ja haben 110 und mit Nein null Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab 29 Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag angenommen.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Abgeordneten Margarete Bause, Ludwig Hartmann, Claudia Stamm und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend "Ehe für alle: Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" auf der Drucksache 17/261 bekannt. Mit Ja haben 52 und mit Nein 84 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es
Wir sind am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich schließe die Sitzung und wünsche noch einen schönen Abend.