Die Opposition tut so, als ob Befristungen der Regelfall wären; sie tut so, als ob es eine Hire-and-fire-Mentalität gäbe; sie tut so, als ob es einen Lehrermangel gäbe, und sie tut so, als ob das Ganze System hätte.
(Beifall bei der CSU – Markus Rinderspacher (SPD): Alles die Wahrheit! – Natascha Kohnen (SPD): Fragen Sie die Lehrer!)
Wir wollten uns mit Blick auf gestern etwas beruhigen und mäßigen und die Debatten sachlich führen. Deshalb werde ich entsprechend fortfahren.
Ich verstehe, dass hinter jedem Vertrag ein menschliches Schicksal steht. Auch bei mir melden sich welche, absolut, nicht nur bei Ihnen.
(Zuruf der Abgeordneten Ulrike Gote (GRÜNE) – Tobias Reiß (CSU): Ach, die Frau Präsidentin ist auch da!)
Deshalb habe ich auch Verständnis dafür, dass Sie versuchen, in diesem Bereich Verbesserungen zu erzielen. Ich sage Ihnen eines: Wir haben diese Verbesserungen erreicht. Das wollen Sie nur nicht sehen oder auch nicht lesen. Ich berichte Ihnen Folgendes: In Bayern ist die Lage im Übrigen besser als in den vergangenen Jahren, und zwar deutlich besser.
In Bayern werden die Aushilfslehrer während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Das haben Sie überhaupt nicht erwähnt, weil Sie das wahrscheinlich gar nicht wissen. Wer also das ganze Schuljahr über im Dienst ist, für den endet der Vertrag nicht vor den Sommerferien. Das müssen Sie sehen, und das müssen Sie auch akzeptieren. Das tun Sie aber nicht, weil das nicht in Ihr Weltbild passt.
Deswegen will ich den Gesamtkontext darstellen und versuchen, etwas in die Tiefe zu gehen. In absoluten Zahlen haben wir in Bayern rund 155.000 Lehrkräfte bei 1,7 Millionen Schülern an 6.000 Schulen. Viele dieser Lehrer gehen in Teilzeit. Warum gehen sie in Teilzeit? – Weil für sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig ist. Im Verhältnis dazu sind 7.000 Lehrkräfte eine geringe Zahl. Ich sage noch eines: Dieser Personalkörper mit 155.000 Lehrern muss gemanagt werden. Der Regelfall in der Schulverwaltung ist nicht die Befristung, sondern das Beamtenverhältnis.
Wer die Staatsnote erreicht, der erfüllt den Leistungsgrundsatz und bekommt eine feste Stelle als Lehrer im Beamtenverhältnis.
Selbstverständlich stimmt das. – Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Stellen geschaffen. Seit dem Jahr 2008 wurden über 14.000 Lehrerstellen neu geschaffen oder im System belassen. Allein aus der demografischen Rendite sind 6.500 Stellen im System belassen worden, trotz zurückgehender Schülerzahlen. Mit dem Bildungspaket Bayern hat man weitere rund 2.000 Stellen beschlossen, und unser Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung noch einmal weitere 2.000 Stellen im Rahmen der Bildungsoffensive Plus angekündigt. Es gibt also Stellen über Stellen im Bildungsbereich. Ich glaube, es gäbe wahnsinnig viele Ressorts, die hocherfreut wären, wenn es auch bei ihnen so viele Stellenmehrungen gäbe wie im Bildungsbereich.
Gestatten Sie mir eine Anmerkung: Wir können noch so viele Lehrer haben – lernen müssen die Kinder immer noch selber.
Die Bekämpfung des Unterrichtsausfalls ist eine der Hauptaufgaben unserer Politik. Trotz aller schwarzmalerischen Behauptungen von Ihnen ist die Unterrichtsversorgung an allen Schulen gesichert, sicherlich zum Wohlgefallen aller Schüler und aller Eltern.
Wir haben eine hervorragende Qualität, der Unterricht ist gesichert, und die Situation ist viel besser, als sie von Ihnen oft beschrieben wird.
Ich sage Ihnen noch eines: Immer mehr Stellen werden in einer anspruchsvoller werdenden Gesellschaft allein nicht ausreichen. Fast der gesamte Schulbetrieb wird von verbeamteten Lehrkräften aufrechterhalten. Natürlich gibt es zur Ergänzung auch angestellte Lehrer mit oder ohne Befristung. 92 % aller Lehrerinnen und Lehrer in Bayern sind Beamte. Deren Stellen sind unbefristet. Wir wollen am Berufsbeamtentum absolut festhalten. 3 % der Lehrer sind unbefristet, und weniger als 5 % der Lehrkräfte sind befristet angestellt. Das sind die rund 7.000 Personen, von denen Sie immer sprechen. Sie sprechen in Ihrem Dringlichkeitsantrag von 860 Arbeitslosenmeldungen. Das macht rund 0,5 % aller Lehrerinnen und Lehrer in Bayern aus. Sie stellen somit erstens ein völlig verzerrtes Bild dar, und zweitens heißt das nicht, dass jeder am Ende des Tages arbeitslos ist. Es wird vielmehr eine Anschlussverwendung wo auch immer geben. Sie erwecken einen falschen Eindruck. Wir gehen mit diesem Instrument wirklich sparsam um und werden unserer sozialen Verantwortung mehr als gerecht. So ehrlich sollten Sie eigentlich sein.
Befristungen greifen immer dort, wo und solange Bedarf besteht. Befristungen sind deshalb fast immer für die Vertretung im Fall von Elternzeit, Mutterschutz, Krankheit oder bei Dienstunfähigkeit oder auch Tod erforderlich.
Wir haben viele Lehrkräfte in Teilzeit. Es gibt viele Lehrkräfte, die die angenehmen Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes im Freistaat in Anspruch nehmen. Dafür bedarf es eines flexiblen Instruments, und das ist nun einmal die Befristung.
Die Befristungen erfolgen fast immer mit Sachgrund. Es gibt jedes Jahr mehr als 1.000 Lehrkräfte, die in Elternzeit gehen und wieder an die Schule zurückkehren. Das muss irgendwie gemanagt werden. All diejenigen, die vertreten werden wollen, sind im Beamtenverhältnis. Das Beamtenverhältnis ist der Regelfall. Ich kann das nicht oft genug betonen.
Nur diejenigen, die die Staatsnote nicht erreichen, werden nur teilweise übernommen. Für sie gibt es das Instrument der Befristung. Das Instrument der Befristung ist im Übrigen zulässig. Das ist eine gesetzliche Vorgabe des Bundesgesetzgebers. Bei uns werden alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Ich frage Sie: Warum darf eigentlich der Staat die Möglichkeit dieses Gesetzes nicht nutzen?
Das ist viel zu einfach. Das Gesetz soll laut Koalitionsvertrag mit neuen Planken ausgestattet werden. Auch der Staat braucht Flexibilität, weil es Sachzwänge gibt. Das müssen Sie erkennen.
Zu Ihren Behauptungen bezüglich der Kettenarbeitsverhältnisse, die sachgrundlos sind, sage ich: Sie sind von der rechtlichen Seite nur dann möglich, wenn eine wesentlich länger dauernde Unterbrechung gegeben ist. Da reichen sechs Wochen Ferien im Sommer nicht aus.
Da muss man niemanden austauschen. Das geht doch gar nicht; denn bei jeder zukünftigen Befristung sind die juristischen Anforderungen doppelt so hoch. Da kann man nicht einfach hin- und herschieben. Was behaupten Sie da eigentlich?
Lassen Sie es doch juristisch überprüfen. Derjenige, der die Möglichkeit hat, soll das juristisch überprüfen
Ich komme zum Ausgangspunkt zurück: Einen Jahresvertrag haben über zwei Drittel der befristet Beschäftigten. Diese werden somit im Sommer bezahlt. Sie erwecken einen falschen Eindruck. Die müssen sich eben nicht arbeitslos melden. Die übrigen Bundesländer machen das übrigens nicht. Das ist Ihnen hoffentlich in diesem Presseartikel aufgefallen. In Baden-Württemberg ist die Zahl doppelt so hoch.