Wir sind uns der Situation der Tierheime durchaus bewusst. Aber es so darzustellen, als würde man, insbesondere die Bayerische Staatsregierung und der Landtag, nichts tun, ist verfehlt und falsch. Auch wir haben den Tierschutz in seiner ganzen Bandbreite auf der Agenda.
Schauen wir uns die beiden wesentlichen Phänomene im Tierschutz an, zum einen die Frage der Fundtiere: Da müssen wir nun einmal festhalten, dass das eine kommunale Aufgabe ist, dass die Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung für die Unterbringung der Fundtiere zuständig ist. Etwa 30 % der Tiere in Tierheimen sind sogenannte Fundtiere. Wir haben hier den Antrag gestellt, dass die Vollzugshinweise erneuert und aktualisiert werden und dass auch die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen wird, damit zugunsten der Kommunen leichter zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren unterschieden werden kann,
damit die Kommunen wissen, woran sie sind. Ich glaube, dass wir in sehr vielen Teilen unseres Landes gute Regelungen zwischen den Gemeinden und den Tierschutzvereinen haben, die Tierheime betreiben.
Manchmal werden – ich glaube, das können wir gar nicht vorgeben – die Beträge pro Einwohner festgelegt. In meinem Heimatlandkreis zum Beispiel schlägt der Tierschutzverein selbst 50 Cent pro Einwohner vor, und alle Kommunen im Landkreis bis auf zwei haben das unterzeichnet und sind damit einverstanden.
An dieser Stelle müssen wir ansetzen. Darauf fußen viele finanzielle Probleme der Tierheime. Manche Gemeinden schließen keine Pauschalverträge ab und weigern sich zu bezahlen. Manchmal wird es auch hinausgezögert. Zwar gibt es eine Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages – sicherlich nicht wegen der Höhe, das habe ich ausgeführt –, aber wir müssen immer weiter darauf drängen, dass diese Empfehlung umgesetzt wird. Sehr viele von uns sind kommunalpolitisch tätig. Diese Verträge sollten auch in unseren Gebietskörperschaften unterzeichnet werden, damit der Unterhalt der Gebäude, aber auch eine ordnungsgemäße Unterbringung der Tiere sichergestellt werden können.
Darauf müssen wir hinwirken. Ein weiteres Problem sind die angesprochenen Welpentransporte, der grenzüberschreitende Heimtiertransport unter Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen. Insbesondere die Grenzregionen sind betroffen. Die Kreisverwaltungsbehörden handeln als Staatsbehörden. Wenn durch die Tierheime eine klare staatliche Aufgabe wahrgenommen wird, muss der Staat die Kosten tragen. Aus einer staatlichen Anordnung folgt eine staatliche Zahlung. Deswegen erneut mein Appell: Nennen Sie Tierheime, die staatliche Aufgaben in diesem Bereich wahrgenommen und vom Staat nicht die Erstattung erhalten haben.
(Susann Biedefeld (SPD): Der Tierschutzbund hat dem Ministerium die Liste schwarz auf weiß geliefert!)
Weiterhin gilt meine Zusage, dass wir dem nachgehen werden. Sie haben Amberg angesprochen. Der Freistaat Bayern finanziert einen Tierschutzpreis, der durch das Umweltministerium vergeben wird. Dem Tierheim Amberg, welches Sie zitiert haben und das durch einen grenzüberschreitenden Tiertransport besonders betroffen war, wurden 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Wir unterstützen auch weiterhin die kommunalen Gebietskörperschaften durch die Finanzzuweisung, weil sie staatliche Aufgaben für uns wahrnehmen. Durch die Finanzierung der Kommunen und die staatlichen Aufgaben wird der laufende Betrieb abgedeckt. Wir müssen aber – da haben Sie recht – ein besonderes Augenmerk auf die bauliche Situation legen. Im Rahmen des momentanen Doppelhaushalts sowie im Nachtragshaushaltsentwurf sind für eine Investitionsförderung derzeit keine Mittel vorgesehen.
Ich sage aber bewusst: Derzeit. Gerade für den Doppelhaushalt 2019/2020 müssen wir Lösungen finden, um diejenigen zu unterstützen, die uns bei staatlichen und kommunalen Aufgaben helfen. Das sind beispielsweise Tierschutzvereine. Im Hinblick auf die Sicherstellung des Betriebs des Tierheims sollten wir dies honorieren und fördern. Ich kündige an, dass unsere Fraktion gerne bereit ist, für den kommenden Doppelhaushalt entsprechende Gespräche zu führen und Möglichkeiten zu eruieren.
Ich möchte noch ein paar Worte zur personellen Ausstattung sagen. Nachdem durch die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen komplexe Betriebe ausgelagert sind, das Personal aber bei den Veterinärämtern verbleibt, können die Kreisverwaltungsbehörden besser auf die Einhaltung des Tierschutzes achten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zusammenfassend ist die negative Grundeinstellung, die durch den Antrag zum Ausdruck kommt, fehl am Platz. Es wird viel getan. Wir unterstützen den Tierschutz.
Ihr Antrag ist allerdings nicht zielführend. Ich kündige nochmals ausdrücklich an, dass wir uns im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/2020 die Frage der Investitionsförderung neu stellen und über Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung diskutieren werden. Den Antrag lehnen wir aber weiterhin ab.
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Mikrofon. Herr Kollege Woerlein hat sich zu einer ersten Zwischenbemerkung gemeldet. Bitte schön.
Herr Kollege Flierl, ich frage Sie jetzt nicht, warum Sie die Beschlüsse Ihrer Parteitage nicht umsetzen. Das ist das Problem der CSU. Da mischen wir uns gar nicht ein. Ich stelle Ihnen aber ganz konkret drei Fragen. Erste Frage: Wissen Sie, seit wann die Verwaltungsvorschriften, die Sie zitiert haben, außer Kraft sind? – Die gibt es nämlich gar nicht mehr.
Zweite Frage: Wissen Sie, dass der Tierschutzbund aufgrund unserer hart geführten Diskussionen im Umweltausschuss dem Ministerium in einem Schreiben genau die Fälle mitgeteilt hat, in denen die Tierheime auf den Kosten für die illegalen Welpentransporte sitzengeblieben sind?
Dritte Frage: Auf meine Ausführungen haben Sie damals im Umweltausschuss geantwortet, dass Sie Hilfe zusichern würden. Ich habe damals beispielhaft zwei Tierheime zu Protokoll gegeben, denen wirklich das Wasser bis zum Halse steht. Das sind die Tierheime in Rosenheim und Dachau. Daraufhin haben Sie zugesagt, sich darum zu kümmern. Waren Sie schon einmal dort?
Vielen Dank, Herr Kollege Woerlein. Wir können gerne auch über die Parteitagsbeschlüsse reden. Als CSU-Kreisvorsitzender ist es mir wichtig, dass die Beschlüsse der Partei angegangen und umgesetzt werden. Das tun wir auch. Das habe ich auch schon angekündigt. Im Rahmen des kommenden Doppelhaushalts werden wir uns gerne darüber unterhalten und Lösungen suchen, wie wir das Spannungsfeld zwischen kommunalen Aufgaben und der Unterstützung bei staatlichen Aufgaben auflösen können.
Ich komme zu Ihren Fragen. Mit einem Antrag der CSU haben wir gefordert, diese Vollzugshinweise zu erneuern. Das war in der Anhörung zum Tierschutz ein großes Anliegen und aller Beteiligten. Selbstverständlich ist uns daran gelegen, dass die aktuellste Rechtsprechung, über die wir morgen übrigens im Ausschuss diskutieren werden, in die Vollzugshinweise eingearbeitet wird. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Vollzugshinweise, die innerhalb kürzester Zeit wieder überarbeitet und erneuert werden müssen, sind nicht zielführend.
Wir brauchen abgestimmte Vollzugshinweise unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung. Das war eine Initiative unserer Fraktion. Die zuständigen Ministerien – das sind zwei – werden dem nachkommen.
Herr Kollege Woerlein, legen Sie mir doch das Schreiben der Tierheime vor. Wir haben durchaus zugesichert, das im Ausschuss zu diskutieren. Wir wollen jedem einzelnen Fall nachgehen.
Ich kenne dieses Schreiben nicht. Es wurde auch nicht an mich gerichtet. Ich bin nicht das Ministerium. Legen Sie bitte das Schreiben vor. Dann gehen wir jeden einzelnen Fall durch.
Selbstverständlich habe ich mich gleich nach Ihrer Intervention über die Tierheime Rosenheim und Dachau beim Ministerium erkundigt. Mir wurde mitgeteilt, dass dort keine entsprechenden Erkenntnisse vorliegen. Ich wiederhole es aber erneut: Wenn die Tierheime Rosenheim und Dachau staatliche Aufgaben übernommen, jedoch keine staatlichen Zahlungen erhalten haben, werden wir dem nachgehen. Es geht nicht darum, ob ein Tierheim finanziell belastet ist, sondern ob es Aufgaben wahrgenommen hat, für das es nicht
Mir liegt eine weitere Meldung für eine Zwischenfrage vor, und zwar von Frau Kollegin Steinberger. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Kollege Flierl, Sie haben wortreich versucht, uns zu erklären, dass der Freistaat die Tierheime aktuell unterstützt und sehr viel für den Tierschutz tut. Deshalb habe ich eine ganz einfache Frage, die sich nicht in die Zukunft richtet: Wie unterstützt der Freistaat Bayern heute die Tierheime, abgesehen von dem Tierschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro? Mit welchen Summen und in welcher Art unterstützt der Freistaat Bayern heute die Tierheime?
Liebe Kollegin, zunächst einmal ist der Tierschutzpreis mit 100.000 Euro dotiert. Das Tierheim Amberg hat aufgrund der herausragenden Leistung im Zusammenhang mit dem "Welpentransport" 10.000 Euro bekommen. Überwiegend waren es jedoch weiße Mäuse. Das erwähne ich nur am Rande.
Selbstverständlich unterstützt der Staat die Tierheime. Für die Übernahme staatlicher Aufgaben erhält jede Kreisverwaltungsbehörde entsprechende Finanzzuweisungen, die auch im kommunalen Finanzausgleich beinhaltet sind. Der kommunale Finanzausgleich lässt in Bayern nichts zu wünschen übrig. Darüber haben wir in diesem Hohen Haus schon sehr häufig diskutiert. Er kann sich sehen lassen. Selbstverständlich unterstützen wir die Tierheime, wenn sie staatliche Aufgaben wahrnehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Jetzt darf ich für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herrn Kollegen Zierer das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrtes Präsidium, meine sehr Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist immer wieder eine interessante Diskussion. Einige versuchen, sich herauszureden. Frau Kollegin Biedefeld, Sie sind seit 24 Jahren Mitglied des Landtags; aber heute haben wir erst den 26. Juni und nicht den 24. Dezember. Es ist ein Wunsch, dass vernünftige Anträge der Opposition durchgehen. Da die CSU auf ihrem Parteitag einen entsprechenden Beschluss ge
Alles Schall und Rauch! Die Position der CSU-Fraktion kann man so beschreiben: Es interessiert uns nicht. Wir machen es nicht. Wir treten die Anträge der Opposition mit Füßen, auch wenn sie noch so vernünftig sind. – Das ist das eigentlich Bedauerliche.
Ja. – In dem Beschluss wird vieles gefordert, was richtig, was vernünftig ist. Die CSU-Fraktion geht leider Gottes nicht darauf ein.
Wir haben auch im Ausschuss schon oft über die einzelnen Punkte diskutiert. Ich erinnere an die Expertenanhörung. In den Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 wurden über zehn Anträge zu diesem Thema gestellt. Wir haben einen Fonds für Tierschutznotfälle, gegen illegale Welpentransporte und gegen krankhaftes Tiersammeln gefordert. Alles abgelehnt! Wenn die CSU-Fraktion selbst einen entsprechenden Antrag einbringt, hat die Forderung vielleicht Zukunft. Wir werden es aus der Zeitung erfahren, wenn wir nicht mehr in diesem Haus tätig sind.
Investitionszuschüsse für Tierheime sind nach wie vor wichtig. Die Vorschriften sind da. Die Tierschutzvereine sollen sich daran halten, haben aber die Mittel für entsprechende Investitionen nicht. Das ist ein bekanntes Muster in Bayern: Nicht nur beim Tierschutz werden die Ehrenamtlichen im Stich gelassen, sondern auch bei anderen Dingen. Im Stich gelassen werden übrigens auch die Kommunen, die in großen Tierschutznotfällen mit diesem Thema besonders konfrontiert sind. Der einzige Lichtblick ist, dass sich die Staatsregierung nach zähem Widerstand durchgerungen hat, die Auffangstation für Reptilien bei ihrem Neubau zu unterstützen. Jetzt müsste man meinen, das werde sich ändern, nachdem die CSU auf ihrem Parteitag einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Dieser Beschluss ist aber – ich wiederhole es – vielen hier anscheinend egal. Ich kann durchaus verstehen, dass die SPD darauf gehofft hat, der Antrag werde, wenn sie ihn wiederholt einbringe, endlich durchschlagen. Dem ist nicht so.
Wir haben im Ausschuss beschlossen, dass die Vollzugshinweise für die Fundtierkosten erneuert werden. Das war nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts höchste Eisenbahn, wenn wir nicht wollen, dass in Zukunft Hunde und Katzen in den Rathäusern abgeliefert werden müssen.
Zumindest zu den Investitionszuschüssen für Tierheime sollten Sie sich durchringen. Andere Bundesländer machen das. Bayern sei, so heißt es immer, ein Stück voraus. Bayern hinkt hier ganz gewaltig nach!