Es hat mich sehr gefreut, dass die Ausschussberatungen in diesem Haus von großer Sympathie für das Projekt getragen wurden. In allen Ausschüssen – Herr Kollege Kränzle hat das eingangs bereits gesagt – wurde der Gesetzentwurf einstimmig befürwortet. Das ist, gerade in der heutigen Zeit, wahrlich etwas, das nicht häufig vorkommt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken, und zwar nicht nur bei meinen Kollegen der CSU-Fraktion, sondern auch bei allen anderen Fraktionen im Landtag. Ich bitte Sie, nun auch in der abschließenden Abstimmung den Gesetzentwurf zu unterstützen, zum Wohle der Wissenschaft und der Forschungslandschaft in Bayern und zum Wohle der bayerischen Bürger, insbesondere der im
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich kann jetzt mit großer Freude in diese Abstimmung eintreten; denn es besteht hier eine große Gemeinsamkeit in diesem Haus. Ich freue mich immer, wenn es in diesen Zeiten auch noch Gemeinsamkeiten gibt.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/20989 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22719 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und der endberatende Ausschuss empfehlen Zustimmung mit der Maßgabe, dass in § 2 und in § 4 die neuen Bezeichnungen der Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und für Wohnen, Bau und Verkehr angepasst werden. Ergänzend sollen in § 4 das Zitat der letzten Änderung und die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes angepasst werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/22719.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Augsburg".
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, verkünde ich, dass die SPDFraktion für den Antrag mit der Tagesordnungsnummer 10 namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich gebe das jetzt schon bekannt, damit wir diese namentliche Abstimmung gleich durchführen können, wenn wir bei diesem Tagesordnungspunkt angekommen sind.
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (Drs. 17/21735) - Zweite Lesung
Zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21735 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22711 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in den §§ 1 und 2 das Zitat aus der Rechtssammlung an die neuen Bezeichnungen der Staatsministerien anzupassen. In § 1 Nummer 19 ist in Artikel 14 die Angabe "Art. 21 Abs. 2 bis 4" durch die Angabe "Art. 13 Abs. 2 bis 4" zu ersetzen. Des Weiteren schlägt er vor, in § 2 Absatz 1 als Datum des Inkrafttretens den "1. August 2018" und in Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens den "31. Juli 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/22711.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens (Drs. 17/21733) - Zweite Lesung
Auch zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit gleich zur Abstimmung. Der Abstim
mung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21733 und die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie auf Drucksache 17/22710 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu.
Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist es so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die behördliche Organisation des Bau- und Wohnungswesens".
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 17/21574) - Zweite Lesung
Auch zu diesem Gesetzentwurf wurde im Ältestenrat vereinbart, auf eine Aussprache zu verzichten. Wir kommen damit auch hier gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 17/21574 und die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/22709 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss stimmt ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 6 als Datum des Inkrafttretens den "1. September 2018" und in § 1 Nummer 33 Buchstabe a als Datum den "31. August 2018" einzufügen. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 17/22709.
Wer dem Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich in gleicher Weise anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und weiterer Rechtsvorschriften".
Antrag der Abgeordneten Susann Biedefeld, Herbert Woerlein, Ruth Müller (SPD) Aktionsplan zur Gewährleistung des Tierschutzes in Bayern erstellen - unsere Tierheime nicht länger im Stich lassen und die Behörden im Bereich Tierschutz stärken (Drs. 17/20700)
Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt nach der Geschäftsordnung 24 Minuten. Als Erster darf ich Frau Kollegin Biedefeld für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Minister! Nach so vielen Gemeinsamkeiten bei den letzten Tagesordnungspunkten würden sich viele Tausende Tierschützerinnen und Tierschützer, Tierfreundinnen und Tierfreunde freuen, wenn es bei diesem Tagesordnungspunkt mit der großen Gemeinsamkeit und einem einstimmigen Beschluss genauso weitergehen würde. Darüber wäre die Freude sehr groß. Das würde auch nicht ganz so viel kosten wie das Universitätsklinikum Augsburg. Unser Antrag hält sich in Grenzen. Wir waren immer sehr maßvoll bei unseren finanziellen Forderungen zur Förderung des Tierschutzes in Bayern.
Wir fordern in diesem Antrag die umgehende Erarbeitung eines Aktionsplans zur Gewährleistung des Tierschutzes in Bayern und haben dazu einzelne Punkte aufgeführt. Der Freistaat Bayern muss endlich den Tierheimen und Tierschutzvereinen unter die Arme greifen. Tierschutz darf für die Staatsregierung und für die CSU-Mehrheitsfraktion nicht länger ein Fremdwort sein; etwas anderes ist er nämlich derzeit nicht.
Jedes dritte Tierheim steht vor der Insolvenz. Der Kollege Flierl sagt immer: Nennen Sie mir einmal solche Tierheime. Wir können gerne gemeinsam eine Tour machen. Dann fahren wir in die Oberpfalz und fangen zum Beispiel einmal in Amberg an. Dort würden sie sich über ein bisschen Investitionszuschuss freuen, weil ein enormer Investitionsrückstau da ist. Da schlägt ein Transport mit über 6.000 Tieren in Amberg auf. Ich war kurz nach diesem Aufgriff in Amberg im Tierheim. Ich kann Ihnen viele solcher Tierheime zeigen, die für Investitionskostenzuschüsse dankbar wären. Jedes dritte Tierheim steht vor der Insolvenz, und der Freistaat Bayern kann es sich eigentlich gar nicht leisten, dass Tierheime insolvent werden. Tierheime übernehmen öffentliche Aufgaben und ersparen durch enormes ehrenamtliches Engagement der öffentlichen Hand viel, viel höhere Kosten.
Die Staatsregierung zeigt dann immer auf die Kommunen. Ja, es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Aber bei einem Investitionsstau von inzwischen 65 Millionen Euro bayernweit – das ist eine Erhebung des Deutschen Tierschutzbundes, Landesverband Bayern –, der natürlich nach und nach abgebaut werden müsste, zeigt sich, dass es eben nicht ausreicht, immer nur auf die Kommunen zu zeigen und sich aus der Affäre zu ziehen.
Ich bin sehr gespannt, wie sich die CSU-Fraktion heute verhält; deswegen auch die namentliche Abstimmung. Es hieß ja im Ausschuss, wir hätten wieder Antragsrecycling betrieben. Ich finde das sehr, sehr interessant; denn wir haben uns gefreut, dass der CSU-Landesparteitag unsere langjährigen Forderungen – es sind wirklich lange Jahre, nicht nur Jahre, sondern inzwischen Jahrzehnte – aufgegriffen hat. Ich bin seit 24 Jahren hier und mache fast 24 Jahre Tierschutz. Der Landesparteitag – Ihren eigenen Parteitagsbeschluss können Sie gerne nachlesen – hat nämlich am 17./18. November 2017 einem entsprechenden Antrag zugestimmt. Wir haben ihn, weil es unsere Forderungen sind, nahezu wortwörtlich übernommen. Lesen Sie die Begründung durch.
Dann hieß es im Haushaltsausschuss: Ja, was interessieren uns unsere Parteitagsbeschlüsse? Wir haben heute schon einmal hier im Hohen Hause erlebt, welches Demokratieverständnis die CSU hat. Aber ich denke, die Delegierten würden schon etwas verdutzt schauen, wenn sie hören, dass Sie sagen: Was interessiert uns hier ein CSU-Landesparteitagsbeschluss? Ein Beschluss des Landesparteitages ist genau zu den Forderungen, die hier aufgeführt sind, ergangen.
Ich habe ihn ganz bewusst ein Stück weit aufgegriffen und nahezu abgeschrieben, weil das unsere Forderungen seit vielen, vielen Jahren sind. Ich bin sehr gespannt auf die namentliche Abstimmung.
Wir fordern eine finanzielle Unterstützung des Freistaates Bayern. Ich habe es angeführt: 65 Millionen Euro sind inzwischen aufgelaufen. Wir fordern aber auch eine bayernweit einheitliche gesetzliche Regelung zur Abwicklung der Fundtierpauschale, auch in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden. Das ist lange schon angekündigt. Aber es reicht eben nicht aus, wenn eine Kommune oder derjenige, der die Aufgaben an den Tierschutzverein delegiert, dafür nicht bezahlt. Da reicht es nicht aus, wenn eine Kommune pro Einwohner vielleicht einmal 30, 40 oder 50 Cent bezahlt; damit kann man nämlich die Kosten nicht decken. Der Deutsche Tierschutzbund sagt ganz klar: 1 Euro müsste es mindestens sein, und selbst das wäre noch nicht kostendeckend. Ideal wären 1,50 Euro. Aber so weit geht selbst der Tierschutzbund nicht. In keiner Kommune sind das Riesensummen, und ich denke, mindestens 1 Euro pro Jahr und pro Einwohner kann sich eine Kommune gut leisten, um hier entsprechend voranzugehen. Es bedarf bloß einer klaren, verpflichtenden, einheitlichen bayernweiten Vorgabe. Auch damit wäre den Tierschutzvereinen und den Tierheimen enorm geholfen.
Zum anderen wollen wir eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung der Behörden im Bereich des Tierschutzes. Da wollen wir Verbesserungen. Ich erinnere gerade an die illegalen Welpentransporte oder Aufgriffe wie den schon zitierten in Amberg mit Tausenden von Tieren. Und es sind nicht wenige Fälle. Gut, das war jetzt extrem. Aber die Anzahl der illegalen Tiertransporte nimmt kontinuierlich zu. Es gibt viel, viel Tierqualen. Oft sind die Behörden vor Ort, die es in dem Moment trifft, einfach überfordert.
Ich kann nur an Sie appellieren: Stimmen Sie Ihrem eigenen Antrag, auf dem CSU-Landesparteitag beschlossen, zu! Stimmen Sie ihm zu und sorgen Sie dafür, dass nicht nur die Tiernutzer wie der Bayerische Bauernverband 2,75 Millionen Euro im Jahr und der Bayerische Jagdverband 835.000 Euro im Jahr bekommen. Der Tierschutz bleibt bei 331.000 Euro hängen. Das ist gerade ausschließlich der Betrag für die wichtige Reptilienauffangstation. Helfen Sie mit, den Tierschutz in Bayern endlich ein Stück weit voranzubringen. Ich würde mich sehr, sehr freuen. Das heute ist, glaube ich, meine letzte Rede hier im Hohen Hause, weil ich nach 24 Jahren aufhöre. Herr Minister, ich appelliere an Sie. Die Tierschützer bauen auf Sie, weil draußen über die finanziellen
Hilfen viel diskutiert wird. Wir haben jetzt als Umweltminister wieder einen Veterinärmediziner, der weiß, wovon er spricht. Er kennt die Situation draußen, und er weiß, was es heißt, Tiere zu quälen und Tieren nicht zu helfen: Christlich-Soziale Union und Fachmann, da kann eigentlich nichts mehr schiefgehen. Die Tierschützer bauen auf Sie. Alles Gute.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Wortmeldung für die CSU-Fraktion: Herr Kollege Flierl. Bitte schön, Herr Kollege.
Danke schön. – Sehr verehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte es mir in der Tat einfach machen und den Antrag einfach ablehnen, weil er schlicht aus bereits abgelehnten Anträgen zusammengesetzt ist. Hier werden Teile von Anträgen wiederholt. Aber das, glaube ich, führt uns hier nicht weiter. Wir wollen das Thema ernsthaft betrachten und uns auch ernsthaft mit ihm auseinandersetzen.
Tierschutz ist auch uns wichtig. Aber uns auch hier im Hohen Haus muss klar sein, dass es nicht möglich und daher sachlich falsch wäre, wenn man einfach einen Aktionsplan schaffen würde und meint, damit den Tierschutz in allen Bereichen und mit allen Beteiligten gewährleisten zu können. Ich denke, Papier ist immer notwendig, Konzepte sind notwendig. Aber ich glaube, allein der Vollzug macht es aus, und ihn brauchen wir auch hier. Es ist eine Schwäche Ihres Antrags, dass einfach auf einen Aktionsplan gesetzt wird. Auch deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
In diesem Antrag werden zwar sehr wichtige Aspekte, aber auch nur Teilaspekte des Tierschutzes aufgegriffen: die Investitionen in den Tierheimen, die Regelung, wie die kommunale Seite finanziell mit den Fundtieren umgeht, und die personelle und finanzielle Ausstattung der Behörden. Aber das sind, wie gesagt, nur Teilaspekte. Tierschutz ist sicherlich weiter zu fassen: Es geht um Tierschutz in der Nutztierhaltung und Tierschutz außerhalb der Nutztier- und Heimtierhaltung. Ich glaube, das beschäftigt auch dieses Haus und unseren Ausschuss.
Auch hier müssen wir entsprechend ansetzen, und deswegen ist bereits die Überschrift Ihres Antrags im ersten Halbsatz zu kurz gegriffen.
Wir sind uns der Situation der Tierheime durchaus bewusst. Aber es so darzustellen, als würde man, insbesondere die Bayerische Staatsregierung und der Landtag, nichts tun, ist verfehlt und falsch. Auch wir haben den Tierschutz in seiner ganzen Bandbreite auf der Agenda.