Protocol of the Session on June 14, 2018

(Beifall der Abgeordneten Gisela Sengl (GRÜNE))

Die bayerische Krankenhausplanung hat kein Mittel, darauf Einfluss zu nehmen. Das will ich im Voraus gleich sagen. Wir haben eine bayerische Krankenhausplanung, aber diese Krankenhausplanung erfüllt ihre Aufgaben in Bayern gerade nicht.

(Beifall der Abgeordneten Gisela Sengl (GRÜNE) und Markus Ganserer (GRÜNE))

Die SPD hat ein wichtiges Thema aufgegriffen, das ist eindeutig richtig. Ich werde noch einiges dazu sagen. Ich beschreibe Ihnen jetzt aber, wie die Realität in Bayern aussieht.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Sicherstellung der stationären Versorgung zuständig.

Das ist bereits festgeschrieben, und das ist auch schon gesagt worden. Das führt dazu, dass je nach Geldbeutel und Neigung der einzelnen Träger, sowohl der privaten als auch der kommunalen Träger, darüber entschieden wird, wie in ihrem Wirkungsbereich die Kliniklandschaft aussehen soll. Folglich sollte sich – ich gebrauche das Wort "sollte" mit Vorsicht – jeder verantwortliche Landrat oder Oberbürgermeister in seiner eigenen Kommune ganz intensiv um die Kliniken kümmern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das ist leider nicht immer in gleicher Weise der Fall. Dabei müssen sie den Wunsch der Bevölkerung nach einer vor allem wohnortnahen Klinik berücksichtigen. Daraus folgende Verhaltensweisen sind zwar durchaus verständlich, vernünftige Strukturen werden so aber nicht aufgebaut. Sie kennen die Beispiele: Landräte wurden schon wegen Klinikschließungen oder Klinikverlegungen abgewählt. Das ist eine Folge der jetzigen Situation der bayerischen Krankenhausplanung.

Was ist die Folge davon? – Sie haben es selbst genannt: Man hält häufig Parallelstrukturen vor, die Qualität der Versorgung bleibt dabei häufig auf der Strecke. Auch die Erreichbarkeit der Kliniken stellt sich dann, weil keine übergeordnete räumliche Planung gegeben ist, als ungenügend dar. Darüber hinaus können die bestehenden örtlichen Kliniken häufig die Anforderungen zur Versorgung von beispielsweise Schlaganfall und Herzinfarkt nicht erfüllen, weil die Erfüllung der Qualitätsanforderungen wegen der fehlenden Ausstattung, aber auch wegen der fehlenden Qualifikation des Personals, nicht gewährleistet werden kann. Diese Missstände behebt die jetzige Krankenhausplanung nicht.

Meine Damen und Herren, Teile des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion sind deshalb durchaus richtig. So wird in dem Gesetzentwurf beispielsweise gefordert, dass Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher verpflichtend eingeführt werden. Herr Imhof, Sie haben die Zahl gestern auch gehört: Derzeit haben wir nur in 40 % der Häuser Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher. Das ist ein Skandal. So viel nur, um Ihre Zahlen zu relativieren. Da muss eine Bestimmung her, damit das verpflichtend eingeführt wird, und das muss auch in diesem Gesetz stehen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Des Weiteren ist darin die Pflicht zur Einrichtung eines Entlassungsmanagements gefordert. Das ist absolut richtig. Manche Häuser haben ein Entlassungsmanagement, andere Häuser haben das nicht. Diesen

Forderungen im Gesetzentwurf haben wir auch zugestimmt.

Ein weiterer Inhalt des SPD-Gesetzentwurfs zur Stärkung der Qualitätsorientierung in den Krankenhäusern: Es werden Anforderungen an Personalmindestzahlen, wie es hier wörtlich heißt, für das Pflegepersonal oder auch für die Hebammen gestellt. Dies ist richtig; trotzdem geht es nicht so, wie Sie das wollen. Dazu komme ich gleich noch.

Die einzige Änderung der Förderung, die Sie beantragen, soll über eine Erhöhung der Investitionsförderung kommen. Herr Kollege Vetter hat es schon gesagt, dass es so nicht geht. Ihre Idee dabei ist – und das entnehme ich der Begründung Ihres Gesetzentwurfs –, dass Krankenhäuser ihren Investitionsbedarf aus ihren laufenden Einnahmen decken. Damit bleiben weniger Mittel für ihr Personal und ein ordentliches Entlassungsmanagement sowie weitere dringende Maßnahmen. Möglicherweise ist das in einigen Häusern so; diese Vorgehensweise ist aber grundsätzlich falsch. Laufende Kosten müssen aus den Erträgen der DRGs, der Fallpauschalen, von den Krankenkassen getragen werden.

Jetzt sind wir bei den Problemen der Finanzierung bei den Krankenhäusern, die rote Zahlen schreiben. Es sind so um die 40 %. Vielleicht sind es einige weniger geworden, aber trotzdem sind es noch viel zu viele. Nehmen wir also diese 40 %. Die müssen dann von den jeweiligen Trägern, in der Regel den Kommunen, getragen werden. Das aber ist ein untragbarer Zustand. Die Finanzierung, die Sie vorgeschlagen haben, die Erhöhung der Finanzierung, darf nämlich überhaupt nicht für laufende medizinische Eingriffe verwendet werden. Das besagt das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das sollte man sich schon einmal anschauen. Allein deshalb benutzen Sie ein falsches Tool, um Ihre im Prinzip richtigen Ziele zu erreichen.

Im Übrigen, und das wurde bereits kurz angesprochen, sollte uns allen bekannt sein, dass es sich bei den Investitionszuschüssen um eine Kofinanzierung handelt. Das heißt, 50 % der Gesamtausgaben – aus Erfahrung kann ich sagen, es sind meistens mehr – muss der jeweilige Träger bereitstellen. Es gab Jahre – hier muss ich nun etwas vorsichtiger sein –, da wurden diese Mittel gar nicht abgerufen, weil die Kommunen nicht konnten oder nicht bereit waren, die Kofinanzierung zu stellen. Ich sage Ihnen: Im Prinzip haben Sie hier recht, das ist ein Ergebnis der hilflosen Krankenhausplanung hier bei uns in Bayern. Richtig ist, die Investitionszuschüsse müssen jetzt erhöht werden. Wenn Sie sagen, Herr Radlmeier, wir hätten keinen Investitionsstau in Bayern, dann fahren Sie doch einmal durch Bayern, schauen Sie sich die Häu

ser an. Dann werden Sie sehen, welchen Investitionsstau wir haben. Wir müssen auch deutlich die Mittel erhöhen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Des Weiteren muss in der Krankenhausfinanzierung endlich auch die Finanzierung der Küchen, der Apotheken und der Infrastruktur enthalten sein. Bei den Kommunen haben wir nämlich immer noch das Problem, dass sie das gesondert zu stemmen haben; oder das machen die Träger, je nachdem, wie sie organisiert sind. Das ist in Ihrem Gesetzentwurf aber leider nicht erwähnt.

Uns GRÜNEN schwebt der Aufbau einer vernünftigen Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung aller Gesundheitsberufe in einer Versorgungsregion vor: Apotheker, Physiotherapeuten, Logopäden, um nur einige zu nennen. Niedergelassene Hausärzte, Fachärzte und eben auch die Kliniken sind in diese Betrachtung einzubeziehen. Wie können wir so etwas machen? – Wir müssen versuchen, Modellregionen zu gründen, und dort mit allen Beteiligten reden. Dann müssen wir dort einen über Jahre gehenden Versuch starten und schauen, wie das funktionieren kann. Anschließend kommen wir zu einem vernünftigen Überblick über die Gesundheitsversorgung in Bayern.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, was aber ist das Allerwichtigste bei der gesundheitlichen Gesamtversorgung? – Das ist der Wunsch unser Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Wunsch unserer Patientinnen und Patienten – ich weiß, das ist nicht immer gleich; es gibt Umfragen, bei denen sich deutliche Unterschiede ergeben, grundsätzlich betrachtet müssen wir diesen Wünschen aber gerecht werden, und das wollen wir auch –: Ein Krankenhaus muss gut erreichbar sein, um die Notfallversorgung zu gewährleisten. Häufig ist auch eine wohnortnahe Geburtshilfestation von wesentlicher Bedeutung. Das wollen unsere Bürger.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die sofortige angemessene, qualitativ hochwertige Versorgung beispielsweise bei schweren Verletzungen, bei Herzinfarkten, bei Schlaganfällen, das heißt, die richtige Behandlung in der richtigen Klinik. Das ist bei uns im Moment nicht mehr überall gewährleistet.

Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Die Bürgerinnen und Bürger haben recht. In Bayern muss eine flächendeckende, hochqualitative medizinische Versorgung gewährleistet sein. Dafür werden wir GRÜNE sorgen. Beim Gesetzentwurf der SPD-Frak

tion werden wir uns enthalten. Er weist zwar in die richtige Richtung, hat auch gute Ansätze, aber er benutzt die falschen Instrumente.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön, Kollege Leiner. – Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Huml ums Wort gebeten. Bitte schön.

Lieber Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem nun schon viel über das Gesetz gesprochen wurde und sowohl Herr Kollege Helmut Radlmeier als auch Herr Kollege Dr. Vetter bereits viel Wahres gesagt haben, möchte ich mich nun auf einige Punkte beschränken. Es hat mich bei der Diskussion aber doch gereizt, das eine oder andere richtigzustellen.

Wir im Freistaat Bayern nehmen die Investitionskostenförderung für unsere Krankenhäuser sehr ernst, und zwar sowohl im Bayerischen Landtag, wenn es um die Haushaltsverhandlungen geht, als auch bei den FAG-Verhandlungen, wenn es darum geht, dass sich die Kommunen entsprechend beteiligen. Die Mittel für die Krankenhausförderung sind deshalb von rund 500 Millionen Euro auf heuer 643 Millionen Euro gestiegen. Das ist doch wirklich ein schöner Erfolg. Ich danke allen, die mitgeholfen haben.

(Beifall bei der CSU)

Wenn der neue Ministerpräsident Markus Söder in seiner Regierungserklärung auch dazu Stellung bezieht, dass er an dieser Erhöhung weiter festhalten will, ist doch auch ein guter Akzent. Er sagt, er steht zu seinen Krankenhäusern, und er steht zur Investitionskostenförderung mit dieser Erhöhung. In meinen Augen ist das kein "Es könnte weniger werden", sondern die drei Milliarden Euro – ein bisschen runden wir immer – sind ein positiver Wert und eine Zusage an die Krankenhauslandschaft für die nächsten Jahre. Ich freue mich, dass wir hier weiter in unsere Krankenhäuser investieren können.

(Beifall bei der CSU)

Klar, wir haben Einplanungsrunden, nach denen manches Krankenhaus weiß, dass es erst in ein, zwei, drei Jahren drankommt; aber wir haben eben keine Wartelisten, wie andere Bundesländer sie kennen. Ich bin mit meinen Gesundheitsministerkollegen im Gespräch und weiß, dass in anderen Ländern jahrelang gewartet werden muss. Das gibt es bei uns in Bayern in der Art und Weise nicht. Bei den Einplanungsrunden kann es sein, dass man gesagt bekommt, dass man erst in zwei oder drei Jahren dran ist. Es ist aber

ein Unterschied, ob man eine ellenlange Warteliste hat oder man sich darauf einstellen kann, dass man dann und dann eingeplant ist und die Zusage hat, die Förderung in diesem Jahr auch zu erhalten. So ist die Krankenhausinvestitionsförderung in Bayern. Das hat sich in den letzten Jahrzehnten bewährt, und daran wollen wir festhalten.

Sie nennen zu Recht die Betriebskosten. Das treibt auch mich um, wenn viele Krankenhäuser bei uns in Bayern rote Zahlen schreiben. Das treibt alle um, die in irgendwelchen Verwaltungsgremien sitzen, die Kommunalpolitik und auch uns im Ministerium. Deswegen haben wir uns in den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag auf Bundesebene von bayerischer Seite auch so eingesetzt. Ich darf an die Abschaffung der doppelten Degression erinnern. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass Tarifsteigerungen ausgeglichen werden, nicht nur hälftig. Ich würde mich freuen, wenn die SPD das nicht nur für die Pflege sehen würde, sondern auch für weitere Berufe wie die Hebammen oder Therapeuten, wenn es zu Tarifsteigerungen kommt. Dass auch dort ausgeglichen werden kann, ist nämlich unser Ansatz.

(Beifall bei der CSU)

Wenn Sie in Ihrem Gesetzentwurf darauf hinweisen, dass wir Personalmindest- oder -untergrenzen brauchen, kann ich auch dazu auf den Koalitionsvertrag verweisen. Wir müssen bei Mindest- bzw. Untergrenzen aber ein Stück weit darauf achten, dass es für Bayern nicht weniger wird statt mehr. Als bayerische Ministerin bin ich immer unsicher, wenn etwas "bundeseinheitlich" gemacht werden soll. Ich frage mich dann, ob das für Bayern eine Nivellierung nach unten bedeutet oder ob alle sich auf unser höheres Niveau begeben wollen. Aber auch dazu gibt es Aussagen im Koalitionsvertrag, ebenso dazu, dass man bei den DRGs die Pflegekosten herausrechnen will. Das war explizit ein Vorschlag aus Bayern, nämlich des Kollegen Georg Nüßlein, der sich sehr dafür engagiert hat, dass das im Koalitionsvertrag ermöglicht wurde.

Sie merken, wir haben vieles aufgenommen. Natürlich könnte man immer noch mehr tun. In Ihrem Gesetzentwurf ist dazu auch einiges enthalten. Wir sind der Auffassung, dass er in vielen Bereichen Dinge aufgreift, die wir gar nicht hier regeln können, sondern für die der Ansprechpartner und die Gesetzgebung auf der Bundesebene sind. Deswegen ist es notwendig, Koalitionsvereinbarungen zu treffen. Das haben wir getan.

Wir machen auch auf Landesebene unsere Hausaufgaben, wenn es um die Investitionskosten geht. Unser Krankenhausplanungsausschuss, der sich aus vielen

Vertretern zusammensetzt – der Kassen, der Träger, der kommunalen Ebene etc. –, hat sehr wohl den Blick auf die unterschiedlichsten Dinge. Ich freue mich, wenn alle mithelfen, damit wir bei den Krankenhäusern weiterkommen.

Dieser Gesetzentwurf ist in unseren Augen in Teilen rechtlich bedenklich. Er wendet sich manchmal an den falschen Ansprechpartner und geht von falschen Voraussetzungen aus. Deshalb lehnen wir ihn ab.

Lieber Kollege Leiner, bei dem, was Sie beschrieben haben, würde ich mir wünschen, dass die Gesundheitsregionen vor Ort das auch angehen können. Das können Sie bei sich vor Ort gerne einmal anregen. Ich glaube, dann kann man in diesen Gremien durchaus etwas voranbringen. Die Gesundheitsregionen plus müssen sich nicht nur mit Versorgung und Vorsorge befassen. Wenn es um Versorgung geht, können Sie auch auf die stationäre Versorgung schauen. Ich kann mir vorstellen, dass sich die eine oder andere Region auf den Weg macht; dann hätten wir auch das schon und bräuchten keine Modellversuche. Wir könnten das dann über Gremien laufen lassen, die bereits eingeführt sind.

Dem Gesetzentwurf können wir leider nicht zustimmen.

(Beifall bei der CSU)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 17/21463 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Gesundheit und Pflege empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion. Gegenstimmen, bitte. – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER. Stimmenthaltungen! – GRÜNE und die Kollegin Claudia Stamm (fraktionslos). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden gemäß § 82 BayLTGeschO (s. a. Anlage 5)

Gemäß § 82 unserer Geschäftsordnung ist der Vollversammlung über die Behandlung der Petitionen jeweils für die Hälfte der Wahldauer des Landtags mündlich zu berichten. Die Berichterstattung obliegt