Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ruth Waldmann, Doris Rauscher u. a. und Fraktion (SPD) Behandlung und Hilfe statt Zwang und Stigmatisierung - Für ein Bayerisches PsychischKranken-Hilfe-Gesetz, das seinen Namen auch verdient! (Drs. 17/22067)
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Ludwig Hartmann, Kerstin Celina u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Komplette Überarbeitung des Entwurfes des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes - für ein modernes entstigmatisierendes Hilfe-Gesetz für psychisch Kranke in Bayern (Drs. 17/22082)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf Frau Kollegin Waldmann als erster Rednerin für die SPD-Fraktion das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen über diesen Gesetzentwurf für ein PsychischKranken-Hilfe-Gesetz dringend reden. Wir haben diesen Gesetzentwurf bereits in einer Ersten Lesung behandelt und werden noch in den Ausschüssen darüber beraten.
Es ist Dringlichkeit angezeigt, weil Ihr Entwurf bereits jetzt zu einem breiten Entsetzen geführt hat – nicht nur in der Fachwelt, sondern auch in weiten Teilen der Bevölkerung. Dies ist nicht unbemerkt in einer kleinen Gruppe vor sich gegangen. Dieses breite Entsetzen ist entstanden, obwohl Sie von Anfang an einen wirklich aufwendigen Beteiligungsprozess in die Wege geleitet haben. Es gab über etwa zwei Jahre hinweg einen Runden Tisch und Arbeitsgruppen, die sich mit allen relevanten und dringend nötigen Aspekten eines Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes intensiv befasst haben. Mit Experten aller Art, Betroffenen, Angehörigen, Juristen, behandelnden Ärzten und Verbänden hat sich eine breite Fachwelt Hoffnungen gemacht, dass es hier zu einer guten Regelung kommt.
Sie haben insofern Hoffnungen geweckt: Endlich werden Hilfen für psychisch Erkrankte festgeschrieben. Endlich werden Betroffene und Angehörige ernst genommen. Endlich wird verstanden, dass es bei psychischen Erkrankungen um ein Thema aus der Mitte der Gesellschaft geht, und endlich kommen wir zu dem Ziel, dass die in Bayern übergroße Anzahl von Unterbringungen reduziert werden soll.
Dieser Runde Tisch hat sich auf Eckpunkte geeinigt. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass sich sowohl die Klinikärzte als auch die Betroffenen, die Pfleger ebenso wie die Vertreter der Justiz, am Ende auf wichtige wesentliche Eckpunkte eines solchen Gesetzes verständigen konnten. Allerdings findet sich fast keiner dieser Eckpunkte in diesem Gesetzentwurf wieder. Man fragt sich, was das soll.
Es scheint beinahe wurscht zu sein, ob Sie Ihre Kommissionen vor oder nach der Gesetzesberatung einberufen, da Sie die Ergebnisse sowieso ignorieren. Die sehr massive Kritik kann für Sie nicht überraschend gewesen sein, weil die Beteiligung von Anfang an vorhanden war und Ihnen die Meinung der Experten dargelegt wurde. Vor zwei Wochen gab es eine große Expertenanhörung der Ausschüsse für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und Integration sowie für Gesundheit und Pflege. Damals vertraten die Experten eine einhellige Meinung. Es waren also keine Unbedarften und Irregeleiteten, sondern zuständige Fachleute, die Ihnen die Leviten gelesen haben. Ähnlich wird es auch in der Verbändeanhörung auf Ministerialebene gewesen sein.
Wir haben deswegen in unserem Dringlichkeitsantrag die dringendsten Punkte zusammengefasst. Wenn Sie meinen, mit den angekündigten Aufweichungen sei bereits alles gut, haben Sie den Experten und Beteiligten wieder nicht richtig zugehört. Das darf es wohl nicht sein.
Ohne die folgenden zentralen Punkte kann es nicht zu einem guten Gesetz kommen: Es muss ein Hilfegesetz sein, und es muss sich um schnelle, professionelle und flächendeckende Hilfen handeln. Die Krisendienste müssen aufgebaut werden, und dazu bedarf es der Bereitstellung von Mitteln für die Anlauf- und Betriebskosten. Die sozialpsychiatrischen Dienste müssen flächendeckend aufgebaut und finanziert werden. Die Partizipationsrechte der Betroffenen und der Angehörigen sind festzuschreiben. Es muss natürlich klar sein, dass Unterbringungen nur in Fachkliniken, jedoch nicht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stattfinden. Es kann nicht sein, dass man diese Einrichtungen zu Wegsperranstalten machen will.
Eine Unterbringung darf nur zulässig sein, wenn sich die betroffene Person wirklich in einem Zustand jedweder Einsichts-, Steuerungs- und Urteilsunfähigkeit befindet, wenn sie also erheblich beeinträchtigt ist. Fügt man dieses Kriterium in den vorliegenden Gesetzentwurf ein, wird deutlich, dass es sich hier nicht um selbstbestimmte Gefährder, also um gefährliche Menschen handelt, sondern um Personen, die in der Selbstwahrnehmung und Selbstbestimmung eingeschränkt sind. Nur um diesen Personenkreis darf es bei der Unterbringung gehen.
Übrigens enthält die Nummer 10 unseres Dringlichkeitsantrags einen Fehler, weil das schöne Wort "nicht" nicht gestrichen wurde. Das primäre Ziel einer Unterbringung kann nur die Behebung von Gefahrenursachen durch die Unterstützung und Behandlung der betroffenen Person sein. Nur dadurch kann möglichen Gefahren entgegengewirkt werden.
Wichtig ist auch folgender Aspekt: Eigentliches Ziel war die Reduzierung der Anzahl von Unterbringungen. Im Gesetzentwurf steht bereits, dass mit einem Anstieg der Gutachten und somit der Kosten zu rechnen sein wird, und zwar von Gutachten nicht durch den behandelnden Arzt, sondern durch dritte Gutachter, die bei den Kreisverwaltungsbehörden und Landratsämtern angesiedelt werden. Das heißt, dass jemand, der sich im Moment in einer Krise befindet, durch einen fremden, ihm unbekannten Arzt auf die Schnelle beurteilt wird, also nicht von dem über Jahre behandelnden Arzt. Das führt zu ganz anderen Ergebnissen.
Stattdessen müssen wir natürlich klären, wie die psychiatrischen Krisendienste einzubeziehen sind. Insofern hätte sich mit diesem Gesetzentwurf eine große Chance geboten. Leider haben Sie diese Chance nicht nur vertan, sondern mit diesem Gesetzentwurf einen großen Schaden angerichtet.
Ich begleite den Prozess, wie man die Psychiatrie modernisieren und entstigmatisieren und wie man eine ambulante Versorgung schaffen kann, seit über 20 Jahren, nämlich seit über 15 Jahren als Bezirksrätin, als Geschäftsführerin im Wohlfahrtsverband und jetzt als Abgeordnete. Wir haben ebenso behutsam wie kraftvoll – bezüglich der Arbeit im Bezirk Oberbayern zum großen Teil gemeinsam – ein ambulant-komplementäres Versorgungssystem aufgebaut; das heißt, weg von den Verwahranstalten und hin zu einer modernen Psychiatrie. Bei den Betroffenen, den Angehörigen und der Fachwelt sind Vertrauen gewachsen und verlässliche Kooperationen entstanden. Das alles ist durch das Ignorieren sämtlicher Expertenmeinungen und durch diesen Gesetzentwurf massiv enttäuscht worden.
Wir wissen heute, dass circa ein Drittel der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens einmal eine psychische Krise hat. Sehr oft handelt es sich um depressive Störungen. Wir reden hier nicht von irgendeinem kleinen Teil der Bevölkerung. Deswegen ist die Empörung so groß.
Ich kann in der kurzen Zeit nicht auf alle 17 Einzelpunkte eingehen. Alle diese 17 Punkte, die Expertenmeinungen und Ergebnisse von Diskussionen der letzten zweieinhalb Jahre, sind die Grundvorausset
zung für ein gutes Gesetz. Nur dann hat es Sinn, an einem solchen Gesetz weiterzuarbeiten. Wenn Sie das nicht aufnehmen wollen, dann kommt es nicht zu einem tragfähigen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das diesen Namen verdient. Die Grundhaltung dieses Gesetzentwurfes ist nach wie vor, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung potenzielle Gefährder seien. Das stimmt schlicht und ergreifend nicht. Es gibt nämlich viel mehr gefährliche Menschen, die nicht an einer psychischen Erkrankung leiden, als gefährliche Menschen mit psychischer Erkrankung. Eine Gleichsetzung von gefährlich und psychisch krank ist völlig unzulässig. Wir brauchen eine strikte Trennung und keine Melderegister. Lediglich für Zwangsbehandlungen brauchen wir Melderegister; darauf warten wir schon lange.
Menschen, die an psychischen Erkrankungen leiden oder mit Krisen zu kämpfen haben, brauchen Hilfe und keine Melderegister, auch nicht durch die Hintertür bei den Entlassungen. Wir werden das sehr konstruktiv und kritisch weiter begleiten und bitten Sie, in sich zu gehen. Man fragt sich: Wo ist die Meinung der Fachministerien eigentlich geblieben? – Sie waren doch bei den Expertenanhörungen anwesend und an den Prozessen beteiligt. Man fragt sich: Haben Sie sich nicht durchsetzen können, oder war dieser Prozess von vornherein nur ein Feigenblatt? – Die Antwort möchte man an dieser Stelle gerne erhalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass die Kollegen der SPD diesem wichtigen Thema einen Platz im Plenum geschaffen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, bei Ihnen dagegen herrscht Funkstille, seit die Experten in der Anhörung am 24. April ein vernichtendes Urteil über den bisher vorliegenden Gesetzentwurf der CSU-Alleinregierung gefällt haben.
Herr Seidenath – ich sehe ihn jetzt nicht – hatte versucht, dem Ganzen bereits vor der Expertenanhörung die Spitze zu nehmen, und zwar aus gutem Grund: Am Tag der Expertenanhörung, am 24. April, wurden nämlich die ersten 92.000 Unterschriften gegen den stigmatisierenden und kriminalisierenden Gesetzentwurf der CSU-Regierung an den Bayerischen Landtag übergeben. Diese Unterschriften wurden innerhalb weniger Tage gesammelt. Inzwischen gibt es über 112.000 Unterschriften gegen diesen Gesetzentwurf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, dass dieser Gesetzentwurf so viele betroffene Reaktionen auslösen würde, damit hatten Sie sicher nicht gerechnet. Lange hat er im Ministerium oder im Nirwana vor sich hin geschlummert, dann kam der knallharte, innenpolitische und stigmatisierende Gesetzentwurf. Frau Schreyer, Sie haben als neue Sozialministerin sofort, quasi als erste Amtshandlung wesentlichen Änderungsbedarf im Unterbringungsteil signalisiert. Die geplanten Änderungen umfassen Punkte, die am stärksten hervorstechen. Das ist beispielsweise die stigmatisierende Unterbringungsdatei, die den Menschen Angst macht. Die Menschen haben Angst, bei der Polizei gemeldet und stigmatisiert zu werden. Aber die Bedenken der Experten gingen weit über diese Punkte hinaus. Thomas Kallert, der Ärztliche Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken, sagte wörtlich: "In dieser Form kriminalisiert und stigmatisiert das Gesetz psychisch kranke Menschen."
Die Folge ist, dass das komplette Gegenteil bewirkt wird. Menschen werden sich zurückziehen, weil sie Angst haben, Hilfe zu holen.
Das Ziel des Landtagsbeschlusses war es jedoch, den Menschen Hilfe anzubieten und einen guten Krisendienst einzurichten. Ziel war es, ein vorbildliches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz zu schaffen. Genau das ist es eben nicht. Das wird es auch nicht durch einzelne Änderungen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich schätze wirklich Ihr Bemühen, zu retten, was zu retten ist. Als der Gesetzentwurf gemacht worden ist, waren Sie noch keine Ministerin. Sie sind vom Fach. Genau deswegen werden Sie verstehen, dass wir, die GRÜNEN, befürchten, dass an diesem Gesetzentwurf nichts mehr zu retten ist. Der Gesetzentwurf atmet in jeder Hinsicht den Unterbringungsgeist des vergangenen Jahrhunderts. Er behandelt kranke Menschen, Menschen mit Depressionen und Menschen, die Hilfe brauchen, in vieler Hinsicht wie Straftäter. Deswegen dürfen diese Punkte nicht im Gesetzentwurf enthalten sein. Deshalb muss jeder Bezug zum Maßregelvollzugsgesetz aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden.
Da der Gesetzentwurf so viele Mängel enthält, sind wir für eine komplette Überarbeitung und ein neues, modernes PsychKHG. Die Überarbeitung soll auf Basis der Expertenanhörung und auf Basis des Runden Tisches erfolgen. Es muss klar sein, was der Hilfeteil alles umfassen soll. Fachliche, flächendeckende Änderungen im Krisenfall und die Vermeidung von Unterbringung müssen geklärt sein. Auch die Frage, wie Hilfe für Kinder und Jugendliche in Krisensituationen aussehen soll, muss beantwortet werden. Wir
wollen die Stärkung der ehrenamtlichen Selbsthilfe und Partizipationsrechte. Wir wollen, dass klar benannt wird, für welche Gruppen das Gesetz Anwendung findet. Wir wollen wissen, wie genau die Voraussetzungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung aussehen sollen. Die sprachliche Gesamtbearbeitung des Textes ist überfällig. Die Unterbringungsdatei muss komplett wegfallen und vieles mehr. Wir, die GRÜNEN, und die SPD haben die einzelnen Punkte aufgelistet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder von uns kann erkranken. Jeder von uns kennt jemanden, der psychisch erkrankt ist. Nehmen Sie sich zurück. Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück! Greifen Sie die roten Linien auf, die wir und die SPD mit unseren Dringlichkeitsanträgen ins Plenum eingebracht haben. Nur dann kann es ein gutes Gesetz werden.
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion darf ich dem Kollegen Imhof das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Waldmann, in der Tat haben Sie ganz zu Recht kritische Punkte benannt, die auch Gegenstand der Anhörung gewesen sind. Ich werde gleich darauf eingehen. Dumm wäre jemand – ich beziehe das jetzt nur auf mich –, der derart konkrete Kritikpunkte nicht ernst nehmen würde. Das tun wir aber. Wir nehmen die meisten Anregungen ernst. Als Fraktion befinden wir uns natürlich noch in Gesprächen. Wir, die CSU-Fraktion, wollen alle Anregungen und Gesichtspunkte aufnehmen, die angesprochen worden sind und substanziell bewegt werden müssen, um in einigen Wochen und Monaten zu einem modernen Psychisch-Kranken-HilfeGesetz zu kommen. Das wollen wir alle. Wir wollen das über die Parteigrenzen hinweg. Das wird auch gelingen, da bin ich sehr optimistisch. Uns wird das in weiten Teilen gelingen, auch wenn es Kompromisse geben muss. Das ist überall der Fall.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, deshalb ist es ein fataler Fehler, dass Sie uns jetzt bitten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Somit wissen Sie bereits, wie ich mich Ihrem Antrag gegenüber verhalten werde: Ich lehne Ihren Antrag komplett ab. Die Menschen draußen warten schon seit so langer Zeit darauf, dass dieses Gesetz Wirklichkeit wird. Wenn das Gesetz jetzt nicht angepackt wird, dann wird es in dieser Legislaturperiode und vielleicht auch in der nächsten keine Wirklichkeit werden. Ich lasse mich auf Ihre Argumentation im Antrag, der in einzelnen Punkten dem SPD-Antrag ähnelt, nicht im Detail ein. Sie wol
len, dass wir den Gesetzentwurf zurückziehen. Das tun wir garantiert nicht. Das wäre fatal und verkehrt.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich war als Patienten- und Pflegebeauftragter mit meiner Geschäftsstelle an der Entstehungsgeschichte des Gesetzes beteiligt. Die Geschäftsstelle war in allen Sitzungen des Runden Tisches zugegen. Wir haben die engagierten Beiträge der Betroffenen, der Angehörigen und der Selbsthilfe in Mittelfranken – da komme ich her – angehört. Die Selbsthilfe in Mittelfranken leistet seit 25 Jahren hervorragende Arbeit. Allen Beteiligten, die den Dialogprozess mitgestaltet haben, darf ich sagen: Fantastisch, wie sie das gemacht haben. Aus ihrer eigenen Betroffenheit und aus ihren tiefen Sorgen heraus haben sie eine großartige Arbeit geleistet.
Kolleginnen und Kollegen, einen derartigen Dialogprozess erleben wir nicht jedes Jahr. Wir erleben einen solch tiefen Dialogprozess im Landtag auch kaum einmal während der Legislaturperiode. Deshalb gilt allen, die sich derart stark eingebracht haben, Dank, Respekt und Anerkennung. Wir, die CSU-Fraktion, sind froh und dankbar dafür, dass die Bayerische Staatsregierung und Frau Ministerin Schreyer an vorderster Stelle noch am Tag der Anhörung die Dinge in die Hand genommen haben. Sie haben den entscheidenden Akteuren Möglichkeiten gegeben, auch gleich am Tag danach, die Anliegen nochmals darzulegen. Ich war dabei und hatte das Gefühl, dass sich die Akteure ernst genommen und angenommen gefühlt haben. Ich hatte das Gefühl – hier habe ich ein anderes Empfinden als die Oppositionsparteien –, dass die Akteure den nächsten Wochen zu Recht mit großem Optimismus und großen Hoffnungen entgegensehen.
Wir, die Kolleginnen und Kollegen der CSU-Fraktion, tragen unseren Anteil dazu bei. Melanie Huml, die Ministerin für Gesundheit und Pflege, war auch sehr engagiert. Unumstritten ist der Hilfeteil mit den Krisendiensten. Wenn wir diese wie geplant auf den Weg bringen, dann werden sie auch über die Landesgrenzen hinaus zum Vorbild werden. Sie werden nämlich auch finanziell sehr gut ausgestattet. Das gehört dazu. Wenn man A sagt, muss man auch B sagen. Wir wissen, dass das eine Menge Geld kostet. Meine Fraktion ist sich gemeinsam mit unseren Haushältern und auch mit dem Ministerpräsidenten einig, dass die Gelder, die wir hierfür brauchen, auch zur Verfügung stehen.
Wir werden Präventionsstellen als Anlaufstellen für Menschen einrichten, die aufgrund einer schizophrenen Erkrankung oder einer schweren Persönlichkeitsstörung zu Gewalttaten neigen. Damit tragen wir dazu bei, diesen Menschen frühzeitig zu helfen, mit dem
Auch hier engagiert sich der Freistaat in Millionenhöhe. Ich persönlich glaube, dass dieses Gesetz – ich sage das grundoptimistisch – zum Meilenstein der Psychiatriepolitik unseres Landes werden kann. Da bin ich ganz sicher.
Natürlich müssen wir auch die Details regeln, was die öffentlich-rechtliche Unterbringung angeht. Das ist uns vom Gesetz her vorgegeben. Da bleibt uns keine andere Wahl. Wir brauchen klare Regeln für die Betroffenen, für die Angehörigen, für die Behandelnden, aber auch für die Sicherheitsbehörden. Deswegen wollen wir mit diesem Gesetz das Unterbringungsrecht modernisieren und es transparent und für die Betroffenen rechtssicher machen. Deswegen wollen wir auch klare Regelungen in Bezug auf die Zwangsmaßnahmen schaffen. Da ist die konsequente Verankerung des Richtervorbehalts in unser aller Interesse. Das halte ich für ganz wichtig.
Wir werden im Duktus dieses Gesetzes deutlich machen, dass die Heilung und die Besserung genauso wichtige Ziele sind wie die Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung.
Das war ein von der Fachwelt und Kollegen stark beanstandeter Teil des Entwurfs. Ich denke nur an die Frage der Stigmatisierung. Wir werden die Unterbringungsdatei aus dem Gesetzentwurf streichen; denn uns ist der Schutz der Daten von öffentlich-rechtlich untergebrachten Menschen sehr wichtig.
Menschen mit psychischen Schwierigkeiten sollen sich trauen, fachliche Hilfe anzunehmen. Wir werden dieses Gesetz deshalb ganz klar vom Maßregelvollzugsgesetz trennen. Ich weiß, dass das ein Stück weit mit der Sprache und dem Umgang zu tun hat, den wir pflegen. Kolleginnen und Kollegen, das gilt allen Adressaten: Hier ist höchste Sensibilität gefragt, allerhöchste Sensibilität!
Wir werden die Vorgabe zur doppelten Aktenführung aus dem Gesetzentwurf streichen und durch eine Regelung ersetzen, die für die Kliniken ohne großen, neuen bürokratischen Aufwand in der Praxis und ohne große Aufwendungen umsetzbar ist.