Protocol of the Session on May 15, 2018

(Lebhafter Beifall bei der SPD, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Bravo!)

Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 17/20425, die Änderungsanträge von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf den Drucksachen 17/21515, 17/21516 sowie 17/21885 mit 17/21890, die Änderungsanträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf den Drucksachen 17/21563 mit 17/21565 sowie 17/21750 mit 17/21752 und der Änderungsantrag der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) auf Drucksache 17/21580 sowie die Beschlussempfehlung des endberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen auf Drucksache 17/21971 zugrunde.

Vorweg ist über die vom endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsanträge abzustimmen. Die Fraktionen sind übereingekommen, bei den Änderungsanträgen der Fraktion der FREIEN WÄHLER über die Voten des endberatenden Ausschusses abzustimmen. Über den Änderungsantrag der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) ist auf deren Wunsch gesondert in namentlicher Form abzustimmen. Der endberatende Ausschuss empfiehlt die Änderungsanträge der Fraktion der FREIEN WÄHLER und den Änderungsantrag von Frau Claudia Stamm zur Ablehnung.

Ich lasse zunächst in namentlicher Form über den Änderungsantrag der Abgeordneten Claudia Stamm abstimmen; die Urnen stehen bereit. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Fünf Minuten, bitte. – Ich bitte um Nachsicht, Kolleginnen und Kollegen, nachdem es in diesem Hohen Hause nicht unbedingt an der Tagesordnung ist. Es kann auch mal ein Fehler unterlaufen; die Frau Abgeordnete Claudia Stamm hat keine Möglichkeit, allein eine namentliche Abstimmung zu beantragen.

(Thomas Kreuzer (CSU): Ja, mindestens 20 Abgeordnete müssen es sein!)

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte wirklich noch einmal um Nachsicht. Das wird sicher nur einmal vorkommen, kein zweites Mal mehr. – Aber nichtsdestoweniger können Sie jetzt Ihre Stimmkarten in die Urnen einwerfen; der Kollege Gehring hat soeben eine namentliche Abstimmung über diesen Antrag der Abgeordneten Claudia Stamm beantragt. Wir haben

jetzt fünf Minuten dafür Zeit. Die Abstimmung ist eröffnet.

(Namentliche Abstimmung von 20.18 bis 20.23 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Abstimmung ist geschlossen. Die Stimmkarten werden draußen ausgezählt. Ich unterbreche kurz die Sitzung zur Auszählung der Stimmkarten.

(Unterbrechung von 20.23 bis 20.30 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich darf nun das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) betreffend "Recht auf Pflichtverteidigung bei Vorbeugehaft im PAG verankern" auf Drucksache 17/21580 bekannt geben. Mit Ja haben 68, mit Nein 90 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen nun zur Abstimmung über die Dringlichkeitsanträge der Fraktion FREIE WÄHLER auf den Drucksachen 17/21563 bis einschließlich 17/21565 sowie 17/21750 bis 17/21752.

Wer mit der Übernahme des jeweils maßgeblichen Votums seiner Fraktion im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des Kollegen Muthmann (fraktionslos) übernimmt der Landtag diese Voten.

Jetzt kommen wir tatsächlich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen empfiehlt unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der CSU-Fraktion Zustimmung mit Änderungen. In den betroffenen Artikeln war darüber hinaus die neue Bezeichnung des Staatsministeriums des Innern und für Integration anzupassen. In der Übergangsvorschrift des Artikels 94a Satz 2 des Polizeiaufgabengesetzes soll als Datum der "24. Mai 2018" eingefügt werden. In § 7 Absatz 1 Satz 1 soll als Datum des Inkrafttretens der "25. Mai 2018" und in § 7 Absatz 2 als Datum des Außerkrafttretens der "24. Mai 2018" eingefügt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf die Drucksache 17/21971. Aufgrund der im letzten Plenum beschlossenen Änderung des Bayerischen Datenschutzgesetzes ist in § 6 das Datum der letzten

Änderung anzupassen sowie die entsprechende Seite des Gesetz- und Verordnungsblattes zu benennen.

Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben hierzu namentliche Abstimmung beantragt. Die Urnen stehen wie immer bereit. Mit der Stimmabgabe kann begonnen werden. Drei Minuten, bitte. Ich eröffne die Abstimmung. – Ich bitte alle hierzubleiben; es geht dann gleich weiter.

(Namentliche Abstimmung von 20.35 bis 20.38 Uhr)

Die drei Minuten sind um. Ich beende die Abstimmung. Ich bitte, die Stimmkarten auszuzählen. Ich bitte um Geduld. Ich hoffe, dass die Zählmaschine jetzt wieder funktioniert. Deswegen hat es vorhin so lange gedauert.

(Unterbrechung von 20.39 bis 20.41 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen das Ergebnis bekannt geben: Mit Ja haben 90 Kolleginnen und Kollegen gestimmt, mit Nein 68. Es gab zwei Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 4)

Die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN haben zu diesem Gesetzentwurf eine Dritte Lesung beantragt. Die SPD-Fraktion hat darüber hinaus gebeten, diese nicht unmittelbar im Anschluss an die Zweite Lesung, sondern in einer der nächsten Plenarsitzungen durchzuführen. Dies stellt einen Geschäftsordnungsantrag dar.

Antrag gem. § 106 BayLTGeschO der SPDFraktion auf Vertagung der Dritten Lesung zum PAGNeuordnungsgesetz (Drs. 17/20425)

Zu dem darf ich jetzt Herrn Kollegen Halbleib das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben nicht nur einen Antrag auf Dritte Lesung gestellt, sondern sind auch der festen Überzeugung, dass es dem Ernst dieses Gesetzes, dem Ernst dieser Diskussion entspricht, diese Dritte Lesung nicht heute an diesem Plenartag durchzuführen, sondern diese Dritte Lesung am nächsten oder einem folgenden Plenartag, also frühestens am 6. Juni, vorzunehmen.

Ich darf dies auch begründen. Auch in dieser Gesetzesberatung, auch in der Zweiten Lesung, die wir heute zum neuen Polizeiaufgabengesetz hatten, sind

mehr Fragen aufgeworfen worden, als solide beantwortet werden können.

(Beifall bei der SPD)

Viele Fragen der Bürger sind unbeantwortet geblieben.

Ich darf auf drei bemerkenswerte Äußerungen aus dem Bereich der Staatsregierung verweisen.

Zunächst stelle ich noch einmal fest, dass nach der großen Demonstration, die wir in München erlebt haben, Herr Staatsminister Herrmann von Lügenpropaganda spricht, die unbedarfte Menschen in die Irre geführt hat – so wurde er zitiert; er hat auch nicht widersprochen –, wohingegen Ministerpräsident Söder mit den Worten zitiert wird: Wir nehmen die Sorgen ernst, und es gäbe offensichtlich viele Missverständnisse, große Unsicherheiten, die der Aufklärung bedürfen. Ich meine, die Staatsregierung sollte die Zeit über die Pfingstferien nutzen. Sie sollte erst einmal selbst sortieren, was bei diesem Gesetzentwurf und der öffentlichen Debatte eigentlich schiefgegangen ist. Das erwarten wir in diesem Parlament, und das erwartet auch die bayerische Öffentlichkeit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Zweitens ist schon bemerkenswert, dass unmittelbar vor der Zweiten Lesung der Ministerpräsident selbst eine Informationsoffensive und eine Dialogreihe zu diesem Gesetz vorschlägt, um über dieses Gesetz und seine Absichten aufzuklären. – Nein, Herr Ministerpräsident, bei einem solchen Gesetz beantwortet man erst die offenen Fragen, tritt erst in einen Dialog ein und kommt zunächst seiner Informationspflicht nach, bevor man das Gesetz mit der Arroganz der absoluten Mehrheit durchdrückt. Das erwarten wir von Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Genau diese Vorgehensweise würde die Menschen ernst nehmen. Auch dazu sollten Sie die Gelegenheit nutzen, die bis zu einer Dritten Lesung an einem weiteren Plenartag besteht.

Drittens erfahren wir, dass eine Kommission gegründet werden soll. Wenn es bei diesem Gesetz eines Kontrollmechanismus bedarf, was bisher bei keinem Gesetz vonseiten der Staatsregierung artikuliert wurde, dann sind wir der festen Überzeugung, dass dieser Kontrollmechanismus und alles, was damit zusammenhängt, auch unmittelbar in dieses Gesetz geschrieben werden müssen, weil dies sonst bloße Ankündigung und bloße Vertröstung auf den Sankt

Nimmerleins-Tag bleibt, an dem die Staatsregierung reagiert oder nicht. Wir wollen, dass auch die Ergebnisse eines ernsthaften Nachdenkens in dieses Gesetz geschrieben werden. Auch dafür sollten Sie sich die notwendige Zeit nehmen. Bisher haben Sie sich diese Zeit nicht genommen.

(Beifall bei der SPD)

Ich glaube, wenn es auch für Sie noch einen Grund gäbe, über dieses Gesetz nachzudenken, dann sind dies die zwei Distanzierungen des Ministerpräsidenten Söder. Was soll man denn davon halten, wenn der Ministerpräsident ausführt, dass der Gesetzentwurf ja nicht unmittelbar aus seiner Regierungszeit stammt? – Da stellt sich doch die Frage: Was würde er denn tun? Würde das Gesetz anders aussehen, wenn es unmittelbar aus dieser Zeit stammen würde? – Darauf haben wir heute von ihm leider keine Antwort erhalten. Auch dazu erwarte ich eine Antwort. Was soll man von der Bemerkung halten, dass die Information offensichtlich – ich zitiere jeweils – nicht so erfolgreich war wie gedacht; das sei ja seit Wochen klar? – Sie haben zu wenig getan, um, wenn man Ihrer Logik folgt, Ihr Gesetz zu vermitteln.

Meine feste Überzeugung, die Überzeugung meiner Fraktion ist: Fehler kann man machen; das gesteht auch die Opposition der Regierung zu. Aber Fehler zu machen und sie nicht zu korrigieren, ist ein schlechtes Zeichen für die Demokratie. Nehmen Sie sich deswegen die Zeit, denken Sie darüber nach, und stimmen Sie zu, dass wir diese Dritte Lesung erst nach einer Bedenkzeit für Sie an einem der nächsten Plenartage durchführen. Ich glaube, die bayerische Öffentlichkeit und die bayerische Demokratie werden es Ihnen danken.

Wir können nur appellieren. Ich glaube aber, es ist angemessen, sinnvoll und notwendig, diese Dritte Lesung erst an einem weiteren Plenartag abzuhalten. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der GRÜ- NEN)

Vielen Dank. – Weitere Wortmeldung: für die CSU-Fraktion Herr Kollege Reiß. Bitte schön.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschäftsordnung sieht vor, dass die Dritte Lesung in direktem, unmittelbarem Anschluss an die Zweite Lesung zu erfolgen hat. Deshalb werden wir diesen Geschäftsordnungsantrag auch ablehnen.

(Volkmar Halbleib (SPD): Das stimmt doch nicht!)

Das steht in unserer Geschäftsordnung. Wenn druckgelegt ist, können wir die Dritte Lesung durchführen, und das werden wir heute auch tun.

(Zurufe von der SPD)

Wenn Sie heute davon sprechen, dass mehr Fragen aufgeworfen wären, als wir beantwortet haben, so darf ich doch auf die umfangreichen Ausführungen und die Darstellungen des Staatsministers des Innern verweisen, der in sehr differenzierter Weise dargestellt hat, wer diffamiert und wer nicht differenziert. Das ist nicht die Staatsregierung; das ist nicht die CSU-Fraktion. Da müssen sich andere an die Brust klopfen.

Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung ernst. Wir werden, so wie es auch der Ministerpräsident angekündigt hat, diese Kommission einrichten. Das liegt in der Ordnungshoheit der Staatsregierung. Diese Kommission soll ja gerade nach Inkrafttreten, Herr Kollege Halbleib, das gelebte Gesetz mit Datenschützern, mit Verfassungsrechtlern und mit Polizeipraktikern auch evaluieren und so einen Akt der Transparenz der Arbeit der Polizei ausüben, in die jedenfalls wir, die CSU-Fraktion, großes Vertrauen haben.